Protocol of the Session on June 17, 2010

Ich hatte Ihnen ja bereits angedeutet, dass wir uns im Nachgang zu der Kabinettsentscheidung zum nächsten Doppelhaushalt und auch nach der entsprechenden Entscheidung zu den Haushaltsresten noch einmal Gedanken machen, ob wir zusätzliche Maßnahmen durchführen können.

Vielen Dank.

Herr Kosel, Sie können gleich am Mikrofon stehen bleiben und die Frage Nr. 6 stellen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Frage bezieht sich auf die Versorgung mit Breitband-Internetzugängen im ländlichen Raum.

Im Kreis Bautzen sind von den ländlichen Gemeinden nur Wiednitz, Kirschau und Obergurig flächendeckend mit Breitband-Internetzugang versorgt. Das ergab die durch den Landkreis Bautzen beauftragte Untersuchung der Breitbandversorgung und des Breitbandbedarfs. Im November 2009 begann die Firma Tele Kabel Ingenieurgesellschaft mbH (TKI) Chemnitz damit, eben diese Analyse durchzuführen und somit ein umfassendes Bild für den Landkreis zu erstellen. Im Ergebnis ist klar, dass die ländlichen Regionen des Landkreises stark unterversorgt sind und weiterer Handlungsbedarf besteht. Immerhin können nur 225 = 43,2 % der 521 untersuchten Ortsteile flächendeckend mit breitbandigem Internet von mindestens 2 Mbit/s versorgt werden.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um diesen Mangel in der Infrastruktur nicht nur im Landkreis Bautzen abzustellen?

2. Gibt es Fördermittel für sächsische Kommunen, die es diesen ermöglichen, eigenständig einen beschleunigten Breitbandausbau im ländlichen Raum zu forcieren?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Kupfer.

Herr Präsident! Sehr geehrter Abgeordneter, ich möchte die Fragen 1 und 2 zusammen beantworten.

Die Verbesserung der Breitbandversorgung ist und bleibt ein wichtiges Ziel der integrierten ländlichen Entwicklung. Es gibt für Kommunen umfangreiche Möglichkeiten, den Breitbandausbau mit massiver Unterstützung des Freistaats voranzutreiben. Wir haben eine sächsische Breitbandberatungsstelle, die auch vom Freistaat Sachsen finanziert wird. Sie unterstützt und berät die Kommunen und Bewilligungsbehörden im Förderverfahren.

Die Förderung ist komfortabel ausgestattet und beinhaltet auch eine Direktfördermöglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen. Das Förderverfahren für den ländlichen Raum beinhaltet zwei Stufen. In der ersten Stufe werden unterversorgte Ortsteile und Infrastrukturen, die einen Ausbau von Breitbandtechnik erleichtern können, präzise ermittelt sowie insbesondere die gewerbliche Breitbandnachfrage bestimmt.

Das hat der Landkreis Bautzen, wie von Ihnen erwähnt, bereits getan, und zwar in vorbildlicher Weise für das gesamte Gebiet. Das fertige Gutachten bildet die Grundlage für die zweite Stufe. In dieser Stufe schreiben die Landkreise oder die Gemeinden die Schließung der zuvor ermittelten Breitbandversorgungslücken aus. Beide Stufen fördert der Freistaat Sachsen in der Regel mit 90 %.

Außerhalb des ländlichen Raumes wird das gleiche Verfahren für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur unterstützt.

Die Landkreise und Kommunen machen so wie der Landkreis Bautzen rege von diesen attraktiven Fördermöglichkeiten Gebrauch. Inzwischen sind vier Landkreise und 63 Gemeinden in das Förderverfahren eingestiegen.

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Der nächste Fragesteller ist Herr Jurk für die Fraktion der SPD; er stellt die Frage Nr. 4.

Meine Frage bezieht sich auf Müll in der Neiße.

Seit Jahren wird eine zunehmende Vermüllung des Grenzflusses Neiße registriert. Dank privater Initiative auf deutscher Seite werden unter anderem Plasteflaschen, Schränke, Kanister oder Folien aus dem Fluss und von den Ufern geborgen und zur Entsorgung gebracht. Die Reinhaltung der Neiße sollte aber eine grenzüberschreitende Aufgabe sein.

Daher frage ich die Staatsregierung:

1. Gibt es Kooperationen zwischen deutschen und polnischen Behörden zur Verhinderung der Vermüllung des Grenzflusses Neiße?

2. Wer trägt die Kosten der Müllentsorgung aus der Neiße?

Herr Staatsminister Kupfer.

Herr Präsident! Herr Abgeordneter, die Frage 1 möchte ich wie folgt beantworten: Im Rahmen der Euro-Region Neiße besteht eine Arbeitsgruppe „Saubere Neiße“, die sich seit 1993 mit der Belastung des Flusses durch flüssige und feste Schadstoffeinträge, wie zum Beispiel Abfälle, befasst.

In der Arbeitsgruppe sind Vertreter von polnischen, tschechischen und deutschen Kommunen sowie Behörden der Euroregion Mitglied.

Zur Frage 2: Die Frage nach den Kosten lässt sich nicht einheitlich beantworten. Die Landestalsperrenverwaltung räumt Abfall an der Lausitzer Neiße weg, soweit dies zu ihrer Aufgabenerfüllung, zum Beispiel für die Beseitigung von Abflusshindernissen oder zur Verkehrssicherung, notwendig ist. Die dabei entstehenden Kosten werden von der LTV getragen.

Bei Wehren trägt der jeweilige Betreiber die Kosten.

Für Abfälle, die im Rahmen der Aktion „Saubere Neiße“ des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Landkreises Görlitz gesammelt werden, trägt der Landkreis die Kosten. In sonstigen Fällen muss der Inhaber des Grundstückes, auf dem die Abfälle anfallen, oder der, der die Abfälle aus der Neiße entnimmt, die Kosten tragen, da er damit Abfallbesitzer wird.

Frau Jähnigen, habe ich Ihr Zeichen richtig gedeutet, dass Sie eine schriftliche Beantwortung wünschen?

(Zustimmendes Nicken der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE)

Damit kommen wir zur letzten Frage in der Fragestunde.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Frau Giegengack, bitte; Frage Nr. 12.

Eine ganz kurze Bemerkung am Rande. Ich will es nicht in die Länge ziehen. Ich habe eine Anfrage zurückgezogen, aber die andere würde ich doch gern mündlich stellen. Sie ergibt sich aus einer Kleinen Anfrage zum Thema Unterrichtsausfall. Da hat sich eine Nachfrage ergeben.

Meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Aus welchen Gründen hält es die Sächsische Bildungsagentur für entbehrlich, zum maximal zulässigen Umfang von planmäßigem und außerplanmäßigem Unterrichtsausfall pro Klasse und Fach Vorgaben zu machen?

2. Aus welchen Gründen hält es die Sächsische Bildungsagentur für entbehrlich, den zeitlichen Umfang des Unterrichtsausfalls pro Klasse, die von Unterrichtsausfall betroffenen Fächer, die Maßnahmen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall wie Zusammenlegung von Klassen und Kürzung von Unterricht statistisch zu erheben?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Prof. Wöller.

Herr Präsident! Frau Abg. Giegengack, ich beantworte Ihre Fragen wir folgt:

Zu 1.: Es wäre widersprüchlich, einerseits mehr Eigenverantwortung für Schule und Schulaufsicht einzufordern und andererseits den Spielraum für eigenverantwortliches Handeln durch zweckfremde Regularien einzuengen. Es gehört zu den grundlegenden Aufgaben der Schul- und der Sächsischen Bildungsagentur, eine möglichst umfassende Unterrichtsversorgung zu sichern. Unterrichtsausfall ist so weit wie möglich zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten.

Vor diesem Hintergrund ist die Festlegung von Obergrenzen in Bezug auf planmäßigen und außerplanmäßigen Unterrichtsausfall pro Klasse und Fach entbehrlich.

Zu 2.: Die Daten zum Unterrichtsausfall werden monatlich für jede öffentliche Schule nach Fächern, nicht jedoch für jede einzelne Klasse erhoben. Der außerplanmäßige Unterrichtsausfall wird dabei differenziert nach Ausfall wegen Krankheit, Fortbildung, Gremienarbeit, Klassenfahrt, Wandertag, Exkursion, Theater- und Museumsbesuch und sonstigen Gründen erfasst.

In Fortführung des Beschlusses des 4. Sächsischen Landtages vom 13.09.2005 zu dem Antrag der FDP für eine transparente Statistik zur Unterrichtsversorgung im Freistaat Sachsen, Drucksache 4/2863, werden der planmäßige Unterrichtsausfall und der tatsächliche außerplanmäßige Unterrichtsausfall sowie nachrichtlich die Vertretungsstunden in einem anderen Fach schulhalbjährlich für jede öffentliche Schule, jedoch nicht nach Fächern, auf dem sächsischen Bildungsserver veröffentlicht.

Dieses Erhebungskonzept hat sich grundsätzlich bewährt. Es bringt die Interessen der Schulen, möglichst gering mit Verwaltungstätigkeiten belastet zu werden, mit dem Informationsinteresse der Schulaufsicht und der Öffentlichkeit zu einem tragfähigen Ausgleich. Weiterführende statistische Erfassungen würden zu einem unverhältnismäßig hohen zeitlichen Aufwand der Schulen und der Schulaufsicht führen. Der Nutzen steht in keinem Verhältnis zu den erforderlichen Verwaltungstätigkeiten.

Ich hätte eine Nachfrage.

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Nachfrage?

Bitte.

Zum Ersten würde ich gern wissen, weshalb es zweckfremd ist, die Anzahl der ausgefallenen Stunden zu erfassen. Denn Sie geben ja auch die Stundentafeln vor, wie viel Unterricht gehalten werden muss. Weshalb ist es dann zweckfremd zu erfassen, wie viel tatsächlich ausfällt?

Die zweite Frage ist: Ich finde es schon etwas eigenwillig, dass Sie mir quasi die Antwort auf meine Kleine Anfrage hier noch einmal vorlesen. Sie ist haargenau die gleiche und ich würde – –