Protocol of the Session on February 10, 2011

(Beifall des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Ich sage auch, wenn die Unternehmen nicht reagieren und vermehrt auf Frauen setzen, wird es zu gesetzlichen Maßnahmen kommen können und müssen, die ich dann selbstverständlich unterstützen werde.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN und Beifall bei den GRÜNEN)

Das habe ich übrigens auch bereits anlässlich der Gleichstellungsministerkonferenz im Juni 2010 in Dresden so deutlich erklärt.

Meine Damen und Herren! Nun, zum Schluss, möchte ich auf Punkt 1 des Antrages eingehen. Nach § 15 des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes müssen die Dienststellen bei der Besetzung von Gremien, für die sie ein Entsenderecht, ein Bestellungsrecht oder ein Vorschlagsrecht haben, auf eine gleiche Beteiligung von Frauen und Männern hinwirken. Über den Stand der Umsetzung

berichtet die Sächsische Staatsregierung dem Landtag mit einem Erfahrungsbericht, der alle vier Jahre vorzulegen ist. Wenn Sie eine jährliche Information im Ausschuss wollen, dann brauchen wir dafür keine gesetzliche Grundlage. Sie bestimmen selbst, was im Ausschuss besprochen wird.

Ich kann Sie aber auch schon heute dahin gehend informieren: Den vierten Frauenförderungsbericht beabsichtigt die Staatsregierung dem Landtag in diesem Jahr vorzulegen. Gern teile ich Ihnen vorab kurz die folgenden Maßnahmen mit, die entwickelt worden sind, um auf eine gleiche Beteiligung von Frauen und Männern in Gremien hinzuwirken.

Wir beziehen qualifizierte Fachkräfte unterhalb der Führungsebene in die Gremientätigkeit ein. Wir leisten Sensibilisierungs- und Qualifizierungsarbeit. Wir wirken auf die Einhaltung familienfreundlicher Arbeits- und Sitzungszeiten hin. Wir fördern die Bereitschaft von Frauen zur Übernahme von Gremientätigkeiten, zum Beispiel durch Mentoringprojekte oder auch aktive Netzwerke.

Das SMS hat im April 2009 eine Fachtagung zum Thema „Mehr Frauen in Gremien im Freistaat Sachsen“ veranstaltet. Über weitere Maßnahmen wird im Rahmen der von mir beabsichtigten Novellierung des Frauenförderungsgesetzes unter Beachtung der aktuellen Entwicklungen zu entscheiden sein. Darüber werde ich Ihnen dann alsbald auch gern wieder berichten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das Schlusswort. Frau Herrmann, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir am zweiten Plenartag zu so später Stunde noch solch eine lebendige Debatte führen konnten.

Ich möchte jetzt zur sachlichen Auseinandersetzung zurückkommen, indem ich Ihnen die Empfehlungen der Fraunhofer-Kommission, die den Gleichstellungsbericht für die Bundesregierung erarbeitet hat, bzw. einige der Forderungen aus diesem Bericht vorstelle. Ich zitiere: „Der Anteil von Frauen in Führungspositionen muss erhöht werden.“ – Was haben wir eben anderes gesagt?

Im Einzelnen schlägt die Kommission folgende Maßnahmen vor: „Zur Herstellung einer geschlechtergerechten Besetzung in Leitungs- und Entscheidungspositionen spricht sich die Kommission dafür aus, eine Geschlechterquote für Aufsichtsräte einzuführen.“ – Eine Geschlechterquote für Aufsichtsräte, liebe Kolleginnen und Kollegen! – „Mit Blick auf die stagnierende Entwicklung der Frauen im Topmanagement in Deutschland sollte eine Mindestanzahl weiblicher Mitglieder des Aufsichtsrates festgesetzt werden.

Die Kommission empfiehlt darüber hinaus dem Gesetzgeber, Modelle für branchenspezifische wie auch eine branchenübergreifende Mindestanteilregelung zu eruieren. Für den Fall der Nichteinhaltung der Quotenregelung sollten Sanktionen vorgesehen sein.“ – Ich lese im Moment keine grünen Thesen vor, sondern die Empfehlungen der Fraunhofer-Kommission. – „Die Möglichkeit weitergehender, zumindest vorübergehend eingesetzter Quotierungen von Frauen in Führungspositionen sollte im Sinne einer innovativen Gleichstellungspolitik durch den Gesetzgeber konstruktiv geprüft werden. In Kleinunternehmen können Verbundprojekte zur Verbesserung der Chancen für die Besetzung von Führungspositionen gefördert werden. Zugleich empfiehlt die Kommission, entsprechende Geschlechterquoten publizistisch als ein Instrument zur Gleichstellung zu begleiten, um so den derzeit durch die mediale Auseinandersetzung verursachten Ressentiments gegenüber dem Begriff Quote entgegenzuwirken.“ Und so weiter.

Vielleicht sollten Sie sich diese Empfehlungen der Fraunhofer-Kommission einmal durchlesen, vor allen Dingen die Kolleginnen und Kollegen der Koalition.

Der Staatsregierung kann ich am Ende noch eine erfreuliche Mitteilung machen: Sie brauchen auf Bundesratsebene gar nicht selbst aktiv zu werden, es gibt seit heute einen Gesetzentwurf, der von Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat eingebracht wird und genau das zum Ziel hat, was ich Ihnen heute vorgetragen habe. Sie brauchen also nicht selbst in Aktion zu treten, sondern sich nur im Bundesrat in der Diskussion für dieses Gesetz auszusprechen und entsprechend abzustimmen.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 5/4803 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Der

Tagesordnungspunkt 7

Recht muss Recht bleiben: Keine pauschale Gerichtsgebühr an Sozialgerichten!

Drucksache 5/4751, Antrag der Fraktion der NPD

wurde für heute zurückgezogen. Ich komme zu

Tagesordnungspunkt 8

Schutz des Persönlichkeitsrechts im öffentlichen Bereich 14. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten

Drucksache 5/451, Unterrichtung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten

Stellungnahme der Sächsischen Staatsregierung zum 14. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten

Drucksache 5/3026, Unterrichtung durch die Staatsregierung

Drucksache 5/4822, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Wird dazu das Wort gewünscht? – Herr Abg. Seidel. Es ist eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt worden.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um dieses kleine Büchlein.

(Der Redner zeigt eine Broschüre.)

Der 14. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten wurde am 3. Februar 2011 im Innenausschuss unseres Landtages erörtert. Ich empfehle namens meiner Fraktion allen, die in Sachsen personenbezogene Daten in

irgendeiner Art und Weise bearbeiten, sammeln oder weiterleiten, sich dieses Büchlein durchzulesen. Es ist sowohl für unsere Staatsregierung als auch für die Verwaltungen in unseren Landkreisen, Städten und Gemeinden, aber auch für private Bürger eine Handlungsanleitung zum sorgfältigen Umgang mit dem Wissen über uns und unsere Nächsten.

Herr Schurig, unser Sächsischer Datenschutzbeauftragter, hat in unserer Ausschusssitzung betont, dass das Thema Datenschutz im Sächsischen Landtag – im Gegensatz zu anderen Landesparlamenten – hinreichend thematisiert wird. Er konnte ebenso feststellen, dass die Behörden im

Ganz persönlich, meine Damen und Herren, empfehle ich jedem von uns, der es noch nicht getan hat: Nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie diesen Bericht aufmerksam durch. Er ist nicht nur eine spannende Lektüre, sondern macht auch durchaus klüger.

Freistaat Sachsen trotz vereinzelter Kritik den Datenschutz grundsätzlich beachten und grobe Verstöße dagegen der Vergangenheit angehören.

Am besten und damit von mir zu empfehlen ist es, bei entsprechenden Gesetzesbearbeitungen bzw. Gesetzeserarbeitungen seitens der Staatsregierung oder seitens der Fraktionen unseres Landtages den Datenschutzbeauftragten von vornherein einzubeziehen. Das spart späteren Ärger und Nacharbeit.

Nicht nur in der Vorbereitungsarbeit an Gesetzen lohnt sich die Zusammenarbeit mit unserem Datenschutzbeauftragten, sondern auch im Praktischen klappt die gemeinsame Arbeit gut. Ein Stichwort ist die „Soko Heller“. Hier kann das gemeinsame Vorgehen des Datenschutzbeauftragten, der Polizei und der Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung der in Dresden begangenen Verbrechen und dem dabei angewandten größten Massengentest in Deutschland als positiv und richtungweisend empfohlen werden.

Natürlich sind die polizeilichen Aktivitäten dazu geeignet, dem Bürger auch datenschutzrechtlich ziemlich nahezukommen. Aber auch im sozialen Bereich sehen sich Bürger in ihrem Grundrecht auf Datenschutz durch die Datenverarbeitung der kommunalen Sozialbehörden mitunter verletzt und wenden sich an unseren Datenschutzbeauftragten. Hier steht auf der einen Seite der sich sorgende Staat, die sich sorgende Kommune, und auf der anderen Seite stehen häufig die Schwächsten der Gesellschaft, die sich gegen den „Daten-Striptease“ – wie es Herr Schurig nannte –, der von den Behörden verlangt wird, nicht wehren können. Gerade in diesem Bereich ist ein besonders sensibles Herangehen in Richtung Datensparsamkeit erforderlich. Das möchten wir unterstreichen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Tätigkeitsbericht beschreibt die Vielfalt zum sauberen Umgang mit persönlichen Daten, zur Beachtung des Schutzwürdigen und naturgemäß auch das Gegenteil. So enthält er auch eine konkrete Handlungsanweisung zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Beispielsweise kann jeder Ordnungsbürgermeister anhand der 15 Punkte überprüfen, ob und gegebenenfalls wie eine derartige Einrichtung in seiner Kommune installiert werden kann – oder eben auch nicht erforderlich ist.

Herr Schurig kritisiert auch jene Mitarbeiter, die namens der Gebühreneinzugszentrale des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unterwegs sind oder waren und sich mal eben Einwohnermelderegister beschaffen oder mittels der Polizei ihrem Anliegen nachgehen wollen. Er hat dafür gesorgt, dass sich weder das eine noch das andere wiederholen kann.

Wir als Fraktion der CDU danken Herrn Schurig und seiner Mannschaft für die geleistete Arbeit im Berichtszeitraum und für die gute Zusammenarbeit mit uns im Innenausschuss und darüber hinaus.

Wir empfehlen dem Hohen Haus die Kenntnisnahme des 14. Tätigkeitsberichts.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wir fahren in der ersten Runde der Aussprache fort. Für die Fraktion DIE LINKE Frau Bonk.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich ist zunächst dem Datenschutzbeauftragten zu danken, für seinen ausführlichen Bericht ebenso wie für die geleistete Arbeit. Das gilt für ihn und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.