Das Schreiben des SMUL vom 11.05.2009 war an alle landwirtschaftlichen Betriebe gerichtet, die zu diesem Zeitpunkt im Standortregister beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eingetragen waren. Der in Rede stehende Betrieb war nicht darunter. Folglich konnte der Betrieb nicht angeschrieben werden. Die in Rede stehenden Flächen waren im Standortregister fälschlicherweise einem benachbarten Betrieb zugeordnet worden. Dieses Versehen wurde erst im Zusammenhang mit der Landtagsanfrage bekannt. Daher hat der landwirtschaftliche Betrieb auf Nachfrage des SMUL erst mit Schreiben vom 17.02.2010 entsprechende Informationen übermittelt.
Die übrigen landwirtschaftlichen Betriebe, die im Jahr 2009 MON810 anbauen wollten, teilten mit, dass auf
den dafür gemeldeten Flächen hauptsächlich konventioneller Mais angebaut wurde. Dabei handelt es sich aber um andere Flächen als diejenigen, auf denen im Jahr 2008 MON810 angebaut wurde. Das SMUL hatte den Landwirtschaftsbetrieb um Auskunft darüber gebeten, ob im Jahr 2009 vor der Aussaat von konventionellem Mais auf den in Rede stehenden Flächen Kontrollen auf Durchwuchs mit MON810 festgestellt wurden.
Der Landwirtschaftsbetrieb teilte dem SMUL am 17.02.2010 schriftlich mit, dass solche Kontrollen durchgeführt wurden und dabei kein Durchwuchs festgestellt wurde. In diesem Zusammenhang wurde auch mitgeteilt, dass auf den genannten Flurstücken im Jahr 2010 Winterroggen wächst. Insofern wurde die Frage des SMUL hinreichend beantwortet.
Über den Einspruch entscheidet der Landtag gemäß § 98 Abs. 1 Geschäftsordnung in der nächsten Sitzung, also heute, ohne Beratung. Meine Damen und Herren! Wir stimmen daher sogleich über den Einspruch ab. Wer dem Einspruch stattgeben will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit wurde dem Einspruch des Abg. Apfel bei einigen Jastimmen mehrheitlich nicht stattgegeben. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Tagesordnung der 10. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 11. Sitzung auf Dienstag, den 30. März 2010, 10 Uhr festgelegt. Die Einladung und Tagesordnung gehen Ihnen zu. Die 10. Sitzung des Sächsischen Landtages ist geschlossen und ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.