Protocol of the Session on January 20, 2011

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Fördermittelempfänger wurden über das Programm „Weltoffenes Sachsen“ in den Jahren 2005 bis 2010 gefördert, die nach Auffassung der Staatsregierung jeweils aus welchen Gründen extremistisch sind bzw. keine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit leisten?

2. In welcher Form (Antragsvoraussetzung, aufschieben- de/auflösende Bedingung im Fördermittelbescheid, Rückforderungsgrund etc.) soll die Abgabe der Anti-Extremismuserklärung durch die jeweiligen Fördermittelempfänger in das Bewilligungsverfahren und dessen Abwicklung künftig eingebettet werden?

Herr Minister Ulbig, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Antwort zu Frage 1 lautet, dass der Staatsregierung keine solchen geförderten Projekte im Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ bekannt sind. Ich möchte allerdings deutlich machen, dass aus meiner Sicht die Fragestellung am Kern der Demokratieerklärung vorbeigeht.

Es handelt sich dabei nämlich vor allem um eine Sensibilisierung, einen Appell an die Zuwendungsempfänger. Die Förderempfänger tragen in erster Linie die Verantwortung, was mit den Projektmitteln passiert. Deshalb führt auch das Bundesfamilienministerium in seiner Erläuterung zur Anti-Demokratieerklärung aus: „Es geht bei der Demokratieerklärung darum, zu verhindern, dass extremistische Organisationen von der Bundesregierung finanziell unterstützt werden oder ihnen unwillentlich eine Plattform geboten wird und sie so ihre extremistische Weltanschauung mit staatlicher Hilfe verbreiten können.“ Dem kann man sich auch aus sächsischer Sicht uneingeschränkt anschließen.

Zu 2. Hierzu möchte ich sagen, dass bereits in der Plenardebatte im Dezember vergangenen Jahres von mir ausgeführt wurde, dass die Staatsregierung das weitere Vorgehen in Abstimmung der Ressorts und mit dem Bund bis Ende Januar prüfen wird. Wir sind gerade dabei. Anschließend wird dann das abgestimmte Verfahren bekanntgegeben werden.

Herr Jennerjahn, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

Ich möchte folgende Nachfrage stellen. Sie sagen, die Überarbeitung findet bis Ende Januar statt. In welcher Form hat das Auswirkungen auf

das Bewilligungsverfahren, den weiteren zeitlichen Ablauf, wie weit verzögert es den ursprünglich geplanten zeitlichen Ablauf und wie schätzen Sie die möglichen, doch erheblichen finanziellen Konsequenzen für die Fördermittelempfänger ein?

Wir haben die Anträge in drei Kategorien eingeteilt. Ich habe darüber den Innenausschuss informiert.

Kategorie 1 sind Anträge, die bewilligungsfähig sind,

Kategorie 2 sind Anträge, bei denen nachgebessert werden muss, und

Kategorie 3 sind Anträge, die keine Genehmigung bekommen werden.

Bei denjenigen, die der Kategorie 1 zuzuordnen sind, wird derzeit am Bewilligungsbescheid gearbeitet, und für diese ist auch ein vorzeitiger förderunschädlicher Maßnahmenbeginn erlassen worden mit dem Hinweis darauf, dass die endgültige Zuwendung unter der Voraussetzung ergehen wird, dass diese Anti-Extremismuserklärung oder die Demokratieerklärung unterzeichnet wird.

Herr Gansel, bitte.

Herr Staatsminister, ich habe eine Nachfrage. Das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ berichtet diese Woche darüber, dass Bundesfamilienministerin Schröder vorhat, einige Untergruppierungen der Linkspartei, unter anderem den Jugendverband „Solid“, vom Erhalt von Bundesmitteln im Kampf gegen den sogenannten Rechtsextremismus auszuschließen. Mich würde interessieren, ob Sie diesem Beispiel Ihrer Bundesfamilienministerin folgen und Untergruppierungen der Linkspartei, konkret den Jugendverband „Solid“, auch in Sachsen vom Mittelzufluss aus dem Programm „Weltoffenes Sachsen“ abschneiden wollen.

Herr Abg. Gansel, ich habe gerade in meiner Ausführung zu Frage 2 deutlich gemacht, dass wir derzeit dabei sind, einerseits das Verfahren im Lande endgültig abzuschließen und andererseits die Abstimmung mit dem Bund zu suchen. Vor diesem Hintergrund gilt Gleiches, dass ich erst, nachdem die Abstimmung mit der Bundesebene endgültig ist, auf Ihre Frage eine Antwort geben kann.

Herr Abg. Petzold, bitte; Frage Nr. 1.

Frau Präsidentin! Es geht um Mikrokredite für Kleinunternehmen im Freistaat Sachsen.

Das Europäische Parlament stimmte im Jahr 2009 der Einrichtung eines neuen Mikrofinanzierungsinstruments zu. Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verloren haben oder zu verlieren drohen, sollen mit Krediten bis zu 25 000 Euro die Möglichkeit für eine Unternehmensgründung erhalten. Für den Zeitraum von 2010 bis 2015 setzt

die EU-Kommission dafür insgesamt 100 Millionen Euro ein.

Fragen an die Staatsregierung:

1. In welchem Umfang wurden im Freistaat Sachsen im Vorjahr 2010 Mikrokredite aus Mitteln der Europäischen Union an Kleinunternehmen in welchen Branchen ausgereicht?

2. Inwieweit hat sich aus Sicht der Staatsregierung die Vergabe von Mikrokrediten als arbeitsmarktpolitisches Instrument im Freistaat Sachsen bewährt?

Herr Minister Morlok, bitte.

Frau Präsidentin! Herr Abg. Petzold! Zu Ihrer ersten Frage. Es ist nicht so, dass die Europäische Union Mikrokredite ausreicht, sondern die Europäische Union stellt Bank-Programme zur Verfügung für Banken, die solche Mikrokredite ausreichen. Insofern liegen der Staatsregierung natürlich keine Erkenntnisse über Mikrokredite vor, die die Europäische Union ausgereicht hat, weil es diese in der Form, wie Sie es gefragt haben, nicht gibt.

Über die einzelnen Kredite, die Banken in der Größenordnung gegebenenfalls ausgereicht hätten, liegen uns keine Erkenntnisse vor.

Das macht es natürlich auch schwer, Ihre zweite Frage zu beantworten. Da wir über die Mikrokredite der Europäischen Union, die es in dieser Form nicht gibt, keine Kenntnis haben, können wir natürlich die Wirksamkeit desselben Instrumentes auch nicht beurteilen.

Danke schön.

Herr Jennerjahn hat die nächste Anfrage zurückgezogen. Herr Petzold, ich bitte Sie, gleich die nächste Frage zu stellen; Frage Nr. 2.

Frau Präsidentin! Es geht um Modellprojekte für Langzeitarbeitslose im Freistaat Sachsen.

Am 2. August 2010 begann in der Stadt Leipzig das Modellprojekt „Bürgerarbeit“, welches bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen neue Ansätze mit bewährten Instrumenten der Arbeitsförderung verbinden will. Das erste Projektziel besteht darin, bis zu 3 000 erwerbsfähige Hilfebedürftige mindestens ein halbes Jahr lang intensiv zu betreuen und so vorzubereiten, dass sie einen regulären Arbeitsplatz bzw. eine hierauf vorbereitende Qualifikation annehmen können.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Kommunen im Freistaat Sachsen führen ähnliche Projekte zur „Bürgerarbeit“ in welchen Bereichen durch und welche Fördermöglichkeiten aus Mitteln der EU, des Bundes und des Freistaates wurden dafür bisher in Anspruch genommen?

2. Wie viele Arbeitsplätze wurden bzw. werden durch Bürgerarbeitsprojekte für Langzeitarbeitslose im Freistaat Sachsen geschaffen und wie beurteilt die Staatsregierung die realen Chancen für eine nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen durch Bürgerarbeit bzw. gleichartig gelagerte Projekte?

Herr Minister Morlok, bitte.

Frau Präsidentin, Herr Abg. Petzold! Hinsichtlich der Finanzierung kann ich Ihnen sagen, dass Projekte im Freistaat Sachsen im Bereich „Bürgerarbeit“ durch den Freistaat Sachsen nicht finanziert werden. Es handelt sich hier um ein Projekt des Bundes. Ob der Bund dafür Mittel der Europäischen Union in Anspruch nimmt, kann ich Ihnen nicht sagen. Das müsste man gegebenenfalls beim Bund nachfragen.

In Sachsen haben nach Auskunft des Bundes – es handelt sich ja um ein Bundesprogramm – folgende Kommunen oder Organisationen das Projekt „Bürgerarbeit“ in Anspruch genommen. Es sind die Stadt Leipzig, die Jobcenter Dresden, Freiberg, Mittweida, Vogtlandkreis und Zwickau-Stadt und die Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen und Mittelsachsen. Wie gesagt, das sind Angaben des Bundes.

Hinsichtlich der Arbeitsplätze liegen uns auch keine Erkenntnisse vor, da es sich ja um ein Projekt des Bundes handelt. Der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung kann man entnehmen, dass es für den Freistaat Sachsen 11 000 Aktivierungen geben soll und diese in der letzten Phase, in der dritten Phase des Modells, zu 3 000 Arbeitsplätzen führen sollen. Wie gesagt, es sind Angaben aus der Internetseite des Bundes.

Frau Abg. Hermenau, bitte; Frage Nr. 7.

Danke, Frau Präsidentin! Nach der uns vorliegenden „Resolution of the Board of Directors, no.: 54/2003“ hat die Sachsen LB Europe plc im Jahr 2003 eine Nachrang-Anleihe aufgelegt, die unter dem Deckmantel der „Mitarbeiterbeteiligung“ den Direktoren, Mitarbeitern sowie Aufsichtsratsmitgliedern der Sachsen LB Europe plc zur Zeichnung angeboten wurde. Angeblich wurde keine Höchstzeichnung festgelegt. Von den 40 Mitarbeitern der Sachsen LB Europe plc sollen circa 20 gezeichnet haben, und zwar insgesamt in Höhe von 2 942 TEUR. Die Anleihe soll in den Jahren 2004 und 2005 mit 25 % und mehr verzinst worden sein. Angesichts des begrenzten Risikos der Anlage erscheint diese außerordentlich hohe Verzinsung als nicht gerechtfertigt. Es liegt der Verdacht nahe, dass Direktoren, Mitarbeiter und Aufsichtsräte sich durch die Zeichnung der Anleihe erheblich bereichert haben.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Hat die Staatsregierung Kenntnis von dieser NachrangAnleihe, die Direktoren, Mitarbeiter und Aufsichtsratsmitglieder zur Zeichnung angeboten worden sein soll mit dem Ziel, das regulatorische Eigenkapital der Bank zu erhöhen und somit die Geschäftstätigkeit der Bank noch weiter ausbauen zu können?

2. Ist der Staatsregierung bekannt, ob und wenn ja welche Aufsichtsratsmitglieder diese Nachrang-Anleihe in welcher Höhe gezeichnet haben?

Herr Minister Unland, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Hermenau! Zu Frage 1 möchte ich wie folgt ausführen: Das von Ihnen zitierte Dokument wurde dem SMF nach Verkauf der Sachsen LB im Rahmen der Regressprüfung bei Einsicht in die Akten der LBBW und der Staatsanwaltschaft Leipzig zugänglich gemacht. Inhaltlich kann ich auf die Nachranganleihe nicht eingehen. Die LBBW hat mitgeteilt, dass sie hier ihre Rechte, insbesondere das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, berührt sieht, und lehnt eine Weitergabe der Informationen ab. Einer Beantwortung stehen daher Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegen. Dies ist zu akzeptieren. Die in Ihrer Frage gegebenen Detailangaben vom Hörensagen sind jedenfalls aus den vom SMF ermittelten Unterlagen nicht nachvollziehbar.

Zur Frage 2 möchte ich Folgendes zur Antwort geben: Nein, hierzu besteht auf der Grundlage der von uns recherchierten Unterlagen keine Kenntnis. Insbesondere ergibt sich dies nicht aus dem von Ihnen zitierten Dokument.

Keine Nachfrage?