Protocol of the Session on March 14, 2007

Biotopverbunde, was Ihnen heute vorliegt, sondern es ist ein Sächsisches Naturschutzgesetz.

Zum Zweiten müssten Sie den Unterschied zwischen Schutzgebieten und die Anforderungen an diese und an Biotopverbunde kennen. Deswegen, glaube ich, haben Sie dort irgendwo ein Problem.

Was die Frage betrifft, die Sie heute auch wiederholt haben, dass wir FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete nicht rechtlich verbindlich ausgewiesen haben, Herr Lichdi, sage ich: Dann befassen Sie sich noch einmal mit dem Recht und Sie werden feststellen, dass es eine Verordnung zur Ausweisung der FFH-Gebiete gibt und dass gerade auch die Unterschutzstellung der Vogelschutzgebiete von der Kommission so akzeptiert wird. Dann können Sie hier nicht argumentieren, dass wir damit letztlich europäischem Recht widersprechen würden.

Frau Deicke bin ich für die Erläuterung zur GVO dankbar, vor allem, was die Schutzgebiete betrifft. Von einigen Vorrednern war etwas gesagt worden, das nicht den Tatsachen entspricht. Dafür meinen Dank.

Herr Müller, das war wiederum eine Rede, die schöne populistische Phrasen enthielt. Ich weiß nicht, woher Sie die hatten. Mir ist nur eine Phrase in Erinnerung geblieben, dass wir angeblich den Hochwasserschutz gegen den Naturschutz ausspielen würden. Das ist glatter Unfug. Das hat mit der Realität nichts zu tun. Deswegen sollten Sie versuchen, wenn Sie sachlich etwas beitragen wollen, sich mit den Realitäten auseinanderzusetzen und nicht nur Phrasen zu dreschen.

Herr Günther, die Kritik am Gesetz nehme ich mir an, wobei ich auch habe lernen müssen, dass es durchaus eine Sprache gibt, die der Naturschützer besser versteht, so wie es eine juristische Sprache gibt, die der Jurist besser versteht. Deswegen sind wir zwischen die Mühlen der drei Juristen mit vier verschiedenen Meinungen geraten. Der Gesetzgeber hat dem seinen Stempel aufgedrückt, sodass es wieder lesbar ist. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich beim Gesetzgeber und bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Ich schlage Ihnen vor, dass wir wie immer artikelweise abstimmen, wenn es dagegen keinen Widerspruch gibt. – Das scheint nicht der Fall zu sein.

Aufgerufen ist das Gesetz zur Anpassung des Sächsischen Naturschutzgesetzes an das Bundesrecht, Drucksache 4/6252, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft in der Drucksache 4/8179 ab.

Wir beginnen mit der Überschrift, die ich schon verlesen habe. Wer möchte dieser seine Zustimmung geben? – Gibt

es Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe keinen. Damit wurde der Überschrift mehrheitlich – – Oh, Entschuldigung. Ein Blick nach rechts. Mit Stimmenthaltungen wurde die Überschrift dennoch mit Mehrheit angenommen.

Ich rufe Artikel 1 Nrn. 1 und 2 auf, Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes. Wer möchte dazu die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen wurde den Nrn. 1 und 2 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Nr. 3 auf. Dazu gibt es vier Änderungsanträge. In der Drucksache 4/8242 liegt ein Änderungsantrag der NPD-Fraktion vor. Ich bitte um Einbringung.

(Dr. Johannes Müller, NPD: Ist eingebracht!)

Gibt es dazu Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann bringe ich den Änderungsantrag zur Abstimmung. Wer möchte dafür stimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer kleinen Anzahl von Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe die Drucksache 4/8248, Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN, auf. Möchten Sie diesen noch einbringen, Herr Lichdi? –

(Johannes Lichdi, GRÜNE: 8179!)

8248, Nr. 1.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Ist eingebracht!)

Sie müssen nicht einbringen, aber ich muss trotzdem nachfragen. Bitte.

Frau Präsidentin! Zur Abkürzung des Verfahrens möchte ich nur unsere Nr. 7 zu § 48 Abs. 1 Nr. 54 begründen.

Gut. – Gibt es zu diesem Änderungsantrag Diskussionsbedarf? – Herr Prof. Mannsfeld, bitte.

Frau Präsidentin! Das Letzte konnte ich akustisch, da der Kollege in Ihre Richtung gesprochen hat, nicht verstehen.

(Widerspruch des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Das ist ja richtig, ich erkläre nur, warum ich es nicht verstanden habe. Alles ganz friedlich hier! Wir sind also bei seinem Artikel 1 Nr. 3?

Nr. 3, Nr. 1 der Drucksache 4/8248. Das ist ein bisschen kompliziert, weil wir sehr viele Änderungsanträge haben.

Ja, zumal es von der Linksfraktion.PDS einen Antrag in die gleiche Richtung gibt.

Ich rufe die anderen beiden Änderungsanträge dann auch noch auf, einer von der Linksfraktion.PDS und einer von der Koalition.

Das ist etwas ganz anderes, nämlich ein Änderungsantrag zu einigen Druckfehlern, sage ich einmal.

Es geht jetzt um den Antrag der Fraktion der GRÜNEN.

Gut. – Dann will ich generell erklären, dass die Verhaltensweise der Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN-Fraktion für den Gesamtvorgang an dieser Stelle nicht so ganz verständlich erscheint. Wer am 11. September 2006 Pressekonferenzen gibt und erklärt, was er alles verändern will, und aus Überschneidungsgründen als Person und Fachsprecher nicht dabei sein kann, der sollte, auch wenn es eine kleine Fraktion ist, in der Lage sein, die Dinge einzubringen. Aber vielleicht hat die Fraktion der GRÜNEN inzwischen erkannt, dass die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalition so gut ist, dass bereits der Vertreter der GRÜNEN im Ausschuss Stimmenthaltung geübt hat, und wir das möglicherweise noch steigern können.

Wenn man zu dem Antrag zum Biotopverbund des Kollegen Lichdi sprechen soll, der aus dem Bundesgesetz stammt, wird es etwas schwierig. Das Bundesgesetz hat eine Regierung verabschiedet, in der Ihre Partei verantwortungstragend war. An die hätten Sie sich wenden müssen, wenn Sie mehr als 10 % wollen. Wir haben das Bundesgesetz umzusetzen und er wünscht 15 %. Eine andere Fraktion wünscht 20 %. Wollen wir vielleicht würfeln? Die Kollegen der FDP-Fraktion aus früheren Zeiten hätten vielleicht gern 18 %,

(Heiterkeit bei der CDU, der Linksfraktion.PDS und der FDP)

weil sie sich an bestimmte Dinge erinnern.

Ich möchte zu beiden Anträgen Erklärungen abgeben und sagen, dass diese Form der Behandlung des wichtigen Themas Biotopverbund der Sache nicht dienlich ist. Wir haben im Lande mit den Kriterien, die für einen Biotopverbund aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen gestaltet werden soll, heute, wenn man so will, bereits einen über 10 % hinausgehenden Umfang. Wichtig ist, dass wir endlich durch eine kartografische Darstellung sehen können, wo zwischen Schutzarealen Räume sind, die durch keinerlei Unterschutzstellung oder andere entsprechende Maßnahmen geschützt sind. Deswegen ist die Ablehnung des Antrages, unterschiedliche Prozentzahlen in das Gesetz zu schreiben, nur mit unserem Änderungsantrag zu erklären, bis Ende des Jahres 2007 die fachlichen Grundlagen, die genau das enthalten, vorzulegen. Dann wird man sehen, wie weit wir sind und was wir möglicherweise in den kommenden Jahren noch ergänzen müssen.

(Beifall bei der CDU)

Ich wollte den Beitrag nicht unterbrechen, aber ich bitte darum, dass Sie sich an die drei Minuten Redezeit für die Einbringung halten.

Gibt es weiteren Diskussionsbedarf zum Antrag der GRÜNEN? – Frau Kagelmann, bitte.

Danke schön, Frau Präsidentin. – Allgemein, meine Damen und Herren! Ich werde mich im Folgenden zu den Anträgen der GRÜNEN wenig ausführlich äußern. Ich habe in meiner Rede dargelegt, Herr Kollege Lichdi, dass es kein fairer Umgang mit den Fachkollegen ist, so einen Wust an Anträgen vorzulegen und zu erwarten, dass wir uns auf Punkt und Komma mit Ihren Anliegen auseinandersetzen. Das wäre im Fachausschuss durchaus möglich gewesen, denn die Kernanliegen Ihrer Anträge tragen wir zum Teil mit. Hier hätte es eine Vorverständigung geben müssen. Das jetzt vorliegende Ergebnis ist qualitativ fragwürdig. Sie führen neue, unbestimmte Rechtsbegriffe ein. Es gibt sprachlich unverständliche Regelungen. In dieser Form kann man die Anträge nicht stellen.

Zum Biotopverbund haben wir einen eigenen Antrag, den ich im Anschluss einbringen möchte.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Ich lasse jetzt über die Drucksache 4/4248, Antrag der Fraktion der GRÜNEN, abstimmen. Wer gibt dazu seine Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe den Antrag der Linksfraktion.PDS in der Drucksache 4/8257 auf und bitte um Einbringung.

Danke schön. Herr Prof. Mannsfeld, Sie haben es gesagt: An dieser Stelle übernimmt das Land die Vorgaben aus dem Bundesgesetz. Das ist zunächst seine Pflicht und Schuldigkeit. Die Zeit hätte es aus unserer Sicht geboten, dass wir diese Zielmarke nach oben reißen; denn bereits durch die Schutzgebietsausweisungen zum Europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 liegen wir bei knapp 16 % der Landesfläche.

Jetzt kommt es – das ist schon in den vorhergehenden Reden angeklungen – auf die Vernetzung dieser Gebiete an, um die ökologische Durchgängigkeit im Gebietssystem zu sichern. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten. Eine davon hat unter anderem der NABU Sachsen eingeführt, nämlich 5 % Verbindungsflächen extra auszuweisen, um die Artenvielfalt zu sichern. Diese Möglichkeit geht in die Richtung des Antrages der GRÜNEN.

Die zweite Möglichkeit war, im Gesetz eine Zielmarke zu benennen, die den Anspruch eines Flächenzuwachses für den Biotopverbund besonders durch solche Verbindungs

flächen deutlich macht. Es ist eine normale mathematische Aufgabe. Wir haben bereits knapp 16 % Natura2000-Gebiete, wir setzen diese 5 % Verbindungsflächen oben drauf und sind damit bei über 20 %. Deshalb haben wir es als ambitioniertes, aber durchaus realistisches Ziel empfunden, hier einen Biotopverbund von 20 % festzuschreiben.

Wir halten dazu im Gesetz eine Frist für wichtig, denn das gebietet einfach die Abrechenbarkeit von Zielfestlegungen. Wir haben – anders als die GRÜNEN – zehn Jahre vorgeschlagen. Das ist ein ausreichender Zeitraum. Ihnen erscheint er deutlich zu lang. Wir denken, er ist auch deshalb ausreichend, weil bereits auf rechtlich gesicherte Flächen zurückgegriffen werden kann und weil es hierbei um den Zuwachs an Verbindungsflächen geht.

Wir halten unsere Variante für die unkompliziertere. Es sollte in Sachsen nicht gekleckert, sondern selbstbewusst geklotzt werden. Wir bitten um Zustimmung zum Änderungsantrag der Linksfraktion.PDS.

Wer möchte sich dazu äußern? – Herr Prof. Mannsfeld, bitte.