Protocol of the Session on January 20, 2011

Inwieweit jetzt der beratend Mitwirkende den Verantwortungskreis mit erfassen könnte, wäre für uns kompliziert

rechtlich zu beantworten. Deshalb hätten wir auch an die SPD-Fraktion die Bitte, die Wörter „mit den beratenden“ zu streichen, herauszunehmen. Dann könnten wir dem Änderungsantrag zustimmen. Ansonsten müssten wir uns, weil die Wörter in beiden Anträgen enthalten sind, der Stimme enthalten.

Herr Staatsminister, diese Fragestellung von der SPD ist meiner Auffassung nach sehr ernst gemeint. Sie können heute keinen Schlussstrich ziehen, weil weder der Zeitpunkt des Schadenseintrittes noch der Zeitpunkt der Ermittlung der Verantwortung eines Schädigers feststeht. Für die Dreijahresfrist muss es folgende Voraussetzungen geben: erstens Eintritt und Kenntnis des Schadens und zweitens Kenntnis der Person des Verursachers.

Wenn Sie das heute mit der Ablehnung ein für allemal zubinden wollen, trifft das Parlament entgegen der Gesetzeslage eine Entscheidung, die mit der Gesetzlichkeit nicht vereinbar ist. Die Problematik betreffs der beratenden Mitglieder habe ich artikuliert. Ich bitte die SPDFraktion, das zu prüfen. Davon würden wir unser Abstimmungsverhalten abhängig machen.

(Beifall bei den LINKEN)

Herr Pecher, bitte.

Ich denke einmal, wir haben damit kein Problem, so gern wir es hätten, aber in der Sache, worum es hier geht, und um die Wirkung zu verstärken durch die Zustimmung der Linksfraktion, sind wir gern bereit, das Wort „beratende“ in der Vorlage zu streichen.

Gibt es hierzu eine Wortmeldung? – Herr von Breitenbruch, bitte.

Herr Präsident! Ich möchte Ihnen von der Opposition an dieser Stelle einfach nicht das letzte Wort lassen. Ich möchte Ihnen eine Geschichte erzählen, die ich selbst erlebt habe. Ich bin Aufsichtsrat einer Raiffeisenbank. Dort hatte die Aufsichtsratsvorsitzende in einem Alleingang einen Fehler gemacht,

(Dr. André Hahn, DIE LINKE: Es geht um den Änderungsantrag!)

der der Bank teuer zu stehen kam. Genau diese Diskussion wurde in der Bank geführt, wie wir damit umgehen. Ich kann Ihnen sagen, dass wir uns die Sache nicht leicht gemacht haben. Sowohl der Aufsichtsrat wie auch die Mitgliederversammlung dieser Genossenschaftsbank haben es akzeptiert, dass dieser Frau nicht ihr Vermögen im Nachgang genommen wurde, weil Fehler passieren. Gerade wenn man unternehmerisch tätig ist – wir waren als Freistaat unternehmerisch tätig –,

(Widerspruch bei den LINKEN – Jürgen Gansel, NPD: Es ging aber nicht in erster Linie um Steuergelder! Das ist der Unterschied!)

passieren Fehler. Insofern möchte ich diese Nachdenklichkeit in der Debatte noch einmal aussprechen. – Danke.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von den LINKEN – Klaus Bartl, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)

Meine Damen und Herren! Wir sprechen über den eingebrachten Änderungsantrag. Es gibt dazu Meinungsäußerungen von den Fraktionen. Der Änderungsantrag liegt in der Fassung vor, wie er eingebracht worden ist. Wir können ihn nicht einfach ändern.

(Stefan Brangs, SPD: Wir wollen ihn gerade neu einreichen! – Christian Piwarz, CDU: Könnte sich die Opposition mal einigen, was sie will! – Weitere Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren! Die Geschäftsordnung ist, denke ich, auch den Fraktionen bekannt und somit auch den rechtskundigen Abgeordneten. Was soll nun geschehen? – Ich bitte die Vertreter der Fraktionen nach vorn, damit wir das gemeinsam klären können.

(Die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen gehen zum Sitzungsvorstand.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beratung mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen hat ergeben: Ich bitte alle anwesenden Abgeordneten insoweit um ihr Einverständnis, dass wir aus dem Punkt 1a in der zweiten Zeile die Wörter „und beratenden“ und in Punkt 2 in der ersten und zweiten Zeile die Wörter „und beratenden“ streichen und somit den eingebrachten Änderungsantrag mit der Drucksache 5/4716 akzeptieren. Sind Sie damit einverstanden? Möchte jemand widersprechen? – Das kann ich nicht feststellen.

Dann bringe ich den Antrag in der vorgetragenen Fassung zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und ist abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Drucksache 5/4656. Hierzu ist namentliche Abstimmung beantragt. Das werden wir auch so durchführen. Die Abgeordneten werden aufgerufen, sodann wird das Ergebnis ermittelt und im Anschluss daran mitgeteilt. Die Sitzung wird deshalb nicht unterbrochen. Ich bitte Sie, sich darauf einzustellen.

Herr Abg. Meyer, ich bitte Sie, die Abgeordneten nach Ihrem Abstimmverhalten zu befragen.

Aufgerufen ist die namentliche Abstimmung über die Drucksache 5/4656 in der 29. Sitzung am 20.01.2011, beginnend mit dem Buchstaben J.

(Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage)

Ist jemand im Raum, dessen Namen ich nicht aufgerufen habe? – Frau Wissel, Patricia.

Frau Wissel, bitte.

Mein Nein ist leider untergegangen und wurde nicht gehört.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)

Es gibt noch eine weitere Meldung.

Genau. Mein Ja scheint auch untergegangen zu sein. Zumindest wurde es nicht wiederholt.

Meine Damen und Herren! Wir werden mit der Auszählung beginnen und in Kürze das Ergebnis bekannt geben.

(Kurze Unterbrechung)

Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich bei den Schriftführern für ihre fleißige Arbeit. Ich darf Ihnen das Ergebnis verkünden: Mit Ja haben 54 Abgeordnete und mit Nein 69 Abgeordnete gestimmt; Enthaltungen hat es keine gegeben. Damit ist die Drucksache 5/4656 nicht beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 6

Finanzielle Entlastung der sächsischen Kommunen beim Winterdienst und bei der Wiederinstandsetzung des Straßennetzes

Drucksache 5/4650, Antrag der Fraktion der NPD

Die Fraktionen können wie folgt Stellung nehmen: NPD, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die NPD Herr Abg. Dr. Müller. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht in diesem Antrag darum, unsere Kommunen vor weiteren finanziellen Belastungen zu bewahren, und zwar konkret vor den erhöhten Ausgaben für den Winterdienst und für die Instandsetzung unseres Straßennetzes nach dem diesjährigen, bis jetzt schon sehr strengen Winter. Inzwischen sind Schnee und Frost zwar von einer Tauwetterperiode abgelöst worden; aber der Winter ist noch lange nicht vorbei, und wo der Altschnee wegtaut, werden streckenweise Straßenschäden freigelegt, die dringend beseitigt werden müssen.

Wir wissen alle, dass viele Gemeinden in den letzten Wochen schon für die Schneeräumung ihre entsprechenden Budgets mehr als ausgeschöpft haben und in Extremfällen doppelt so viel ausgeben müssen wie eingeplant. Präzise Informationen hierzu liegen naturgemäß noch nicht vor; in der Presse veröffentlichte Aussagen einiger Bürgermeister und Kämmerer legen aber nahe, dass die Mehrausgaben allein für die Erfüllung der Räum- und Streupflicht nach dem Sächsischen Straßengesetz in der Größenordnung von 5 bis 10 Euro pro Einwohner liegen könnten.

Selbstverständlich ist dies keine ausreichende Grundlage für die Kalkulation fester Zuschüsse an die Kommunen. Solche schlagen wir aber als NPD-Fraktion auch nicht vor, meine Damen und Herren, sondern vielmehr eine Kostenerstattung, die auf Antrag gewährt werden soll, wobei die tatsächlichen Mehraufwendungen gegenüber den geplanten Kosten nachzuweisen wären.

Gegen derartige Verfahren werden zwar wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes häufig Bedenken geäußert; ich glaube aber nicht, dass im vorliegenden Fall der Verwaltungsaufwand tatsächlich unvertretbar hoch wäre. Die Landesdirektionen müssten für maximal circa 480 Gemeinden, drei kreisfreie Städte und zehn Landkreise die nachgewiesenen Ausgaben mit den entsprechenden Haushaltsansätzen vergleichen und dann jeweils eine Feststellung über die Höhe des zu gewährenden Zuschusses treffen. Dazu müsste eine einigermaßen flexible Staatsverwaltung jederzeit in der Lage sein.

Ich halte noch einmal fest: Es geht uns hier nicht darum, der kommunalen Ebene pauschal mehr Geld zu geben, sondern vielmehr um die Verhinderung weiterer finanzieller Belastungen der Kommunen, und zwar aus einem sehr einfachen, einleuchtenden Grund: Die äußerst angespannte finanzielle Lage der sächsischen Kommunen lässt weitere Belastungen einfach nicht zu.

Genau das, meine Damen und Herren von der Staatsregierung, schreiben Ihnen doch die Städte, Gemeinden und Landkreise sowie die kommunalen Spitzenverbände derzeit reihenweise ins Stammbuch – in Form von Resolutionen und anderen Stellungnahmen, von denen es in letzter Zeit nur so hagelt. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag schätzt in diesem Zusammenhang, dass es durch den strengen Winter an mindestens jeder zweiten Straße zu Schäden kommen wird. Der Verband stellt auch wörtlich Folgendes fest: „Schäden in dieser Dimension können die Kommunen nicht allein bewältigen.“ Das ist eine klare Aussage, die keinen Interpretationsspielraum zulässt. Um etwas Neues handelt es sich dabei aber nicht; denn zum Beispiel auch 2007 gewährte der Freistaat ein Soforthilfeprogramm zur Reparatur von Schlaglöchern auf den Straßen, und zwar über 15 Millionen Euro.

Der diesjährige Winter ist nicht weniger streng und die finanzielle Lage der Kommunen auch nicht besser als damals – beides eher umgekehrt. Trotzdem lehnt die Staatsregierung bisher die Unterstützung in diesem Jahr für die Kommunen ab. Das halten wir, gelinde gesagt, für falsch. Regierung und Parlament müssen vielmehr erkennen und anerkennen, dass wir es nicht mit einzelnen Ausnahmefällen, sondern mit einer permanenten, weil eben systembedingten finanziellen Unterversorgung der Kommunen zu tun haben, bei der jede zusätzliche Belastung zu einer Überforderung der kommunalen Haushalte führen muss.

Weil dem so ist, kann die Staatsregierung bei den immer wiederkehrenden Belastungsspitzen der Städte, Gemeinden und Landkreise eben auch nicht mit der Normalität von Schwankungen argumentieren, mit denen diese im Rahmen der Daseinsvorsorge selbst fertig werden müssen. Ob Winter- oder Hochwasserschäden, soziale Lasten oder konjunkturelle Rückschläge – alles, was die Kommunen auch nur ein klein wenig über das normale Maß hinaus belastet, führt sofort zu dem Ruf nach staatlichen Feuerwehraktionen. Dieser Vorwurf ist richtig, aber er ist auch völlig korrekt und zulässig.

Deswegen lassen Sie uns in diesem Fall auch die Feuerwehraktion beschließen, meine Damen und Herren. Lassen Sie uns beschließen, den Kommunen in Sachsen zu helfen und ihnen Mittel zur Beseitigung der Winterschäden und für die Mehrausgaben beim Streusalz und -sand zur Verfügung zu stellen.

(Beifall bei der NPD)

Herr Abg. Herbst, bitte.