Meine Damen und Herren! Aus forstfachlicher und forstpolitischer Sicht ist alles getan, um das Sturmereignis Kyrill und seine Folgen beseitigen zu können. Ich werde darüber hinaus dem Ausschuss kontinuierlich über den Fortgang der Aufarbeitung im sächsischen Forst berichten.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Mir liegt ein Änderungsantrag der NPD-Fraktion in der Drucksache 4/8278 vor. Herr Dr. Müller, ich bitte Sie um die Einbringung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss die Sache doch noch einmal kurz ansprechen, weil Kollegin Altmann und die PDSFraktion den Antrag anscheinend nicht richtig verstanden haben.
Es geht mitnichten darum, dass man damit irgendwelche Mittelausreichungen verzögern würde, sondern es geht um eine Ergänzung des Informationsantrages, ob die Förderrichtlinie Wald- und Forstwirtschaft, die im Entwurf vorliegt, durch die Auswirkungen dieses Sturmschadens beeinflusst wird, und es geht um die Finanzabschätzung.
Es ist also nichts, was Mittelausreichungen verzögern würde – das noch einmal für die Kollegen der PDSFraktion. Ansonsten bitte ich um Zustimmung. – Danke.
Dem Antrag braucht man nicht zuzustimmen, weil der Teil 1 schon Gegenstand der Förderrichtlinie ist, wie Sie es anmahnen, indem der Fördertatbestand Waldumbau nach Großschadensereignissen extra erwähnt ist.
Zum Zweiten sind ausreichend Fördermittel eingestellt. Sie reichen für ungefähr 500 Hektar. Sollte das nicht reichen, dann ist unser Haushalt durch gegenseitige Deckungsvermerke gekennzeichnet, sodass das Geld entsprechend dem Bedarf umgeschichtet werden kann. – Wir werden den Antrag deshalb ablehnen.
Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Somit stimmen wir über den Änderungsantrag der NPD-Fraktion in Drucksache 4/8278 ab. Wer gibt seine Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Ich stelle nun die Drucksache 4/7957 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich gehe von Einstimmigkeit aus. Damit ist der Antrag beschlossen.
Gewährleistung eines sachsenweiten Netzes wohnortnaher Bürgerämter in den sächsischen Landkreisen (Verwaltungsservicezentren)
Auch hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: Linksfraktion.PDS, CDU, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile Herrn Dr. Friedrich von der Linksfraktion.PDS das Wort; bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion hat zum wiederholten Male das wichtige Thema Verwaltungs- und Kreisgebietsreform auf die Tagesordnung dieses Landtages gesetzt – ob das zu Kyrill passt, will ich dahingestellt sein lassen. Aber ich denke, die Tatsache, dass wir dieses Thema in regelmäßigen Abständen immer wieder thematisieren, ist gut und richtig, denn bis zur Stunde – an diese einfache Wahrheit darf ich Sie erinnern – gibt es nicht eine einzige Drucksache – weder der Staatsregierung noch der Koalitionsfraktionen – zu diesem erklärtermaßen wichtigsten Reformthema dieser Wahlperiode. Deshalb lohnt es sich, darüber zu sprechen.
Gerade in diesen Tagen steht das Thema Bürgernähe und Dienstleistungsqualität der kommunalen Verwaltung in vielen Kreistagen, aber auch Stadträten auf der Tagesordnung; denn bekanntlich endet gerade heute, am 15. März, die Anhörungsfrist für die Stellungnahmen zum Verwaltungsneuordnungsgesetz, zum Kreisgebietsneugliederungsgesetz und 14 Tage später die Anhörungsfrist. Betrachten Sie unseren heutigen Antrag als einen kleinen, aber wichtigen Beitrag zu dieser Anhörung, die nur ein Ziel haben kann: aus den wirklich sehr schlechten Referentenentwürfen vielleicht doch noch etwas Vernünftiges zu machen.
Ich darf zunächst einmal unsere grundsätzliche Position zur Verwaltungs- und Kreisgebietsreform auf den Punkt bringen – wie ich sie hier schon des Öfteren vortragen konnte: Reformen – ja. Diese Frage haben wir bereits mit unserem Alternativen Landesentwicklungskonzept für Sachsen – kurz: Aleksa – im Jahr 2002 ganz klar und positiv beantwortet. Reformen – aber unter der Bedingung, dass nicht nur die objektiv vorhandenen Zwänge wie demografische Entwicklung und zurückgehende Finanzausstattung Beachtung finden, sondern dass darüber hinaus klar herausgearbeitet wird, worin denn nun der konkrete Nutzen dieser umfänglichen Reform für die Menschen im Lande entstehen soll.
Die zuletzt gestellte Frage aber wird in den vorliegenden Referentenentwürfen überhaupt nicht bzw. nur sehr unzureichend beantwortet. Kurz gesagt: Es klafft ein tiefer Riss zwischen dem hehren Anspruch in den beiden Gesetzentwürfen, die sächsische Verwaltung leistungsstark, modern, orts- und bürgernah usw. gestalten zu
Fragt man eine Bürgerin oder einen Bürger im Wahlkreis, was sie denn nun von dieser Reform halten, so erntet man meist ein großes Achselzucken oder ein Augenrollen, zumindest aber Unmut. Sehr deutlich wird gesagt, dass man an dem Erfolg dieser Reform deshalb zweifelt, weil es bereits mehrere solcher Reformen ohne einen greifbaren Erfolg gegeben habe. Maximal sind Außenstellen der Landratsämter dem Rotstift zum Opfer gefallen, die Bürgerferne hat zugenommen usw. usf. Es wird befürchtet, dass zukünftig ganze Tagesreisen zum neuen Landratsamt Platz greifen, und es wird generell in Zweifel gezogen, warum nun auf einmal alles besser werden soll, was schon in den Jahren 1994 und 1999 nicht besser geworden ist.
Es verwundert darum wenig, wenn in der gesamten öffentlichen Diskussion die Frage des künftigen Kreissitzes eine solch dominante Rolle spielt. Um in meinem Heimatkreis zu bleiben: Wer will denn schon von Schkeuditz quer durch die gesamte Leipziger Tieflandsbucht und dann noch durch die komplette Dübener Heide in das als neue Kreisstadt vorgesehene Torgau fahren? Umgekehrt: Wer möchte denn von Oschatz oder Mügeln nach Delitzsch fahren, wenn Delitzsch doch noch Kreissitz werden sollte, wofür ich mich persönlich einsetze. Ich glaube, damit habe ich das Problem hinreichend beschrieben, dessen sich unser Antrag annehmen will.
Die Einwohner der zukünftigen Landkreise interessiert doch im Kern weniger die Frage, wo der künftige Landrat oder die Landrätin residiert, sondern sie interessiert vor allem und zuallererst eine zentrale Frage: Wo kann ich meine Anliegen an die Verwaltung – sei es die Beantragung einer sozialen Leistung, ein Bauantrag, die Anmeldung beim Melderegister, die berühmte Kfz-Zulassung oder all das, was sich rund um die kommunale Daseinsvorsorge, Wasser, Abwasser, Abfallentsorgung, Energie abspielt – in zumutbarer Nähe loswerden und von freundlichen, auskunftsfähigen und kompetenten Mitarbeitern bearbeitet bekommen – natürlich möglichst zeitnah und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger?
Um diesem Anliegen gerecht zu werden, ist es zunächst einmal ziemlich irrelevant, wo sich der Kreissitz bzw. das Landratsamt befindet. Ich kenne keinen einzigen Bürger, der dauerhaft von dem Wunsch getrieben ist, unbedingt beim Landrat vorstellig zu werden. Meiner Beobachtung
nach ist es den Menschen in aller Regel ziemlich egal, wie verwaltungsintern die Arbeitsabläufe geregelt sind, wer wann warum mit wem kooperiert, welche Datenverarbeitungs- oder IT-Vernetzung im Hintergrund Anwendung findet.
Die Linksfraktion meint: Allein das Ergebnis zählt. Das Ergebnis der Verwaltungsreform sollte tatsächlich eine neue Dienstleistungsqualität in der öffentlichen Verwaltung sein. Dafür ist, nebenbei gesagt – vielleicht nicht nebenbei, sondern zentral gesagt –, eine andere Verwaltungskultur nicht nur in den kommunalen, sondern auch in den staatlichen Verwaltungen dringend notwendig.
Wir haben diesen Gedankengang mit unserem Vorschlag zur Einrichtung eines sachsenweiten Netzes von Bürgerämtern im Sinne von Servicezentren aufgenommen. Natürlich weiß ich, dass der Begriff „Service“ Konjunktur hat und so etwas wie ein Modebegriff ist. Wir meinen damit Folgendes: Unabhängig davon, wer konkret laut Gesetz für die Bearbeitung zuständig ist – der Landkreis, die Stadt oder ein Zweckverband – und wie die Kooperation im Hintergrund abläuft, sollte es – ähnlich, wie es in den großen Städten Leipzig und Dresden längst Usus ist – einen einheitlichen, bürgerfreundlichen Anlaufpunkt für alle kunden- bzw. publikumsintensiven Anliegen geben.
Diese Anlaufpunkte – wir nennen sie Verwaltungsservicezentren – sollten sich sinnvollerweise in gemeinsamer Trägerschaft der jeweiligen neuen Landkreise und der jeweiligen Sitzgemeinden befinden. Sie sollten über öffentlich-rechtlichen Vertrag eingerichtet und – ganz wichtig – so über das Land verteilt werden, dass tatsächlich zumutbare Wege entstehen. Wir meinen, zumutbar ist eine Entfernung bis 20 Kilometer oder eine Stunde Fahrtzeit mit dem öffentlichen Nahverkehr.
Wir gehen natürlich davon aus, dass zukünftig sehr viel mehr über Online-Verfahren abgewickelt wird. Es wird aber immer so sein, auch noch in zehn oder 15 Jahren, dass nicht hundertprozentig auf Online-Verfahren umgestellt werden kann. Es wird immer hinreichend viele Menschen geben, die das Gespräch mit Verwaltungsmitarbeitern suchen.
Mein Fraktionskollege Sebastian Scheel und ich haben bereits am 28. Juli 2006 einen sehr konkreten Vorschlag unterbreitet, wie die Servicezentren über das Land verteilt werden könnten. Wir sind auf 49 gekommen; man kann es auch etwas anders machen. Wichtig ist, dass der Gedanke aufgegriffen wird.
Als Abschluss möchte ich ausdrücklich bemerken, dass in § 8 des Referentenentwurfs zum Kreisgebietsneugliederungsgesetz ein wertvoller Ansatzpunkt vorhanden ist, der freilich nicht ausreicht. Demnach wird es den bisherigen Landkreisen gestattet, durch öffentlich-rechtlichen Vertrag sogenannte Außenstellen der zukünftigen Landratsämter zu bestimmen und die künftige Verteilung des Personals zu regeln. Nun sind solche Außenstellen – ich habe es
Der entscheidende Mangel – er muss behoben werden – ist aber die Befristung der Verträge, die die Landkreise jetzt abschließen dürfen. Es ist vorgesehen, dass sie nach fünf Jahren auslaufen. Das liegt angeblich im Interesse der kommunalen Selbstverwaltung der neuen Landkreise. Das verstehe, wer es verstehen möge; ich verstehe es nicht.
Wir alle wissen, dass die Finanzlage der Kommunen nach wie vor äußerst angespannt ist. Man muss kein Wahrsager sein, um sich vorstellen zu können, dass spätestens nach Ablauf dieser fünf Jahre bei der Suche nach Konsolidierungspotenzialen der Rotstift gerade bei den Außenstellen bzw. Bürgerämtern angesetzt wird. Damit würden die Befürchtungen vieler Bürgerinnen und Bürger eben doch Platz greifen.
Um dem entgegenzutreten, können Sie nur eines tun: in wenigen Minuten unserem Antrag freudig zustimmen.
(Beifall bei der Linksfraktion.PDS – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: „Freudig“ machen wir nicht zur Bedingung!)
(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Herr Bandmann ist freudig, aber ich glaube, er stimmt nicht zu!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn Sie freudiger Erwartung sind, müssen Sie noch eine Weile zuhören. – Es vergeht mittlerweile kaum ein Tag, an dem nicht über die Verwaltungs- und Funktionalreform berichtet wird. Sie wird aufmerksam verfolgt und ist Gegenstand intensiver Diskussionen. Das ist gut und richtig; denn die Reform wird Veränderungen für den Freistaat Sachsen zur Folge haben. Gestatten Sie mir daher ein paar grundlegende Worte.
„Aufbau, räumliche Gliederung und Zuständigkeiten der Landesverwaltung werden durch Gesetz geregelt. Aufgaben, die von den nachgeordneten Verwaltungsbehörden zuverlässig und zweckmäßig erfüllt werden können, sind diesen zuzuweisen.“
„Den kommunalen Trägern der Selbstverwaltung kann durch Gesetz die Erledigung bestimmter Aufgaben übertragen werden. Sie sollen ihnen übertragen werden, wenn sie von ihnen zuverlässig und zweckmäßig erfüllt werden können.“