Protocol of the Session on September 29, 2009

Das Wichtige für uns ist, dass sich Befürchtungen, die Öffentlichkeit würde für Schaufensterreden missbraucht, in diesen Landtagen nicht bestätigten. Wir sehen in der 5. Legislaturperiode einen dringenden Grund, diese Öffentlichkeit noch stärker als bisher herzustellen. Wir verlagern mehr Arbeit in die Ausschüsse. Die Anträge und die Großen Anfragen sollen im Plenum beschränkt werden. Das muss sich alles in den Ausschüssen abspielen. Da muss es nach unserer Überzeugung Hand in Hand gehen, dass in den Ausschüssen Öffentlichkeit hergestellt wird.

Sie wissen doch selbst, dass jeder Versuch zur Herstellung der Öffentlichkeit immer gescheitert ist. Das ist wirklich ein fiktives Recht. Deshalb muss dieser Grundsatz umgekehrt werden. Bei sensiblen Fragen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

An dieser Stelle noch ein praktisches Argument: Wir sind im Moment gezwungen, da die Ausschusssitzungen nicht öffentlich sind, zur Herstellung der Öffentlichkeit Anhörungen zu beantragen. Dieses mühselige und aufwendige Verfahren könnte durch öffentliche Ausschusssitzungen vereinfacht werden. Wir wissen alle, dass die Ausschüsse nicht überrannt werden. Es werden gelegentlich einmal ein Medienvertreter oder interessierte Interessenvertreter von Gruppen anwesend sein. Das wäre ein großer Vorzug, würde Vertrauen in unsere Arbeit schaffen und die Transparenz des Sächsischen Landtages erhöhen.

(Beifall bei den GRÜNEN, der Linksfraktion und der SPD)

Kollege Bartl, bitte; Sie haben das Wort.

Wir hatten zur letzten Landtagswahl eine Wahlbeteiligung von 52 %. Damit ist der Landtag wirklich in der Pflicht zu überlegen, wie seine Arbeit attraktiver und anziehender gemacht werden kann unter dem Aspekt, dass die Bürgerinnen und Bürger, die Wählerinnen und Wähler an der Arbeit des Landtages teilnehmen. Das ist einfach handgreiflich.

Wir haben ein Problem. Wir haben im Artikel 52 Abs. 3 der Verfassung die Regelung, dass die Ausschüsse öffentlich tagen können. Das ist in der Verfassung vorgesehen. Die Realität ist nur, dass in den letzten 19 Jahren Ausschüsse eben niemals öffentlich getagt haben, weil die regierungstragende Mehrheit es immer hundertprozentig verhindert hat. Das heißt, der Verfassungsauftrag, dass Ausschüsse öffentlich tagen, funktioniert nicht, wenn ich keine Regelung in der Geschäftsordnung bringe. Deshalb ist ja die Notwendigkeit, das in der Geschäftsordnung auszuregeln, gegeben. Man kann es ja dann mit den Mehrheiten ausschließen, wenn man meint, der Gegenstand gibt es nicht her. Warum kann man es nicht umkehren, zumal die 19 Jahre zeigen, dass ohne eine Ausregelung, die das Können tatsächlich produktiv öffnend untersetzt, dies überhaupt nicht funktioniert? Wir haben in den 19 Jahren als Opposition den § 55 Abs. 3 nicht in einem einzigen Fall zur Anwendung bringen können. Wenn Kollege Schiemann einen Fall kennt, soll er ihn darlegen. Dann würde ich mich korrigieren wollen.

(Marko Schiemann, CDU: Wahlprüfungsausschuss!)

Wahlprüfungsausschuss, ja, okay! Aber Herr Schiemann, Ich kenne nur öffentliche Anhörungen, die wir hinlänglich durchgezogen haben. Es ist überhaupt nichts Hinterhältiges. Sie wissen was gemeint ist. Sie können mit der Mehrheit immer dafür sorgen, dass geschlossen wird.

Vielen Dank, Kollege Bartl. – Kollege Lichdi, Sie möchten auch noch das Wort ergreifen?

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In vielen politwissenschaftlichen Standardwerken liest man, dass die parlamentarische Arbeit in den Ausschüssen stattfinden würde. Aus meiner Erfahrung in der letzten Legislaturperiode kann ich diesen Satz nur voll und ganz in Abrede stellen. Genau deswegen ist die Öffentlichkeit so wichtig; denn, meine Damen und Herren und Kolleginnen und Kollegen – insbesondere von der CDU-Fraktion –, wie oft haben wir es in den Ausschüssen erleben müssen, dass eine Debatte mit dem Argument abgebrochen wurde: das haben wir schon im Arbeitskreis hinlänglich besprochen. Für die, die es nicht genau wissen: Es sind Arbeitskreise der CDU-Fraktion gemeint, in denen die Oppositionsfraktionen nicht vertreten sind. Ich gebe gerne zu, es gab auch andere Ausschüsse mit lebendigen Debatten. Es gab aber auch Ausschüsse, in denen Debatten nie stattgefunden haben. Deshalb halten wir es für dringend erforderlich, dass die Öffentlichkeit im Grundsatz hergestellt wird und sich die Öffentlichkeit auch eine Meinung dazu bilden kann, wie argumentiert wird, ob überhaupt argumentiert wird oder mit der einfachen Mehrheit Argumente schlicht und ergreifend vom Tisch gewischt werden. Deshalb brauchen wir diese Änderung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Lichdi. – Kollege Hahn.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte gern anknüpfen an das, was Kollege Lichdi gesagt hat, und auf ein praktisches Problem hinweisen.

Man kann so argumentieren wie Herr Herbst und sogar vielleicht positiv davon ausgehen, dass es hin und wieder vorkommen möge, dass eine Mehrheit im Ausschuss einem Antrag auf Herstellung der Öffentlichkeit zustimmt. Sie haben nicht gesagt, dass das nie stattfinden könne.

Ich weise auf ein praktisches Problem hin. Wenn eine Fraktion den Antrag stellt, in einem Landtagsausschuss die Öffentlichkeit herzustellen, und der Antrag würde angenommen, dann weiß niemand in der Öffentlichkeit, dass diese Sitzung auch öffentlich ist, weil natürlich die Bürgerinnen und Bürger überhaupt keine Kenntnis davon haben, was an diesem Tag verhandelt wird, dass es eine öffentliche Sitzung gibt und welche Themen dort besprochen werden sollen.

Umgekehrt ist es etwas anderes. Wenn die Ausschüsse generell öffentlich sind und sich jeder Bürger informieren kann, was auf der Tagesordnung steht, dann kann in einem bestimmten Fall, wenn es notwendig ist, die Mehrheit beschließen, die Öffentlichkeit auszuschließen.

Aber ein Beschluss zu Beginn der Ausschusssitzung – heute tagen wir öffentlich – führt am Ende dazu, dass die Öffentlichkeit doch nicht teilnehmen kann. Das ist eigentlich genau das Gegenteil von dem, was Sie, Herr Herbst, behauptet haben: dass hier eine Öffnung möglich ist.

Die Öffentlichkeit muss vorher Kenntnis davon haben, dass sie an einer solchen Sitzung teilnehmen kann. Das ist der Widerspruch zu dem, was Sie, Herr Herbst, gesagt haben.

(Beifall bei der Linksfraktion, der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen? – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung.

Ich stelle den gemeinsamen Änderungsantrag zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir stimmen nun über den § 33 ab. Wer dem § 33 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen, bitte? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der § 33 in unveränderter Form mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zu den §§ 34 und 35. Hier liegt kein Änderungsantrag vor. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer diesen beiden Paragrafen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit sind die §§ 34 und 35 mehrheitlich, aber bei einer Anzahl von Stimmenthaltungen, angenommen.

Wir kommen zum § 36. Hier liegt uns in der Drucksache 5/36 Nr. 7 der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Herr Tischendorf, bitte.

Hier geht es uns darum, dass bei den Beratungen von Gesetzentwürfen nicht nur die kommunalen Spitzenverbände vertreten sind, sondern dass wir in unserer Geschäftsordnung auch regeln, dass weitere landesweite Verbände, wie Umweltverbände, Sozialverbände und Berufsverbände, angehört werden. Das könnte übrigens die formalen Anhörungen in den Ausschüssen wesentlich verringern.

Hierzu ein Beispiel: Wir haben hier den Rat für sorbische Angelegenheiten aufgeführt. In dem Tätigkeitsbericht, den Sie alle als Drucksache erhalten haben, können Sie nachlesen, dass er sich massiv beschwert, dass er überhaupt nicht beteiligt ist, obwohl es im § 60 Sorbengesetz geregelt ist. Wir wollen Rechtsklarheit erzielen und in unserer Geschäftsordnung regeln, dass der Rat für sorbische Angelegenheiten immer einzubeziehen ist, wenn er von bestimmten Gesetzentwürfen betroffen ist.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Vielen Dank. – Kollege Piwarz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände steht vollkommen zu Recht in dieser Geschäftsordnung, da die kommunalen Spitzenverbände einen Teil unseres Staatsaufbaues, nämlich die Kommunen, vertreten. Wir müssen das kommunale Selbstverwaltungsrecht achten. Deshalb ist es wichtig, mit einer Regelung in der Geschäftsordnung die kommunalen Spitzenverbände anzuhören. Was DIE LINKE hier will, geht aus unserer Sicht viel zu weit. Es ist auch nicht hinreichend klar bestimmt, wen Sie alles mit beteiligen wollen. Auch die Erfahrungen in der tagtäglichen Parlamentsarbeit zeigen, dass es nicht nötig ist; denn die Stellungnahmen der entsprechenden Verbände kommen immer zu den Gesetzentwürfen und werden mit berücksichtigt, sowohl bei der Opposition als auch bei der Regierungskoalition, sodass es nicht notwendig ist, diese Regelung zu treffen. Daher werden wir diesen Antrag ablehnen.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Schade!)

Vielen Dank. Ich stelle jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr fest. Wir stimmen über diesen Antrag ab. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag bei einigen Jastimmen mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir müssen nun über den unveränderten § 36 abstimmen. Wer diesem Paragrafen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Ich frage nach Gegenstimmen. – Stimmenthaltungen? – Damit ist § 36 mehrheitlich angenommen.

Meine Damen und Herren! Zu den §§ 37 bis 40 liegen uns keine Änderungsanträge vor. Ich sehe auch keinen Widerspruch. Wir können diese Paragrafen gemeinsam abstimmen. Wer den §§ 37 bis 40 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die §§ 37 bis 40 bei Stimmenthaltungen mehrheitlich angenommen.

Wir kommen nun zur Drucksache 5/31, Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, die einen im Entwurf nicht enthaltenen § 40a einfügen möchte. Bitte, Frau Kollegin.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich möchte diesen Antrag begründen. Auch hier geht es um Transparenz, und zwar der sächsischen Verwaltung mit ihren vielen verästelten Zweigen gegenüber den Bürgern. Das ist ein Anliegen, was uns – jedenfalls verbal – alle einigt. Wir möchten dazu gern einen weiteren Baustein in die Geschäftsordnung einfügen, nämlich das Fragerecht der Abgeordneten in den jeweiligen Ausschüssen. Es wurde bisher nicht geregelt, lange Jahre praktiziert, letztens unterbunden. Wir schlagen vor, es auf 30 Minuten für

aktuelle Fragen und ohne schriftliche Anfrage zu begrenzen. Sie merken schon, es ist ein effektives Fragerecht für Abgeordnete der Opposition wie auch der Koalition, unbürokratisch und vor allem schnell. Meine Damen und Herren von Schwarz-Gelb, ein echter Appell an Sie, Tempo ins Parlament zu bringen. Wenn man wie ich neu im Landtag ist, aber die kommunale Praxis aus vielen Jahren kennt, fragt man sich, warum es das eigentlich nicht gibt.

Ich habe mir erklären lassen, dass das Fragerecht in den letzten Jahren im Landtag wegen eines angeblich ausufernden Umfangs der Fragen unterbunden worden ist.

Ich frage Sie ganz ehrlich: Ist es denn effektiver, wenn man dafür schriftliche Anfragen stellt? Der Juristische Dienst hat gesagt, es fehlt eine Regelung in der Geschäftsordnung. Nun gut, tun wir es, regeln wir es. Deshalb schlagen wir Ihnen diesen neuen § 40 a vor. Bitte erobern Sie sich mit uns das Fragerecht der Abgeordneten in den Ausschüssen zurück.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Kollege Bartl, bitte.

Ich darf für unsere Fraktion ausdrücklich betonen, dass wir diesen Antrag unterstützen. Frau Kollegin Jähnigen hat viel Insiderkenntnis nachgewiesen. Es ist tatsächlich so, dass das Problem bis zu Expertisen des Juristischen Dienstes geführt hat. Der Juristische Dienst hat gesagt, es fehlt eine Regelung in der Geschäftsordnung. Wenn wir jetzt eine Geschäftsordnung machen und keine Regelung aufnehmen, frage ich Sie, wozu diese Debatte um die Geschäftsordnung bei der Konstituierung des Landtages nutzbringend ist, wenn man nicht die allergrößten Baustellen, die vorher schon bestanden, versucht zu schließen. Es ist einfach unvernünftig, sich nicht darauf zu einigen, eine solche Regelung aufzunehmen, die allzumal den Kernbereich der Möglichkeiten, die ein Abgeordneter mit dem individuellen Fragerecht hat, sich an parlamentarischen Abläufen zu beteiligen, ausfüllen würde. Wir bitten also sehr um Zustimmung zu diesem Antrag.

Gibt es weitere Wortmeldungen dazu? – Das kann ich nicht feststellen.

Oh, Kollege Lichdi, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich jetzt nur gemeldet, weil ich dachte, dass vonseiten der Koalitionsfraktionen diesem Antrag entgegengetreten wird. Ich finde es sehr erstaunlich, dass Sie noch nicht einmal die Traute haben, vor dem sächsischen Parlament zu sagen, warum Sie diesem Vorschlag nicht folgen wollen. Ich fordere Sie noch einmal ausdrücklich auf, zu unserem Vorschlag Stellung zu nehmen.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei den GRÜNEN und der Linksfraktion)

Ich stelle keine weiteren Wortmeldungen fest. Ich stelle den Änderungsantrag auf Einfügung eines § 40a zur Abstimmung. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Ich frage nach den Gegenstimmen. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen nun zum § 41. Hier liegen mir keine Änderungsanträge vor. Wir können über diesen Paragrafen abstimmen. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen, bitte! – Danke. Ich frage nach Stimmenhaltungen. – Damit ist dem § 41 mit einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen mehrheitlich zugestimmt.