Protocol of the Session on May 12, 2006

So weit zur Antwort.

Ich danke Ihnen, Herr Minister.

Bitte schön.

Der Abg. Dr. Müller kann seine Frage stellen; Frage Nr. 2.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei meinen Fragen geht es um die Wasserversorgung im Versorgungsgebiet der Wasserbehandlung Sächsische Schweiz GmbH (WASS GmbH) im Trinkwasserzweckverband Pirna-Sebnitz.

Bisher erfolgte die Wasserversorgung im Arbeitsbereich der WASS GmbH (überwiegend) aus Tiefbrunnen im Bereich des Kirnitzschtals über das Wasserwerk an der Endlerkuppe in Ottendorf bei Sebnitz (Gemeinde Kir- nitzschtal). Nach Fertigstellung der Verbindungsleitung zur Talsperre Bad Gottleuba wird jetzt aufbereitetes Talsperrenwasser in das Trinkwassernetz eingespeist. Seit

dieser Zeit mehren sich die Beschwerden über die Qualität des Trinkwassers in diesem Versorgungsgebiet (siehe „SZ“-Artikel vom 28.04.2006, Lokalteil Sebnitz).

Meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Welches sind die Gründe für die Einspeisung des aufbereiteten Gottleuba-Talsperrenwassers in dieses Versorgungsnetz, wo es seit Inbetriebnahme der Tiefbrunnenanlagen in den siebziger Jahren keinerlei Versorgungsprobleme der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser gegeben hat?

2. Worin unterscheiden sich qualitativ das Trinkwasser aus den Tiefbrunnen des Kirnitzschtals und jenes aufbereitete aus der Gottleubatalsperre?

Es antwortet Staatsminister Tillich.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich möchte es wegen der Besucher auf der Tribüne noch einmal wiederholend feststellen: Sie verweisen auf einen Artikel der „Sächsischen Zeitung“ im Lokalteil Sebnitz vom 28.04.2006, in dem über die Qualität des Trinkwassers und deren Beschwerden berichtet wird.

Die derzeitige Lösung der Verbundversorgung Wasserwerk Gottleuba – Wasserwerk Endlergruppe ist die technisch und betriebswirtschaftlich sinnvollste Lösung. Neben der Wassererfassung Kirnitzschtal bestanden bislang im rechtselbischen Versorgungsraum weitere 21 kleinere örtliche Gewinnungsanlagen zur Deckung der Wasserbilanz. Diese Anlagen reichten weder zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit aus, noch entsprach das Wasser den EU-Vorschriften für Trinkwasser. Außerdem verbietet die Nationalparkverordnung das Entnehmen von Trinkwasser über den örtlichen Trinkwasser- und Gemeingebrauch hinaus.

Zu Ihrer zweiten Frage antworte ich wie folgt: Aus Tiefbrunnen wird grundsätzlich kein Trinkwasser gewonnen, sondern lediglich Rohwasser, welches zu Trinkwasser aufbereitet wird. Rohwasser unterscheidet sich entsprechend seiner Herkunft naturgemäß in quasi sämtlichen Parametern voneinander. Maßgeblich ist die Einhaltung der Trinkwasserverordnung nach der Aufbereitung. Sowohl das Rohwasser aus dem Kirnitzschtal als auch das Talsperrenwasser aus der Gottleuba werden in zwei Wasserwerken zu Trinkwasser aufbereitet. Der Unterschied beider Trinkwässer besteht lediglich in dem chemischen Parameter Wasserhärte und der elektrischen Leitfähigkeit bei 20 °C. Beide Trinkwässer erfüllen die Anforderungen der Kriterien der Trinkwasserverordnung 2001. Beschwerden über die Trinkwasserqualität aus dem Versorgungsgebiet Ulbersdorf liegen weder dem Verband noch dem Landratsamt der Sächsischen Schweiz konkret vor.

Ich hätte eine Nachfrage. Gibt es eine Verpflichtung der Landestalsperrenverwal

tung, eine bestimmte Wassermenge von den Talsperren abzunehmen, um dieses Wasser zu Trinkwasser aufzubereiten, oder gibt es so etwas nicht?

Es ist korrekt, es gibt Verträge zwischen den Trinkwasseraufbereitern und der Talsperre über die abzunehmende Wassermenge.

Spielt das beim Bau dieser langen Verbindungsleitung zwischen Gottleuba und den Versorgern eine Rolle?

Nein, ich habe bei der Beantwortung der ersten Frage die Stabilität der Wasserversorgung hervorgehoben, die vordergründig ist. Die zweite Frage ist die betriebswirtschaftliche Betrachtung, im Vergleich der Lösung zu der, die jetzt geschaffen worden ist.

Der Abg. Martens von der FDP-Fraktion kann seine Frage stellen; Frage Nr. 4.

Meine Frage betrifft die Implementierung der UN-Anti-Folter-Konvention: Wann ist nach der Einigung zwischen der Bundesregierung und dem Freistaat Sachsen in der Frage der Ausgestaltung des Kontrollgremiums nunmehr mit einer Zustimmung des Freistaates Sachsen zu dem jetzt vorliegenden Entwurf eines Ratifizierungsgesetzes zum Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention zu rechnen?

Ich erteile dem Staatsminister der Justiz, Herrn Mackenroth, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, die Vertragskommission der Länder hat mit Schreiben vom 16. März 2006 dem Bundesministerium der Justiz mitgeteilt, dass aus Sicht der Länder gegen die Zeichnung des Zusatzprotokolls keine Bedenken mehr bestehen. Einer darüber hinausgehenden gesonderten Zustimmung des Freistaates Sachsen bedarf es nach dem Lindauer Abkommen von 1957 nicht.

Daraufhin hat am 25. April 2006 das Bundeskabinett der Zeichnung dieses Fakultativprotokolls zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen zugestimmt. Das Bundesministerium der Justiz bereitet nach unseren Erkenntnissen derzeit die Zeichnung des Protokolls vor. Nach der Zeichnung durch den Bund wird dem Bundesrat alsbald ein Ratifikationsgesetz zugeleitet werden. Der Freistaat Sachsen wird vorbehaltlich der Kabinettsbefassung einem solchen Ratifikationsgesetz im Bundesrat vermutlich zustimmen.

Meine Frage bezog sich auf die nach derzeitigem Stand anzunehmende Zeitdauer. Ich

weiß, es liegt am Bundesrat, aber wenn es jetzt vorbereitet wird, wie lange wird es dauern?

Zunächst liegt es an der Bundesregierung. Wann das BMJ – sie haben derzeit noch anderes zu tun, wie man hört – damit fertig wird, kann ich nicht sagen. Ich rechne damit, dass der Zeitdruck schon eine gewisse Rolle spielen wird. Ich vermute einmal, es wird September werden. Allerdings ist es Kaffeesatzleserei, was diesen Fahrplan betrifft. Aus Sachsen gibt es weder gelbes noch rotes Licht.

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Die nächste Frage hätte der Abg. Bartl gestellt. Er ist entschuldigt. Ich bitte die Staatsregierung, ihm die Antwort auf die Frage schriftlich zuzuleiten.

Ich rufe Frage Nr. 5 auf. Sie wird gestellt vom Abg. Petzold von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf psychophysische Konfliktsituationen für Mitarbeiter und Besucher von Arbeitsagenturen im Freistaat Sachsen.

Seit der Einführung der Neuregelung des II. Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zum Bezug von Sozialleistungen – konkret Arbeitslosengeld (ALG) II – kam es in sächsischen Arbeitsagenturen immer wieder zu verbalen und/oder sogar körperlichen Angriffen gegen dort tätige Mitarbeiter. So bedrohte im Vormonat April 2006 ein Arbeitssuchender eine Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit in Delitzsch mit einer Schreckschusswaffe.

Meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie bewertet die Staatsregierung angesichts der vorstehend geschilderten Umstände die aktuelle Sicherheitssituation in den Arbeitsagenturen im Freistaat Sachsen für Mitarbeiter und Besucher?

2. Welche Hinweise besitzt die Staatsregierung, wonach angesichts weiterhin fehlender Arbeitsplätze sowie eines angedachten erhöhten staatlichen Drucks auf Arbeitssuchende zukünftig verstärkt mit Verzweifelungstaten von Arbeitssuchenden zu rechnen ist?

Es antwortet Staatsminister Jurk.

Herr Abgeordneter, ich möchte klarstellen, dass es nicht die Arbeitsagenturen sind, die das Sozialgesetzbuch II umsetzen, sondern diese Aufgabe erledigen in Sachsen 23 Arbeitsgemeinschaften und sechs optierende Kommunen.

Nun zu Ihren beiden Fragen. Erstens. Die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit hat mir mitgeteilt, dass sie nichts von überzogenen Sicherheitsdiskussionen, die nur ein überflüssiges Misstrauen zwischen

Kunden und Mitarbeitern aufbauen, hält. Die bei der Bundesagentur für Arbeit im Interesse der Mitarbeiter ausgearbeiteten Pläne und Anweisungen für den Fall, dass es einmal zu lauteren Tönen kommt, bestehen nicht erst seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II. Die Bundesagentur für Arbeit, die ARGEn und die optierenden Kommunen setzen auf die Kompetenz der Mitarbeiter, auf ihr verbindliches Auftreten, auf Konfliktlösungsmanagement und auf die Wirkung der Fallmanager. Dies scheint der richtige Weg zu sein.

Zweitens. Keine Arbeitsagentur, keine ARGE in Sachsen und auch keine optierende Kommune in Sachsen hat mit der Einführung von Hartz IV eine besondere Verschlechterung der Sicherheitslage festgestellt oder sieht eine solche Verschlechterung auf sich zukommen. Unsere Anstrengungen müssen darauf gerichtet sein, das Prinzip des Förderns und Forderns im Interesse der Arbeitslosen konsequent umzusetzen. Wer nur von einem erhöhten staatlichen Druck spricht, hat das Prinzip nicht verstanden. Individuelle Fehlhandlungen von einzelnen Menschen hat es immer gegeben; es wird leider auch für die Zukunft nicht auszuschließen sein.

Danke schön.

Der Abg. Zastrow kann seine Frage stellen; Frage Nr. 13.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mit der Entscheidung, Fußball-WM-Spiele im Leipziger Zentralstadion auszutragen, war in Sachsen die Freude sehr groß. Die Staatsregierung hat damals ganz vollmundig behauptet, ganz Sachsen werde von dieser Entscheidung profitieren und nicht nur die Stadt Leipzig.

In Dresden ist nun ein sehr ambitioniertes Projekt gescheitert, nämlich eine Großbildleinwand, ein so genanntes public viewing, am Dresdner Königsufer vor dem Finanzministerium aufzubauen. Medienberichten zufolge liegen die Gründe darin, dass die Staatsregierung Sicherheitsbedenken angeführt hat, obwohl der Anbieter ähnliche Konzerte an 14 anderen Standorten in Deutschland durchführen wird und obwohl der Anbieter große Erfahrungen mit Sicherheitskonzepten für solche Veranstaltungen hat. Auch bei diesem Veranstaltungsort – Herr Buttolo weiß das – wurden schon Erfahrungen bei Großveranstaltungen mit weit mehr als 10 000 Besuchern gesammelt.

Herr Zastrow, bitte stellen Sie Ihre Frage!

Ach so. – Ein Hinweis sei mir aber noch gestattet. Ich glaube, es ist sehr wichtig, das in diesem Haus zu sagen.

(Heiterkeit bei der FDP und der SPD)

Dieses Modell hätte übrigens den Steuerzahler nichts gekostet, weil es wirklich umsonst gewesen wäre. Deshalb meine Fragen:

1. Welche konkreten Sicherheitsbedenken führt die Staatsregierung an, die eine solche Veranstaltung am Königsufer ausschließen?

2. Wie begründet die Staatsregierung, dass in Leipzig gleich an zwei Standorten ähnliche Public-ViewingAngebote realisiert werden können, und das unter Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand?