Protocol of the Session on December 13, 2007

Dazu möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Es ist hier im öffentlichen Teil mehrfach gesagt worden, dass es zwei Verfahrensschritte im Bewertungsausschuss gab. Ich habe nicht das Recht, über Details zu sprechen, das darf ich nicht. Aber ich darf sagen, dass dieser Spruch, den Sie da abgelassen haben, „Du hast keine Chance, nutze sie!“, nicht zutrifft. Sie hatten genau diese Chance im ersten Teil, als der Bewertungsausschuss darüber zu befinden hatte, was uns a) vorlag und b) Sie uns erläutert haben. Sie waren ausdrücklich aufgefordert, uns zu diesem Thema ausführlich zu berichten. Uns war vorher Ihre neue Art des Umgangs mit Ihrer Tätigkeit bekannt, als Sie gesagt haben, dass Sie nichts zu verbergen haben und in die Offensive gehen wollen. Aber genau das ist in dem ersten Verfahren nicht passiert. Sie hatten Ihre Chance und haben sie nicht genutzt.

Das wollte ich hier nur sagen.

(Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

Herr Nolle, bitte. Danach Herr Günther.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eigentlich nur zwei Sätze sagen.

Der erste Satz ist: Ich werde mich aus grundsätzlichen Erwägungen in dieser Abstimmung der Stimme enthalten.

Der zweite Satz ist: Volker Külow, deine dumme Rede, die du hier gehalten hast, hat mich nur genervt.

Herr Abg. Günther, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Mitglied des Bewertungsausschusses muss ich mich gegen die Ausführungen von Herrn Dr. Külow verwahren. Das betrifft Ihre Behauptung, im Bewertungsausschuss wären Sie mit Verachtung behandelt worden. Dagegen verwahre ich mich ausdrücklich.

Auch gegen Ihre Bemerkung, wir hätten im Bewertungsausschuss nicht nachgefragt, was nach 1990 gewesen sei, muss ich mich persönlich verwahren. Ich darf hier keine Details nennen, aber ich habe Sie mehrmals gefragt, was nach 1990 war.

(Dr. Volker Külow, Linksfraktion: Aber immer im Zusammenhang mit der Stasi, seien Sie doch ehrlich!)

Wenn Sie hier sagen, das hätte nicht stattgefunden, …

(Dr. Volker Külow, Linksfraktion: Immer das Thema Stasi kam bei Ihnen!)

Herr Dr. Külow, es ging schlicht und ergreifend um das Thema Stasi vor 1990 und ich habe nachgefragt, was nach 1990 war. Deshalb ist das falsch.

Für alle noch einmal zur Erklärung: Es wird immer davon gesprochen, dass man niemandem Schaden zugefügt habe. Es gab ganz viele Fälle, dass Stasizuträger zum Beispiel herausgefunden haben, was für eine Flasche Rotwein ein von ihnen bespitzelter Mensch gern trinkt. Damit fügt man keinen Schaden zu und so etwas steht auch nicht in den Akten. Wenn aber dann der Nächste bei dem Opfer geklingelt hat und mit dieser Weinsorte vor der Tür stand, eingelassen wurde und er das Opfer dann bespitzeln konnte, entstand Schaden. So etwas steht nicht in den Akten und lässt sich nicht fassen.

Zum Schluss möchte ich noch etwas sagen. Hier geistert – auch zwischen uns Abgeordneten – oft im Raum herum, dass Abgeordnete, die nicht hier geboren sind, zu diesem Thema nichts sagen dürften. Ich verwahre mich dagegen! Wir sind alle Abgeordnete des Sächsischen Landtages, egal in welchem Teil Deutschlands wir vor 1990 geboren worden sind. Bitte beachten Sie das demnächst.

(Beifall bei der FDP, den GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Gibt es weiteren Redebedarf? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Damit ist die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt beendet.

Wir treten jetzt in die Abstimmung ein und ich möchte Ihnen im Interesse eines ordnungsgemäßen und übersichtlichen Ablaufs empfehlen, eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Findet dieser Antrag Ihrerseits Unterstützung, dann bitte ich, das mit Handzeichen anzuzeigen. – Ich bedanke mich.

Gemäß § 118 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung erfordert der Beschluss auf Erhebung der Anklage die Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages. Diese Zweidrittelmehrheit ist bei 83 Abgeordneten erreicht. Ich möchte die Parlamentarischen Geschäftsführer bitten, die Anzahl der anwesenden Abgeordneten festzustellen, es sei denn, Sie signalisieren mir als Geschäftsführer, dass Sie eine Zweidrittelmehrheit erkennen können. Das ist wichtig fürs Protokoll. Gibt es Widerspruch eines Parlamentarischen Geschäftsführers? – Das ist nicht der Fall. Dann müssen wir jetzt auch nicht durchzählen. Ist das Verfahren so in Ordnung für Sie? – Gut.

Meine Damen und Herren! Der Antrag ist dann – –

(Unruhe im Saal)

Ich bitte Sie, dass Sie zuhören, damit es im Nachhinein keine Fragen gibt. – Der Antrag ist dann angenommen, wenn er eine Zweidrittelmehrheit erhält, die jedoch mehr als die Hälfte der Mitglieder des Landtages betragen muss. Es gilt bei der Feststellung der Mehrheit § 100 Abs. 3 der Geschäftsordnung. Das heißt, Enthaltungen werden hierbei nicht berücksichtigt.

Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten, Drucksache 4/10449. Ich bitte darum, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Zur Feststellung der Mehrheit in der 95. Sitzung am 13. Dezember 2007 über Drucksache 4/10449, namentliche Abstimmung, beginnend mit dem Buchstaben H.

(Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage)

Ist jemand unter uns, den ich nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, die Auszählung abzuwarten, damit wir das Ergebnis noch vor der Mittagspause bekannt geben können.

(Kurze Unterbrechung)

Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen das Ergebnis der Abstimmung bekannt geben: Es haben 121 Abgeordnete abgestimmt, davon 86 mit Ja, 32 mit Nein und 3 haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der Beschlussempfehlung Drucksache 4/10449 zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Ich beende den Tagesordnungspunkt und rufe zur Mittagspause auf. Ich darf Sie noch einmal an die Sondersitzung des Präsidiums erinnern, die sofort stattfindet. Wir treffen uns 14:40 Uhr wieder.

(Unterbrechung von 13:38 bis 14:41 Uhr)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir setzen fort mit dem Tagesordnungspunkt 3, 1. Lesung des Entwurfs – –

Herr Dr. Hahn, zur Tagesordnung?

Frau Präsidentin! Wir hatten heute Morgen eine Regierungserklärung des Ministerpräsidenten, in der er dem Landtag mitgeteilt hat, was aus seiner Sicht Gegenstand der Verhandlung war. Inzwischen laufen Pressemeldungen, dass der Freistaat Sachsen weitere 500 Millionen Euro Mittel an BadenWürttemberg geben würde.

Ich denke, angesichts der Brisanz der Dinge und der Widersprüche zwischen den Aussagen der LBBW, den Presseerklärungen und dem, was der Ministerpräsident heute Morgen ausgeführt hat, wäre es erforderlich, dass Georg Milbradt dem Parlament hier noch einmal klar sagt, was denn nun tatsächlich Fakt ist. Das ist der erste Punkt.

Zweitens wird damit umso dringlicher, dass dem Parlament unverzüglich sämtliche Dokumente und Nebenabreden zur Verfügung gestellt werden. Es ist nicht hinnehmbar, Informationen häppchenweise über Nachrichtenagenturen zu erhalten. Der Landtag tagt jetzt und notfalls muss der Ministerpräsident herbeigerufen werden und diese Widersprüche aufklären. Da er jetzt nicht im Raum ist, wollte ich das zur Geschäftsordnung anmerken.

Ich erwarte, dass der Ministerpräsident diese Dinge heute noch klärt. Ansonsten müssen wir einen förmlichen Antrag stellen, damit wir noch die entsprechenden Informationen erhalten. Es ist nicht hinnehmbar, auf diese Weise neue Informationen aus den Nachrichtenagenturen zu bekommen.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Ich fasse das als eine Erklärung und eine Forderung außerhalb der Tagesordnung auf. Ich nehme an, dass dieses Anliegen gehört wurde und entsprechend reagiert werden kann.

Wir kommen nun also zum

Tagesordnungspunkt 3

1. Lesung des Entwurfs Zwölftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Drucksache 4/10674, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen; deshalb sprechen nur die Einreicherinnen. Herr Abg. Schiemann, bitte, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf soll die Bemessung der Altersentschädigung für Fraktionsvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer nach der

erhöhten Grundentschädigung nach § 5 Abs. 3 des Sächsischen Abgeordnetengesetzes korrigiert bzw. zurückgenommen werden. Gleichfalls sollen die erhöhten Altersentschädigungen für Präsidenten und Vizepräsidenten des Sächsischen Landtages ab der 5. Wahlperiode gestrichen werden; wobei jedoch die bis zum Ende der 4. Wahlperiode entstandenen Ansprüche und Anwartschaften für Präsidenten und Vizepräsidenten bestehen bleiben.

Präsidenten und Vizepräsidenten erhalten eine erhöhte Grundentschädigung für die Wahrnehmung ihrer Ämter. Als Folge daraus erhalten sie derzeit eine Altersversorgung, die sich nach der erhöhten Grundentschädigung bemisst. In Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils aus dem Jahr 2000, wonach nur eine geringe Anzahl von Funktionsträgern in Parlamenten eine erhöhte Grundentschädigung erhalten darf, haben wir in einer der vergangenen Novellen eine derartige Regelung für Fraktionsvorsitzende neben den bestehenden Regelungen für Präsidenten und Vizepräsidenten in § 5 des Abgeordnetengesetzes aufgenommen. Dies diente im Sinne des Bundesverfassungsgerichts auch der Begrenzung dieser Funktionen bzw. deren Alimentierung. Mit der am 01.12.2007 in Kraft getretenen Änderung des Abgeordnetengesetzes wurden parlamentarische Geschäftsführer zusätzlich aufgenommen. Infolge der Aufnahme von Fraktionsvorsitzenden in § 5 für die erhöhte Grundentschädigung haben wir mit unserem Gesetzentwurf vom 30.05.2007 vorgeschlagen, auch die Altersversorgungsvorschriften anzupassen. Dies ist im Sinne der Gleichbehandlung – ich betone im Sinne der Gleichbehandlung – mit den Funktionen der Präsidenten und deren Stellvertretern geschehen.

Dass die Fraktionen im Hohen Haus dies nicht alle bemerkt haben wollen, halte ich nicht unbedingt für wahr. Wenn wir jetzt vorschlagen, diese Regelung zurückzunehmen, kann das nach unserer Auffassung im Sinne der Gleichbehandlung aller herausgehobenen Funktionen

auch nur alle Funktionen betreffen. Für Präsidenten und deren Stellvertreter wird dabei aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Übergangsregelung zur Wahrung des Besitzstandes unter Beachtung des Vertrauensschutzes vorgesehen.