Protocol of the Session on May 20, 2010

2. Wie beurteilt die Staatsregierung den Umstand, dass nach Recherchen von witas Sachsen das einzige Bundesland ist, das noch eine Fuchsohrprämie zahlt und dafür Steuermittel einsetzt, weil das verfolgte Ziel – die Bekämpfung von Krankheiten sowie die Begrenzung der Fuchspopulation – damit nicht erreicht wird bzw. es bewährte Vorbeugungsmaßnahmen gegen Krankheiten bei Füchsen gibt?

Zu Frage 1. Einleitend möchte ich richtigstellen, dass eine Abschussprämie für Füchse gewährt wird. Die gilt sowohl für die Einsendung ganzer Füchse als auch für die Vorlage von Gehörspitzen (Oh- ren).

Ausführlich habe ich mich zum Thema bereits in der Antwort der Kleinen Anfrage „Abschuss- bzw. Erlegeprämien für Füchse“ der Abg. Kerstin Lauterbach, Linksfraktion, Drucksache 4/15617, geäußert. Auf diese möchte ich in diesem Zusammenhang verweisen.

Eine Abschussprämie wird in Sachsen laut Aktenlage seit dem Jahr 1991 gezahlt. Die von Ihnen erbetene Aufstellung der Haushaltsmittel war leider im zur Verfügung stehenden Zeitrahmen nicht möglich.

Zu Frage 2. Die Recherche vom Wildtier- und Artenschutz Saar e. V. (witas) liegt uns nicht vor. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage, Drucksache 4/15617. Mit dieser habe ich sowohl den rechtlichen als auch den fachlichen Hintergrund der Tollwutbekämpfung bei Wildtieren in Sachsen und den Zusammenhang mit der Abschussprämie dargelegt.

Rechtsgrundlage für die Arbeit der Sächsischen Härtefallkommission (Frage Nr. 4)

Die Gültigkeit der Sächsischen Härtefallkommissionsverordnung, die die Rechtsgrundlage für die Arbeit der Sächsischen Härtefallkommission bildet, endet zum 30. Juni 2010.

1. Auf welcher Rechtsgrundlage soll die Sächsische Härtefallkommission ab dem 1. Juli 2010 tätig sein und welche Veränderungen sind gegenüber der derzeit gültigen Verordnung geplant?

2. Wer wird in das Verfahren bei der möglichen Erstellung einer neuen Verordnung einbezogen und wie erfolgt die Einbeziehung?

Die neue Verordnung zur Härtefallkommission wird zeitlich unmittelbar an die derzeitig geltende anschließen und eine fortgesetzte und ununterbrochene Tätigkeit der Kommission ermöglichen. Der Entwurf ist durch das Kabinett zur Anhörung freigegeben worden. Das laufende Verfahren erlaubt nicht, an dieser Stelle detailliert Ausführungen zu einzelnen Änderungen zu machen.

Das formale Verfahren erfordert eine Anhörung des Ausländerbeauftragten sowie der kommunalen Landesverbände, die gegenwärtig läuft. Die Kommissionsmitglieder und vor allem der Vorsitzende wurden bereits in der Entwurfsphase beteiligt.

Mittelschule Kreischa interjection: (Frage Nr. 5)

Der Schulträger der Mittelschule Kreischa wird vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus und Sport zum beabsichtigten Mitwirkungsentzug zum Ende des Schuljahres 2009/2010 angehört. Für die Klasse 5 haben sich bisher 38 Schüler zum Schuljahr 2010/2011 angemeldet. Darunter sind zwei Integrationskinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Der größte Arbeitgeber der Region, die Klinik Bavaria, profitiert von einer kliniknahen Mittelschule, da regelmäßig Kinder der Klinikgäste temporär in der Mittelschule Kreischa unterrichtet werden.

Kreischa hat in den Anmeldezahlen in der Mittelschule eine sehr positive Tendenz zu verzeichnen.

Im Schuljahr 2006/2007 lagen 17 und im Schuljahr 2007/ 2008 10 Anmeldungen vor; es wurde keine 5. Klasse gebildet.

Im Schuljahr 2008/2009 waren es 27 und im Schuljahr 2009/2010 schließlich 24 Anmeldungen. Es wurde jeweils eine 5. Klasse eingerichtet.

Die Zahlen der Kinder in den Kitas und Grundschulen im Einzugsbereich der Mittelschule bestätigen diesen Trend, der durch die Anhebung des Zensurendurchschnittes für die Bildungsempfehlung Gymnasium ab 2011/2012 noch verstärkt wird.

Frage an die Staatsregierung: Warum soll der Standort der Mittelschule Kreischa gerade zu dem Zeitpunkt geschlossen werden, wo er sich aus der Krise erholt hat, eine gesicherte Perspektive und damit ein Bedürfnis nach § 21 Abs. 2 SchulG gegeben ist und zudem eine unmittelbar wirtschaftliche Standortfunktion wahrnimmt?

Der Gemeinde Kreischa wurde mit Bescheid vom 14.05.2010 mitgeteilt, dass für die Klassenstufe 5 im Schuljahr 2010/2011 und für die Fortführung der gesamten Schule über das Schuljahr 2010/2011 hinaus die Mitwirkung des Freistaates Sachsen entzogen wird.

Die Zahl der Anmeldungen von 37 ist zwar deutlich höher als in den vergangenen Jahren, aber im Gegensatz zu Ihrer Einschätzung, Frau Kollegin Stange, ist sie immer zu gering, um ein öffentliches Bedürfnis für eine Klassenstufe gemäß § 4a Abs. 1 und 3 SchulG zu begründen. Die gesetzlich festgelegten Normativen fordern 40 Schüler.

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport teilt auch die Einschätzung einer gesicherten Perspektive nicht. Im Gegenteil: Seit Jahren herrscht die Situation, dass die Zahl der Anmeldungen in der Region Bannewitz/Kreischa für den Betrieb von zwei Mittelschulen nicht ausreicht. Aus diesem Grund entschloss sich der Weißeritzkreis in seinem genehmigten Schulnetzplan, die Mittelschule Kreischa zugunsten der Mittelschule Bannewitz aufzuheben. Die Zahl der Anmeldungen an der Mittelschule Kreischa schwankt antizyklisch zu der Zahl der Anmeldungen der Mittelschule Bannewitz. Da gesetzeskonforme Beschlüsse der Gemeinde Kreischa nach § 21 Abs. 2 SchulG zur Aufhebung des Schulstandortes nicht erwartet werden, musste zum Instrument des Widerrufs der Mitwirkung gegriffen werden.

Kinder von Patienten der Bavaria-Kliniken können, ebenso wie andere Kreischaer Kinder, gut an der Mittelschule Bannewitz unterrichtet werden.

Bilaterale Vereinbarung mit dem Land Brandenburg (Frage Nr. 6)

Laut Beantwortung der Petition 05/00033/4 bereitet das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport eine bilaterale Vereinbarung mit dem Land Brandenburg vor, um den Besuch sächsischer Auszubildender an der Berufsschule Eberswalde im Fach Holzbearbeitung zu ermöglichen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie weit sind die Verhandlungen über das bilaterale Abkommen gediehen?

2. Wann ist mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zu rechnen?

Zu Frage 1. Die Anfrage der Abg. Roth bezieht sich auf die Beantwortung der in der Frage genannten Petition.

Hier wurde seitens des SMK dargestellt, dass für den Sohn des Petenten grundsätzlich die Möglichkeit besteht, ab dem 2. Ausbildungsjahr (ab 2010/2011) oder -halbjahr (2. Halbjahr 2009/2010) die Beschulung im Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker an der Berufsschule Eberswalde fortzusetzen.

Mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg wurde vereinbart, dass bei entsprechender Antragstellung eine Fortsetzung der Ausbildung des Sohnes des Petenten in Brandenburg auf der Grundlage einer „Bilateralen Vereinbarung“ möglich ist.

Zu Frage 2. Wie in der Antwort auf die genannte Petition dargestellt, entscheidet der Petent, ob eine Fortsetzung der

Beschulung in Eberswalde für seinen Sohn infrage kommt. Bisher liegt dem SMK kein entsprechender Antrag des Petenten vor. Somit konnte bisher seitens des SMK auch keine „Bilaterale Vereinbarung“ mit dem Land Brandenburg abgeschlossen werden.

Äußerung des Ministerpräsidenten am 04.05.2010 in Leipzig (Frage Nr. 8)

Anlässlich des Rückkehrappells in der General-OlbrichtKaserne in Leipzig am 4. Mai 2010 erklärte Ministerpräsident Tillich vor den versammelten Soldatinnen und Soldaten, die von Auslandseinsätzen in Afghanistan und dem Kosovo zurückgekehrt waren, ausweislich der von der Staatskanzlei am selben Tag an die Medien versandten Rede: „Die Bundeswehr braucht Frauen und Männer wie Sie, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, die bereit sind, Freiheit und Demokratie im Ausland zu verteidigen und damit Sicherheit bei uns in Deutschland zu garantieren. Diese Entscheidung haben Sie für sich allein getroffen. Aber Sie stehen damit nicht allein: Ihr Einsatzwille, Ihr Mut lässt die Deutschen nicht unbeteiligt. Die große Mehrheit der Deutschen steht hinter Ihnen.“

Insbesondere mit Blick auf die letzte Aussage frage ich die Staatsregierung und vor allem den Ministerpräsidenten:

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche wissenschaftlichen Untersuchungen bzw. welche offiziellen Umfragen waren die Grundlage für die Behauptung des Ministerpräsidenten, dass die Mehrheit der Deutschen hinter den Auslandseinsätzen der Bundeswehr, insbesondere in Afghanistan, steht?

2. Sind der Staatsregierung die übereinstimmenden Ergebnisse diverser Erhebungen und Umfragen bekannt, nach denen eine deutliche Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland wie auch in Sachsen den Auslandseinsatz der Bundeswehr und damit die Beteiligung am Krieg in Afghanistan ablehnt?

Herr Ministerpräsident hat in seiner Rede in Leipzig keine Umfragen dahin gehend zitiert, ob eine Mehrheit der Deutschen Auslandseinsätze befürwortet oder nicht. Vielmehr differenziert er deutlich nach Für und Wider von Auslandseinsätzen einerseits und andererseits einer generellen Verbundenheit mit der Arbeit deutscher Soldatinnen und Soldaten, die mit Mut und Einsatzwillen ihren täglichen Dienst tun.

Zitat des Ministerpräsidenten in Leipzig: „Ihr Einsatzwille, Ihr Mut lässt die Deutschen nicht unbeteiligt.“ Und: „Solidarität mit Ihnen hat nichts damit zu tun, ob man für oder gegen Auslandseinsätze der Bundeswehr ist.“ Und weiter: „Man kann mit Freunden oder der Familie über Richtig und Falsch diskutieren – und trotzdem solidarisch sein mit unseren Soldaten, die ihren Dienst im Ausland tun.“

Dieses Vertrauen in die Arbeit der Streitkräfte ist empirisch belegt.

Thomas Bulmahn, Sicherheits- und verteidigungspolitisches Meinungsklima in Deutschland, Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung, Januar 2010, Sozialwissenschaftliches Institut der Bundeswehr:

Seit Jahren ist das Vertrauen zur Bundeswehr unverändert hoch.

86 % der Menschen in Deutschland stehen der Bundeswehr positiv gegenüber.

Die Bundesbürger vertrauen der Bundeswehr, weil sie davon überzeugt sind, dass die Streitkräfte dazu beitragen, Frieden, Sicherheit, Schutz, Stabilität und Freiheit für Deutschland zu bewahren.

Fazit: Gut neun von zehn Bundesbürgern vertrauen den deutschen Streitkräften.

Die Staatsregierung nimmt die unterschiedlichen Ergebnisse empirisch arbeitender Umfrageinstitute regelmäßig zur Kenntnis. Die Umfrageergebnisse zu Auslandseinsätzen differieren deutlich. Allerdings werden die meisten Auslandseinsätze der Bundeswehr von der Mehrheit der Bevölkerung unterstützt.

Störung des Gedenkens zum 65. Jahrestag der Befreiung vom Hitlerfaschismus interjection: (Frage Nr. 9)

Unbekannte haben in Bautzen in der Nacht zum 8. Mai am Sowjetischen Soldatenfriedhof Transparente mit politischen Losungen angebracht und den Zugang zum Ehrenmal mit Schlössern versperrt. Die Polizei nahm die Ermittlung wegen Verunglimpfung auf.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Ist der Staatsregierung bekannt, ob Ermittlungsergebnisse über den politischen Hintergrund und die darin wirkenden Kräfte der Störaktion vorliegen?