Protocol of the Session on October 12, 2006

Aus diesen Gründen kurz und knapp: Die Koalitionsfraktionen lehnen den Antrag der NPD ab.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion.PDS und der SPD)

Danke schön. – Meine Damen und Herren! Mir liegen keine Redebeiträge der anderen Fraktionen vor. Hat sich an diesem Zustand etwas geändert? – Das ist nicht der Fall.

Herr Gansel, Sie haben das Schlusswort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskursfreudigkeit in diesem Hause ist

wieder einmal verblüffend. Anscheinend haben wir den Finger in die richtige Wunde gelegt.

Am 26. September 2006 – der eine oder andere wird sich daran erinnern – fand in diesem Plenarsaal eine Sachverständigenanhörung zum Artikel 7 des Haushaltsbegleitgesetzes statt. Die anwesenden Vertreter der Berufsfachschulen in freier Trägerschaft erklärten für den Fall der Verabschiedung des Gesetzentwurfes mehr oder weniger den Finanznotstand ihrer Schulen.

(Astrid Günther-Schmidt, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Frau Kollegin! Sie dürfen sich setzen. Das habe ich Ihnen vorhin schon einmal gesagt.

Eine andere Einschätzung war natürlich von den Interessenvertretern auch nicht zu erwarten. Aber ihre Argumente – sprich die Argumente der Vertreter der Berufsfachschulen in freier Trägerschaft – konnten auch am Ende der Sachverständigenanhörung von niemandem widerlegt werden.

Herr Gansel, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, ich spreche hochdeutsch.

Diese Einwände konnten am Ende der Sachverständigenanhörung auch nicht von dem eingeladenen Vertreter des sachsen-anhaltischen Kultusministeriums widerlegt werden. Dieser versuchte zwar den Eindruck zu erwecken, als ob in Sachsen-Anhalt genau die gleiche Reform durchgeführt worden wäre, wie sie jetzt in Sachsen geplant ist, und er meinte auch den Eindruck erwecken zu können, dass alle Beteiligten in Sachsen-Anhalt mit dieser Regelung zufrieden wären. Das ist aber mitnichten so. Die Wirklichkeit sieht auch in Sachsen-Anhalt anders aus. In diesem Bundesland gibt es nämlich eine Ersatzschulverordnung als Pendant zum Sächsischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft. Gegen diese Verordnung erging vor Kurzem ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in

Magdeburg, in dem die Unvereinbarkeit mit dem Landesschulgesetz festgestellt wird. Das sachsen-anhaltische Kultusministerium wurde dazu verdonnert, der Klägerin, einer Schule in freier Trägerschaft, 40 000 Euro zu bezahlen, die sie nach der geltenden Ersatzschulverordnung vorher nicht zugesprochen bekam.

Der Fall zeigt, dass es entgegen den Verlautbarungen des eingeladenen Magdeburger Ministerialdirigenten erhebliche Probleme durch die Kürzung von Zuschüssen für die privaten Berufsfachschulen in Sachsen-Anhalt gibt, und dies, obwohl es dort nicht einmal annähernd jene schockartigen Kürzungen von über 30 % gegeben hat, wie sie nun in Sachsen den Berufsfachschulen ins Haus stehen.

Die wichtigste Erkenntnis der Sachverständigenanhörung war, dass es weder eine richtige Bedarfsanalyse im qualifizierenden Berufsschulbereich noch eine Folgenabschätzung der Pläne der Staatsregierung gibt. Deshalb fordert die NPD-Fraktion noch einmal die Rücknahme des in Rede stehenden Gesetzentwurfs, dessen Annahme zu weiteren Schulschließungen, zunehmender Jugendarbeitslosigkeit und einer weiteren Abwanderung junger Leute aus Sachsen führen wird. Dies kann niemand wollen, selbst die Vertreter der etablierten Parteien nicht.

(Beifall bei der NPD)

Das war das Schlusswort. Somit kommen wir zur Abstimmung.

Meine Damen und Herren! Ich stelle die Drucksache 4/6552, ein Antrag der NPD-Fraktion, zur Abstimmung. Wer dem Antrag folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Die Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und einer Anzahl Jastimmen ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt und der Tagesordnungspunkt 8 ist abgearbeitet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 9

Schaffung einer humanitären Bleiberechtsregelung für langjährig in der Bundesrepublik Deutschland lebende Flüchtlinge (sogenannte Altfallregelung)

Drucksache 4/6595, Antrag der Linksfraktion.PDS und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Eine Sprecherin der einreichenden Fraktionen steht schon bereit. Ich gebe Ihnen das Wort.

Herr Präsident! Ich beantrage im Namen meiner Fraktion eine Vertagung des Tagesordnungspunktes 9 auf den morgigen Tag, und zwar aus dem Grund, weil die Ausländerbeauftragte, Frau de Haas, hier nicht sprechen kann, da sie unterwegs durch eine Panne aufgehalten worden ist.

Das betrifft auch die zweite einreichende Fraktion. – Herr Bartl.

Ja, das ist unser gemeinsamer Antrag.

Sie müssen aber schon den gemeinsamen Willen bekunden. Ich frage das Haus: Widerspricht jemand diesem Begehren der einrei

chenden Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.

Meine Damen und Herren! Dann kommen wir schon zum

Tagesordnungspunkt 10

Bericht über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Landesrundfunkanstalten

Drucksache 4/5066, Unterrichtung durch den Vorsitzenden der ARD

Drucksache 4/6350, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Bericht zur Information über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Deutschlandradios

Drucksache 4/5218, Unterrichtung durch den Intendanten des Deutschlandradios

Drucksache 4/6351, Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Bericht über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des ZDF

Drucksache 4/5325, Unterrichtung durch den Intendanten des ZDF

Drucksache 4/6352, Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Das Präsidium hat eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt. Mir ist allerdings avisiert worden, dass seitens der Fraktionen kein Aussprachebedarf besteht. Hat sich dies inzwischen verändert? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Dann können wir, meine Damen und Herren, zur Abstimmung kommen. Wir haben jetzt drei Abstimmungen. Wir stimmen jeweils über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, und zwar erst über die Drucksache 4/6350, ab. Ich bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und keiner Gegenstimme ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses mit großer Mehrheit gefolgt worden.

Meine Damen und Herren! Wir befinden jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien in der Drucksache 4/6351. Wer der Empfehlung folgen möchte, der

melde sich jetzt. – Danke schön. Wer möchte das nicht? – Keiner. Wer möchte sich enthalten? – 3 Stimmenthaltungen und keine Gegenstimme, damit ist der Beschlussempfehlung mit übergroßer Mehrheit gefolgt.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien in der Drucksache 4/6352 ab. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer möchte nicht folgen? – Wer enthält sich? – Die Zahl der Unentschlossenen hat sich etwas vermehrt. Ansonsten haben wir das gleiche Stimmverhalten wie eben. Demzufolge ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 11