verdient und nicht Spielball politischer Tagelöhner ist. Die NPD-Fraktion hat sich mit diesem Entwurf ganz der Versammlungsfreiheit nach dem Grundgesetz verschrieben und beweist einmal mehr, dass sie es ist, die in Wahrheit die Interessen der deutschen Wählerinnen und Wähler vertritt.
Abschließend bleibt es mir, das Bekenntnis der NPD zu echter Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit mit der großen Vision von Goethes Faust zusammenzufassen: „… auf freiem Grund mit freiem Volke steh’n“.
Herr Petzold, ich habe eine Frage an Sie. Haben Sie vorhin „angloamerikanischer Vernichtungsexzess“ gesagt?
Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Sächsisches Gesetz über Versammlungen und Demonstrationen an den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss zu überweisen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und wenigen Jastimmen ist die Überweisung dennoch erfolgt und ich beende diesen Tagesordnungspunkt.
Wahl von Mitgliedern des Sächsischen Landtags für den Kultursenat (gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Errichtung des Sächsischen Kultursenats)
Frau Präsidentin! Unsere Fraktion beantragt eine 30-minütige Überlegungspause entsprechend § 107 GO.
Meine Damen und Herren, wir sind bereits zwei Minuten über die Zeit. Aber ich sehe jetzt Herrn Tischendorf. Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen. Wir hören jetzt die
Danke, Frau Präsidentin! Ich bin erst mit der zweiten Fahrt des Aufzugs heruntergekommen. Sonst wäre ich pünktlich gewesen.
Frau Präsidentin, wir haben uns in der Überlegungspause innerhalb der Fraktion zum weiteren Verfahren verständigt. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir heute keinen weiteren Vorschlag einbringen werden, sondern uns noch weiter in der Fraktion beraten wollen.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet CDU, FDP, Linksfraktion, SPD, GRÜNE, NPD und Staatsregierung, wenn sie dies denn wünscht.
Ich erteile nun den Fraktionen der CDU und der FDP als Einreicherinnen das Wort. Herr Prof. Schneider, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Grassi-Museum zu Leipzig ist ein Museum für Völkerkunde und ein besonders beeindruckendes Haus, wie ich meine.
Es blickt auf eine 130-jährige Geschichte zurück, wurde mit bürgerschaftlichem Engagement von Leipziger Bürgern gegründet und gefördert und ist heute mit etwa 200 000 Sammlungsobjekten und einem sehr umfangreichen Bestand von Fotos und Dokumenten aus den verschiedenen wissenschaftlichen Archiven zu einer der führenden und größten Einrichtungen dieser Art in Deutschland herangewachsen. Die Einrichtung der Staatlichen Ethnografischen Sammlungen Sachsens – sie untersteht dem SMWK – eröffnete am 26. November 2005 den ersten Teil der Dauerausstellung in dem damals neuen Domizil am Leipziger Johannesplatz.
Wenn Sie sich einmal in dieses schöne Haus begeben oder auch nur die Homepage anschauen, werden Sie sehen, dass dort ein ganz breites Spektrum der verschiedensten Bildungsangebote vorgehalten wird. Familiennachmittage, Veranstaltungen mit Kindern in der Reihe „Kinder im Museum“ sind da zu nennen. Hieran wird schon deutlich, dass es nicht nur um ein touristisches, sondern wirklich um ein bildungspolitisches Thema geht, das wir mit unserem Antrag erschließen wollen.
Meine Damen und Herren, allein an diesem Beispiel Grassi-Museum zu Leipzig wird deutlich: Sachsen ist in der Tat, wie der Ministerpräsident das gestern ausgeführt hat, eine Marke von Wert. Sachsen ist attraktiv als Ziel von Investoren, aber gerade auch als Kulturland. Sachsen ist attraktiv als Bildungs- und Wissenschaftsland.
Meine Damen und Herren, in unserem Koalitionsvertrag haben wir als Koalition vereinbart, den Eintritt in alle staatlichen Museen des Freistaates Sachsen für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre grundsätzlich kostenneutral zu gestalten. Anders als die Linksfraktion mit ihrem Änderungsantrag – den wir ablehnen werden – meint, ist die Anknüpfung an das Lebensalter von
16 Jahren natürlich sachgerecht. Es geht um diejenigen Kinder, um die Schülerinnen und Schüler, die typischerweise nach Abschluss der 10. Klasse die Schule verlassen, und wir wollen unter diesem Blickwinkel Kindern und Jugendlichen den Eintritt in die staatlichen Museen frei gestatten.
Meine Damen und Herren, für die Museen, für die das SMWK zuständig ist, wird das bereits zum 1. Dezember 2009 gelten. Ich nenne beispielsweise das Grüne Gewölbe und die Gemäldegalerie „Alte Meister“ in Dresden, das Völkerkundemuseum in Herrnhut, selbstverständlich das Grassi-Museum und den MathematischPhysikalischen Salon. Wir erfüllen damit auch eines unserer zentralen Wahlversprechen im kulturpolitischen Bereich. Das ist uns wichtig, und das ist auch das Signal, das mit unserem heutigen Antrag verbunden ist.
Meine Damen und Herren, Kulturförderung ist für die Koalition wesentlich, und sie ist für die sächsische Union Kern der politischen Arbeit. Ich möchte daran erinnern – und in diesem Zusammenhang möchte ich mich auch kurz zu den Änderungsanträgen äußern, die von der Opposition vorgelegt worden sind –, dass die Erfindung des bundesweit einmaligen Kulturraumgesetzes und die Verstetigung der finanziellen Förderung der Kulturschaffenden in den vergangenen Legislaturperioden eines bestätigen: Nirgends sonst als hier im Freistaat Sachsen wird der Kultur in der Fläche im Land eine derartig großzügige Finanzierung per Gesetz garantiert.
Wir werden die Änderungsanträge, die die Opposition hier vorgelegt hat, ablehnen. Sie versprechen etwas, was sie nicht halten können. Wir reizen jedenfalls den Rahmen, der ausreizbar ist, in vollem Umfang aus. Das ist gut und richtig so.
In einer Zeit, in der staatliche Finanzmittel durch die Einbußen aus der Weltwirtschaftskrise extrem knapp sind, wollen wir mit unserem Antrag innerhalb des Möglichen ein deutliches Zeichen setzen. Wir setzen ein Zeichen, wie wichtig uns das kulturelle Erbe Sachsens ist, und zwar als Quelle für historische Identität, für sächsische Identität und für kulturelle Bildung. Dies liegt uns am Herzen.
Meine Damen und Herren! Soweit in den Änderungsanträgen kommunale Träger angesprochen sind, wollen wir
diesen gerade eben nicht hineinregieren. Wir begrenzen uns auf unsere Zuständigkeiten. Das ist die Zusammenarbeit zur Staatsregierung hin bezogen auf diejenigen Häuser, die sozusagen unter staatlicher Anleitung und Hilfe stehen.
Meine Damen und Herren! Den kommunalen Trägern mögen Anreize gesetzt werden. Aber lassen Sie sie doch in eigener Kompetenz agieren.
Muss man denn unbedingt alles regeln? Muss man denn, wie das die Bündnisgrünen wollen, hier noch einen besonderen Fonds aufsetzen? Was ist denn mit dem Kulturraumgesetz?
Lassen Sie doch die Zuständigkeiten, so wie sie sind, bestehen und wenden Sie sich denjenigen Einrichtungen zu, die dem Freistaat unterstehen!
Wir gehen davon aus, dass, soweit Museen außerhalb des Hauses des SMWK betroffen sind, die Staatsregierung zu gegebener Zeit schnellstmöglich tätig wird.
Meine Damen und Herren! Die moderne Bildungsforschung bestätigt, dass Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen in ganz erheblichem Maße von ihrer kulturellen Prägung abhängen. Sie hängen ab von dem Umgang mit Kulturgütern, eigener kultureller Aktivität und natürlich auch vom Besuch kultureller Einrichtungen wie Museen.