Protocol of the Session on July 21, 2006

Im Rahmen einer Erhebung des Anteils von an Demenz erkrankten Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen durch den Unterausschuss „Planungsrichtwerte“ des sächsischen Landespflegeausschusses wurde mit Stand November vorigen Jahres ein Anteil von 50,7 % demenzkranker Menschen in Pflegeheimen ermittelt. Weitere Statistiken liegen uns nicht vor.

Unter dem Oberbegriff Demenz werden bekanntlich unterschiedliche Krankheiten zusammengefasst. Einige treten als Folge anderer Erkrankungen auf und können geheilt werden. Die so genannten primären Demenzerkrankungen – zirka 90 % – sind nach dem heutigen Stand des medizinischen Wissens unheilbar. Demenz tritt also im Zusammenhang mit Alter auf, ist aber keinesfalls als ein allein altersbedingter Prozess aufzufassen. Die Ursachen der Erkrankung sind vielfach nicht bekannt.

Zur zweiten Frage: Neue Wohnformen – dazu zähle ich die Formen des betreuten Wohnens oder Wohngruppen für demenzerkrankte Menschen – bieten eine wichtige Möglichkeit zur Umsetzung des Grundsatzes: Vorrang vor allem der ambulanten Betreuung vor stationärer Versorgung. Mein Haus bearbeitet derzeit in Fortführung des ausgelaufenen Sächsischen Pflegegesetzes ein Konzept zur Pflege in Sachsen. Das Innenministerium erarbeitet parallel dazu eine Förderrichtlinie, die es ermöglichen

soll, im Rahmen des Stadtumbauprogrammes auch die investive Schaffung von Wohnformen des gemeinschaftlichen Wohnens zu fördern. Hier sind wir im Abstimmungsprozess.

Herr Abg. Lichdi, Sie können bitte Ihre Frage stellen; Frage Nr. 15.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Frage betrifft die Entwicklung des Kfz-Verkehrs auf den Dresdner Innenstadtbrücken.

1. Trifft es nach Kenntnis der Staatsregierung zu, dass der Kfz-Verkehr (ausgedrückt in DTV – durchschnittlicher Tagesverkehr) auf den Dresdner Innenstadtbrücken – gemeint sind damit die Loschwitzer Brücke, Albertbrücke, Augustusbrücke, Marienbrücke – und den Hauptverkehrsstraßen im so genannten 26er-Ring seit 2000 stagniert bzw. zurückgeht?

2. Ist die Staatsregierung im Grundsatz bereit, die „Inaussichtstellung“ von Fördermitteln bis 2008 im Bescheid des Regierungspräsidiums Dresden vom 28. Oktober 2004 für den „Verkehrszug Waldschlößchenbrücke“ auch auf alternative Lösungen für eine Elbquerung im Dresdner Osten – gemeint ist östlich der Albertbrücke – zu übertragen?

Herr Lichdi, Sie haben die Reihenfolge Ihrer Fragen vertauscht.

(Heiterkeit bei der Staatsregierung)

Sie sind nicht nach der vorgegebenen Nummerierung vorgegangen. Ich frage die Staatsregierung: Ist jemand anwesend, der die Frage beantworten kann?

(Heiterkeit bei der Staatsregierung)

Bitte, seien Sie so freundlich, Herr Minister?

Natürlich. Am Ende entscheidet die Präsidentin. Ich möchte nur darauf hinweisen, man muss sich an etwas halten können. Wenn ein Procedere vereinbart ist, sollte man sich auch daran halten. Herr Lichdi, da Sie Probleme haben, will ich Sie nicht bestrafen, sondern auf Ihre Frage antworten.

(Heiterkeit im Saal)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Straßen- und Tiefbauamt der Landeshauptstadt Dresden stellt der Staatsregierung regelmäßig Ergebnisse der automatischen Dauerzählstellen zur Verfügung. Auf dem so genannten 26er-Ring und den erwähnten Brücken sind nur Dauerzählstellen an der Loschwitzer Brücke – sprich: Blaues Wunder –, Wiener Straße und Ammonstraße eingerichtet. An den Dauerzählstellen Loschwitzer Brücke und Wiener Straße sind Stagnationen bzw. ein leichter Rückgang erkennbar. Auf der Ammonstraße hingegen beträgt die Verkehrszunahme 8 %.

Zu Ihrer zweiten Frage. Das Regierungspräsidium Dresden hat mit Datum 28.10.2004 einen Zuwendungsbescheid in Form einer „Inaussichtstellung“ für den „Verkehrszug Waldschlößchenbrücke“ erlassen. Der Zuwendungsbescheid ist nur für das beantragte Bauvorhaben gültig. Er ist nicht auf andere Objekte übertragbar. Über ein Alternativprojekt könnte erst dann entschieden werden, wenn dazu ein konkreter Förderantrag vorliegt. Wenn er die Fördervoraussetzungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes erfüllt, besteht unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Fördermöglichkeit.

Sie haben eine Nachfrage?

Ja, zwei. Im Übrigen möchte ich mich für Ihre Güte bedanken, dass Sie in der Lage sind, die Frage zu beantworten, auch wenn Sie zur Unzeit gestellt worden ist.

(Heiterkeit des Staatsministers Thomas Jurk und bei der Staatsregierung)

Sie wissen aber auch – jedenfalls gehe ich davon aus, dass Sie es wissen –, dass nicht nur die Berechnungen der Dauerzählstellen, die mir bekannt sind, vorgenommen werden, sondern dass auch aufgrund der Dauerzählstellen im Straßennetz berechnet wird, welche Verkehrsentwicklung sich im gesamten Straßennetz Dresdens vollzogen hat. Von daher möchte ich die Nachfrage stellen, ob Sie das für die Brücken, die ich ausdrücklich genannt habe, bestätigen können oder nicht.

Ich kann das nicht bestätigen, da mir diese Zahlen nicht vorliegen. Im Übrigen dachte ich, dass Sie diese Fragen auch im Stadtrat Dresden formulieren können, weil ich meine, dass es sich um ein städtisches Problem handelt, als dass das Land in die kommunale Selbstverwaltung der Stadt eingreifen kann.

Sind Sie bereit, mir das nachzuliefern?

Ich kann Ihnen gern nachliefern, was uns vorliegt. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass ich annehme, dass es auch bei der Stadt Dresden vorliegt. Das waren Ihre zwei Nachfragen?

Zwei Nachfragen, Herr Lichdi! Tut mir Leid. – Die nächste Frage hätte Frau Dr. Runge stellen können. Ich bitte die Staatsregierung, die Antwort auf die Frage schriftlich abzugeben, weil Frau Dr. Runge im Moment verhindert ist.

Ich rufe die Frage von Herrn Petzold auf. Herr Petzold, Sie können bitte zum Mikrofon kommen und Ihre Frage stellen; Frage Nr. 9.

Frau Präsidentin! Es handelt sich um mögliche Schäden für sächsische Unternehmen durch US-Datensuche in der Banken-Datenbank „Swift“.

Im Vormonat Juni 2006 wurde bekannt, dass sich die USRegierung unter dem Vorwand der „TerrorismusBekämpfung“ Zugang zu der europäischen BankenDatenbank „Swift“ verschafft hat. Dadurch erhielten die USA Einblick in alle internationalen FinanzTransaktionen in Europa und die damit im Zusammenhang gespeicherten Daten.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Inwieweit und in welchem Umfang sind nach Erkenntnissen der Staatsregierung auch Unternehmen und Privatpersonen im Freistaat Sachsen vom im Juni 2006 bekannt gewordenen Zugriff der US-Regierung auf die europäische Banken-Datenbank „Swift“ betroffen?

2. Welche Maßnahmen erwägt die Staatsregierung ihrerseits zum Schutz sächsischer Unternehmen vor unberechtigtem Datenzugriff fremder Staaten unter dem Aspekt der Sicherung von Arbeitsplätzen durch Verhinderung von Industriespionage im Freistaat Sachsen?

Für die Staatsregierung antwortetet Dr. Buttolo.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob sächsische Unternehmen oder Privatpersonen von eventuellen Zugriffen auf die Datenbank betroffen sind.

Zu Ihrer Frage 2. Im Rahmen der Spionageabwehr führt das LfV Sachsen im Bereich Wirtschaftsspionage/ Illegaler Wissenstransfer Sensibilisierungsgespräche mit Wirtschaftsunternehmen in Sachsen durch. Dabei wird auch auf die Nutzung von international verfügbaren Datenbanken durch fremde Nachrichtendienste hingewiesen. Im Übrigen hat die Staatsregierung keinen Zugriff auf die im Ausland eingerichtete und weltweit tätige Datenbank „Swift“.

Danke schön.

Frau Abg. Herrmann, Sie können Ihre Frage stellen; Frage Nr. 6.

Frau Präsidentin! Ich habe folgende Fragen an die Staatsregierung:

Die Staatsregierung plant im Vollzug des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) vom 18.10.2004 die Ausweisung des Hochwasserschutzgebietes „RittersgrünBreitenbrunn“.

1. Welche aktuellen Probleme existieren bei der Ausweisung des Hochwasserentstehungsgebietes „RittersgrünBreitenbrunn“, und was unternimmt die Staatsregierung, um diese zu lösen?

2. Welche finanzielle Unterstützung bzw. Entschädigungen für Landwirte stellt die Landesregierung im Rahmen dieser Ausweisung zur Verfügung?

Es antwortet Staatsminister Tillich.

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Die Ausweisung von Hochwasserschutzgebieten erfolgt nicht zum Selbstzweck. Die Ausweisung von Hochwasserentstehungsgebieten ist ein Baustein des präventiven Hochwasserschutzes. Das ist das Ziel, dem alle Hochwasserverantwortlichen im Freistaat Sachsen zugestimmt haben. Es geht nun um die Umsetzung.

Wir haben bei einigen Hochwasserschutzmaßnahmen die Erfahrung gemacht, dass es Vorbehalte, Ängste und Befürchtungen um Nutzungseinschränkungen und erhöhte Kosten gibt. Diese bestehen auch im künftigen Hochwasserentstehungsgebiet Rittersgrün-Breitenbrunn.

Ich möchte es deutlich sagen: Uns geht es bei der Ausweisung weniger um Beschränkungen, sondern vorrangig um einen Erhalt des Status quo beim Wasserrückhalt. Die Gegend um Rittersgrün-Breitenbrunn ist sehr waldreich. Dieses natürliche Speichermedium gilt es zu erhalten und zu schützen. Dabei soll der Wasserabfluss insbesondere bei in kurzer Zeit abfließenden Starkniederschlägen reduziert werden. Das kommt den Menschen in diesem Gebiet, aber auch den Bewohnern, die weiter unterhalb an den Gewässern wohnen, zugute.

Sie haben gefragt, was wir zur Lösung der Konflikte unternehmen: Wir suchen das Gespräch mit dem Landrat, den Bürgermeistern und dem Regionalen Planungsverband Südwestsachsen. Wir sind uns sicher, dass wir dabei eine allseits akzeptierte Lösung finden werden.

Das bald abgeschlossene Verordnungsverfahren zum Hochwasserentstehungsgebiet Geising-Altenberg zeigt, dass präventiver Hochwasserschutz mit den bestehenden Nutzungen vereinbart werden kann.

Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich Folgendes antworten: Die Landwirtschaft ist in den Hochwasserentstehungsgebieten nur durch die Umwandlung von Grün- in Ackerland betroffen. Dafür bedarf es einer Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde. Sollte ein solcher Fall auftreten, ist im Einzelfall zu entscheiden, ob dies überhaupt zu substanziellen Beeinträchtigungen führen kann. Daher ist eine grundsätzliche finanzielle Unterstützung oder eine Entschädigung bei der Ausweisung von Hochwasserentstehungsgebieten, wenn dies im Einzelfall nicht notwendig ist, nicht vorgesehen.

Im Übrigen unterstützt der Freistaat Sachsen im Rahmen des neuen Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche. Förderfähig sind Methoden der konservierenden Bodenbearbeitung wie die Mulchsaat und der Anbau von Zwischenfrüchten bzw. Untersaaten. Diese Maßnahmen werden in einer Gebietskulisse Wasserrah

menrichtlinie Hochwasserschutz angeboten, in der die potenziellen Hochwasserentstehungsgebiete enthalten sind.