Im Antrag wird dem Bürgeramt die Abwicklung von Aufgaben aller publikumsintensiven Verwaltungsdienstleistungen sowie weiterer geeigneter Verwaltungsdienstleistungen im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge zugedacht. Welche Aufgaben das tatsächlich sind, lässt der Antrag nicht erkennen. Er suggeriert eine neue Dienstleistungsqualität, die so nicht umsetzbar erscheint. Die Frage ist doch: Welche den Landkreisen durch die Verwaltungsreform zugewiesenen Aufgaben kommen hierfür überhaupt in Betracht? Genehmigungsverfahren, Angelegenheiten mit komplexen Sachverhalten und Ermessensentscheidungen wohl eher nicht. Dies würde zu einem weiteren Verlust an fachlicher Qualität führen und ist nicht hinnehmbar. Die fachliche Qualität von Verwaltungsentscheidungen ist auch ein Kriterium von Bürgernähe.
Durch die umfassenden Zuständigkeiten werden nicht nur die Folgen der Verwaltungsreform abgefedert, sondern auch die Bündelungsfunktion als Ziel der Verwaltungsreform überhaupt infrage gestellt. Soweit nicht nur Anträge entgegengenommen werden, sondern auch Aufgabenzuständigkeiten wie in Ihrem Antrag zugewiesen werden sollen, können sich Aufgaben überschneiden oder Parallelzuständigkeiten entstehen.
Herr Lichdi, eine kurze Frage, weil Sie sich so wohlwollend mit unserem Antrag auseinandersetzen: Haben Sie bemerkt, dass wir eine Ziffer II in unserem Antrag eingefügt haben? Dort führen wir genau das aus, was Sie jetzt kritisieren und was angeblich nicht drinstehen würde. Wir fordern von der Staatsregierung ein Gutachten. Eine kleine, aber auch eine große Fraktion hat nicht die personellen Ressourcen, diese schwierigen Fragen, die die Exekutive lösen muss, zu beantworten. Stimmen Sie mir zu, dass wir dieses Problem in Ziffer II berücksichtigt haben?
Herr Dr. Friedrich, Sie haben mich jetzt gelehrt, die Frage besser nicht zuzulassen, denn genau zu diesem Punkt wollte ich gleich bei meinem Redemanuskript kommen. Sie haben uns damit allesamt viel Zeit gestohlen, aber das macht ja nichts.
Herr Dr. Friedrich, wir haben das sehr wohl bemerkt. Genau das ist der Grund, warum wir dem Antrag letztendlich zustimmen werden.
Es ist tatsächlich so, dass wir uns wünschten, dass die Staatsregierung vorarbeiten würde. Ich denke, sie hätte es schon längst tun müssen, bevor sie diese Verwaltungsreform in die Öffentlichkeit bringt.
Ich erinnere daran, dass es meine Fraktion war, die im Januar 2006 genau das gefordert und auch Vorschläge dazu gemacht hatte. Das wurde natürlich wie alle Anträge der Opposition weggewischt. Herr Brangs hat neulich erst wieder gesagt: Warten Sie ab! Warten Sie ab! – Aber das erzählt er uns schon seit zwei Jahren.
Ja, Kollege Hahn, aber wissen Sie, wir stimmen dem zu, weil wir uns in der Kritik an der Staatsregierung hier einig sind. Aber mit dem, was Ihre Fraktion dort aufgeschrieben hat, stimmen wir nicht überein. Gestatten Sie mir einfach, das noch einmal zum Ausdruck gebracht zu haben.
Wir könnten uns vorstellen, dass uns dieses Gutachten tatsächlich weiterbringt. Wir könnten uns auch vorstellen, dass wir Modelle, die es in anderen europäischen Ländern gibt und in die Richtung public shop oder Dorfläden gehen, vielleicht evaluieren und uns überlegen, wie diese
Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Herr Staatsminister Buttolo, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich fachlich an das von Herrn Bandmann und Herrn Brangs Gesagte anschließen und ausdrücklich den Ansatz von Herrn Dr. Martens erwähnen, dass in absehbarer Zeit dem Landtag das entsprechende Papier vorliegen wird.
Herr Dr. Friedrich, ich darf an das Verfahren erinnern. Auch das klang in der Debatte an. Wir sind gegenwärtig noch in der Anhörungsphase. Der erste Anhörungstermin endete heute, der zweite findet am 31. März 2007 statt. Danach erfolgt die Abwägung. Ich beabsichtige, dem Kabinett möglichst bald einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen, sodass dem Landtag möglichst noch vor der Sommerpause das Material zugeleitet wird. Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn wir dann in die Debatte einsteigen können, so wie es bei einem normalen Gesetzgebungsverfahren üblich ist.
Der Antrag, Herr Dr. Friedrich, ist für das Gesamtergebnis aus folgendem Grund nicht hilfreich: Wie Sie wissen, toure ich im Moment sehr stark durch das Land und führe an unterschiedlichen Stellen eine Vielzahl von Gesprächen zu diesem Thema. In den künftigen Gebietskörperschaften, in den neuen Landkreisen, ist man bei Weitem weiter, als es sich der eine oder andere hier im Raum denkt. In vielen dieser künftigen Kreise existieren bereits erste Ergebnisse der Arbeitsgruppen, in denen nicht nur darüber diskutiert wird: Wo wird die Verwaltung aufgebaut?, sondern: Wie wird sie strukturiert? Wo wird es Anlaufstellen für die Bürger geben? Ich denke, es ist richtig so, wenn wir dies in der Hoheit der Kreise belassen; denn ein Verdichtungsraum um Chemnitz herum ist sicher anders zu werten als die Lausitz. Aus diesem Grund setze ich darauf, dass die Landrätinnen und Landräte in eigener Regie zu Lösungen kommen werden, die das, was wir anvisieren, nämlich eine Bürgernähe bei der Verwaltung, auch garantieren werden.
Ich möchte mich noch einmal ausdrücklich für die Beiträge der Koalition bedanken, da sie in der Tat unterstreichen, wie wir uns im weiteren Verfahren bewegen werden.
(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Jetzt wird er das Ruder noch einmal herumreißen vor der Abstimmung!)
Schauen wir einmal, ob es gelingt, das Ruder herumzureißen. Koalitionsvertrag Punkt 12.2, Seite 72 – ich darf zitieren –: „Das Land berät und unterstützt die Gemeinden beim Aufbau von Bürgerbüros, die in Zusammenarbeit mit privaten Betreibern Leistungen der öffentlichen Hand im ländlichen Raum anbieten.“ – So viel zu Wahrheit und Klarheit, Kollege Brangs.
Herr Staatsminister Buttolo, Sie haben gedankt, dass Sie so tolle Beiträge von Ihrem Koalitionspartner bekommen haben. Ob der Dank berechtigt ist, sollten Sie sich noch einmal genau überlegen.
Ich möchte einmal etwas zur Aktualität sagen. Landauf, landab – nicht nur Sie reisen herum, sondern auch noch einige andere – wird gegenwärtig in den Landkreisen in den entsprechenden Arbeitsgruppen, die es gibt und die mehr oder weniger gut arbeiten, über Außenstellen, über die Verteilung des Personals, über die Verwendung der Anschubfinanzierung usw. usf. gesprochen. Die warten nicht, sie können nicht warten, bis Sie endlich einmal mit Ihren Gesetzen herausgekommen sind. Diese Fragen werden jetzt draußen beraten. Darum ist unsere legitime Erwartung, dass Sie die entsprechenden ordnungs- und finanzpolitischen Rahmensetzungen bringen. Das ist Bringpflicht Ihres Staatsministeriums. Natürlich muss dies individuell vor Ort geregelt werden. Es ist auch uns klar, dass ein Verdichtungsraum andere Lösungen als der Kamm des Erzgebirges braucht. Wenn Ihnen die 20 Kilometer und die eine Stunde nicht gefallen, hätten Sie gut und gerne einen Änderungsantrag – von mir aus 25 Kilometer oder sonst etwas – stellen können.
Das ist ja für uns kein Dogma. Wir wollen aber, dass sich die Staatsregierung in der Pflicht sieht, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit der gute Gedanke der Bürgerbüros – dies hat niemand ernsthaft in Abre
Herr Lichdi, Sie haben sich eigentlich als einziger der Redner substanziell mit dem Antrag auseinandergesetzt.
Abschließend darf ich noch sagen, dass kommunale Selbstverwaltung selbstverständlich ein hohes Gut und ein Grundrecht ist, sich jedoch im Rahmen der Gesetze abspielt. Mein Kollege Dr. Hahn hat ein sehr treffendes Beispiel genannt, bei dem sich weitaus größere Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung vollziehen. Wir wollen lediglich, dass die komplizierten Vernetzungen – Datenverarbeitungssysteme, IT-Systeme, die Schnittstellen, die man natürlich braucht, damit solche Bürgerbüros funktionieren; denn wenn jede Kommune macht, was sie will, wird das mit Sicherheit nicht funktionieren – einige Unterstützung seitens der Staatsregierung bzw. des Innenministeriums bekommen, speziell zum Aufbau der notwendigen Infrastruktur. Das ist unsere Erwartung.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 4/7756 zur Abstimmung. Wer ihr seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden. – Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, SPD, Linksfraktion.PDS, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun der CDU-Fraktion das Wort. Herr Prof. Bolick, bitte.