Protocol of the Session on March 14, 2007

Die Zahl der Anwendungsfälle – ich hatte das schon vom Grundsatz her festgestellt – ist vergleichsweise gering. Die Mehrzahl der erfassten Planungen betrifft die staatlichen Planungsträger und ein geringerer Teil letztendlich auch die kommunale Ebene und deren Zweckverbände.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das zuständige Umweltministerium hat mit Zuleitung des Gesetzentwurfs Anfang November 2006 noch nach den quasi bundesdeutschen Vorgaben fristgerecht die Überführung der europa- und bundesrechtlichen Regelungserfordernisse zur strategischen Umweltplanung vorbereitet. Mit Hinweis auf die Verabschiedung des Haushalts 2006 und den Ablauf im federführenden Umweltausschuss erfolgt nun heute mit kurzer Fristüberschreitung die Spezifizierung des Landesrechts und löst das bis dahin geltende Bundesgesetz ab. Unabhängig von zahlreichen redaktionellen Nachbesserungen besteht für das Gesetz selbst kein Änderungs- und Ergänzungsbedarf. Im Sinne der Beschlussempfehlung bitte ich um Zustimmung.

(Beifall bei der CDU)

Die Linksfraktion.PDS. Frau Kagelmann, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordneten! Das vorliegende Gesetz zur Einführung der EGRichtlinien zur Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit an Umweltangelegenheiten ist dringlich, weil überfällig in Sachsen.

Zur Erinnerung. Vor 2001, dem Jahr des Inkrafttretens der EG-Richtlinie, hatte sich die CDU-Fraktion in diesem Hohen Hause mit Händen und Füßen dagegen gewehrt. Mehrere im Landtag gestellte Anträge zeugen davon. Die Mitgliedsstaaten waren verpflichtet, die erforderlichen Vorschriften bis zum 21. Juli 2004 zu erlassen. Nun wird es Zeit. Die operationellen Programme Sachsens für den EFRE und ELER in der Förderperiode 2007 bis 2013 könnten ansonsten in Brüssel auf Eis gelegt werden. Nun müssen Sie, meine Damen und Herren von der CDU, die Kröte schlucken.

Artikel 1 des Gesetzentwurfs, die erforderlichen Änderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen betreffend, wird die Linksfraktion.PDS zustimmen. Hingegen hat es Artikel 2 des Gesetzentwurfs, mit dem das Landesplanungsgesetz geändert werden soll, in sich. Hier haben Sie, meine

Damen und Herren von der Koalition, gleich mehrere faule Eier hineingelegt. In den Ausschüssen hatten wir dazu Änderungsanträge gestellt. Wir verzichten darauf, diese nochmals einzubringen.

Ich darf sie dennoch noch einmal aufführen:

1. Für die Aufstellung und Fortschreibung von Braunkohlenplänen für Tagebaue, bei denen das Verfahren zur Zulassung des Betriebes am 3. Oktober 1990 begonnen hatte, soll es keine Pflicht zur Prüfung von Umweltauswirkungen nach den Maßgaben des Bundesberggesetzes geben. Derartige Sonderrechte lehnen wir von der Linksfraktion.PDS strikt ab.

(Vereinzelt Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Herr Ministerpräsident Milbradt, Herr Staatsminister Tillich, haben Sie solche Angst vor den Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsprüfung derartiger Braunkohlenpläne, oder warum dieser peinliche Kniefall vor der Braunkohlenwirtschaft? Die mit dem Braunkohlenbergbau in der DDR einhergehende Missachtung und Zerstörung der Umwelt wird dadurch nachträglich geadelt. Ihr wird gleichsam ein Denkmal gesetzt. Wollen Sie das wirklich?

2. Nach den Übergangsbestimmungen des § 24 der Novelle des Landesplanungsgesetzes von 2001 sollte der Fachliche Entwicklungsplan Verkehr bis 2009 gelten. Nun soll gar die Geltungsdauer bis zum Jahr 2011 verlängert werden. Meine Damen und Herren! Ich will Ihnen die Begründung der damaligen Staatsregierung in Erinnerung rufen. Ich zitiere aus Drucksache 3/4785. Auf Seite 17 der Begründung heißt es zu ebendiesem § 24: „Abs. 2 stellt klar, dass der im Jahr 1999 in Kraft getretene Fachliche Entwicklungsplan Verkehr weiterhin im Rahmen seiner Geltungsdauer verbindlich bleibt, auch wenn das novellierte Landesplanungsgesetz diese Art von Raumordnungsplan nicht mehr vorsieht.“ Das 2001 novellierte Landesplanungsgesetz verzichtet auf diese Art von Raumordnungsplan, weil die Staatsregierung erkannt hatte, dass das Nebeneinander von derartigen Fachplänen und dem Landesentwicklungsplan nur Verwirrung stiftet. Deshalb soll dieser alte Zopf abgeschnitten und nicht noch verlängert werden.

3. Nach dem Landesplanungsgesetz von 2001 war den fünf regionalen Planungsverbänden eine Frist von drei Jahren gesetzt, um die Regionalpläne an den neuen Landesentwicklungsplan 2003 anzupassen. Diese Frist ist am 31. Dezember 2006 verstrichen, ohne dass die Pläne als Satzung vorliegen, geschweige denn, genehmigt sind. Jetzt soll die Fristsetzung ganz und gar wegfallen. Begründet wird das mit dem derzeitigen Stand der Aufstellungsverfahren für die fünf Regionalpläne. Das halten wir von der Linksfraktion.PDS aus grundsätzlichen Erwägungen heraus für falsch.

(Beifall des Abg. Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS)

Die Fristsetzung war doch gerade deshalb sachgerecht, weil die Gesamtfortschreibungen der fünf Regionalpläne nach dem 2003 neu gefassten Landesentwicklungsplan eine ganz neue Qualität erlangen müssen. So obliegt es den regionalen Planungsverbänden seitdem selbst, Vorrang und Vorbehaltsgebiete zu schaffen sowie deren Umfang und Bindungswirkung festzulegen, beispielsweise für oberflächennahe Rohstoffe. Je länger sich die Aufstellung hinzieht, desto länger fehlen auch die Vorgaben für die zuständigen Behörden im Planungsverfahren. Da fragt es sich, ob die regionalen Planungsverbände wirklich so weit im Aufstellungsverfahren fortgeschritten sind, dass sich eine Fristsetzung erübrigt.

Für die Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Südwestsachsen könnte es im Juni 2007 den Satzungsbeschluss und bis Ende 2007 die Genehmigung geben. Im Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge steht dazu nur ein Fragezeichen. Wenn die Gesamtfortschreibung der fünf Regionalpläne in den Strudel der bevorstehenden Verwaltungs- und Funktionalreform gerät, wird auf Jahre hinaus auf die Anpassung an den Landesentwicklungsplan 2003 zu warten sein. Das wäre ein gewaltiger Rückschlag in der Landesentwicklung.

Die Linksfraktion.PDS wird angesichts dieser Bedenken dem Gesetz insgesamt die Zustimmung verweigern.

Danke schön.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Die SPD-Fraktion, bitte. – Kein Bedarf. Die NPD-Fraktion? – Herr Despang, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Grundgedanke des hier vorliegenden Gesetzentwurfs, nämlich bestimmte Pläne und Programme auf ihre Umweltverträglichkeit zu untersuchen und die Öffentlichkeit daran zu beteiligen, wird von unserer Fraktion selbstverständlich unterstützt. Wie so oft, möchte ich an dieser Stelle aber ausdrücklich betonen, dass die NPD-Fraktion dazu keine Vorgaben durch EU-Richtlinien gebraucht hätte. Was hier auf Landesebene gesetzlich festgelegt werden soll, also die Prüfung von Plänen und Programm auf ihre Umweltverträglichkeit, müsste eigentlich eine Selbstverständlichkeit für jeden verantwortungsbewussten Politiker und Entscheidungsträger sein.

Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gerade im Umweltbereich gezeigt, dass eine ungenügende Weitsicht und fehlende Verantwortung bei der Aufstellung von Zielen zu erheblichen negativen Auswirkungen und Schäden in der Natur führen kann. Als Beispiel seien dabei der ungezügelte Ausbau der Flüsse mit den Folgen der Hochwassergefahr, der Flächenfraß oder die weiter fortschreitende Zerschneidung und Zersiedelung der Landschaft genannt. Weil viele Entscheidungsträger in Deutschland aber immer mehr zu Vertretern einzelner Interessen- und Lobbygruppen geworden sind und bei den etablierten Politikern das Verantwortungsgefühl meist nur

bis zum Ende der jeweiligen Legislaturperiode reicht, sehen wir es als positiv an, wenn Pläne und Programme im Vorfeld umfassend auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden.

Der Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf wird die NPD-Fraktion aber aus zwei Gründen nicht zustimmen. Zum einen stimmen wir mit den von der Linksfraktion.PDS im Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen zum Artikel 2 des Gesetzes überein. Die Konkretisierung des Gesetzes in Bezug auf die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Braunkohlentagebauen findet dabei ebenso unsere Unterstützung wie die Forderung, den Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr nicht erst 2011 wieder in den Landesentwicklungsplan einzuordnen.

Den Artikel 3 des Gesetzentwurfes, der eine Änderung des Waldgesetzes beinhaltet, lehnt die NPD-Fraktion entschieden ab. Hier soll ganz nebenbei die bisher bestehende Pflicht zur Aufstellung einer forstlichen Rahmenplanung abgeschafft werden. Eine forstliche Rahmenplanung soll nach Ansicht der Staatsregierung zukünftig nur nach Bedarf erfolgen. Diese Änderung hat weder etwas mit den Zielen der Richtlinie zu tun, noch lässt sich diese fachlich überhaupt begründen. Die gesetzliche Pflicht zu einer umfassenden forstlichen Rahmenplanung ist ein Ausdruck der Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen, weil sie zu einer Stärkung der Nachhaltigkeit bei der Waldbewirtschaftung beiträgt.

Der Wald erfüllt eine Vielzahl an Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen, die alle bei der Bewirtschaftung berücksichtigt werden müssen. Sich künftig nur auf die Kartierung der Waldfunktionen und den Waldschadensbericht zu beschränken wird den notwendigen Anforderungen keinesfalls gerecht. Ziel muss es sein, den Wald bei seiner Bewirtschaftung nicht zu erhalten, sondern weiterzuentwickeln.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Den deutschen Wald!)

Insbesondere die Herausforderungen beim Waldumbau und die Waldmehrung werden beim Wegfall der forstlichen Rahmenplanung erschwert. Ebenso werden strukturelle Probleme wie die starke Besitzzersplitterung nicht gelöst und die stärkere Holzmobilisierung aus dem Privatwald wird schwer zu erreichen sein.

Dem Verzicht auf die forstliche Rahmenplanung wird die NPD-Fraktion nicht zustimmen. Stattdessen fordern wir die Staatsregierung zu mehr Initiativen in diesem Bereich auf, was letztlich eine Unterstützung der Ziele des Nationalen Waldprogramms der Bundesregierung darstellt.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Die FDP-Fraktion – hat keinen Bedarf. Die Fraktion der GRÜNEN? – Herr Abg. Lichdi, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben es bei den uns vorliegenden Gesetzentwürfen mit der Umsetzung zweier sehr wichtiger europäischer Richtlinien zu tun. Die SUPRichtlinie soll dazu beitragen, in der EU ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen. Mit der strategischen Umweltprüfung wird ein Instrument der UmweltfolgenKostenabschätzung für Pläne und Programme geschaffen. Die Belange werden vorab in einem Umweltbericht gebündelt und dann als Paket in die Abwägung gegeben. Diese Vorgehensweise führt entsprechend der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes dazu, den Umweltbelangen in der Abwägung eine besondere Bedeutung zukommen zu lassen und zugleich die Gewichtung der Umweltbelange transparenter werden zu lassen. Damit wird es möglich, die planerischen Entscheidungsprozesse mit Kosten-Nutzen-Analysen und Planungsfolgenabschätzungen zu untersetzen und damit zu qualifizieren.

Meine Fraktion unterstützt einen solchen Ansatz, denn es zeigt sich beispielsweise gegenwärtig – in Zeiten, in denen selbst jedem politischen Hinterbänkler der anthropogen verursachte Klimawandel bewusst geworden ist – klarer als je zuvor: Ein vorsorgender Umweltschutz ist zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen eine Conditio sine qua non.

Die zweite Richtlinie, die mit dem Gesetzentwurf ratifiziert werden soll, ist die Partizipations- oder Öffentlichkeitsrichtlinie. Sie soll in erster Linie die Vorgaben zum Zugang zu Umweltinformationen, zur Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und am Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, die sogenannte Århus-Konvention, in Landesrecht umsetzen. Sie wissen alle: Einen freien Umgang zu Umweltinformationen halten wir für ein strategisches Instrument innerhalb des Umweltrechts. Dieser freie Zugang war nicht immer gegeben und es gibt auch heute leider noch Staaten, in denen Menschen, die Umweltdaten publizieren, als Straftäter verfolgt werden.

Lassen Sie mich noch kurz en detail zur Gesetzesvorlage der Staatsregierung kommen. Sehr lobenswert ist unserer Meinung nach der Ansatz, die Auswirkungen auf den Landeshaushalt mit der Einreichung der Gesetzesvorlage abzuschätzen. Jedoch müssen wir uns die Frage stellen, warum die Staatsregierung für die Umsetzung einer solch anspruchsvollen EU-Richtlinie nicht einmal eine Personalstelle vorsieht.

Meine Fraktion vertritt die Meinung, dass die Einführung der strategischen Umweltprüfung zu einer neuen Qualität in der Umweltplanung führen kann. Deshalb muss klar sein, dass neben den aufgeführten Untersuchungen auch Langzeitauswirkungen und unerwartete Konsequenzen mit geprüft werden müssen. So wird es möglich sein, ebendiese Entscheidungsprozesse mit Kosten-NutzenAnalysen besser zu untersetzen.

Ebenso müssen in regionalen und lokalen Planungsbehörden für das durch die SUP vorgeschriebene Monitoring

klare Vorgaben gemacht werden. Das kann in Form einer Verordnung erfolgen. Ansonsten werden sich die Planungsbehörden weiterhin schwer mit der Anwendung dieses neuen Planungsinstruments tun. Dies belegen im Übrigen aktuelle Forschungen des UFZ Leipzig/Halle.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir begrüßen die Umsetzung dieser Richtlinie in sächsisches Recht. Der Umsetzung im Einzelfall können wir aber nicht zustimmen – dazu haben meine Vorredner gesprochen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Wird vonseiten der Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt Herrn Staatsminister Tillich.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben von Karl Mannsfeld gehört, dass das Gesetzeswerk, so wie es von der Staatsregierung eingebracht worden ist – und das habe ich inhaltlich bei der Einbringung begründet –, heute mehr oder weniger unverändert das Plenum verlassen wird. Deswegen gebe ich den Rest meiner Rede zu Protokoll.

(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion.PDS und der Staatsregierung – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Das war der Natur des Menschen angemessen! – Weitere Zurufe von der Linksfraktion.PDS)

Somit können wir schon zur Abstimmung schreiten. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft, Drucksache 4/8180. Wir werden wieder artikelweise vorgehen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.

Wir stimmen zunächst über die Überschrift einschließlich der Fußnote zur Überschrift ab. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Stimmenthaltung und wenigen Stimmen dagegen wurde der Überschrift und der dazugehörigen Fußnote mit Mehrheit die Zustimmung erteilt.

Ich rufe Artikel 1 auf, Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen, Nrn. 1 bis 8. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und wenigen Stimmen dagegen wurde den Nrn. 1 bis 8 mehrheitlich zustimmt.

Ich rufe die Nr. 9 auf. Hierzu liegt mir ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 4/8246 vor, die Nr. 1 des Änderungsantrages. Wird dazu noch einmal Einbringung gewünscht? – Herr Prof. Mannsfeld, bitte.