Protocol of the Session on March 14, 2007

Unserer Meinung nach ist diese Regelung deutlich genug formuliert. Alles Weitergehende ist sturer Bürokratismus und schadet beispielsweise der Tourismusbranche in Sachsen.

(Beifall bei der FDP)

Mein zweites Beispiel, zu § 3 Abs. 2. Hier soll jetzt eine neue Nr. 6 zum Thema invasive Arten angefügt werden. Die invasive Art wird als eine gebietsfremde Art, deren Vorkommen den Naturhaushalt, Biotope und Arten gefährdet, beschrieben.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir befinden uns in einer Phase deutlicher Klimaveränderungen, die für Flora und Fauna eine räumliche Verschiebung der Artenareale mit sich bringen wird. Damit wird es zukünftig klimabedingte Veränderungen geben, die unvermeidbar sind. Die Festschreibung der Zurückdrängung von invasiven Arten in einem Gesetz als zukünftig verbindliche Pflicht ist aus unserer Sicht gar nicht leistbar. Wer wird denn in Zukunft eine sachgerechte Bewertung überhaupt vornehmen können und wer soll denn das in Zukunft alles bezahlen, wenn das zukünftige Klima durch den Wandel gar nicht mehr zu den einheimischen Arten passt? Natur ist nicht statisch. Die Natur passt sich an – besser, als es offensichtlich der Mensch kann. Sie können sich von dem Gedanken verabschieden, zukünftig hier noch alle Arten beheimatet zu haben. Sie werden in Sachsen keinen einzigen Förster finden, der der Fichte wegen des Klimawandels noch eine große Perspektive im Bestand einräumt. Flora und Fauna werden ihre Chance finden. Wir halten diese Art von Erweiterung im Gesetz deshalb für völlig überflüssig.

Noch ein kleines Wort zur Fraktion der GRÜNEN. Ich weiß, dass die Änderungsanträge nicht in den Ausschuss eingebracht werden konnten. Gerade wir als kleine Fraktion wissen um die Probleme mit doppelten Terminen.

(Beifall des Abg. Michael Weichert, GRÜNE)

Aber ein bisschen eher als kurz vor der Plenarsitzung wäre nicht schlecht gewesen. Wir konnten sie nicht beraten und müssen sie daher auch ablehnen. Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt aber, was er ist: eine längst überfällige Anpassung an das Bundesrecht. Aufgrund der unnötigen Erweiterungen werden wir uns aber der Stimme enthalten.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Die Fraktion der GRÜNEN, bitte; Herr Abg. Lichdi.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Koalition ist nun fünf Jahre nach der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes und zwei Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist – ich erspare es mir, dies auch noch einmal mitzuteilen – tatsächlich in der Lage, eine Novelle des Sächsischen Naturschutzgesetzes vorzulegen. Dies ist zu kritisieren und wirft ein grelles Schlaglicht auf die geringe Bedeutung, die die Staatsregierung dem Naturschutz beimisst – und dies entgegen den sehr richtigen Mahnungen, die Prof. Mannsfeld in seiner Rede benannt hat.

Dies bestätigt sich auch in zentralen Regelungsbereichen, die ich noch darstellen will. Ich möchte aber auch loben, was an dem Vorschlag zu loben ist: nämlich die Einführung des Ökokontos nach § 9a sowie eines Kompensationsflächenkatasters nach § 9b des Entwurfes. Es bleibt allerdings in der Verwaltungspraxis abzuwarten, ob diese Instrumente die in sie gesetzten Erwartungen eines flexibleren und zugleich für die Natur wirksameren Kompensationsmanagements erfüllen können.

Weiterhin haben die Koalitionsfraktionen die naturschutzfeindlichen Deregulierungsbemühungen des Herrn Mackenroth korrigiert, die der schwache Umweltminister leider nicht verhindern konnte. Es ist doch schon bemerkenswert, dass Herrn Mackenroth meist nur naturschutzrechtliche Schutzbestimmungen einfallen, wenn er an Deregulierungen denkt.

Wir gratulieren den Koalitionsfraktionen ausdrücklich zur Bewahrung des Vorkaufsrechts in § 36, der Vorschrift für Werbeanlagen im Außenbereich in § 13, zur Erhaltung der Pflegepflichtanordnung gegenüber Grundstückseigentümern nach § 14 sowie zur ausdrücklichen Fortschreibungspflicht für Landschaftspläne. – Frau Kollegin Deicke, das stand im Übrigen auch schon so im Bundesnaturschutzgesetz drin.

Trotzdem verbleiben, wie gesagt, erhebliche Regelungsmängel. Diejenigen, die sich mit der Materie befassen, wissen, dass das Kernstück dieser Novelle die Einführung eines Biotopverbundes ist.

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung – auch in der Fassung der Koalitionsfraktionen – lässt befürchten, dass in der nächsten Zeit kein wirksamer Biotopverbund eingerichtet wird. Gesetzliche Regelungen sollten der Verwaltung klare Handlungsanweisungen geben. Diese bleiben Sie schuldig. Wir haben den Verdacht, dass das Absicht ist, um die Einrichtung eines Biotopverbundes auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben und nur eine unwirksame Schmalspurvariante aufzulegen. Ich kann das auch begründen.

Erstens. Sie sehen keine Einrichtungsfristen für den Biotopverbund vor. Die Erfahrungen, die wir mit der Verschleppung der Natura-Meldungen machen mussten, lassen Schlimmes erwarten. Die Meldungen konnten erst neun Jahre nach Erlass der FFH-Richtlinie und 16 Jahre

nach Geltung der Vogelschutzrichtlinie abgeschlossen werden. Bis heute haben Sie kein einziges FFH-Gebiet unter Schutz gestellt, obwohl Sie dazu bis spätestens Juni 2004 verpflichtet gewesen wären. Sie haben sogar die Unterschutzstellung bis 2009 unter eklatanter Verletzung des Europarechts hinausgeschoben.

Wer und was gibt uns eigentlich die Sicherheit, dass wir uns im Jahre 2021 nicht darüber zu beklagen haben, dass es noch immer keinen funktionierenden Biotopverbund gibt? Immerhin – die Koalitionsfraktionen haben das Problem offenbar erkannt und das Landesamt für Umwelt und Geologie beauftragt, bis 31.12.2007 die fachlichen Grundlagen zu erarbeiten. Dies ist gut, reicht aber nicht aus, weil es natürlich auf die tatsächliche Errichtung ankommt.

Was schlagen wir vor? Wir schlagen – im Gegensatz zu einigen Vorrednern – eine Erweiterung auf 15 % vor, nicht auf die im Bundesnaturschutzgesetz vorgegebenen 10 %. Ich weiß, dass Kollege Krönert 20 % ins Spiel gebracht hat. Ich erlaube mir aber eine eigene Meinung. Ich berufe mich auf den Rat der Sachverständigen für Umweltfragen, der 15 % gefordert hat. Das ist eigentlich die langjährige Forderung.

Die zweite wichtige Frage im Zusammenhang mit den klaren Vorgaben lautet: Wann muss der Biotopverbund eingerichtet sein? Die PDS schlägt 2017 vor; das habe ich zumindest gehört. Ich weiß nicht, wie Sie auf diese Zahl kommen. Das bleibt Ihr Geheimnis.

Wenn es so ist – deswegen war die Debatte, die wir im Januar geführt haben, trotzdem wichtig –, dass der Biotopverbund tatsächlich das entscheidende Instrument gegen den Verlust an Biodiversität der Artenvielfalt ist, dann sollten wir uns an das Ziel, zu dem sich Deutschland auch international verpflichtet hat – wir wissen, das hat in Deutschland nicht mehr allzu viel zu sagen; seit gestern wissen wir das ganz genau –, nämlich 2010, halten, an dem das Artensterben gestoppt werden soll. Dass das jetzt nicht mehr oder nur noch sehr schwer möglich ist, weiß auch ich. Aber nur deswegen, weil die Ziele nicht erreichbar sind, diese auf den Sankt-Nimmerleins-Tag hinauszuschieben, zum Beispiel bis 2017 oder 2021, können wir nicht mitmachen.

Zweitens. Sie machen keine Vorgaben für die Verknüpfung vorhandener Schutzgebiete. Die Fachleute sind sich einig, dass es beim Biotopverbund zwar auch auf die Fläche, aber noch viel mehr auf die Vernetzung von Flächen ankommt. Der Entwurf der Staatsregierung hat das Problem überhaupt nicht bearbeitet. Die Koalitionsfraktionen versuchen es wenigstens. Sie haben in § 1b Abs. 2 einen Halbsatz eingefügt, nach dem bei der Errichtung bestehende Verbindungsflächen und Verbindungselemente einbezogen und entsprechend der Zielstellung erweitert werden. Das bleibt aber nur ein wenig wirksamer Appell, wenn nicht zugleich eine Flächenvorgabe gemacht und definiert wird, welche Gebiete denn verbunden werden sollen.

Zudem versäumen Sie es, bestehende Vernetzungsbiotope etwa über § 21 – Naturdenkmale – und § 26 – Gesetzliche Biotope – zu schützen, um sie dann in den Biotopverbund einbauen zu können. Wir werden sehen, ob die Verwaltung mit Ihrer gesetzlichen Programmierung in die richtige Richtung gesteuert werden kann. Ich habe da meine Zweifel. Wir haben einen Änderungsantrag zu § 1b Abs. 2 vorgelegt. Danach sollen 5 % des Biotopverbundes als zusätzliche Verbindungsfläche oder Verbindungselemente zwischen bestehenden Gebieten im Sinne der §§ 15 ff. und der Natura-2000-Gebiete ausgewiesen werden. Das ist das Entscheidende. Da brauchen wir klare gesetzliche Programmierungen.

Drittens. Sie beabsichtigen, selbst Kernflächen des Biotopverbundes nur durch Verträge, durch Vertragsnaturschutz zu sichern. Sie müssen sich klarmachen, was das bedeutet. In der Konsequenz könnte der Biotopverbund ohne jede öffentlich-rechtliche Sicherung aufgebaut werden. Dies entspricht keinesfalls der Bedeutung des Biotopverbundes und lässt befürchten, dass kein funktionsfähiger Verbund errichtet werden soll. Stellen Sie sich vor: Selbst ein zur Kernfläche ausgewähltes FFH-Gebiet, das, wie gesagt, bis 2009 überhaupt keinen Schutzstatus hat, wird nur durch Verträge „gesichert“. Nach Auslaufen des Vertrags entfällt dann jeder Schutz, und das gesamte Biotopverbundsystem – es handelt sich immerhin um eine Kernfläche – ist damit infrage gestellt. Meine Damen und Herren von der Staatsregierung, ich bin der Meinung, Sie verfolgen damit die generelle Strategie, den öffentlichrechtlichen Naturschutz so lange zu schwächen, bis Sie ihn unbemerkt abschaffen können, Stichwort: Ihre NSGNovelle, insbesondere die Abschaffung der Ge- und Verbote, worüber wir uns sicher noch auseinandersetzen müssen. Wir sehen in § 1b Abs. 4 vor, dass die Kernflächen zwingend als Naturschutzgebiet auszuweisen sind. Bei den Verbindungsflächen halten wir die Voraussetzung für gegeben, um dort Vertragsnaturschutz anzuwenden. Bei den Verbindungsflächen muss man flexibel sein, aber bitte nicht bei den Kernflächen.

Viertens. Sie verweigern dem Biotopverbundsystem einen eigenen Systemschutz durch besondere Eingriffsschwellen. Der Entwurf der Staatsregierung sieht keinerlei besondere Schwellen für Eingriffe in Biotopverbundflächen vor. Sie sind daher nicht als Teil des Verbundes, sondern nur in dem Maße geschützt, wie sie Schutz außerhalb des Biotopverbundsystems ohnehin erhalten haben. Selbst Kernflächen, die nur durch Vertragsnaturschutz gesichert sind, können nach Ablauf des Vertrages ohne Weiteres aus dem Biotopverbund entlassen werden. Dies ist mit der Funktion eines dauerhaft wirksamen Biotopverbundes schlichtweg unvereinbar. Wir sehen deswegen in § 1b Abs. 4 vor, dass Eingriffe in Kernflächen den gleichen Restriktionen zu unterliegen haben wie Eingriffe in FFH-Gebiete, also eine Verträglichkeitsuntersuchung im Sinne des § 22b des Naturschutzgesetzes vorzunehmen ist. Natürlich wird Ihnen das nicht gefallen; das kann ich mir sehr gut vorstellen. Eingriffe in Verbindungsflächen sollen ohne diese Eingriffsschwelle möglich

sein. Wir verlangen aber tatsächlich eine vollständige wirksame Wiederherstellung. Sie sehen, wir bemühen uns um ein tatsächlich handhabbares, ausweisbares System, das zwischen der Bedeutung von Kernflächen und Verbindungsflächen durchaus differenziert.

Unsere Kritik hat einen zweiten Schwerpunkt: das Desinteresse und die Ratlosigkeit des Umweltministeriums bei der Frage der fortschreitenden Versiegelung und Zerschneidung. Staatsregierung und Koalitionsfraktionen verschließen beide Augen ganz fest vor diesem Problem. Abhilfevorschläge – Fehlanzeige. Eingriffe in bestimmte Rechtsschutzgüter können nach geltendem Recht auch durch Ausgleich bei anderen Schutzgütern kompensiert werden. Dies ist zwar in der Theorie hilfreich, um flexibel auf Eingriffe reagieren zu können, führt in der Praxis aber dazu, dass Kompensationen gerade bei Großprojekten ohne Bindung an die beeinträchtigte Funktion formal erbracht werden. Insbesondere gestatten die im Gesetzentwurf beibehaltenen Regelungen, dass Neuversiegelungen und Zerschneidungen durch naturschutzfachlich zweifelhafte Aufwertungen von Ackerland statt durch tatsächliche Entsiegelungen von Wegen und Gewerbebrachen erbracht werden. Wir schlagen in unserem Änderungsantrag insoweit einen – das sei zugegeben – radikalen Schritt vor: Versiegelungen sollen nur noch durch Entsiegelungen von Boden ausgeglichen werden können.

Wenn wir uns tatsächlich einig sind – ich denke, die Fachleute müssen sich darüber einig sein –, dass eines der massivsten Probleme die zunehmende Bodendegradation und Bodenversiegelung ist, dann müssen wir dort endlich Farbe bekennen und entschlossen handeln. Die Staatsregierung hat im Jahr 2000 – noch unter Ihrem Vorgänger – verschiedene Maßnahmen ergriffen; ich verweise auf den sogenannten Entsiegelungserlass und die Auflegung des Modellprojektes Osterzgebirge. Herr Tillich, in der Antwort auf unsere Große Anfrage waren Sie noch nicht einmal bereit oder fähig, diese Projekte zu bewerten. Soviel ich weiß, haben die Projekte nichts, aber auch gar nichts gebracht. Jedenfalls ist nicht das erreicht worden, was man sich im Jahre 2000, als man die Projekte aufgelegt hat, erhofft hat. Daraus müssen wir die Konsequenz ziehen. Deswegen habe ich Ihnen, Herr Tillich, vorgeworfen, dort Desinteresse und Ratlosigkeit zu zeigen. Ich bin gespannt, ob Sie darauf eingehen wollen.

Meine Damen und Herren! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit beende ich an dieser Stelle meinen Redebeitrag und werde später kurz unsere Änderungsanträge begründen.

(Beifall bei den GRÜNEN – Volker Bandmann, CDU: Der letzte Satz war der beste!)

Wird vonseiten der Fraktionen noch einmal das Wort gewünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann frage ich den Staatsminister. – Herr Minister Tillich, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine

Damen und Herren Abgeordneten! Grundsätze des von der Staatsregierung im September 2006 eingebrachten Gesetzentwurfes waren die Eins-zu-eins-Umsetzung des Bundesrechts und die Beibehaltung des bewährten sächsischen Naturschutzrechts.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf sichert im Ergebnis des Änderungsantrages der Regierungsfraktionen ebendiese Grundsätze. Er enthält aber auch Ergänzungen, die darüber hinaus für eine effektivere Umsetzung der naturschutzrechtlichen Instrumente sorgen sollen. Ich verweise beispielsweise auf die Verpflichtung zur Sicherung und Erweiterung der Verbindungsflächen und Verbindungselemente im Rahmen des Biotopverbundes. Hiermit wird die Vernetzungsfunktion des Verbundes gestärkt und wesentlich mehr erreicht als durch die von der Opposition geforderte pauschale Erhöhung des Flächenanteils für den Biotopverbund, wobei sich die Opposition nicht einmal auf eine einheitliche Angabe verständigen kann.

Der Änderungsantrag greift dieses Anliegen auf und vereinfacht den Vollzug, indem invasive Arten definiert und ausdrücklich vom Biotopschutz ausgenommen werden. Dies geht ausdrücklich nicht über die Eins-zueins-Umsetzung hinaus, konkretisiert jedoch die Vorgaben des Bundes.

Bei der Diskussion um die besten Wege für einen stärkeren Naturschutz wurden die Vorkaufsrechte im Bereich Wasser, Forst und Naturschutz beibehalten. Dem Ziel der Staatsregierung, durch Streichung der Vorschriften einen Beitrag zum Bürokratieabbau zu leisten, wird nicht Rechnung getragen. Andererseits werden wichtige Instrumente zur Sicherung naturfachlich wertvoller Flächen, Flächen für den Hochwasserschutz und wertvoller forstwirtschaftlicher Flächen beibehalten und damit Forderungen der Naturschutzvereine als auch der Verbandsvertretungen und kommunalen Körperschaften erfüllt.

Die Interessenvertretungen der Flächennutzer forderten, den Vorrang des Vertragsnaturschutzes beizubehalten. Ich will das ausdrücklich betonen; es ist bewährte Politik im Freistaat, Naturschutz mit den Bewirtschaftern zu machen und nicht gegen sie. Daran wird sich, ob mit oder ohne gesetzlich normierte Regelungen, nichts ändern. Allerdings müssen Maßnahmen, die dem Naturschutz dienen und zum Teil durch die Richtlinien der Europäischen Union – sprich FFH- und Vogelschutzrichtlinie – gefordert werden, auch bezahlt werden. Ich will das deutlich sagen, gegenwärtig steht dazu ausreichend Geld zur Verfügung. Ich hoffe, dass es auch zukünftig dabei bleibt. Daher ist es gut, dass nach dem Änderungsantrag der Vorrang des Naturschutzes weiterhin besteht, aber dem Haushaltsvorbehalt ausdrücklich unterworfen wurde.

Die Naturschutzvereine sind ein wichtiger Eckpfeiler der Naturschutzarbeit in Sachsen. Diese Stellung wurde durch den Gesetzentwurf entsprechend den Vorgaben des Bundesgesetzgebers gestärkt. Bereits im Regierungsentwurf wurden wichtige Anliegen der Naturschutzvereine aufgegriffen. So werden künftig nur landesweit agierende und strukturierte Verbände anerkannt und bei Klagen von

Vereinen bleiben Vorverfahren und aufschiebende Wirkung erhalten.

Der Änderungsantrag der Regierungskoalitionen greift weitere Anliegen der Naturschutzvereine auf, wie die Einräumung eines Mitwirkungsrechts für die Naturschutzvereine bei der Erstellung von Hochwasserschutzaktionsplänen und Hochwasserschutzkonzepten.

Ich achte den Willen des Gesetzgebers, weise aber darauf hin, dass die Mitwirkung bereits nach dem SUB-Gesetz erfolgt, das heißt also, dass hier die Staatsregierung daran gedacht hat und aus Gründen des Bürokratieabbaues nicht jede Wiederholung aus unserer Sicht notwendig ist. Das gilt zum Beispiel für die Streichung der Vorschriften zu Werbeanlagen im Außenbereich und zur Pflegepflicht von Grundstücken, auf die wir wegen vorhandener Regelungen in anderen Gesetzen bzw. aus verfassungsrechtlichen Gründen verzichten wollten.

Wir hatten und haben ein sehr fortschrittliches Sächsisches Naturschutzgesetz. Ich glaube, dass wir durch die jetzt vorliegende Fassung einschließlich der Änderungsanträge ein Gesetz vorgelegt haben, mit dem Sie durch die Abstimmung im Hohen Hause die Erfolgsgeschichte für den sächsischen Naturschutz fortschreiben können. Der Gesetzgeber kann, glaube ich, stolz sein, dass Umwelt- und Naturschutz sowie wirtschaftliche Entwicklung und wirtschaftlicher Erfolg im Freistaat Sachsen, anders als in anderen Ländern, nicht im Gegensatz zueinander stehen, sondern eine Erfolgseinheit bedeuten. Deswegen möchte ich mich ausdrücklich bei allen Kollegen, die im Umweltausschuss an der Diskussion und durch Änderungsanträge zur Änderung des Naturschutzgesetzes beigetragen haben, recht herzlich bedanken. Ich möchte mich bei den Experten der Naturschutzvereine, den landwirtschaftlichen Vertretern, den Experten des Rechts, aber natürlich auch bei den kommunalen Vertretungen dafür bedanken, dass wir eine sachliche und konstruktive Diskussion um ein Gesetzeswerk hatten, das durchaus eine längere Zukunft haben sollte.

Ich möchte auf einige Nebenbemerkungen eingehen, was seitens der anderen Kollegen hier in der Debatte geäußert worden ist. Zum einen: Frau Kagelmann und andere, was den Zeitpunkt betrifft: Sie werden sich vielleicht daran erinnern, dass ich im Ausschuss versucht habe, im kollegialen Stil miteinander zu diskutieren, und die Frage gestellt habe: In Anbetracht der Föderalismusreform gilt es zu überlegen, ob wir die Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes jetzt vornehmen und ein halbes Jahr später wieder ändern, wenn uns der Bundesgesetzgeber im Zuge der Föderalismuskommission andere Zuständigkeiten zuweist. Von daher ist der Vorwurf, wir hätten hier geschlafen oder nichts getan, so nicht ganz sachlich und richtig.

Was die FFH-Gebiete betrifft, Frau Kagelmann: Ich habe das öfter schon wiederholt und Sie haben es immer wieder als Vorwurf gebracht: Der Freistaat Sachsen war unter meinem Vorgänger eines der ersten Länder, die das gemeldet haben. Und wir waren auch fast das einzige

Land – ich glaube, mit dem Saarland zusammen –, das deutsche Bundesland, das von der Kommission nicht dafür kritisiert worden ist, dass es nicht eine ordnungsgemäße Ausweisung gegeben hat. Andere Länder arbeiten immer noch an einer ordnungsgemäßen Ausweisung. Deswegen ziehe ich mir den Schuh, den Sie mir verpassen wollen, nicht an, sondern bin stolz darauf, dass die Verwaltung und letztlich der politische Wille in Sachsen es geschafft haben, das im Bereich FFH-Gebiete zu tun. Ich will aber auch sagen: Wir sind eines der ersten Bundesländer, das beim Vogelschutz vor wenigen Wochen grünes Licht bekommen hat, dass das, was wir dort gemeldet haben, ohne Kritik akzeptiert wird.

Zum Ökokonto will ich nur eines sagen. Hier bitte ich ganz einfach nur um Verständnis, dass wir nicht alles ins Gesetz schreiben, was Sie sich wünschen. Dazu gibt es Verordnungen und Handlungshinweise. Das ist auch eine bewährte Praxis. Sie haben ja selbst die Gelegenheit, im Beirat für den Naturschutz anwesend zu sein und festzustellen, dass die einen, was die dynamische Entwicklung in der Natur betrifft, dafür sind und dass es andere Naturschutzverbände und deren Vertreter gibt, die natürlich eine Statik in diesem Bereich haben wollen. Wir werden versuchen – das ist auch der Versuch mit diesem Gesetz –, beiden Anliegen gerecht zu werden.

Dass es einen Stillstand bei Biotopverbunden dadurch gebe, dass wir keine Zielzahlen im Gesetz ausweisen, ist schlichtweg Unfug. Wir werden Ihnen durch unser Handeln zeigen, dass es nicht einer Vorgabe von 10, 15 oder 20 % bedarf, sondern dass wir als Land, als Sächsische Staatsregierung, aber auch ich als Umweltminister, gemeinsam mit Ihnen daran interessiert sind, dass es bei uns in Sachen Naturschutz vorwärtsgeht. Dazu gehört auch der Biotopverbund.

Herr Lichdi, Sie sind schon von anderen angesprochen worden. Ich will es auch tun. Es war in der Tat in der Ausschusssitzung enttäuschend – Frau Deicke hat diesbezüglich recht –, dass Sie als Fraktion – da bezeichne ich Sie als Fraktion; Sie waren durch Herrn Weichert, also einen Abgeordneten, vertreten – keinen Änderungsantrag eingebracht haben. Sie hätten durchaus Änderungsanträge stellen können; Sie hätten die Diskussion im Ausschuss führen können. Den Schuh müssen Sie sich anziehen, zumal es eines Ihrer wichtigsten Gesetzesvorhaben war – so haben Sie es betont –, zumal Sie auch eine Große Anfrage an die Sächsische Staatsregierung damit begründet haben, dass die Sächsische Staatsregierung Ihnen noch kein Sächsisches Naturschutzgesetz vorgelegt hat. Deswegen hätte ich das schon erwartet.

Lesen Sie Ihre Begründung genau, Herr Lichdi, dann werden Sie mir recht geben. Daher ist das, was Sie hier als Beitrag gehalten haben, eine Schaufensterrede. Ich muss nach Ihrer Rede erhebliche Zweifel daran haben, dass Sie sich das Gesetz überhaupt durchgelesen haben, nämlich das, was wir Ihnen vorgelegt haben und was im Ausschuss beraten worden ist. Es ist kein Gesetz über

Biotopverbunde, was Ihnen heute vorliegt, sondern es ist ein Sächsisches Naturschutzgesetz.