Protocol of the Session on July 21, 2006

Ich frage daher die Staatsregierung:

Wird sich im Freistaat Sachsen die Errichtung der Mehrgenerationenhäuser voraussichtlich an der derzeitigen oder an der nach der Gebietsreform existierenden Struktur der Landkreise und Kreisfreien Städte orientieren?

Bitte, Frau Staatsministerin Orosz. – Wir haben gerade versucht zu klären, warum es hier im Raum piept.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Schütz, nach derzeitigem Informationsstand, der sich allerdings nur auf mündliche Aussagen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stützt, soll für die Anzahl der pro Land förderfähigen Mehrgenerationenhäuser der Status quo zum Zeitpunkt des Abschlusses des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD maßgebend sein. In Sachsen könnten also bis zu 29 Mehrgenerationenhäuser gefördert werden, sofern entsprechend qualifizierte Anträge gestellt werden.

Vielen Dank.

Herr Weichert, bitte stellen Sie Ihre Frage, die Frage Nr. 3, zur Besteuerung biogener Treibstoffe.

Besteuerung biogener Treibstoffe

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir hatten hier im letzten Jahr im September mit großer Mehrheit beschlossen, dass sich die Staatsregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, dass es keine Besteuerung von biogenen Ölen und Mineralstoffen gibt.

Ich frage vor diesem Hintergrund an – inzwischen hat ja der Bundesrat getagt –:

1. Wie hat sich die Staatsregierung am 7. Juli im Bundesrat in der Debatte und in der Abstimmung verhalten, als unter Tagesordnungspunkt 61 über die Besteuerung der biogenen Treibstoffe abgestimmt wurde?

2. Mit welchen Aktivitäten hat die Staatsregierung versucht, das Votum des Sächsischen Landtages für eine Beibehaltung der Steuerbefreiung für biogene Kraftstoffe umzusetzen, zum Beispiel durch Anrufen des Vermittlungsausschusses?

Herr Jurk, bitte, für die Staatsregierung.

Herr Abg. Weichert, zunächst möchte ich grundsätzlich voranstellen, dass ich jede Form von Erneuerbaren Energien begrüße und unterstütze, so auch die biogenen Treibstoffe.

Auch ich sehe, dass die mit dieser Frage angesprochenen Biokraftstoffe der ersten Generation, also Biodiesel aus Rapsöl, ein wichtiges Element in der künftigen Kraftstoffstrategie sind. Sie liefern einen kurzfristigen Beitrag zur Reduktion von CO2 und senken die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.

Das sieht auch der Bundesgesetzgeber nicht anders. Es wurde über die Besteuerung der Biokraftstoffe in den Ausschüssen und Gremien sehr lange diskutiert. Deshalb wurde eine endgültige Entscheidung immer wieder verschoben. Doch eine völlige Steuerbefreiung, wie sie das Mineralölsteuergesetz vorsah, war nicht länger haltbar. Die Verabschiedung des Energiesteuergesetzes am 7. Juli dieses Jahres war ein langer, hart errungener Kompromiss, dessen Zustimmung sich auch das sächsische Kabinett nicht länger verweigern konnte.

Sie wissen, mit dem Energiesteuergesetz wurde die EUEnergiesteuerrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Aufgrund seiner Komplexität hat dieses das bisherige Mineralölsteuergesetz abgelöst. Nicht aber abgelöst werden konnte die Verpflichtung der EU, eine etwaige finanzielle Überkompensation der Biokraftstoffe regelmäßig zu überprüfen. Im Ergebnis wurde eine Überförderung der Biokraftstoffe festgestellt, die schließlich zur Einführung gestaffelter Steuersätze bis zum Ende des Jahres 2011 führte. Erst ab dem Jahr 2012 soll die volle

Mineralölsteuer greifen. Die Land- und Forstwirtschaftsbetriebe bleiben jedoch auch dann steuerbefreit.

Zu Ihrer Frage 2: Hinsichtlich des Vermittlungsausschusses ist anzumerken, dass das Bundesgesetz ein Einspruchsgesetz und daher nicht zustimmungspflichtig ist. In dem abschließenden Bundesratsverfahren wurde kein Antrag auf Einlegung eines Einspruchs gegen das Gesetz gestellt. Es war zu erwarten, dass ein solcher Einspruch keine Aussicht auf Erfolg haben würde. Darin waren sich alle Bundesländer einig.

Abschließend möchte ich anmerken, dass die Bundesregierung in Kürze einen Gesetzentwurf zur Regelung der Beimischungspflicht vorlegen wird. Mit dem Biokraftstoffquotengesetz werden wir die Diskussion um eine etwaige Steuerbefreiung für Biokraftstoffe neu beleben.

Dazu habe ich noch eine Nachfrage.

Bitte.

Empfinden Sie einen mit großer Mehrheit gefassten Beschluss des Landtags als Handlungsauftrag, wenn Sie nach Berlin gehen, und wäre es nicht möglich gewesen, mit einer Stimmenthaltung zum Beispiel wenigstens den Standpunkt des sächsischen Parlaments wiederzugeben?

Herr Abg. Weichert, das ist leider so nicht möglich. Ich will natürlich gern dem folgen, was hier beschlossen wird. Das ist für mich nicht die Frage. Nur stellt sich auch die Frage, ob Sie einen weit reichenden, über viele Punkte hinwegreichenden Kompromiss dann aufdröseln wollen. Insofern erschien es uns nicht angezeigt, aus der Phalanx der anderen Länder auszubrechen.

Vielen Dank.

Frau Abg. Simon, bitte.

(Regina Schulz, Linksfraktion.PDS: Hier gibt es noch eine Nachfrage!)

Sie haben noch eine Nachfrage.

(Elke Altmann, Linksfraktion.PDS: Es ist möglich, nicht, egal welche Abgeordnete?)

Vollkommen in Ordnung. – Bitte.

Herr Staatsminister Jurk, ich hätte auch zum zweiten Punkt innerhalb dieser Frage eine Nachfrage.

Sie haben gesagt, es habe sich herausgestellt, dass biogene Kraftstoffe bisher überkompensiert worden seien. Auf welcher Grundlage ist Ihres Wissens diese Überkompensation nachgewiesen worden?

Wir setzen EU-Recht um. Ich gehe davon aus, dass das die Anforderungen der Europäischen Union waren.

Frau Simon, bitte; Frage Nr. 2.

Der Abwasserzweckverband „Spreequellen“ beantragte Fördermittel für den notwendigen Ausbau des Kanalsystems. Das Regierungspräsidium teilte dem Verband mit, dass es für das Jahr 2006 keine Haushaltsmittel zugewiesen bekommen habe, um Neubewilligungen vornehmen zu können. Ebenso könne aus diesem Grunde die Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn nicht erteilt werden.

Ich frage:

1. Ist die Aussage des Regierungspräsidiums Dresden zutreffend, dass für das Jahr 2006 keine Haushaltsmittel zugewiesen wurden?

2. Welche Schwerpunktsetzung ist für die kommenden Jahre vorgesehen?

Herr Minister Tillich, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Abgeordnete! Auf die erste Frage antworte ich Ihnen mit einem Nein. Das Regierungspräsidium Dresden erhielt für 2006 Haushaltsmittel. Allerdings wurde ihm – wie auch den anderen beiden Regierungspräsidien – aufgrund begrenzt zur Verfügung stehender Mittel weniger zugewiesen, als angemeldet wurde.

Zur Frage 2 möchte ich Ihnen antworten: Die Förderstrategie für den Zeitraum 2007 bis 2013 wird zurzeit diskutiert. Sie wird in jedem Fall der demografischen Entwicklung im Freistaat Sachsen Rechnung tragen.

Herr Minister, ich habe eine Nachfrage. Ich gehe davon aus, dass eine Behörde nicht irgendwelche Schreiben in die Welt setzt. Wenn ich Ihnen dieses Schreiben übergebe, in dem definitiv mitgeteilt wurde, dass keine Haushaltsmittel für 2006 bewilligt wurden, könnten Sie das bitte mit der Behörde klären und mir Bescheid geben?

Das geht in Ordnung. Ich nehme das Schreiben gern in Empfang.

Herr Abg. Petzold, bitte; Frage Nr. 8.

Frau Präsidentin! Es handelt sich um die Förderung von Wohngemeinschaften für Demenzkranke im Freistaat Sachsen.

In der Bundesrepublik ist jeder zweite Heimbewohner demenzkrank, Tendenz steigend. Auch in Sachsen steigt die Zahl altersverwirrter Menschen an. Um älteren Bürgern ein selbstbestimmtes Leben in Würde und familiärprivater Umgebung zu ermöglichen, schließen sich betroffene Senioren immer häufiger zu Pflegewohngemeinschaften zusammen. In Berlin gibt es derzeit bereits über hundert solcher Demenz-Wohngemeinschaften.

Meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie entwickelte sich der Anteil von an Demenz erkrankten Menschen an der Gesamtbevölkerung im Freistaat Sachsen im Zeitraum von 2000 bis 2005?

2. Welche Möglichkeit sieht die Staatsregierung zur Förderung der Einrichtung von Demenz-Wohngemeinschaften nicht zuletzt vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl älterer Menschen im Freistaat Sachsen sowie unter dem Gesichtspunkt der Entlastung des Pflegepersonals in den Heimen und des damit verbundenen Kosteneinsparungsfaktors?

Frau Ministerin Orosz, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Es gibt im Moment keine statistische Erhebung darüber, wie hoch der Anteil an demenzerkrankten Menschen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung im Freistaat Sachsen ist. Dieses Verhältnis könnte nur dann ermittelt werden, wenn alle Bewohnerinnen und Bewohner Sachsens entsprechend ärztlich diagnostiziert werden würden.