Ich spreche davon, dass wir derzeit eine Reform vorbereiten – sowohl in der Aufgabenkritik als Grundlage für eine entsprechende Organisationsstruktur als auch eine daraus resultierende Struktur der Dienststellen. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt, unbenommen der Diskussion zum Doppelhaushalt, unabhängig führbar.
Herr Kollege, die kw-Stellen stehen schon für den gesamten Personalabbau im Haushalt. Welchen Spielraum sehen Sie für eine dem nachfolgende echte Reform, wenn die kw-Stellen mit beschlossen werden?
Als Erstes bin ich der Überzeugung, dass wir bei der Personalstruktur – wenn Sie mir die Chance geben, danach weiter zu sprechen, werde ich dazu auch noch etwas sagen – durchaus noch einen Spielraum haben, der auf den Doppelhaushalt 2011/2012 keine Auswirkungen haben wird. Insoweit ist das, was jetzt zum Haushalt zu beraten ist, für mich beratungsfähig.
Die kw-Stellen stehen doch für die gesamte Zeit für 2020 im Haushalt. Die sollen doch jetzt beschlossen werden, oder wollen Sie das ändern?
Ich und auch die Koalition sind zum jetzigen Zeitpunkt der Auffassung, dass wir mit Blick auf das, was ich noch sagen werde, auf dem richtigen Weg sind. Deswegen ist dieser kw-Vermerk auch belegbar. Unbenommen davon ist – um Ihre Frage zu beantworten –, wenn wir im Rahmen der aufgabenkritischen Bewertung und der Strukturbewertung dann zu einem anderen Ergebnis kommen, wovon wir nicht überzeugt sind, dass wir die Korrektur von kw-Stellen jederzeit als mögliche Handlungsoption für zukünftige Haushalte haben.
Herr Kollege Hartmann, stimmen Sie mit mir darin überein, dass auch dem Kollegen Bartl von der Linksfraktion bekannt sein müsste, dass mit dem Haushalt auch die mittelfristige Finanzplanung überreicht worden ist und dass in dieser mittelfristigen Finanzplanung und damit auch Stellenplanung für die Polizei abzulesen ist, dass der befürchtete und propagierte Stellenabbau wesentlich geringer ausfällt als bisher angenommen und dass insbesondere auch der Neuaufwuchs sächsischer Polizei wesentlich höher ist als bisher angenommen? Er beträgt nämlich 300 Personen pro Jahr für die nächsten zehn Jahre.
und wir in der Tat, so wie schon dargestellt, 300 Neueinstellungen pro Jahr bis 2019 bzw. 2022 abgebildet haben.
Zur Personalstruktur und Personalentwicklung. Die Ausgangslage: 2006 wurde der Wegfall von 2 741 Stellen beschlossen. Dieser Stellenabbau wurde zugunsten der Neueinstellung von jährlich 300 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern bis 2022 – bis auf das Jahr 2019 – gestreckt. Bis zum Jahr 2022 werden nochmals 800 Stellen wegfallen.
Wie ist der Vergleichsstand zu den Flächenländern West? Das Ist in Sachsen beträgt derzeit 1 : 359, also ein Polizist auf 359 Einwohner. Im Jahr 2022 werden es 404 Einwohner pro Polizist sein. Der durchschnittliche Ansatz der westlichen Bundesländer beträgt heute ein Polizist auf 433 Einwohner und wird voraussichtlich im Jahr 2022 bei einem Polizisten auf 427 Einwohner liegen. Damit wird Sachsen auch im Jahr 2022 über dem Durchschnitt der westlichen Flächenländer liegen.
Herr Kollege Hartmann, stimmen Sie mir zu, dass es im Hinblick auf die Sicherheitslage einen leichten Unterschied macht, ob der Freistaat Sachsen an die Länder Polen und Tschechien grenzt oder ob die nordrhein-westfälische Landesgrenze an die Niederlande grenzt? Macht das aus Ihrer Sicht vielleicht für die
Sicherheitslage einen Unterschied? Inwiefern könnte das Auswirkungen auf einen höheren Polizistenbedarf in Sachsen haben?
Ich weiß jetzt nicht, was die Geografie mit einem unterstellten besonderen Kriminalitätsschwerpunkt der polnischen und tschechischen Nachbarn zu tun hat, aber um Ihre Frage zu beantworten: Ich glaube schon, dass die sächsische Polizeistruktur anders zu bewerten ist als die in jedem anderen Bundesland. Ich denke aber, dass es bei der Aufgabenerfüllung grundsätzlich eine Vergleichbarkeit gibt. Insoweit betrachte ich Benchmarks nicht als Dogma, sondern als Anhalt für eine vernünftige Diskussion.
Zu den Ergebnissen und Auswirkungen der Strukturreform, also dem Themenkomplex 3. Strukturveränderungen führen immer zu Unruhe und persönlichen Befürchtungen bei den Betroffenen. Wir haben dabei die Aufgabe, diese Sorgen nicht unnötig zu steigern. Derzeit läuft im Rahmen des Projektes „Polizei Sachsen 2020“ eine umfassende Strukturanalyse, also Aufgaben- und Strukturanalyse.
Das Strukturkonzept wird nach Abschluss der Analyse als Grob- und in der Folge als Feinkonzept durch die Staatsregierung vorgestellt. Danach werden wir ausreichend Zeit für eine inhaltliche Diskussion zu diesem Thema haben. Derzeit treiben wir hier eine Sau nach der anderen durchs Dorf. Mal hört man von der Abschaffung der Polizeidirektionen und der Schließung von Revieren, dann hört man von der Abschaffung des Präsidiums der Bereitschaftspolizei und der Schließung von Abteilungen – jeden Tag eine neue Hiobsbotschaft, und man muss feststellen: Bis jetzt liegt das Konzept noch nicht einmal vor.
Lassen Sie uns diese Diskussionen auf der Grundlage der aufgabenkritischen Bewertung und eines Strukturkonzepts führen. Dann wären wir auch berechtigt, Schwerpunkte zu diskutieren. Populistische Betroffenheitsbekundungen ohne fachliche Bewertung helfen niemandem weiter.
Ich erinnere mich, dass wir in diesem Haus seit 2004 über dieses Thema schon sehr oft gestritten haben. Ich erinnere mich auch, dass die damalige Koalition zwischen CDU und SPD einen entsprechenden Antrag – –
Herr Kollege Hartmann, können Sie mir sagen, warum dieses Aufgabenkritikkonzept, das in diesem Haus beschlossen wurde, bis heute nicht vorliegt und warum Sie jetzt auf ein weiteres Aufgabenkritikkonzept verweisen, das uns im Grunde nur ein weiteres Versprechen in die Hand gibt, das hier schon oft gehalten, aber auch oft gebrochen wurde?
Herr Lichdi, das kann ich Ihnen nicht verraten. Was ich Ihnen aber verraten kann, ist Folgendes: Ich bin Mitglied des Sächsischen Landtags seit September 2009. Ich glaube mich zu erinnern, dass der jetzige Sächsische Staatsminister des Innern zu einem ähnlichen Zeitpunkt ins Amt gekommen ist. Ich sage Ihnen aus meiner Erfahrung als Polizeibeamter – diesbezüglich sehe ich mich schon in der Verantwortung –, dass es dringenden Diskussions- und Handlungsbedarf bei einer aufgabenkritischen Bewertung der sächsischen Polizei und der Organisation der Polizei und ihrer Struktur gibt und dass es daraus ein Ergebnis eines Personalbedarfs gibt, den wir jetzt als Zielgröße formuliert haben.