Passend hierzu hat das gestrige Verhalten bei unserer Demografieanfrage das gezeigt. Wer miterlebt hat, wie Prof. Cornelius Weiss mit Schaum vor dem Mund reagierte, nur weil der CDU-Patriotismusbeauftragte in seinem erfrischenden Redebeitrag zur Großen Anfrage der NPD einige bemerkenswerte Aspekte zum lebenswichtigen Familienbild einbrachte, wer gesehen hat, wie die angebliche moralische Substanz des Hauses, auch wenn er jetzt wahrscheinlich Kaffee trinken sollte, – –
– demonstrativ dem Abg. Rößler den Rücken zudrehte und anschließend den Kollegen wüst beschimpfte, der wird feststellen, – –
wie sehr die demokratische Kultur in diesem Hause vor die Hunde gegangen ist. Was ist das nur für eine fragwürdige Demokratie, die hier praktiziert wird?
Dieser Stil herrscht nicht nur im Landtag, sondern im gesamten etablierten Politikerbetrieb. Er herrscht nicht nur im Verhältnis zur NPD, sondern noch stärker im Umgang mit dem deutschen Volk und seinen Existenzfragen; denn die etablierten Parteien entmündigen das deutsche Volk, indem sie sich ihrer Pflicht zum kontroversen Diskurs über Schicksalsfragen, wie zum Beispiel der EU-Verfassung, entziehen. Die Folgen sind eine permanente Machtverschiebung nach Brüssel und sie schauen tatenlos zu, ohne den Ansatz einer kritischen Auseinandersetzung, wie – über die EU-Kommission abgenickt – durch das Europäische Parlament immer neue Knebelverträge gegen das eigene Land beschlossen werden, Knebelverträge, die in internationalen Führungszirkeln ausgehandelt werden, Knebelverträge, die großen Einfluss auf unser gesellschaftliches, soziales und ökonomisches Leben haben, Knebelverträge, die immer mehr verhindern, dieses Leben noch durch eigene demokratische Entscheidungen nennenswert zu gestalten.
Maastricht ist ein solcher Vertrag, die EU-Verfassung ist es erst recht. Die Ratifizierung des Maastricht-Vertrages wurde als Nacht-und-Nebel-Aktion durchgeführt. Das Volk, der Souverän nach Artikel 20 des Grundgesetzes, wurde natürlich nicht befragt. Die Medien schwiegen
verschämt über die Aufgabe der staatlichen Unabhängigkeit und den Verzicht auf die Währungshoheit unseres Volkes. So bekamen die wenigsten Menschen überhaupt etwas davon mit. Nur eine kleine Mehrheit ahnte die Tragweite des Vertrages und auch die Mehrheit der Volksvertreter kannte den Inhalt nicht.
Genauso schlecht informiert waren die Deutschen über die Verträge von Amsterdam, von Nizza, von Bologna wie auch in den fünfziger Jahren über die Römischen Verträge im EG-Vertrag. Über Jahrzehnte beteiligte sich die politische Klasse ohne kontroverse Auseinandersetzung an der Entwicklung eines Vertrages, über den keine öffentliche Diskussion und keine politische Meinungsfindung stattfanden.
Dieses kaum durchschaubare Vertragswerk hat nur ein Ziel: die Völker an der freien Gestaltung eigener Angelegenheiten zu hindern und sie in das Globalisierungsmodell des internationalen Großkapitals hineinzupressen.
Nach dem Turboprinzip werden die Verträge durch die großzügige Auslegung vor allem bei der EU-Kommission und beim Europäischen Gerichtshof immer mehr ausgeweitet. Man nennt so etwas Kompetenzkompetenz. Ein klassisches Beispiel hierfür ist Artikel 20 EG-Vertrag. Er war von Anfang an Bestandteil der Römischen Verträge und lautet: „Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung sind zwischen den Mitgliedsstaaten verboten.“ So weit, so gut.
Im EG-Vertrag der fünfziger Jahre ging es darum, dass keine mengenmäßigen Schranken bei Einfuhren von Produkten anderer EG-Mitgliedsstaaten möglich sein sollten. Genau das wurde im EG-Vertrag auch vereinbart. Es sollten eben keine mengenmäßigen Schranken gegen die Einfuhr nach anderen Staaten errichtet werden dürfen. Doch es kam viel dicker.
Im November 2002 erließ der EuGH das folgende Urteil: „Die EU-Kommission hat Klage auf Feststellung erhoben, dass die BRD durch die Vergabe des Gütezeichens ‚Markenqualität aus deutschen Landen’ gegen ihre Verpflichtung aus Artikel 28 EG-Vertrag verstoßen hat.“
„Markenqualität aus deutschen Landen“ war einst ein Gütesiegel für Fleisch, Butter und Marmelade aus deutscher Produktion, sofern diese eine bestimmte Qualität erfüllt hat. Es wurde von der Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft nach Qualitätskontrollen vergeben und gab den Konsumenten das sichere Gefühl, dass es sich um geprüfte deutsche Qualitätsware handelt. Dieses Gütezeichen bezeichnete der EuGH plötzlich als mengenmäßige Einfuhrbeschränkung gegenüber anderen Staaten. Aus einem Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkung macht das Gericht nun einfach ein Verbot für die Kennzeichnung einheimischer Produkte. Man fasst sich an den Kopf über diese blanke Willkür.
Dem Gericht ging es offenbar nicht um die Einhaltung des Vertrages, sondern darum, die Macht der Europäischen Kommission zu stärken, um dieser weitere Mög
Meine Damen und Herren! Dies ist ein Musterbeispiel für die so genannte Kompetenzkompetenz der Europäischen Union. Dabei erklärte das Bundesverfassungsgericht in seinem Maastricht-Urteil von 1993 – Zitat –: „Die Aufgabe der Europäischen Union und die zu ihrer Wahrnehmung eingeräumten Befugnisse werden dadurch in einer hinreichend voraussehbaren Weise normiert, dass das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung eingehalten, keine Kompetenzkompetenz für die EU begründet und die Inanspruchnahme weiterer Aufgaben und Befugnisse durch die Europäische Union und Europäische Gemeinschaften von Vertragsergänzungen und Vertragsänderungen abhängig gemacht wird, mithin der zustimmenden Entscheidung der nationalen Parlamente vorbehalten wird.“
Das Bundesverfassungsgericht behauptet also, dass keine Kompetenzkompetenz vorlag. Inzwischen ist diese Annahme durch den Europäischen Gerichtshof ad absurdum geführt. Ob dies auch 1993 vorhersehbar war, sei einmal dahingestellt. Hätte aber das Bundesverfassungsgericht heute die Gelegenheit, die Entwicklung der EU und der deutschen EU-Integration auf ihre Verträglichkeit mit dem Grundgesetz zu überprüfen, so müsste es feststellen, dass die damals getroffene Annahme heute nicht mehr zutreffend ist. Das würde die Grundgesetzmäßigkeit der europäischen Integration infrage stellen.
Denn die Europäische Union hat in der Tat durch die Rechtsprechung des EuGH und die Schwammigkeit der Verträge einen gewaltigen Machtzuwachs erhalten. Diese Machterweiterung, die die EU derzeit der Salamitaktik des EuGH verdankt, will sie nun durch die EUVerfassung in den Verfassungsrang heben und damit absichern.
Prof. Schachtschneider stellte in seiner Verfassungsbeschwerde fest, dass dort die Kompetenzkompetenz für das vereinfachte Vertragsveränderungsverfahren auch formal festgeschrieben wurde, das ohne die Beteiligung der Völker oder ihrer Volksvertretungen möglich sein soll oder durch die Möglichkeit der Europäischen Union, Haushaltsmittel ohne Beteiligung der Legislativorgane der Mitgliedsländer zu beschaffen.
In der auf unseren Antrag hin durchgeführten Anhörung vom 26. September 2005 waren die von den Blockparteien aufgebotenen Experten natürlich für die EUVerfassung. Deswegen wurden sie ja auch von ihnen eingeladen. Aber ich denke, dass niemandem entging, dass Prof. Schachtschneider für ein Normenkontrollverfahren viele gute Argumente präsentieren konnte.
Abschließend der vielleicht schwerwiegendste Makel der EU-Verfassung aus verfassungsrechtlicher Sicht: Im Teil 1 Artikel 6 des Vertragsentwurfes wird die Rangordnung von EU-Recht und nationalem Recht wie folgt festgelegt: Die Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der ihnen zugewiesenen Zuständig
Dadurch, meine Damen und Herren, erhalten einfache Rechtsakte der europäischen Organe Vorrang vor nationalen Gesetzen, vor allem aber auch vor nationalen Verfassungen, nicht zuletzt vor dem Grundgesetz.
Eine EU-Verordnung könnte also theoretisch Artikel 20 Grundgesetz außer Kraft setzen trotz der Ewigkeitsgarantie in Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz. Das dürfte, meine Damen und Herren, bei objektiver Beurteilung der Knockout für die EU-Verfassung in Deutschland sein.
demokratischen Fraktionen in diesem Haus so weit geht. Ich habe da erhebliche Zweifel, bedanke mich aber trotzdem für Ihre ungeschätzte Aufmerksamkeit.
Das Parlament ist dazu da, um zu diskutieren. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat das auch Herr Apfel am Anfang angemahnt. Es gibt nur ein Problem: Die Verkehrssprache in diesem Parlament ist Deutsch.
Herr Apfel hat Wörter verwendet wie Protektorat, Knebelverträge und andere. Das ist nicht Deutsch, das ist die Sprache des Dritten Reiches.
(Beifall bei der Linksfraktion.PDS – Jürgen Gansel, NPD: Das ist eine Aussage von einem Germanistikprofessor!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Es ist nicht immer leicht, zu NPD-Anträgen zu sprechen. Das hat gelegentlich schon damit zu tun, dass die Qualität dieser Anträge sowohl in sprachlicher als auch in inhaltlicher und rechtli
cher Hinsicht zu wünschen übrig lässt. Sie mag zwar Ihren Ansprüchen genügen, aber nicht denen des Hohen Hauses. Das trägt eben gerade nicht zu einem Mehr an Lebendigkeit bei, Herr Apfel, wie Sie sie gerade gefordert haben.
Ich fand den soeben gehörten Vortrag von Herrn Apfel in höchstem Maße abstrus. Es gab schon einmal einen Antrag – jetzt bleiben wir beim Thema – von Ihnen, Drucksache 4/1567, mit der gleichen Zielrichtung, nämlich einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Dazu gab es im September letzten Jahres eine öffentliche Anhörung hier im Landtag, in deren Ergebnis das Votum der Sachverständigen – vorsichtig ausgedrückt – vernichtend war. In der Folge hat Ihr Vertreter im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss den Antrag zurückgezogen.
Da keimte zumindest bei mir für eine kurze Zeit ein bisschen die Hoffnung auf, dass die für Sie verheerend verlaufene Anhörung vielleicht dazu geführt hat, dass Sie sich von einem Teil Ihrer abstrusen Fantasien verabschieden. Diese Hoffnung wurde leider nicht erfüllt; weit gefehlt.
Meine Damen und Herren, die NPD-Fraktion setzt uns einen Antrag, also diesen ideologisch verbohrten Brei, erneut vor.