Protocol of the Session on March 11, 2010

Danke für die Antwort.

Die nächste Fragestellerin ist Frau Jähnigen, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie stellt die Frage 10 zu Baumfällungen in Dresden-Pieschen.

Ich möchte nach den Baumfällungen fragen, die durch eine Behörde des Freistaates, die LTV, veranlasst wurden. Herr Umweltminister Kupfer ließ letztlich im Rahmen einer Hochwasserschutzmaßnahme entlang der Kötzschenbroder Straße 32 Altbäume fällen. Deren Erhalt war vorher durch einen Planfeststellungsbeschluss als Soll-Regelung empfohlen worden.

Daher frage ich die Staatsregierung:

1. Inwiefern hatte die Landesdirektion Dresden von den Fällabsichten der Landestalsperrenverwaltung Kenntnis und wie war die Haltung der Landesdirektion bezüglich der Baumfällungen?

2. Inwiefern sind die Baumfällungen mit dem Planfeststellungsbeschluss vereinbar?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Kupfer.

Herr Präsident! Frau Abgeordnete, ich möchte Ihre Fragen wie folgt beantworten: Zur Frage 1. Die Landestalsperrenverwaltung beantragte im Mai 2006 die bautechnisch notwendige Fällung von 15 der hier in Rede stehenden 32 Bäume, selbstverständlich mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen. Diese Fällungen waren der Landesdirektion Dresden und damit schon aus dem Planfeststellungsantrag bekannt. Die 17 weiteren Fällungen ergaben sich im Zuge der Ausführungsplanung. Die Landesdirektion war darüber im Grundsatz mit Schreiben und Baumgutachten vom 28. Januar 2010 informiert.

Die konkret zu fällenden Bäume wurden im Ergebnis eines Ortstermins am 1. Februar 2010 und einer weiteren Beratung am 11. Februar 2010 ordnungsgemäß mit dem für Baumfällungen zuständigen Grünflächenamt der Stadt Dresden festgelegt. Das Baumgutachten forderte für drei Bäume eine Fällung aufgrund ihres schlechten Zustandes. Fünf Bäume mussten gefällt werden, da durch die zu bauende Binnenentwässerung der Wurzelraum stark beeinträchtigt wird. Für weitere neun Bäume waren die Erhaltungsprognosen auch bei maximalem Erhaltungsaufwand nach Abstimmung mit dem Grünflächenamt so schlecht, dass eine Fällung mit den entsprechenden Ersatzpflanzungen vereinbart wurde.

Die Einhaltung von Nebenbestimmungen aus den Planfeststellungsbeschlüssen ist von der zuständigen Vollzugsbehörde zu kontrollieren. Das ist in diesem Fall das Dresdner Grünflächenamt und nicht die Landesdirektion.

Das Grünflächenamt hat die nach fünf Jahren und zwei öffentlichen Genehmigungsverfahren begonnene Ausführungsplanung der Landestalsperrenverwaltung fachlich begleitet. Es hat in diesem Rahmen auch zum Schutz von drei dichtbesiedelten Stadtteilen der Landeshauptstadt die Baumfällungen genehmigt.

Zur zweiten Frage. Die Baumfällungen sind mit dem Planfeststellungsbeschluss vereinbar, denn die betreffenden Nebenbestimmungen legten als prognostische Entscheidung zwar fest, dass der Baumbestand möglichst zu erhalten ist. Sie lässt aber unter bestimmten Voraussetzungen, also bei Nichtrealisierbarkeit der Einhaltung oder bei vereinbarten Ersatzpflanzungen, weitere erforderliche Fällungen grundsätzlich zu. Hierüber hat die zuständige Behörde, die Landeshauptstadt Dresden, entschieden.

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Nachfrage von Frau Jähnigen?

Ja.

Bitte, Frau Jähnigen.

Ich stelle die zwei möglichen Nachfragen gleich zusammen, damit es schneller geht. Wo werden die Ersatzpflanzungen sein? Wurde der tatsächliche Zustand der Bäume – ich habe dort nur gesunde Bäume gefällt gesehen – im Nachgang zu den Fällungen dokumentiert?

Beides entzieht sich im Augenblick meiner Kenntnis. Ich werde Sie darüber schriftlich informieren.

Frau Jähnigen, Sie können gleich am Mikrofon stehen bleiben. Wir beschließen die Fragestunde mit der Frage 11. Sie betrifft die Abschaltung der Neigetechnik im Nahverkehr Westsachsen.

Meine Frage bezieht sich auf die Abschaltung der Neigetechnik besonders im westsächsischen Dieselverkehr. Diese dauert seit Herbst 2009 an. In der Antwort auf meine Anfrage schrieb die Staatsregierung, dass sie dafür nicht zuständig sei; zuständig seien die Nahverkehrsverbände und der Bund. Allerdings handelt es sich dabei auch um eine überregionale Bahnverkehrslinie. Die Städte Glauchau und Reichenbach sind seitdem von der InterRegio-Bedienung abgehängt.

Deshalb meine Fragen:

1. Was hat die Staatsregierung seit Oktober 2009 unternommen, um in Westsachsen und insbesondere bei der über die sächsischen Landesgrenzen hinaus verkehrenden InterRegio-Linie Dresden–Hof–Nürnberg eine baldige Normalisierung der Verkehrsverhältnisse zu erreichen?

2. Wie kann nach Auffassung der Staatsregierung die Wiederbedienung durch den InterRegio der Städte Glauchau und Reichenbach zeitnah erreicht werden?

Auf die Fragen von Frau Jähnigen antwortet Herr Staatsminister Ulbig.

Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich übernehme gern die Beantwortung der Frage für die Staatsregierung im Auftrag meines Kollegen Morlok, der zurzeit gerade das Generalkonsulat der Republik Kasachstan eröffnet. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis, wenn ich, Nachfragen betreffend, auf die schriftliche Beantwortung verweise.

Im Zusammenhang mit der Beantwortung Ihrer Fragen gehe ich zunächst einmal von der Grundannahme aus, dass Sie auf das Angebot Franken-Sachsen-Express Bezug nehmen. Dieser besteht aus zwei sich überlagernden Linien. Der im Zwei-Stunden-Takt verkehrende Interregioexpress Nürnberg–Hof–Plauen–Chemnitz– Dresden ist ein eigenwirtschaftliches Angebot der DB Regio AG. Weder die sächsische noch die bayerische Staatsregierung haben auf dieses Angebot Einflussmöglichkeiten. Darüber hinaus verkehrt zweistündlich der Regionalexpress Nürnberg–Marktredwitz–Hof–Chemnitz–Dresden. Aufgabenträger für dieses SPNV-Angebot sind in Sachsen die nach dem Territorialprinzip zuständigen kommunalen Zweckverbände. Die Sächsische Staatsregierung hat gemäß ÖPNV-Gesetz diesbezüglich keine direkten Einflussmöglichkeiten. Die beiden vorgenannten Verkehrsangebote werden mit NeigetechnikNahverkehrstriebwagen der Baureihe 612 erbracht.

Das der Fragestellung zugrunde liegende Kernproblem besteht nun darin, dass besagte Fahrzeuge nach dem Auftreten von Funktionsstörungen im Neigetechnikantrieb im Oktober 2009 bis auf Weiteres nur mit abgeschalteter Neigetechnik fahren dürfen. Aus fachlicher Sicht muss in diesem Zusammenhang leider eingeschätzt werden, dass auf dem hiesigen Schienenfahrzeugmarkt zurzeit kein Neigetechnikfahrzeug verfügbar ist, welches den Ansprüchen des Schienenpersonennahverkehrs hinlänglich gerecht wird. Anders ausgedrückt: Es ist keine kurzfristige Lösung des Problems in Sicht.

Trotz der verständlichen Unzufriedenheit über diesen auch für die Staatsregierung völlig unbefriedigenden Zustand dürfte weitgehendes Einvernehmen darin bestehen, dass die Sicherheit der Fahrgäste höchste Priorität genießen muss. Ein Wiedereinsatz der Neigetechnik im Schienenpersonennahverkehr kommt vor diesem Hintergrund nur dann infrage, wenn alle sicherheitsrelevanten Probleme gelöst sind. Bis dahin gilt konkret: Solange das bogenschnelle Fahren der Neigetechnikzüge nicht möglich ist, sind signifikante Fahrzeitverlängerungen auf den relevanten Relationen leider unumgänglich.

Die DB Regio AG hat vor diesem Hintergrund den Fahrplan des Regionalexpresses Nürnberg–Dresden

angepasst. Zu gut Deutsch: Die Fahrzeiten wurden verlängert. Beim eigenwirtschaftlichen Interregioexpress hat das Unternehmen hingegen einen anderen Weg gewählt. Die Fahrzeit zwischen Dresden und Nürnberg wird in etwa gehalten. Dafür entfallen Unterwegshalte in Bayern und Sachsen, so die in der Fragestellung genannten Halte in Glauchau und Reichenbach.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Nachdem die Darstellung der Gesamtsituation erfolgt ist, möchte ich nunmehr konkret auf die Fragen zusammenfassend wie folgt antworten: Die Bedienung Glauchaus und Reichenbachs mit Regionalexpresszügen Dresden–Nürnberg im ZweiStunden-Takt wird durch die örtlich zuständigen Zweckverbände sichergestellt. Die Wiederbedienung der genannten Städte durch den zweistündlichen Interregioexpress liegt hingegen allein im Ermessen der DB Regio AG, die dieses eigenwirtschaftliche Angebot erbringt.

Eine Normalisierung der Verkehrsverhältnisse wäre kurzfristig nur dann möglich, wenn die Neigetechnik der Fahrzeuge wieder eingeschaltet werden dürfte. Dies liegt jedoch weder im Einflussbereich der Staatsregierung noch der betroffenen SPNV-Aufgabenträger. Deshalb setzt sich die Staatsregierung mit ganzer Kraft für den weiteren Ausbau der Strecke, insbesondere für den Elektrifizierungslückenschluss zwischen Bayern und Sachsen, ein. Nur durch weitreichende Vorleistungen des Freistaates war die Aufnahme der Elektrifizierung Reichenbach–Hof in das Konjunkturprogramm der Bundesregierung möglich. Dem Vernehmen nach soll der Baubeginn in wenigen Wochen erfolgen.

Die Staatsregierung geht deshalb davon aus, dass nach Herstellung der erforderlichen infrastrukturellen Voraussetzungen wieder echter Fernverkehr auf dieser Strecke durch die DB AG oder einen ihrer Konkurrenten angeboten wird. Erst die Erreichung dieses Zustandes würde nach Meinung der Staatsregierung einer Normalisierung der Verkehrsverhältnisse gleichkommen.

Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Nachfrage?

Die Nachfrage gestatte ich gern. Aber ich hatte bereits eingangs gesagt, dass die Antwort sicher schriftlich ergehen wird.

Vielleicht können Sie die Frage beantworten. Wir haben heute aus Meldungen der „LVZ“ erfahren, dass das Aussitzen der Neigetechnikprobleme der Bahn inzwischen nicht nur den Raum Westsachsen erfasst, sondern den gesamten Fernverkehrsraum Dresden/Leipzig mit sehr heftigen Einschnitten, die man nicht akzeptieren kann. Vor diesem Hintergrund frage ich, wie die Staatsregierung konkret ihren indirekten, aber starken politischen Einfluss gegenüber der Bahn und dem Bund geltend macht, damit das nicht so bleibt.

Dazu kann ich nur sagen – –

Ich nehme die Antwort auch vom Ministerpräsidenten entgegen; kein Problem. Herr Tillich, Sie können es uns allen sagen. Es ist wichtig genug.

Frau Jähnigen, Sie können es sich hier nicht aussuchen, wer auf Ihre Fragen antwortet.

(Heiterkeit im Saal – Beifall bei der FDP)

Sie haben eine konkrete Frage an Herrn Staatsminister Ulbig gestellt. Herr Staatsminister Ulbig ist von der Staatsregierung beauftragt worden, Ihnen zu antworten. Ich erteile Herrn Staatsminister Ulbig das Wort.

Das werde ich gern tun. Der Ministerpräsident hat zu diesem Thema vor einer Stunde eine Pressemitteilung herausgegeben. Vor diesem Hintergrund können Sie die Aktivitäten dort noch einmal nachlesen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Fragestunde ist in einer Minute abgelaufen. Ich stelle fest, dass alle Fragen der Abgeordneten mündlich oder schriftlich beantwortet wurden bzw. dass die Antwort – wie im Falle von Frau Jähnigen – nachgereicht wird. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.

Schriftliche Beantwortung weiterer Fragen

Verstoß gegen die Gentechnikpflanzenerzeugungsverordnung (Frage Nr. 13)

Nachfragen zu Drucksachennummern: 5/1291 und 5/1292 i. V. m. 4/15372, Frage XII, Nr. 3 und 4

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Antwort des in Rede stehenden Landwirtschaftsbetriebes erhielt das SMUL zu welchem Zeitpunkt auf die Anfrage vom 11.05.2009, „wie die für den Anbau

vorgesehenen Flächen nunmehr genutzt werden“, in welcher Form erfolgte die Antwort und welche Antworten erhielt das SMUL auf die oben genannte Anfrage von den übrigen MON810-anbauenden Betrieben?

2. Wie kann sich das SMUL mit der Auskunft des Landwirtschaftsbetriebes zufrieden geben, dass „Durchwuchskontrollen“ vor der Aussaat durchgeführt wurden – zu welchem Zeitpunkt erhielt das SMUL in welcher Form diese Auskunft?

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: