Protocol of the Session on March 24, 2011

scheidung treffen, wenn er doch einst gemeint hat, das landeseigene Fahrzeug hat aus bestimmten Gründen – das hat etwas mit der Bodenbeschaffenheit und der Waldbrandgefahr im Nordteil des Landkreises Görlitz zu tun – in Weißwasser zu stehen. Gibt es daran überhaupt noch Zweifel, und warum hat das so lange gedauert?

Bezogen auf das Verfahren haben wir jetzt – zumindest nicht direkt, aber über diese Anfragen – den Kontakt gehabt, und es ist deutlich geworden, dass es eine Auseinandersetzung gab, die jetzt, wie ich gerade geschildert habe, abgeschlossen wurde. Derzeit laufen die Ausschreibungsverfahren zur Neubeschaffung, und wir haben, bezogen auf das Thema Katastrophenschutz, eine veränderte gesetzliche Grundlage, die den Landkreisen die Zuständigkeit als Träger für den Katastrophenschutz zumisst, und in dieser Zuständigkeit – nur so ist die Antwort auf die Frage 2 von mir zu interpretieren – ist die letztendliche Entscheidung dem Landkreis überlassen.

Aber mit dem Teil 1 der Antwort zu Frage 2 habe ich sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass nach dem derzeitigen Planungsstand der Standort Weißwasser vorgesehen ist.

Frau Abg. Junge, bitte; Frage Nr. 16.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte eine Frage zum Atomausstieg der öffentlichen Hand als Energieverbraucher stellen.

Unter der Überschrift „So funktioniert der private Atomausstieg“ beschreibt ein Ratgeberbeitrag in der „Sächsischen Zeitung“ vom 16.03.2011 diesen wie folgt: „Ein Versorger kann in einem Tarif Atomstrom verkaufen und gleichzeitig einen anderen anbieten, der nachgewiesenermaßen ‚sauber‘ ist.“ Haben Verbraucher einen atomfreien Stromtarif gefunden, können sie ihn direkt bestellen. Ihrem alten Anbieter müssen sie nicht kündigen – das übernimmt der neue Versorger. (dpa)“

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welchen Anteil haben die einzelnen Energieträger (Kernkraft, fossile und sonstige Energieträger, erneuerba- re Energien) an dem Gesamtenergieträgermix, den die Stromlieferanten an die öffentliche Hand in Sachsen, insbesondere die Staatsregierung, die ihr nachgeordneten Behörden, Stellen und Einrichtungen, die Staatsbetriebe und Beteiligungsunternehmen des Freistaates Sachsen sowie die Zweckverbände, Kommunen, deren Beteiligungsunternehmen, die kommunalen Einrichtungen und Unternehmen geschlossenen Energieversorgungsverträge liefern? (Landesdurchschnitt ist ausreichend)

2. Zu welchem Zeitpunkt ist der im Eingangstext für „private“ Verbraucher beschriebene Ausstieg aus dem Bezug von Atomstrom durch die öffentliche Hand in Sachsen, insbesondere für die Staatsregierung, die ihr nachgeordneten Behörden, Stellen und Einrichtungen, Staatsbetriebe und Beteiligungsunternehmen des Freistaa

tes Sachsen sowie die Kommunen, deren Beteiligungsunternehmen, die kommunalen Einrichtungen und Unternehmen im Rahmen deren Energieversorgungsverträge realisierbar?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Morlok.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin Junge! Sie haben in Ihrer Frage eine ganze Reihe von öffentlichen Einrichtungen angesprochen, über die Sie von der Staatsregierung Auskunft begehren. Sie haben darauf hingewiesen, dass Ihnen ein Durchschnittswert ausreicht. Allerdings ist es zur Ermittlung des Durchschnittswertes erforderlich, jeden einzelnen Wert zu erheben.

Wenn Sie berücksichtigen, dass wir im Freistaat Sachsen mehrere hundert Kommunen haben und diese wiederum Einrichtungen haben, dann bitte ich um Verständnis, dass diese Datenabfrage in der Vorbereitungszeit zur Beantwortung einer mündlichen Anfrage bei den einzelnen Kommunen und deren Beteiligungsunternehmen nicht möglich war. Deswegen kann ich Ihnen für diese Kommunen, die kommunalen Einrichtungen und auch die Beteiligungen des Freistaates Sachsen keine Auskunft geben.

Die Auskunft, die ich Ihnen geben kann, betrifft alle vom SIB verwalteten Liegenschaften. Die Daten haben wir ermittelt. Dort sieht es so aus, dass laut Kennzeichnung der Stromlieferanten die Anteile wie folgt sind: in Sachsen 8,4 % Kernenergie, 66,9 % fossile Energien und 24,7 % erneuerbare Energien. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass diese Angaben die Stromkennzeichnung der Lieferanten beinhalten, also, was die Lieferanten für ihren eigenen Strommix angeben. Das ist keine Aussage darüber, von welcher Art Kraftwerk der Strom in den Einrichtungen des Freistaates Sachsen tatsächlich erzeugt wird.

Wie Sie wissen – wir haben das heute in den Aktuellen Debatten ausführlich dargestellt –, ist der Freistaat Sachsen Stromexporteur, sodass aufgrund dieser technischen Gegebenheit davon ausgegangen werden kann, dass in keiner Einrichtung des Freistaates elektrische Energie verbraucht wird, die von Kernkraftwerken erzeugt wird.

Hinsichtlich der Frage, bis wann man eine entsprechende Veränderung vornehmen kann, muss ich darauf verweisen, dass die einzelnen Kommunen und kommunalen Beteiligungen unterschiedliche Stromlieferverträge abgeschlossen haben und es dem Freistaat Sachsen nicht möglich ist, zu jedem einzelnen dieser Verträge Auskunft zu geben, da sich letztendlich nur daraus ermitteln lässt, wann die jeweilige Kommune oder kommunale Einrichtung diese vertragliche Beziehung ändern kann.

Ich kann Ihnen aber für den Freistaat Sachsen, für den SIB die entsprechende Auskunft geben. Der SIB hat die Stromlieferung für den Freistaat ausgeschrieben und

daraufhin einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit endet am 31. Dezember 2013, sodass man, wenn es gewünscht wäre, im Rahmen einer nächsten Ausschreibung einen – wie auch immer gewünschten – Strommix berücksichtigen könnte und dann im Rahmen des Energiebezuges ab 2014 aufgrund dieser Ausschreibung den gewünschten Strommix bekäme.

Nun kommt die letzte Frage. Herr Abg. Lichdi, bitte; Frage Nr. 14.

Es geht um die Gefahren durch Abfälle der S.D.R. Biotec GmbH in Pohritzsch interjection: (Landkreis Nordsachsen) für sächsische Deponien.

Die „LVZ“ vom 12./13. März 2011 berichtet über zweitägige Razzien des Landeskriminalamtes Sachsen wegen des Verdachtes des „Unerlaubten Betreibens einer Abfallbehandlungsanlage“. Der Sprecher des sächsischen Umweltministeriums, Falk Hofer, erklärte gegenüber der Tageszeitung, dass alle sächsischen Deponien den gleichen baulichen Standard haben und zum Grundwasser abgedichtet sind. Eine Gefährdung der Umwelt durch die Abfälle aus Pohritzsch sei somit ausgeschlossen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Ist es der S.D.R. Biotec GmbH auch weiterhin erlaubt, gefährliche Abfälle zu verarbeiten (Bitte um Angabe der Art der Abfälle)?

2. Welche Deponien in Sachsen, auf die in den letzten zehn Jahren Abfälle der S.D.R verbracht wurden, besitzen eine Abdichtung zum Grundwasser?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Kupfer, bitte.

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Grundsätzlich hat die staatsanwaltschaftliche Ermittlungstätigkeit zum Nachweis einer Straftat bei der S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH Pohritzsch keine Auswirkungen auf die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen. Allerdings hat das Unternehmen der zuständigen Behörde, dem Landratsamt Nordsachsen, mitgeteilt, dass die Annahme gefährlicher Abfälle ab dem 11. März 2011 völlig eingestellt wird und noch vorhandene gefährliche Abfälle bis zum 31. März 2011 verarbeitet werden. Aufgrund dieser vom Betreiber geleisteten Verzichtserklärung wird zum 1. April 2011 die der S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH erteilte Genehmigung zur Annahme und Verarbeitung gefährlicher Abfälle erlöschen.

Zur Frage 2. Die Deponien Gröbern, Grumbach, Weißer Weg und Cröbern, auf die im Zeitraum von 2006 bis 2009 Abfälle der S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH Pohritzsch verbracht wurden, besitzen eine Basisabdichtung zum Schutz des Grundwassers. Die Deponie Spröda, auf die im Jahre 2006 Abfälle zur Konturierung der bereits abgeschlossenen Deponie verbracht wurden, hat keine Basisabdichtung. Nach Angaben der zuständigen Landesdirektion Leipzig wurden die Abfälle vom Depo

niebetreiber auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für die Ablagerung in Spröda überprüft. Diese wurden eingehalten. Für die Jahre 2001 bis 2005 sowie für das Jahr 2010 konnten in der zur Verfügung stehenden Zeit keine vollständigen Angaben über die Verbleiborte der Abfälle der S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH Pohritzsch zusammengestellt werden.

Haben Sie noch Nachfragen, Herr Lichdi?

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. Es ist wohl mittlerweile aufgrund der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft unstrittig, auch aufgrund der Verfügung des Landratsamtes Nordsachsen vom Januar 2010 – die Ihnen sicherlich bekannt ist, Herr Staatsminister –, – –

Ja.

– dass die Immobilisierung nicht gelungen ist. Jetzt ist die Frage: Ist es denn in Spröda, wenn dort keine Grundwasserabdichtung vorhanden ist, auszuschließen, dass keine immobilisierten hochgiftigen Abfälle in den Boden und ins Grundwasser

gelangt sind? Ich verstehe Ihre Antwort so, dass es nicht auszuschließen ist, sondern eher der Fall war.

Das ist jetzt eine spekulative Frage, auf die ich nicht antworten kann und auch nicht antworten werde.

Es gibt eine weitere Frage. Herr Lichdi, bitte.

Welche Anstrengungen unternimmt das SMUL bzw. die Landesdirektion Leipzig, um das Problem Spröda abzuklären? In welchem Zeitraum ist damit zu rechnen, dass das abgeklärt ist?

Ich gehe davon aus, dass die Deponie Spröda entsprechend meiner Antwort von der Landesdirektion untersucht worden ist und keine Gefährdung von dieser Deponie ausgeht.

Ich möchte die Staatsregierung bitten, die in der Drucksache 5/4825 aufgeführten Fragen mit den laufenden Nrn. 5, 1, 10, 7, 15, 13 und 2 schriftlich zu beantworten, damit wir diese dem Protokoll beifügen können.

Schriftliche Beantwortung weiterer Fragen

Kinder- und Jugendschutz im Weltnetz im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 1)

Nach Erkenntnissen der „EUKidsOnline“-Studie nutzen nur etwa ein Viertel der befragten Eltern Programme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Weltnetz. 84 % der getesteten Programme können bestimmte Netzseiten blockieren, wobei allerdings bei sozialen Netzen und Blogs deren Wirksamkeit deutlich geringer ist. Es besteht ein Risiko von 20 %, dass Netzseiten, die für Kinder und Jugendliche schädliches Material enthalten, weiterhin zugänglich bleiben.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Aussage kann die Staatsregierung treffen über die private und schulische Nutzung des Weltnetzes durch Kinder und Jugendliche im Freistaat Sachsen insbesondere von so bezeichneten „sozialen Netzen“?

2. Welche präventiven Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, um Kinder und Jugendliche vor dem Zugang zu schädlichen Inhalten von Netzseiten nachhaltig und wirkungsvoll zu schützen bzw. deren Eltern bei einer sicheren Nutzung des Weltnetzes zu unterstützen?

[Die Antwort der Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz lag bei Redaktionsschluss nicht vor. Sie wird dem nächsten Protokoll angefügt.]

Umweltzonen im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 2)

Seit der Einführung einer Umweltzone zum 1. März 2011 in der Stadt Leipzig kam es bereits zu ersten Abmeldungen von Gewerben durch Unternehmer. Bürger beklagten verschiedentlich die mangelnde Auskunftskompetenz von Mitarbeitern des Ordnungsamtes in Leipzig zu Fragen bezüglich der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Befahren der zum 01.03.2011 in der Stadt Leipzig eingeführten Umweltzone sowie für das Fehlen von Kriterien für Ausnahmegenehmigungen überhaupt.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche ökonomischen Auswirkungen insbesondere auf die Arbeitsmarktsituation erwartet die Staatsregierung durch die Einführung einer Umweltzone zum 1. März 2011 in der Stadt Leipzig und deren unmittelbarem Umland, und welche Einflussmöglichkeiten sieht die Staatsregierung zur Ausgestaltung der Umweltzone in der Stadt Leipzig?

2. Wie beurteilt die Staatsregierung angesichts der Erfahrungen anderer Städte mit Umweltzonen die reale Effektivität und Wirksamkeit der Einrichtung solcher Zonen zur Durchsetzung der Euro-4-Abgasnorm, und in welchen weiteren Landkreisen und Städten Sachsens ist zukünftig in welchem Zeitrahmen die Einrichtung von Umweltzonen zu welchen Bedingungen angedacht?

Ihre Fragen nach den ökonomischen Auswirkungen der Umweltzone Leipzig, den Einflussmöglichkeiten der Staatsregierung auf die Umweltzone und der Wirksamkeit solcher Zonen habe ich in meinem Bericht zu einem Antrag der Koalition vom 03.06.2010 in der Drucksache 5/2686 ausführlich beantwortet. Die Antworten sind nach wie vor aktuell.