Protocol of the Session on November 12, 2009

In Polen wurde ein Gesetz verabschiedet, wonach alle Sexualstraftäter zwangsweise kastriert werden, die Minderjährige unter 15 Jahren vergewaltigt oder Inzest mit Kindern begangen haben. Das Parlament erhöhte zudem unter anderem das Strafmaß für Kindervergewaltiger. Ihnen drohen jetzt bis zu 15 Jahre Haft.

Unser Nachbarland macht Ihnen, meine Damen und Herren Kämpfer gegen Rechts, eindrucksvoll vor, wie entschlossenes Handeln aussieht, ein Handeln, das nicht darauf aus ist, den politischen Gegner mundtot zu machen, sondern ein Handeln, das parteiübergreifend das Wohl des eigenen Volkes im Auge hat.

Wer erinnert sich nicht an Ihre heuchlerischen Betroffenheitsnoten als erst Mitja und Michelle in Leipzig und dann auch noch Corinna in Eilenburg Sexualverbrechern zum Opfer fielen, weil den etablierten Blockparteien eben andere Dinge wichtiger sind, als mit aller Macht endlich gegen Triebtäter und Schwerverbrecher vorzugehen.

Wer sich aber selbst geradezu triebhaft in Multi-KultiWahn und Globalisierungsextremismus hineinsteigert, der verliert die Kinder seines Volkes schnell aus den Augen. Er macht sie nicht nur identitäts- und heimatlos, nein, er überlässt sie und ihre Eltern machtlos dem kriminellen Mob.

Wir fordern Sie einmal mehr auf: Besinnen Sie sich Ihrer Aufgaben, das Wohl des deutschen Volkes zu mehren und Schaden von ihm zu wenden, so wie es im Artikel 56 des Grundgesetzes normiert ist!

Sie selbst, die Sie uns immer gern Verfassungsfeinde schelten, verstoßen gegen das Grundgesetz, indem Sie zentrale Aussagen mit Füßen treten und unser Volk im Rausch Ihrer parteipolitischen Profilierung auf den Opfertisch binden.

Wie wenig bei einem Sexualverbrechen gegen Kinder Raum für parteipolitische Unterschiede bleibt, zeigt abermals Polen. Denn über alle Fraktionen hinweg wurde das dortige Kastrationsgesetz – –

(Henning Homann, SPD, steht am Mikrofon.)

Herr Apfel, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ich gestatte keine Zwischenfrage!

mit nur einer einzigen Stimmenthaltung beschlossen. Mit anderen Worten: Ebenso deutlich, wie Sie unseren Antrag in Ihrer Arroganz der Macht mit großer Mehrheit ablehnen werden, hat Polen mit überwältigender Mehrheit einer Initiative zum Kinderschutz zugestimmt. Was Sie in Ihrer blindwütigen Gegnerschaft zum deutschen Volk eint, – –

Herr Apfel, ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

– das verbindet polnische Volksvertreter in ihrer fürsorgenden Gemeinschaft für Polen. Aber das ist der Unterschied zwischen dem bundesrepublikanischen Gegenwartschaos, das Sie und Ihresgleichen angerichtet haben, und einem Heimat stiftenden Vaterland, – –

(Unruhe)

Ihre Redezeit ist leider beendet.

– für das die NPD gegen allen Widerstand von angeblichen Gutmenschen kämpfen und weiterkämpfen wird. Verlassen Sie Ihre Fraktionszwänge! Machen Sie Politik für Sachsen und Deutschland!

Ich bitte Sie, jetzt zum Schluss zu kommen! Ihre Redezeit ist vorbei!

Schützen Sie das wertvollste Gut, das jedem Volk anvertraut ist, schützen Sie unsere Kinder!

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Mir vor Ablauf der Redezeit ins Wort zu fallen ist eine Unverschämtheit!

(Lebhafter Widerspruch bei der CDU, der Linksfraktion, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Ich hatte noch 45 Sekunden Zeit, und da sind Sie mir ins Wort gefallen! Erteilen Sie mir doch einen Ordnungsruf! Von Ihnen eine Ehre!

Herr Kollege Apfel, das war ein Hinweis des amtierenden Präsidenten. Vielleicht hätten Sie eine Zwischenfrage zugelassen und somit mehr Redezeit gehabt. Das ist meine Entscheidung als amtierender Präsident.

(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion, der SPD, der FDP und den GRÜNEN – Holger Apfel, NPD: Ich werde das im Protokoll nachlesen!)

Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben weiter die Möglichkeit, an der Aussprache teilzunehmen. Die CDU-Fraktion ist gemeldet. – Die CDU-Fraktion möchte nicht dazu sprechen. Die Fraktion DIE LINKE möchte auch nicht dazu sprechen. Die Fraktion der SPD? – Frau Friedel, bitte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben eben schon gehört, was das Anliegen des Antrags der NPD-Fraktion ist. Der Antrag verlangt vom Landtag, sich dafür einzusetzen, dass Sexualstraftäter künftig einer Zwangskastration unterzogen werden sollen. Sie fordern damit, die bereits jetzt bestehenden Strafen deutlich zu verschärfen. Wir wollen einmal schauen, was das konkret bedeutet.

So eine Strafverschärfung kann mehrere Zielrichtungen haben, und zwar zuerst einmal gegenüber dem Täter selbst. Man will den zu Bestrafenden möglicherweise noch erfolgreicher, als es bisher geht, zum Besseren verändern. Hier müssen Sie bitte die Wirklichkeit zur Kenntnis nehmen. Rund 80 % der Täter werden nach ihrer Entlassung nicht rückfällig. Hier erfüllen die bestehenden Strafen also bereits ihre Funktion. Es bleiben die anderen 20 %. Und hier haben wir bereits seit 1969 in der Bundesrepublik die Möglichkeit, dass sich Sexualstraftäter freiwillig einer solchen Behandlung unterziehen.

Beabsichtigt werden könnte auch, dass andere vor dem konkreten Täter geschützt werden sollen, damit es zu keiner Wiederholungstat kommt. Auch das ist bereits jetzt gegeben. Es besteht die Möglichkeit, Täter mit negativer Prognose in Sicherungsverwahrung unterzubringen.

Eine weitere Zielrichtung einer solchen Strafverschärfung ist möglicherweise die gegenüber der Gesellschaft. Hier sollen höhere Strafen vielleicht zur besseren Abschreckung dienen. Diese Funktion von Strafe ist einerseits recht umstritten. Es gibt zahlreiche Studien, die zu dem Ergebnis kommen, dass es überhaupt keinen Zusammenhang zwischen Strafverschärfung und Tathäufigkeit gibt.

Doch selbst wenn man für das Argument eine solche Abschreckungswirkung einmal unterstellen wollte – so funktioniert das natürlich nur dann, wenn ein Täter eine rationale Wahl zwischen Begehen und Unterlassen der Straftat hat, also in der Lage ist, eine Kosten-NutzenAbwägung vorzunehmen. Das mag in Fällen von Betrug, von Körperverletzung oder von Volksverhetzung so sein, doch das ist eben gerade bei Sexualstraftaten oft nicht der Fall. Deswegen ist ja umgangssprachlich auch von Triebtaten die Rede.

Was bleibt also unterm Strich? Ihr Vorschlag ist weder geeignet, Straftäter zur Besserung zur bringen, noch ist er notwendig, um vor Wiederholungstaten zu schützen. Er kann auch eine Abschreckungswirkung nicht entfalten. Mit anderen Worten: Ihr Antrag ist fachlich rundum nutzlos.

Was bleibt also? Da bleibt schon noch eine Motivation: Strafe kann auch dazu dienen, in einer Gesellschaft ein diffuses Gerechtigkeitsgefühl zu bedienen, und genau

darauf scheint mir der Antrag abzustellen. Und das – das kann man ruhig ehrlich zugeben – macht die Angelegenheit nicht ganz einfach; denn es ist schon so, dass es einige Leute gibt, die dieser NPD-Forderung spontan zustimmen würden.

Gerade deshalb ist es so wichtig, genau hinzuschauen, was Sie da eigentlich fordern. Sie wollen Sexualstraftäter zusätzlich zum Freiheitsentzug mit einer Zwangskastration bestrafen. Ein solcher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit soll also ohne Einwilligung des Betroffenen stattfinden, im Notfall gegen dessen Willen. Meine Damen und Herren, das erfüllt das Delikt eine schweren Körperverletzung. Das ist ein Verbrechenstatbestand. Und damit nicht genug! Sie fordern, dass daraus geplantes staatliches Handeln werden soll.

(Zurufe von der NPD)

Ich bin ganz sicher, dass die NPD-Fraktion das deutsche Grundgesetz kennt. Ich bin sicher, Sie kennen auch die Sächsische Verfassung sehr genau. Kenne deinen Feind! Natürlich kennen sich Verfassungsfeinde mit der Verfassung aus. Und deshalb wissen Sie ganz genau, dass unsere Verfassung sagt: Jeder Mensch – und zwar jeder Mensch! – hat das Recht auf den Schutz seiner Würde und auf körperliche Unversehrtheit.

(Zuruf des Abg. Holger Apfel, NPD)

Das sind individuelle Abwehrrechte gegenüber dem Staat, und deshalb wissen Sie ganz genau, was Sie von diesem demokratischen Parlament verlangen. Sie verlangen von diesem demokratischen Parlament, es solle sich dafür einsetzen, dass ein Verbrechenstatbestand künftig staatliches Handeln wird.

Dass das gerade Ihrer Fraktion einfällt, ist natürlich kein Zufall; denn Sie zeigen damit sehr genau, in welcher geistigen Nachfolge Sie stehen: in der Nachfolge derer, die einen ganzen Staat zu einer einzigen Vernichtungsmaschinerie gemacht haben,

(Zuruf des Abg. Jürgen Gansel, NPD)

die mit dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ eine menschenverachtende Eugenik in staatliches Handeln erhoben haben, die mit der „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“, dem „Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr“ oder auch dem „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ eine totalitäre und menschenverachtende Diktatur errichtet haben.

(Zuruf des Abg. Jürgen Gansel, NPD)

Menschenrechte, Grundrechte sind unveräußerlich. Sie stehen jedem zu, Männern wie Frauen, Deutschen wie Ausländern, Opfern wie Tätern, sogar Sexualstraftätern, sogar dem Kameraden Paul und sogar Ihnen von der NPD-Fraktion, so weh mir das als Demokratin auch tun mag.

Mit diesem Antrag haben Sie gezeigt, dass Sie auf Rechtsstaatlichkeit, auf Grundrechte und auf die Würde des einzelnen Menschen pfeifen. Einen solchen Antrag

entschieden abzulehnen ist für uns demokratische Fraktionen deshalb nicht nur eine Frage der fachlichen Vernunft, sondern auch eine Frage der Ehre.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der Linksfraktion, der FDP, den GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Als nächste Rednerin ist Frau Jonas von der FDP-Fraktion gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das, was uns gerade von der NPD geboten wurde, ist einfach nur populistisch und ekelhaft.

(Beifall bei der FDP, der CDU, der Linksfraktion, der SPD und den GRÜNEN)