Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über den Antrag zu reden, braucht man von der Juristerei keine Ahnung zu haben, es genügt der gesunde Menschenverstand.
Wir führen wieder einmal auf Antrag der PDS in diesem Hohen Hause eine Debatte um des Kaisers Bart. Es kostet uns Zeit, es kostet uns Geld und es bringt unserem Freistaat weniger als nichts.
Worum es geht, hat mein Vorredner schon dargestellt, aber dieser Artikel 15 ist Bestandteil eines Bundesgesetzes – also das Grundgesetz ist ein Bundesgesetz der Bundesrepublik – und damit steht es in Berlin zur Diskussion und überhaupt nicht hier im Sächsischen Landtag. In Berlin liegt die Zuständigkeit und dort sollte sie auch bleiben, Herr Porsch; da können Sie sich hier aufblasen, wie Sie wollen.
Der Artikel 15 regelt die Möglichkeit der Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln. Dieser Artikel fand bisher in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland keine Anwendung.
Einzig das Land Hessen unternahm im Jahre 1946 aufgrund landeseigener Regelungen einen Versuch der Vergesellschaftung von Unternehmen. Sie sind damals kläglich gescheitert. Es gibt eigentlich hier keine Gefahr und es ist auch keine Gefahr im Verzug.
Geben Sie mir Recht, dass Artikel 32 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung, der lautet: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zweck der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das die Art und das Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Form der Gemeinwirtschaft überführt werden“, nach dem gesunden Menschenverstand zur Konsequenz hat, wenn die Regelung im Grundgesetz gestrichen würde, dass dann unser Verfassungsartikel grundgesetzwidrig wäre?
Ich kenne keinen Antrag, den die sächsische FDP gestellt hat, dass wir unsere Verfassung ändern sollen. Wir würden sie nicht ändern.
Ich kann mir allerdings auch nicht vorstellen, dass die Berliner Koalition dem Ansinnen der FDP Rechnung trägt. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass die PDS natürlich auf diesen Artikel besonderen Wert legt, denn wir haben ja in der Vergangenheit leider durchmachen müssen, dass sie unseren Mittelstand durch Enteignung der Betriebe fertiggemacht haben, dass sie die Bauern von ihrer Scholle und Leute aus ihren Häusern vertrieben haben. Wie die Häuser dann aussahen, das sehen wir heute teilweise noch.
Das ist natürlich etwas, was Sie sich nicht wegnehmen lassen möchten. Ich kann nur eines feststellen: Die PDS hat nichts dazugelernt.
Lassen Sie mich eines voranstellen: Meine Fraktion kann dem Antrag problemlos die Zustimmung verweigern,
Seien wir doch einmal ehrlich: Der Gesetzentwurf der FDP im Bund hat nicht den Hauch einer Chance, tatsächlich realisiert zu werden.
Allerdings zeigt sich an dieser Thematik natürlich, welche Ideologie jeweils bedient werden soll. So wie die FDP im Bund natürlich ihren neoliberalen Gusto fabrizieren will, so will die Linksfraktion.PDS hier im Sächsischen Landtag mit ihrem Antrag eine Schaudebatte führen
(Beifall der Abg. Marko Schiemann, CDU, und Dr. Jürgen Martens, FDP – Zurufe von der Linksfraktion.PDS)
zugunsten der Planwirtschaft eines wie auch immer gearteten anderen Deutschlands. Sie haben uns vorhin vorgeworfen, Herr Bartl, die Koalitionsfraktionen würden Schaudebatten führen. Das ist eine Schaudebatte allererster Güte.
Herr Kollege, sind Sie ganz sicher, dass mit Artikel 15 Grundgesetz in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland eine Planwirtschaft und ein ganz anderes neues Deutschland angelegt und damit natürlich zum Verfassungsgebot erhoben ist?
Artikel 15 Grundgesetz ermächtigt den Gesetzgeber – wir haben es gehört –, im Lichte der Eigentumsgarantie zum Wohle der Allgemeinheit durch Gesetz die Vergesellschaftung von Grund und Boden, von Naturschätzen und Produktionsmitteln vorzunehmen. Dabei entspricht diese Vorschrift – auch das wurde bereits angesprochen – einem breiten Konsens unserer Verfassungsväter und -mütter.
1949, meine Damen und Herren, bestand Einigkeit, dass eben nach den leidvollen Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges Sozialisierungen notwendig werden könnten. Das ist im Übrigen ein zutiefst sozialdemokratisch geprägter Ansatz,
der Ausprägung und Teil der späteren sozialen Marktwirtschaft und auch des verantwortungsvollen Umgangs mit volkswirtschaftlichen Ressourcen geworden ist.
So ist die gegenwärtige Wirtschafts- und Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland zwar eine nach dem