Protocol of the Session on September 14, 2011

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN! Ihnen möchte ich, kurz bevor Sie sprechen, noch in Erinnerung rufen, dass in der Zeit Ihrer Regierungsbeteiligung im Hamburger Senat das Gesetz zur Neuregelung des Hamburgischen Beamtenrechts verabschiedet wurde, das ein schrittweises Ansteigen der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre bis zum Jahr 2029 vorsieht. Wenn Sie dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen, nehmen Sie sehenden Auges in Kauf, dass bei

Ablehnung des Gesetzentwurfes eine Diskussion über die Höhe der Beamtenpension aufflammt und für Beamte und Richter dauerhaft eine kürzere Lebensarbeitszeit im Vergleich zu den Arbeitnehmern in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt.

Ich frage Sie, meine Damen und Herren von der Opposition: Sieht so verantwortungsvolle, generationengerechte Politik aus? Ich glaube nicht.

(Beifall bei der FDP)

Die Sächsische Staatsregierung von CDU und FDP verschließt hingegen nicht die Augen vor der Realität. Der Grundsatz der Generationengerechtigkeit gebietet es schlichtweg, auf die längere Lebenserwartung mit einer längeren Lebensarbeitszeit zu antworten. Wir ignorieren nicht, dass die Zeit des Ruhestandes zunimmt, während die Zeit des Berufslebens konstant bleibt bzw. sogar abnimmt. Ebenso wenig missachten wir die Tatsache, dass selbst bei Anhebung der Lebensarbeitszeit für Beamte die Pensionslaufzeiten weiter steigen werden. Darüber hinaus möchte ich betonen, dass es hier nur um eine Regelaltersgrenze geht. Bereits bei der Diskussion um das Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz 2007 wurde seitens der FDP die möglichst lange Teilhabe am Erwerbsleben als Leitbild sowie das Konzept eines flexiblen Übergangs in die Rente herausgestellt. An dieser Zielsetzung halten wir weiterhin fest.

Herr Brangs, was Ihren Änderungsantrag im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und der Ehe angeht, so verweise ich auf meinen Redebeitrag zum entsprechenden Gesetzentwurf der LINKEN vom 19. Mai 2010. CDU und FDP haben im Koalitionsvertrag eine umfassende Novellierung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts vereinbart. Im Zuge dieser Novellierung wird auch die Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsrecht des Bundes erfolgen. Wenn Sie tatsächlich glauben, dass Gleichstellung und Akzeptanz von eingetragenen Lebenspartnerschaften allein durch das Einfügen der Wörter „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ in die Gesetze erreicht werden kann, dann verschließen Sie die Augen vor der Realität. Eine wirkliche Gleichstellung, Herr Brangs, geschieht in den Köpfen, nicht auf dem Papier.

(Beifall bei der FDP)

Die Sächsische Staatsregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und FDP werden auch weiterhin daran arbeiten, den Freistaat in den nächsten Jahren zu modernisieren und zukunftsfest zu machen. Die Anhebung der Altersgrenzen bei Beamten und Richtern ist ein wichtiger Schritt im Rahmen dieser Zielsetzung und sorgt für eine gerechte und ausgeglichene Lastenverteilung gegenüber den Arbeitnehmern der gesetzlichen Rentenversicherung.

(Widerspruch des Abg. Karl Nolle, SPD)

Meine Damen und Herren von der Opposition! So sieht sozial gerechte Politik aus. Springen Sie über Ihren

Schatten und stimmen Sie dem vorliegenden Gesetzentwurf zu!

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, nun folgt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es spricht Frau Jähnigen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat versucht, die GRÜNEN-Position zu antizipieren. Allein, Sie haben die Knackpunkte unserer Kritik an diesem Gesetz nicht getroffen. Wenn man bei den Beamten wie bei den Angestellten die Altersgrenzen steigen lässt und gleichzeitig in erheblichem Umfang, wie angekündigt, Stellenabbau betreibt – 17 000 Stellen hat der Ministerpräsident am Anfang des Jahres angekündigt –, dann hat man ein Problem, denn es gibt außer bei der Polizei keinen Einstellungskorridor mehr. Die Vertreter der einzelnen Fachgewerkschaften haben das in der Anhörung am Beispiel des Justizvollzugsdienstes geschildert. Dieses Problem müssen Sie viel, viel ernster nehmen.

Es soll im Freistaat ein Personalentwicklungskonzept geben, aber weder die Beschäftigten noch die Opposition kennen es: Also kann es auch nicht wirken. Sie haben offenbar auch keine Ideen. Es wird schon spekuliert, dass durch die Verwaltungsumzüge Leute aus der Verwaltung gescheucht werden sollen, aber das sind vielleicht die Leistungsträger, die wir brauchen.

Sie geben mit diesem Gesetzentwurf auch die Instrumente aus der Hand, die Sie dazu bräuchten. Flexibilisierung bei den Alterszeiten – der Vorredner von den LINKEN hat dazu schon etwas gesagt –, Altersteilzeitmodelle, die nun nicht mehr möglich sind. Wir glauben, das ist schlichtweg falsch und wird der Situation nicht gerecht. Da hilft der Verweis auf kommende Dienstrechtsreformen, die in diesem Hohen Haus seit Jahr und Tag angekündigt werden, überhaupt nichts.

So ist es aber auch bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Herr Karabinski, es geht bei diesen Worten um Recht und Gesetz und nicht um irgendwelche Parteitagsbeschlüsse, die Sie vielleicht in ihrer Tradition nicht ernst nehmen. Es geht darum, dass unser Beamtenrecht seit nunmehr zehn Jahren gegen Bundesrecht und auch gegen Europarecht verstößt. Zu Recht haben das die Gewerkschaften, Beamtenbund und die Gewerkschaft der Polizei bei der Anhörung angemahnt. Das ist ein rechtswidriger Zustand. Folge sind Gerichtsverfahren für den Freistaat. Das ist für die Betroffenen ärgerlich. Der Freistaat verliert sie und hat zusätzliche Kosten. Das ist dringend nachzubessern. Sie können doch nicht auf zukünftige Verfahren verweisen, wenn hier Kosten entstehen und Leute frustriert werden. Es ist ein politischer Offenbarungseid. Wir als Fraktion weisen seit Jahr und Tag darauf hin, dass bei den einzelnen Änderungen des Beamtengesetzes diese Aspekte berücksichtigt werden müssen. Das wird gegen

über den Betroffenen immer zugesagt, aber es wird nicht gehalten. Die haben kein Vertrauen mehr in Sie.

Ich sage noch einmal: Es geht um Recht und Gesetz und um die Vermeidung bürokratischer Gerichtsverfahren. Das ist unakzeptabel. Ihre Entschuldigungen und Verweisung auf zukünftige Gesetze beruhigen uns überhaupt nicht mehr. Ich schlage vor, dass wir als Parlament jetzt interfraktionell Druck machen, dass alle Gesetze, die die eingetragenen Lebenspartnerschaften noch nicht enthalten – wir haben seit unserer Großen Anfrage eine Auflistung –, schleunigst im Sternverfahren angepasst werden. Wer in einem Jahr alle Gesetze, die Landesdirektionen und andere Verwaltungsstandorte betreffen, ändern will und kann, der kann das bei gutem Willen auch bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Dazu werden wir noch reden müssen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Jähnigen.

Meine Damen und Herren! Bevor ich die nächste Fraktion aufrufe – weil ich das eben gerade erlebt habe –, bitte ich Sie mit Respekt vor der Arbeit, die wir hier im Hohen Hause zu erledigen haben, Telefonate, die Sie per Handy führen wollen, nicht in diesem Raum zu führen, sondern den Raum zu verlassen und in die Lobby zu gehen. Das stört unsere Arbeit. Die Gespräche, die Sie hier führen, sind ohnehin schon lärmbelästigend genug. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Nun frage ich die NPD-Fraktion, ob es Redebedarf gibt. – Es bleibt dabei, kein Redebedarf. Dann ist die erste Runde der Stellungnahmen seitens der Fraktionen beendet. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht feststellen. Nun frage ich die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Prof. Unland, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Anhebung der Altersgrenzen von Beamten und Richtern für den Eintritt in den Ruhestand um zwei Jahre soll grundsätzlich zeit- und wirkungsgleich zu den Maßnahmen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung getroffen wurden, erfolgen.

Die einzelnen Details der Regelungen wurden bereits in der Debatte angesprochen bzw. in den Ausschüssen beraten. Lassen Sie mich noch einmal kurz auf die Gründe eingehen: Die Anhebung der Altersgrenze in der Beamtenversorgung ist insbesondere wegen der demografischen Veränderung bzw. der längeren Lebenserwartung unabdingbar. Sie ist notwendig, um in diesem Zusammenhang die künftigen finanziellen Versorgungslasten zu begrenzen. Unabhängig davon ist es auch aus Gerechtigkeitsgründen notwendig. Es wäre in der Öffentlichkeit nicht darstellbar, die Altergrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung anzuheben und sie in der Beamtenversorgung auf dem alten Stand zu belassen. Zur Überprü

fung der getroffenen Maßnahmen ist eine sogenannte Revisionsklausel vorgesehen. In Anlehnung an die Regelung des Bundes ist alle vier Jahre die Erstellung eines entsprechenden Berichts durch die Staatsregierung vorgesehen.

Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren! Wortmeldungen liegen mir keine weiteren vor. Wir kommen damit zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen und zur Änderung weiterer beamtenrechtlicher Regelungen, Gesetzentwurf der Staatsregierung, Drucksache 5/5726. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 5/6796. Auch hier liegt ein Änderungsantrag vor und ich möchte mit Ihnen verabreden, dass wir zunächst über den Änderungsantrag abstimmen und dann die Abstimmung zum Gesetzentwurf vornehmen. – Ich kann keinen Widerspruch feststellen.

Ich rufe auf den Änderungsantrag Drucksache 5/6945, Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Herr Brangs, soll er noch einmal eingebracht werden? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Jetzt frage ich einmal meine beiden Schriftführerinnen: Wie haben Sie das gesehen?

(Der Präsident berät sich mit seinen Schriftführerinnen. – Unruhe – Stefan Brangs, SPD, steht am Mikrofon.)

Herr Brangs?

Herr Präsident, ich möchte gern einmal wissen, wie das Präsidium jetzt mit dem Abstimmungsergebnis umgeht. Für mich war es ein sehr knappes Ergebnis und ich würde sonst die Auszählung beantragen.

Ganz kleinen Moment. Ich frage hier noch einmal.

(Der Präsident berät sich erneut mit seinen Schriftführerinnen. – Unruhe)

Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer um Unterstützung. Bitte kommen Sie zu mir an den Tisch.

(Der Präsident berät sich mit den Parlamentarischen Geschäftsführern.)

Meine Damen und Herren! Wir haben hier das Ergebnis nicht richtig feststellen können. Wir wiederholen die Abstimmung. Die Parlamentarischen Geschäftsführer zählen für ihre Fraktionen

(Heiterkeit)

die Stimmen und teilen mir dann das Ergebnis mit, so dass wir dann ein sachgerechtes Ergebnis feststellen können. Es geht also noch einmal um den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 5/6945. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Die PGF merken sich das und jetzt

(Heiterkeit)

kommen die Gegenstimmen. – Vielen Dank. – Meine Damen und Herren! Ich glaube, jetzt müssen Sie nicht mehr vorkommen und mir das sagen. Na ja, Sie stehen da in irgendwelchen Ecken und da bekomme ich das nicht mit. Bei der Abstimmung, denke ich einmal, sind Sie so kollegial und zeigen, wie man sich hier verhält. Es war jetzt sehr deutlich zu erkennen, wie das Ergebnis aussieht. Dem Änderungsantrag ist mit sehr vielen Stimmen dafür, aber doch mit großer Mehrheit nicht entsprochen worden. Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen für Ihre Mitarbeit.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Zunächst lasse ich über die neue Überschrift „Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen und zur Änderung weiterer beamtenrechtlicher Regelungen“ abstimmen. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen, zahlreichen Stimmen dagegen ist der Überschrift dennoch mehrheitlich entsprochen worden.

Wir kommen zu Artikel 1. Auch hier bitte ich um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen ist dem Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt worden.

Artikel 2. Auch hier bitte ich um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. – Bei Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen ist dem Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir kommen nun zu Artikel 3. Auch hier bitte ich um die Dafür-Stimmen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Auch hier ist dasselbe Abstimmungsverhalten festzustellen.