Der Freistaat Sachsen gab allein zwischen 2000 und 2005 fast 131 Millionen Euro für den Naturschutz aus. Für die nächste Förderperiode zwischen 2007 und 2013 werden wir – so ist es vorgesehen – voraussichtlich 216 Millionen Euro für den Umwelt- und Naturschutz bereitstellen. Unsere Leistungsgrenze ist damit aber auch erreicht. Unrealistische Vorstellungen, ob seitens der EU oder vielleicht auch der GRÜNEN, nach immer mehr Geld und weiteren Verpflichtungen lassen, denke ich, unser aller Bemühungen scheitern.
Freiwilligkeit und das ehrenamtliche Engagement ist und bleibt daher das Zauberwort. Unsere Umweltallianzen sind daher ebenso notwendig wie der weitere Abbau europäischer und bundesgesetzlicher Vorgaben. Wir haben daher versucht, das Sächsische Naturschutzrecht nicht weiter zu überfrachten, sondern lediglich die verfassungsrechtlich gebotene 1:1-Umsetzung des Bundesrechtes vorgenommen.
Dies konnte nur bedingt gelingen. Das Erbe von Herrn Trittin lässt immer noch grüßen. Mit Ihrer Großen Anfrage, Herr Lichdi, hätten Sie die Chance gehabt, durch gezielte Fragen überzogenen Regulierungen Ihres ehemaligen Bundesumweltministers gegenzusteuern. Diese und andere Chancen haben Sie vertan. Aber unsere Legislaturperiode ist ja noch nicht zu Ende. Vielleicht finden Sie Wege, wie Sie oder wie wir gemeinsam dem Naturschutz wirklich helfen können. Zumindest die Große Anfrage der GRÜNEN scheint für mich ein untaugliches Instrument zu sein.
Nun lassen Sie mich noch zu den Fragestellungen kommen, die hier angesprochen worden sind; nur, damit man das noch einmal richtigstellt. Dass wir uns etwas vorwerfen lassen müssen wegen der FFH-Gebiete halte ich schlichtweg für ein Gerücht. Sachsen ist eines von zwei Bundesländern gewesen. Ich war 14 Tage im Amt, als wir nach Berlin einbestellt worden sind, bzw. ich war schon ein Jahr im Amt, als wir nach Berlin zum neuen Bundesumweltminister Herrn Gabriel einbestellt worden sind. Bis auf Sachsen und das Saarland hatten alle anderen Bundesländer ihre Verpflichtungen bei der FFHGebietsausweisung nicht erfüllt. Bei der Vogelschutzgebietsausweisung gehören wir zu den ersten Bundesländern, die dieses getan haben.
Ich erinnere daran, dass der Bundesrepublik Deutschland eine Klage wegen der Nichterfüllung der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie droht, die Frau Höhn zu verantworten hat, ihres Zeichens eine grüne Umweltministerin, Gott sei Dank eine verblichene oder vergangene
Was die Ausgleichsmaßnahmen betrifft, Herr Lichdi, gebe ich Ihnen recht, wenn Sie fordern, dass das nachprüfbar sein soll.
Frau Kagelmann, ich stelle Ihnen ganz einfach eine Frage. Beide haben davon gesprochen und mehrfach gesagt, dass wir hier Pilotprojekte durchführen.
Richtig, schauen Sie in Ihre Reden. Ich stelle mir die Frage: Warum sollen wir hier teure und langwierige Statistiken einführen, wenn wir Pilotprojekte durchführen? Das erschließt sich mir nicht. Das ist für mich nicht logisch.
Wenn wir, wie im Naturschutzgesetz vorgesehen, das Ökokonto einführen, dann werden wir auch darauf achten, dass einerseits das Ökokonto – wie man so schön sagt – nachrechenbar ist, und ich werde darauf Wert legen, dass Ausgleichsmaßnahmen einer Nachprüfbarkeit unterzogen werden.
Dann will ich nur noch den Satz von Frau Kagelmann aufnehmen. Im Gegensatz zu Ihnen kenne ich nahezu jedes Wort in der Kormoranverordnung.
Ich kann Ihnen nur dazu sagen, Frau Kagelmann: Wahrscheinlich im Unterschied zu Ihnen habe ich mit beiden betroffenen Interessengruppen gesprochen.
Aber bei dem, was wir Ihnen vorgelegt haben, werden Sie feststellen, dass sich im Prinzip die Spitzenvertreter beider Verbände in der Bewertung der Kormoranverordnung zurückhalten, weil wir das miteinander vereinbart haben. Deswegen ist das, was Sie als „Kesseltreiben“ bezeichnet haben, nicht nur falsch, sondern eine Unterstellung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben mit unserem Entschließungsantrag versucht, die aus unserer Sicht vorhandenen und im Redebeitrag des Herrn Staatsministers nicht widerlegten Probleme, aber auch die Nichtbehandlung dieser Probleme aufzuzeigen. Ihr Redebeitrag hat wieder einmal gezeigt, dass Sie gar nicht willens sind, die Probleme als solche anzuerkennen. Anders kann ich Ihre teilweise ausfälligen Bemerkungen nicht interpretieren.
Wir haben versucht, in Absatz 2 genau das noch einmal zu machen. Herr Staatsminister, wenn Sie sich die Mühe gemacht und hineingeschaut hätten, dann hätten Sie erkannt, dass wir durchaus konstruktiv mitarbeiten. Wir fordern Sie nämlich auf, die kommunale Landschaftsplanung sowie die fachlichen Planungen beim Biotopverbund weiter voranzutreiben. Sie konnten bei der Beantwortung der Großen Anfrage nicht sagen, dass diese weitergetrieben worden sind. Das Gleiche gilt für die „regionale Mindestdichte“ nach § 5 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz. Im Dezember hatten wir schon einmal davon gesprochen. Auch damals haben Sie nicht zu erkennen gegeben, dass es dort weitere Arbeiten gibt. Diese sind aber dringend erforderlich, um den Biotopverbund tatsächlich einzurichten. Das werden selbst Sie wohl nicht bestreiten wollen.
Ich komme zur Frage des Klimawandels. Ich dachte, dass darüber in Ihrem Haus Konsens besteht, denn ich musste nur die alte Studie vom Februar 2005 erwähnen. Dort hat dankenswerterweise Ihr Haus bzw. das LfUG umfängliche Untersuchungen gemacht. Sie wissen es doch besser, als Sie es hier ausführen. Wir fordern Sie nur auf, das zu verstärken und entsprechend in die Maßnahmen einzubinden. Warum so ausfällig, Herr Staatsminister? Ich verstehe es wirklich nicht.
Sie sprachen zur dauerhaften Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Sie werden von mir nie gehört haben, dass ich das, was Sie planen, nämlich das Kompensationsflächenkataster bzw. das Ökokonto, für schlecht halte. Ich sage es gern noch einmal: Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Machen Sie doch hier nicht solche Popanze auf. Wir sagen nur, dass es nicht reicht. Wir nehmen gern zur Kenntnis, dass Sie versprochen haben, dass im Rahmen des Ökokontos und des Kompensationsflächenkatasters dafür gesorgt werden muss, dass dort tatsächlich eine abrechenbare Geschichte stattfindet. Das würden wir sehr begrüßen und es im Gesetzgebungsverfahren nachprüfen. Dann können Sie unserem Punkt 3 auch klaglos zustimmen.
Natürlich ist es so, dass der Entsiegelungserlass von 2000 nichts gebracht hat, Herr Staatsminister. Sie haben dazu nichts aussagen können. Demzufolge können Sie doch unserem Punkt 4 zustimmen, da wir uns verbindliche Ziele setzen.
Schade, dass er nicht zuhört. – Die weitere Ausweisung von Naturparks besonders dort – ich habe es in meiner Rede begründet – sehen wir als eine wichtige Chance, auch wirtschaftliche Chance für den ländlichen Raum. Warum nehmen Sie nicht die Initiativen der Menschen vor Ort auf und unterstützen das, anstatt hier in unflätiger Weise auf mir herumzuhacken.
Sie haben nach den 15 % gefragt. Herr Tillich, wenn Sie meiner Rede gefolgt wären, dann hätten Sie es verstanden. Diese 15 % sind nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern das ist die Aussage des Sachverständigenrates für Umweltfragen aus dem Jahre 2002. Das ist die Randziffer 696, falls Sie es nachlesen wollen. Ich weiß es zufällig sehr genau.
Bevor Sie derart auf den politischen Gegner, der ausspricht, was Ihre Versäumnisse sind, einhacken, machen Sie sich vielleicht eher kundig. Ich bin überzeugt, falls es Ihnen nicht geläufig sein sollte, dass Ihr Haus kompetent genug ist und Sie diesbezüglich beraten könnte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese durchaus in ihrer konfliktreichen Form nicht ganz uninteressante Debatte für das naturschutzpolitische Feld wird jetzt mit einem Entschließungsantrag abgerundet. Ich möchte nur einen Punkt vorab klären.
Wenn Sie, Herr Lichdi, es als kritisch empfinden, dass ich den Zeitpunkt für nicht geeignet gehalten habe, dann antworte ich Ihnen darauf: insbesondere deshalb, weil Sie uns mit diesem Fragebrei im Grunde genommen keinen zielführenden Katalog von Dingen angeboten haben, der im Vorfeld der Gesetzesnovelle hätte diskutiert werden müssen. Somit gilt mein altes Motto: Wer vieles bringt, wird manchem etwas bringen. – Damit kommen wir aber nicht voran.
Zurück zu Ihrem Entschließungsantrag. Ich muss mich schon sehr wundern, dass Sie in der Begründung etwas formulieren – bzw. ich hätte beinahe ein anderes Verb gebraucht –, was einfach nicht stimmt. Es ist entweder ein Missverständnis oder eine absolute Fehlinterpretation. Herr Lichdi, die Konvention von 1992 lautet nicht: „… zur Erhaltung der biologischen Vielfalt“. Es gibt nur eine Konvention „über die biologische Vielfalt“. Deshalb ist in dieser Konvention auch die Nutzung der Artenvielfalt geregelt. Es ist sogar die Verteilung der Gewinne
geregelt, die man aus der Nutzung von pflanzlichen und tierischen Arten ziehen kann. Es steht aber an keiner Stelle, dass bis zum Jahre 2010 ein Stopp des Artensterbens gewährleistet sein muss.
Damit ist Ihre Begründung nicht wahr. Es gibt keine Konvention zur Erhaltung, sondern nur eine Konvention „über“. Dass es in diesem Kontext auch Regelungen zur Erhaltung geben muss, ist unbestritten, aber wir sollten sauber in der Zitierweise solcher Dokumente sein.
Nun zum Entschließungsantrag als solchem. Sie stellen erst einmal fünf Dinge fest, die nicht unbedingt den Background für einen sinnvollen Entschließungsantrag geben.