Herr Gansel, wenn Sie irgendetwas sagen wollen, gehen Sie ans Mikro und sprechen dort und hören Sie mit dem Zwischengequake auf!
Im Grundgesetz ist festgelegt, dass politisch Verfolgte und Menschen, die wegen ihrer religiösen Grundentscheidung einer staatlichen Verfolgung unterliegen, in Deutschland Asyl finden, weiterhin Menschen, die wegen ihrer Rasse, wegen ihrer Staatsangehörigkeit oder wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in ihrem Land verfolgt werden. Diese können nach dem Asylverfahrensgesetz bzw. Aufenthaltsgesetz Asyl bzw. Aufenthalt in Deutschland genießen.
Herr Kollege Seidel, können Sie mir bitte den Artikel oder Absatz im Grundgesetz nennen, in dem ein Aufenthaltsrecht für Wirtschaftsschnorrer in der Bundesrepublik grundgesetzlich sanktioniert wird?
Herr Gansel, ich bin mit meiner Antwort auf die Rede Ihres Kollegen überhaupt noch nicht soweit. Deswegen setzen Sie sich bitte wieder hin und warten meine Rede ab! – Danke schön.
Nein, danke. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Deutschland hat sich dieser Pflicht zur Aufnahme von Verfolgten nie entzogen. Deutschland hat bei dem Kriegselend im auseinanderbrechenden Jugoslawien 300 000 Kriegsflüchtlinge aufgenommen. Wir haben aus vielen Ländern dieser Welt Verfolgte in unserem Land aufgenommen und versuchen, sie hier zu integrieren.
Nun hat die arabische Revolution in Nordafrika gesiegt. Die politischen Despoten sind in einigen Ländern zum Teufel gejagt worden. Jetzt steht den jungen Männern aus Tunesien und anderen Ländern der Sinn danach, aus wirtschaftlichen Gründen nach Norden zu wandern, sei es nach Italien, nach Frankreich, nach Österreich oder nach Deutschland.
Wir müssen eindeutig sagen: Diese Flüchtlinge sind nicht wegen ihrer politischen Überzeugung oder wegen ihrer religiösen Grundentscheidung auf Wanderschaft, sondern sie suchen – das ist menschlich verständlich – ein besseres Leben in Europa.
keinerlei gesetzliche Grundlage. Meine Damen und Herren! Wir fordern Italien auf, diesen jungen Menschen nicht etwa ein Ticket nach Norden auszustellen, sondern wir fordern Italien auf, seiner Pflicht aus den europäischen Gesetzen nachzukommen und diese jungen Menschen wieder in ihr Heimatland zu schicken.
Wir können ihnen den Rat mitgeben, falls sie nach Dänemark, Belgien, Frankreich oder Deutschland kommen wollen: Gehen Sie bitte in die Botschaft, stellen Sie sich vor, welchen Beruf Sie erlernt oder welches Studium Sie absolviert haben, und sorgen Sie auf allgemeingültigem, nicht illegalem Weg dafür, in unsere Länder zu kommen.
Berlusconi hat voriges Jahr getönt, wer aus Tunesien nach Italien kommt, wird mit offenen Armen empfangen, erhält einen Arbeitsplatz und eine Wohnung. Er hat damit 23 000 Tunesier nach Italien gelockt, davon haben nur 2 000 einen Asylantrag gestellt und diese 2 000 Asylanträge müssen selbstverständlich untersucht werden.
Jetzt ist natürlich die verdammte Pflicht und Schuldigkeit der italienischen Regierung, zum einen die Rechtslage in Europa einzuhalten und zum anderen die tunesischen Flüchtlinge nach Tunesien zurückzuführen und sich dieses Problems nicht durch Delegierung in andere europäische Länder zu entledigen.
Meine Damen und Herren! Es ist nicht so, dass Deutschland keinerlei Flüchtlinge aufnimmt; das wissen wir alle. Wir haben im vorigen Jahr 41 000 Flüchtlinge in Deutschland aufgenommen.
Das waren 50 % mehr als 2009. All diesen Menschen gehört unsere Solidarität. Deutschland hat sich dazu bekannt, dass es die Kriegsflüchtlinge, die in Malta angekommen sind, unterstützt und davon welche in Deutschland aufnimmt.
Wir als Koalition unterstützen unseren Innenminister dabei, dass er gesagt hat: „Wenn Italien seine Hausaufgaben nicht macht, brauchen wir auf jeden Fall verstärkte Kontrollen.“
Wir unterstützen unseren Innenminister, Markus Ulbig, und bitten ihn, ein Auge auf diese Situation zu haben und den Bundesinnenminister, Herrn Hans-Peter Friedrich, dabei zu unterstützen.
Meine Damen und Herren! Wir brauchen keine Wirtschaftsflüchtlinge in Größenordnungen in Deutschland,
(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung – Klaus Tischendorf, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)
Nein, Herr Präsident. Ich möchte zur Geschäftsordnung in Bezug auf den Redebeitrag des Kollegen Apfel sprechen.
Nein, das mache ich nicht. Ich möchte zur Geschäftsordnung sprechen. Der Kollege Apfel hat das Wort „Asylschmarotzer“ verwendet.
Dann stelle ich jetzt einen Geschäftsordnungsantrag, wenn Sie so wollen. Ich bitte das Plenum, dass der Präsident prüft, ob im Redebeitrag des Kollegen Apfel das Thema „Asylschmarotzer“ eine Rolle gespielt hat und ob es dafür – –
Sie müssen es dem sitzungsleitenden Präsidenten überlassen, was er prüft und was nicht. Herr Kollege, den Antrag können Sie so nicht stellen.