Der gefasste Beschluss, der genannt worden ist, ist ja keine Rechtsgrundlage für die Verwaltungsbehörden, wie Sie gesagt haben. Sie als Staatsregierung sind ja in der Pflicht, diesen Beschluss umzusetzen. Deshalb frage ich, wie Sie das an die Ausländerbehörden vermitteln wollen.
Wen Sie den Beschluss, so wie er hier gefasst worden ist, zugestellt haben, ist er noch keine Rechtsgrundlage für die Behörden. Genau darauf zielte meine Frage.
Die Schaffung einer Rechtsgrundlage aufgrund dieses Beschlusses werden wir nicht vornehmen. Frau Herrmann, ich habe Ihnen gesagt, dass wir die Behörden sensibilisiert haben. Wir haben ihnen den Beschluss übergeben. Es liegt mir keine Rückmeldung vor, dass man nicht sensibel damit umgehen würde.
Die letzte Frage, die für die heutige Fragestunde vorgesehen ist, stellt Herr Abg. Kosel; Frage Nr. 14.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf die Sonderförderung für das Kohleabbaugebiet um Schleife. Der weitere Kohleabbau um Schleife bringt für betroffene Bürgerinnen und Bürger dem Vernehmen nach eine sozialverträgliche Umsiedlung und eine entsprechende Entschädigung. Die Einschnitte in die Infrastruktur des Gebietes werden tief greifend sein.
1. Welche Möglichkeit sieht die Staatsregierung generell für eine von den Bürgern geforderte Sonderförderung der Region?
2. Mit welchen Vorstellungen ist die Staatsregierung an der Ausarbeitung des für Oktober geplanten Konzepts der Entwicklungsmöglichkeiten der Region um Schleife beteiligt?
Herr Abg. Kosel, nach den Regelungen des Bundesberggesetzes sind die Auswirkungen des Bergbaus immer durch den Bergbauunternehmer auszugleichen. Aus diesen Vorschriften ergeben sich Rechte für die Betroffenen und weitgehende Pflichten für den Unternehmer. Auch die Infrastruktur wird selbstverständlich von den Ausgleichsregelungen erfasst. Die Staatsregie
rung begleitet die Entwicklung der Region aktiv. Ich kann Ihnen versichern, dass die notwendigen Verfahren und Planungen zeitnah und bürgerfreundlich bearbeitet werden. Sonderförderungen wegen Bergbaus sind der Staatsregierung bundesweit nicht bekannt. Die öffentliche Hand wird grundsätzlich keine Pflichten des Bergbauunternehmers übernehmen.
Zu Ihrer Frage 2: Die Staatsregierung arbeitet im Beirat für die Erstellung des Entwicklungskonzeptes für die Gemeinden Trebendorf, Schleife und Groß Düben unter den Bedingungen des langfristigen Braunkohlebergbaus mit. Die Vorstellungen und Forderungen zu den Inhalten des Konzeptes werden in der Region entwickelt. Die betroffenen Bürger werden dabei aktiv einbezogen. Die Staatsregierung kann die Ausarbeitung des Konzepts lediglich begleiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Fragen, die zur heutigen Fragestunde eingereicht worden waren, sind beantwortet. Die Frage von Frau Dr. Runge wird schriftlich beantwortet. Damit können wir den Tagesordnungspunkt beenden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir unterbrechen jetzt die Sitzung für 30 Minuten. Das Präsidium findet sich im Saal 2 zu der angekündigten Beratung ein. Ich möchte Sie bitten, dass wir 14 Uhr mit unserer Beratung fortfahren können.
Nach dem jüngst im Bundestag angenommenen „Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr“ müssen die Fahrerinnen und Fahrer alle fünf Jahre eine Weiterbildung von 35 Stunden nachweisen. Je Fahrerin und Fahrer entstehen dabei nach Schätzungen der Verkehrswirtschaft Kosten in Höhe von 1 500 Euro (außerbe- triebliche Bildungsstätte) und 900 Euro (Eigenregime großer Unternehmen), jeweils ohne Lohnausfall.
1. Haben die Unternehmen des gewerblichen Personenverkehrs und des Güterkraftverkehrs sowie die betreffenden öffentlichen Stellen diese Weiterbildungskosten in Höhe von 900 bzw. 1 500 Euro selbst zu tragen, oder ist eine Abwälzung dieser im Vergleich zu den gezahlten Löhnen sehr hohen Kosten auf die Fahrerinnen und Fahrer zulässig?
2. Mit welchen Gebühren wird für die Anerkennung und Überwachung der Ausbildungsstätten für die Weiterbildung, für die Ausstellung der Nachweise und die Geneh
Zu 1. Die europäische „Richtlinie 2003/59 über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- und Personenverkehr“ musste durch die Bundesrepublik Deutschland zwingend bis spätestens 10. September dieses Jahres umgesetzt werden. Die Europäische Union erhofft sich durch die verpflichtende Einführung eines beruflichen Qualitätssicherungssystems eine Verbesserung der Verkehrssicherheit und eine Aufwertung des Berufes. Deutschland hat sich für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie und damit lediglich für die Regelung des in der Richtlinie geforderten Mindeststandards entschieden.
Die Kosten von 1 500 bzw. 900 Euro beruhen auf einer Schätzung des Güterkraftverkehrsgewerbes. Um die Kosten zu minimieren, wurden im Bereich der Aus- und Fortbildungsstätten ausdrücklich der Wettbewerb und die firmeneigene Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen durch Ausbildungsbetriebe zugelassen.
Die Weiterbildungspflicht gilt für alle im Güter- und Personenverkehr tätigen Fahrer, unabhängig davon, ob sie selbstständig oder Arbeitnehmer sind. Eine Verpflichtung
der Unternehmen zur Tragung der Weiterbildungskosten für angestellte Fahrer konnte durch den Gesetzgeber aufgrund der Tarifautonomie nicht gesetzlich geregelt werden. Ich kann hier nur an die Tarifvertragsparteien appellieren, am Einkommen der betroffenen Arbeitnehmer orientierte, angemessene Regelungen zu treffen.
Zu 2. Die für die Anerkennung und Überwachung der Ausbildungsstätten, die Ausstellung der Nachweise und die Genehmigung des Prüfungsverfahrens zu erhebenden Gebühren werden bundeseinheitlich in der Verordnung über den Erlass und die Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften zur Durchführung des BerufskraftfahrerQualifikations-Gesetzes geregelt.
Artikel 3 der Verordnung sieht folgende Gebühren vor: Für den Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildung durch Eintragung einer Schlüsselnummer im Füh
Fahrer, die Staatsangehörige eines Drittstaates sind und für ein Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU Fahrten im Personenverkehr durchführen, können Grundqualifikation und Weiterbildung auch durch eine nationale Bescheinigung nachweisen. Für eine solche ist eine Rahmengebühr von 28,60 Euro bis 256,00 Euro geregelt.
Für die Anerkennung und Überprüfung der Ausbildungsstätten sowie die Untersagung der Ausübung von Tätigkeiten ist ein Gebührenrahmen von 51,10 Euro bis 511,00 Euro vorgesehen.
Überprüfung der Vereinbarkeit des deutschen Zustimmungsgesetzes zum Europäischen Verfassungsvertrag mit dem Grundgesetz (Abstrakte Normenkontrollklage) ; Verhinderung einer Wiederholung des EU-Verfassungsvertrages in neuer vertragsrechtlicher Form, aber mit gleichem Rechtsrang
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: Als Einreicherin die NPD, dann die CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist wieder ein beeindruckendes Schauspiel für den lebendigen Parlamentarismus, wenn ich hier in die Runde schaue und bei den selbst ernannten Musterdemokraten der bürgerlichen Fraktionen feststelle, dass es gerade zehn von 115 Abgeordneten außerhalb der NPD-Fraktion für nötig befinden, auch nach der Mittagspause wieder ihre politische Aufgabe wahrzunehmen und hier zu streiten sowie Argumente auszutauschen. Das spricht Bände, Herr Dr. Hähle, und macht deutlich, wo die Antidemokraten in diesem Hause sitzen.
Frau Präsidentin! Wie Sie wissen, kann ein Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum EU-Verfassungsvertrag nur durch die Bundesregierung, ein Drittel der Bundestagsabgeordneten oder durch eine Landesregierung eingeleitet werden. Zu einem solchen Normenkontrollverfahren wollen wir die Staatsregierung auffordern. Warum wollen wir dies? Aus drei Gründen:
Erstens, weil es konkrete Tatsachen gibt, die eine Grundgesetzwidrigkeit der EU-Verfassung möglich erscheinen lassen – ein Standpunkt, den der renommierte Staats- und Rechtswissenschaftler Prof. Karl-Albrecht Schachtschneider vertritt.
Zweitens, weil seit dem Maastricht-Vertrag ein großer Machtzuwachs der Europäischen Union stattfand, der die Gültigkeit der 1993 vom Bundesverfassungsgericht als Urteil aufgestellte Annahme über den Charakter der Europäischen Union infrage stellt.
Drittens, weil nur ein Normenkontrollverfahren die Verfassungsmäßigkeit umfänglich prüfen kann, während die Verfassungsbeschwerde von Dr. Peter Gauweiler letztlich nur überprüft, ob die EU-Verfassung seine ganz persönlichen Rechte verletzt. Die Prüfung, ob eine Verletzung der demokratischen Rechte aller Deutschen nach Artikel 20 vorliegt, also die staatsrechtlich weit wichtigere Überprüfung, ist hingegen bei der Verfassungsbeschwerde nicht zulässig. Genau deshalb bitten wir um Ihre Unterstützung, auch wenn wir wissen, dass Anträge der NPD grundsätzlich mit Ignoranz bestraft werden.
Auf die Vielzahl europapolitischer Initiativen zum schleichenden Umbau der BRD in ein unselbstständiges Protektorat der Brüsseler Technokraten-EU ist in diesem Hause bisher kaum jemand sachlich eingegangen. Ihre Redebeiträge waren stets von billiger Polemik getragen und meist ging es mehr um den Zweiten Weltkrieg als um die
Probleme der Europäischen Union. Dieser Zustand ist Ausdruck eines erbärmlichen Demokratieverständnisses. Herr Dulig unterstrich das ja vor einigen Monaten, indem er die für ein angeblich demokratisches Parlament ungeheuren Sätze sprach: „Wir werden uns nicht auf eine Diskussion mit Ihnen einlassen. Beantragen Sie in diesem Hohen Haus, was Sie wollen. Wir werden es ablehnen.“
Das ist der Stil selbstverliebter Pseudodemokraten, die in Wirklichkeit nicht den geringsten Ansatz einer demokratischen Gesinnung in sich tragen.
Passend hierzu hat das gestrige Verhalten bei unserer Demografieanfrage das gezeigt. Wer miterlebt hat, wie Prof. Cornelius Weiss mit Schaum vor dem Mund reagierte, nur weil der CDU-Patriotismusbeauftragte in seinem erfrischenden Redebeitrag zur Großen Anfrage der NPD einige bemerkenswerte Aspekte zum lebenswichtigen Familienbild einbrachte, wer gesehen hat, wie die angebliche moralische Substanz des Hauses, auch wenn er jetzt wahrscheinlich Kaffee trinken sollte, – –