Protocol of the Session on January 25, 2007

Nein, a. D.

Ja, Entschuldigung! Daran sehen Sie, wie ich Sie einschätze. – Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass mir die inhaltlichen Dinge, die Sie ausgeführt haben, durchaus bekannt sind? Sind Sie weiterhin bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass wenigstens die Zahlen im Entwurf einer nationalen Biodiversitätsstrategie vom September 2005, nämlich der Stopp des Artensterbens bis 2010, unter Berufung auf die Biodiversitätskonvention vorsehen?

Das kann man ruhig so tun in dieser Konvention über biologische Vielfalt, wobei das sprachlogisch falsch ist. Es müsste „biotische“ Vielfalt heißen, weil es nicht die Vielfalt der Biologie ist.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Das ist richtig!)

Aber wir wollen hier nicht über solche Feinheiten diskutieren.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

In dieser Konvention stehen auch Erhaltungsziele, aber nicht in der Weise, dass die gesamte Konvention nur über die Erhaltungsmodalitäten Auskunft gibt.

Dann bauen Sie doch nicht solch einen Popanz auf.

Wenn Sie das so in die Begründung schreiben, darf ich mir schon erlauben, dort einzuhaken.

Herr Lichdi, fünf Punkte stellen Sie voran, die den Hintergrund bilden. Ich muss dazu noch etwas ausführen.

Wenn Sie sagen, dass in Sachsen in den letzten Jahren einzelne Arten ausgestorben sind, dann müssen wir das registrieren. Das ist aber auch ein Anlass, darüber nachzudenken, wie diese Prozesse minimiert werden können. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass 99 % aller jemals existierenden Arten im Laufe der Erdgeschichte auch durch natürliche Prozesse ausgestorben sind. Wir können nicht so tun, als ob die Entwicklung der Natur statisch gemacht werden kann bei der Dynamik, die in der Natur herrscht.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Haben Sie sich überlegt, was Sie in Punkt 2 fordern? Der Klimawandel mit mehr Extremereignissen wird die Tier- und Pflanzenwelt vor Stress und Überlebensprobleme stellen und zu einer Veränderung des Artenspektrums führen. Aha. Die Grundfrage kommt wieder: Welche Natur wollen Sie denn nun wirklich schützen? Die Natur, die jetzt vorhanden ist, die Natur, die sich eventuell entwickelt durch natürliche und anthropogen verursachte Prozesse? Diese Frage hilft uns insofern nicht weiter, als wir letztlich hinsichtlich der Intensität von klimatischen Wandlungen und Veränderungen im Grunde genommen einige Szenarien haben, aber diese Modellierungsszenarien noch keine Antwort auf die tatsächlichen Vorgänge und Gegebenheiten liefern. So kann man das auch mit den anderen Dingen tun.

Natürlich sind 2,08 ha pro Tag, wie Sie schreiben,

(Johannes Lichdi, GRÜNE: 2,82!)

hier steht aber 2,08. Ich habe immer von „3“ gewusst, aber ich habe gedacht, Sie haben bessere Zahlen als ich, sodass ich Ihre Zahlen vorgelesen habe. Wissen Sie, dass das ein großer Erfolg ist? Ich denke, Sie müssten wissen, dass wir in den Neunzigerjahren anhaltend bei 23, 25 bzw. 30 Hektar pro Tag gelegen haben. Dann gab es diesen Entsiegelungs- bzw. Versiegelungserlass. Wir sind nun bei 3 Hektar. Das muss man doch in diesem Zusammenhang auch einmal als Erfolg feiern.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Dass Großschutzgebiete wichtige Wirtschaftsfaktoren sind, meine Damen und Herren, muss ich nicht in einem

Entschließungsantrag betonen; das ist, als wenn ich hier festschreiben würde: Morgens geht die Sonne auf und abends geht sie unter.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und der FDP)

Zu den Punkten, die der Landtag verändern soll, kann ich nur sagen: Die Lesungen des Naturschutzgesetzes sind in sechs Wochen. Dann werden Sie auch sehen, dass wir als Fraktion bestimmte Regelungen von Fragen, die wir heute diskutiert haben, gestalten werden – über den entsprechenden Gesetzentwurf, der uns zugeleitet wurde, hinaus.

Da mir bereits die rote Lampe signalisiert wird und ich mich zu lange mit den Fragen auseinandergesetzt habe, kann ich zum Schluss nur sagen: Eine solche Forderung, den Nettoflächenverbrauch in Sachsen auf null Hektar pro Jahr zu bringen – Herr Kollege Lichdi, es ist genau diese fehlende realistische Beurteilung, die gut gemeinten Anliegen auch des Natur- und Landschaftsschutzes schadet, wenn man solche Forderungen aufmacht. Sie sind in unserer Gesellschaft nicht umsetzbar, selbst wenn wir viel entsiegeln und sehr vorsichtig mit dem Instrument umgehen. Deshalb kann ich nur sagen: –

Herr Prof. Mannsfeld, bitte zum Ende kommen!

Diesem Entschließungsantrag sollten wir nicht zustimmen, da er dem Anliegen, das wir vertreten – eine ausgewogene Naturschutzpolitik im Interesse der Natur und der Nutzung –, nicht weiterhilft.

(Beifall bei der CDU)

Wer möchte sich noch zum Entschließungsantrag äußern? – Ich sehe keinen weiteren Redner. Somit kommen wir nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag in der Drucksache 4/7761. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Erklärung zu Protokoll

Die Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes mit den notwendigen Anpassungen an das Bundesnaturschutzgesetz steht nun, wenn auch mit fast zwei Jahren Verspätung, vor dem Abschluss. Der von der Regierung vorgelegte Entwurf weist dabei aber aus unserer Sicht eine Reihe erheblicher Mängel auf, die vor der Verabschiedung noch zu verbessern sind.

Unabhängig vom Gesetz oder der Gesetzesnovelle bestehen allerdings auch im Naturschutz eine ganze Reihe von

praktischen Defiziten. Ansprechen möchte ich dabei die Organisation und die personelle Ausstattung der Verwaltung, aber auch die Höhe und die Verwendung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und die höchst unterschiedliche Prioritätensetzung im Naturschutz, worauf ich im Folgenden noch eingehen werde.

Was die Verwaltung betrifft, muss gesagt werden, dass die unteren Naturschutzbehörden auf Landkreisebene zum Großteil personell stark unterbesetzt sind und dass sie es kaum schaffen, die in ihrer Zuständigkeit liegenden

unmittelbaren Pflichtaufgaben in der nötigen Tiefe zu erfüllen. Für die notwendige Naturschutzarbeit vor Ort bleibt den Behörden nahezu kein Raum mehr.

Die Folge ist, dass zwangsläufig oft vom Schreibtisch aus behördliche Entscheidungen getroffen werden, ohne dass genügend Kenntnisse über das betreffende Gebiet, seine naturräumliche Ausstattung und die darin lebenden Arten vorhanden sind. Im Ergebnis werden immer wieder Fehlentscheidungen zulasten der Natur getroffen. Die Schuld ist dabei keinesfalls bei den Mitarbeitern der Behörden zu suchen. Es ist vielmehr erforderlich, die Aufgaben im Gesetz klar zu definieren und dann auch genügend Mittel dafür bereitzustellen. Der Schutz der Natur, unserer Heimat, ist nun einmal nicht zum Nulltarif zu haben.

Im Zuge der Verwaltungsreform sollen zusätzliche Aufgaben auf die Landkreise zukommen, beispielsweise im Forstbereich. Die Befürchtung liegt nahe, dass die Naturschutzbehörden noch zusätzliche Aufgaben mit ihrem Personal bewältigen müssen oder dass noch mehr Personal von dort abgezogen wird.

Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle bei den vielen ehrenamtlichen Naturschutzvereinen, aber auch bei den zahlreichen kleineren Vereinen und Gruppen, die sich in ihrer Freizeit aktiv für den Schutz der Natur einsetzen. Sie alle leisten einen wichtigen Beitrag für den Naturschutz und nehmen zum Großteil Aufgaben wahr, die eigentlich zu den Pflichtaufgaben des Staates gehören.

Die Erfassung und Beobachtung der verschiedenen Arten eines Gebietes oder das Überwachen der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wäre für die Behörden ohne die Arbeit der vielen ehrenamtlich Tätigen oft nicht möglich. Genau in diesem Punkt sehen wir ebenfalls Handlungsbedarf.

Die fachliche Kompetenz und die Einsatzbereitschaft der Naturschutzvereine müssen stärker als bisher gefördert werden, und dies muss in der Gesetzesnovelle unbedingt seinen Niederschlag finden. Wir fordern zum Beispiel, dass naturräumlich wertvolle Flächen kostenfrei an anerkannte Naturschutzvereine übertragen werden können, welche diese dann dauerhaft betreuen. Dazu ist es natürlich notwendig, die Regelungen zum Vorkaufsrecht im Naturschutzgesetz nicht zu streichen, sondern dahin gehend zu erweitern.

Weiteren wesentlichen Handlungsbedarf für einen wirksamen Naturschutz sehen wir bei der Ausgestaltung der Eingriffs- und Ausgleichsregelungen im Gesetz. Eine große Gefahr birgt beispielsweise das Instrument des „Öko-Kontos“. Der Grundsatz, dass die Vermeidung oder Minimierung von Eingriffen Vorrang vor Ausgleich oder Ersatz haben muss, wird damit aufgeweicht. Genauso wird die gebotene räumliche und fachliche Nähe von Eingriff und Kompensationsmaßnahme ausgehebelt.

Für die Natur ist es eine Katastrophe, wenn in einem Gebiet das einzige seltene Orchideenvorkommen bei einem Eingriff zerstört wird und der Ausgleich beispielsweise an anderer Stelle durch die Anlage einer Streuobstwiese erfolgt. Die Streuobstwiese ist naturschutzfachlich zwar auch wertvoll, die Orchideen sind jedoch endgültig verloren.

In der Vergangenheit gab es erhebliche Defizite bei der Bewertung von Eingriffen. Oft fehlen die notwendigen Datengrundlagen für eine objektive Bewertung oder die Daten sind unvollständig oder veraltet. In vielen Fällen sind die ehrenamtlichen Naturschützer besser informiert als die Behörden.

Das Gleiche gilt für die Erfolgskontrolle bei Kompensationsmaßnahmen, die vonseiten der Behörden oft nur völlig unzureichend wahrgenommen werden kann. Die Ursache ist auch hierfür die viel zu dünne Personaldecke der Behörden.

Ein Problem der ganz anderen Art möchte ich an dieser Stelle jedoch auch noch erwähnen. Ich sprach zu Beginn die höchst unterschiedliche Prioritätensetzung im Naturschutz an. Ein glänzendes Beispiel dafür ist die Sächsische Schweiz und deren Nationalpark. Den naturschutzfachlichen Defiziten in anderen Bereichen Sachsens steht in der Sächsischen Schweiz das krasse Gegenteil gegenüber. Mit dem neuen Nationalparkprogramm und dabei insbesondere der geplanten massiven Ausweitung der Naturzone A wird der Handlungsspielraum der einheimischen Bevölkerung in einem aus meiner Sicht nicht mehr vertretbaren Maß eingeschränkt. Wirksamer Naturschutz lässt sich bekanntlich nur durchsetzen, wenn die notwendigen Maßnahmen von der ansässigen Bevölkerung akzeptiert werden. Im Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz wendet sich die anfängliche Zustimmung zum Nationalparkgedanken durch übersteigerte Maßnahmen immer weiter hin zu seiner Ablehnung durch die Bevölkerung.

Die verbleibende Wirtschafts- und damit Lebensgrundlage der Leute, also die Erlebbarkeit der Natur durch den Tourismus, wird in ihrer Entwicklung gehemmt. Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten werden nicht gefördert, sondern behindert, und die Beschränkungen und Verbote stellen die jahrhundertealte Nutzung der Kulturlandschaft durch die einheimische Bevölkerung infrage.

Derart massive Eingriffe gehen aus meiner Sicht weit über die positiven Ziele des Naturschutzes hinaus und führen langfristig zu einem nicht wieder gutzumachenden Akzeptanzverlust bei den Menschen. Anstatt punktuell einen Naturschutz der „Totalreservate“ durchzuführen, muss es langfristig das Ziel sein, einen flächendeckenden Mindestschutz zu etablieren und das Verständnis für den Erhalt der Natur als Teil unserer Heimat dauerhaft in den Köpfen der Menschen zu verankern.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Digitalfunknetz

Drucksache 4/1736, Große Anfrage der Fraktion der FDP, und die Antwort der Staatsregierung

Es beginnt die einreichende Fraktion, die FDP, danach folgen CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. – Herr Abg. Martens, ich erteile Ihnen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Debatte zu der länger zurückliegenden Großen Anfrage zur Einführung eines Digitalfunknetzes im Behördenfunk reagieren wir – wie auch mit dem Entschließungsantrag – auf eine aktuelle Entwicklung im Bereich des Digitalfunks, die alles andere als zufriedenstellend ist.