Protocol of the Session on May 12, 2006

Das ist eigentlich der entscheidende Punkt. Sie sind der Vorsitzende einer Koalitionsfraktion und Sie haben die Verpflichtung, darauf zu achten, was Sie presseöffentlich und medienöffentlich kundtun. Sie haben nach dem, wie Sie heute die Debatte geführt haben, etwas Falsches kundgetan. Jetzt ist es nur noch eine kleine Option. Wissen Sie, Sie können einfach nicht so verantwortungslos damit umgehen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Zu spät! Ich bin fertig.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Ich erteile der Fraktion der CDU das Wort. Herr Schiemann, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich, Denkverbote sind für niemanden verboten.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Denkverbote gibt es nicht. Das Nachdenken steht jedem zu.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber eine Sache sollten wir nicht vergessen: Ich unterstelle, dass der Finanzminister von Sachsen-Anhalt in seiner Not etwas sucht, was ihm helfen kann. Ich möchte auf einen Umstand aufmerksam machen, der, glaube ich, in der deutschen Diskussion etwas zu kurz kommt und bei dem einige Politiker westlich der Elbe – ich sage es einmal so – versuchen, sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Die drei Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen wurden durch den Krieg in ihrem Wirtschaftspotenzial außerordentlich stark betroffen. Die Länder in der ehema

ligen DDR haben die Kriegsfolgelasten fast ausschließlich allein tragen müssen. Es gab keine starken Partner, die geholfen haben, die Kriegsfolgelasten abzutragen, wie es vielleicht in anderen deutschen Ländern möglich gewesen ist. Ich warne auch vor Arroganz aus den alten deutschen Ländern. Ich frage: Was wäre gewesen, wenn die Russen in Bayern einmarschiert und die Amerikaner zu uns gekommen wären? Dann hätten wir nämlich 40 Jahre auf der Sonnenseite in der Demokratie gesessen. Das sollte man in der deutschen Diskussion nicht vergessen.

(Zuruf von der Linksfraktion.PDS: Dann hätten die Bayern Russisch lernen müssen!)

Na gut, dann hätten die Bayern Russisch lernen müssen. Das ist richtig.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Das hätte ihnen vielleicht auch gut getan.

Aber diese Diskussion darf nicht dazu führen, dass die Verantwortung für den Aufbau Ost jetzt nur noch den schwachen neuen Ländern aufgebürdet wird. Es kann doch einfach nicht sein, dass die großen Länder über die Föderalismusdiskussion vielleicht sehr stark gemacht werden und wir in unserer Notsituation allein gelassen werden!

(Beifall der Abg. Holger Zastrow, FDP, und Antje Hermenau, GRÜNE)

40 Jahre haben westdeutsche Länder in Freiheit und Demokratie leben können. Wir haben die Schulden des Krieges abzahlen müssen, haben Kommunismus und Sozialismus erlebt und sind erst 15 Jahre in der Freiheit. Wir brauchen deshalb die Solidarität der westdeutschen Flächenländer für die nächsten 20 Jahre.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung und vereinzelt bei der Linksfraktion.PDS, der FDP und den GRÜNEN)

Wird von der Linksfraktion noch das Wort gewünscht? – Wenn das nicht der Fall ist, frage ich die Staatsregierung. – Herr Winkler, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Holger Zastrow, das Positive vorweg – ich habe soeben noch einmal mit Thomas Jurk gesprochen –: Das Luftverkehrskonzept für Mitteldeutschland ist mit Leben erfüllt.

(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Es ist eine Luftnummer!)

Wir arbeiten und es gab die Beschlüsse; auch wenn ich gern zugebe, dass es nicht ganz unproblematisch war. Dies zeigen viele Projekte, die wir miteinander in den letzten Jahren begonnen haben. Es zeigt sich auch, dass noch ein weites Feld vor uns liegt, bevor es dann viel

leicht zu richtigen Fusionen – über die hier debattiert wurde – kommt.

Meine Damen und Herren! Die Staatsregierung hält nichts von einer Länderfusion im mitteldeutschen Bereich zwischen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Wir sind nicht generell gegen Länderfusionen. Das wird – nebenbei bemerkt – ein Baustein sein in der Debatte Föderalismusreform II unter dem Thema „Vereinfachung der zukünftigen Zusammenarbeit der Bundesländer (Länderfusion?) “. Aber ich sage deutlich dazu: Dabei sind andere erst einmal viel mehr gefordert als wir. Ich denke an die Stadtstaaten, an das Saarland und an diejenigen, die ihre Hausaufgaben in den letzten 15 Jahren nicht so gut gemacht haben wie wir hier im Land.

Es ist auch deshalb für uns kein Thema, weil es kein Thema in der Bevölkerung ist. Wir haben wirklich andere Probleme. Ich denke, wir können mit den bisherigen Mitteln unsere Probleme viel besser lösen. Vorhin ist es in der Debatte angesprochen worden.

Woraus nehmen wir denn unsere Stärke? Aus der sächsischen Identität mit den Regionen, aus der Solidarität untereinander. Das ist der Zusammenhalt. Und das hat Antje Hermenau vorhin, auf die Regionen bezogen, gesagt. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass unsere Sachsen aus dem Erzgebirge das Rennsteiglied trällern oder dass die Dresdner Bevölkerung sich nun mit der Letzlinger Heide, nördlich von Magdeburg, identifiziert. Dabei gibt es Probleme und deshalb sollten wir dies nicht mit Macht von der politischen Schiene aus forcieren.

Uns muss es darum gehen, in Zukunft verstärkt auf fachlichem Gebiet zusammenzuarbeiten. Ganz wichtig sind die Finanzen. Ich denke an den Solidarpakt II und an die Zeit des Auslaufens des Solidarpakts 2019 mit den immer weniger zur Verfügung stehenden Mitteln, die wir

aber dringend brauchen. Wir brauchen die Solidarität der Flächenländer des Westens und wir brauchen eine bessere Zusammenarbeit untereinander. Deshalb haben sich zum Beispiel alle in der vergangenen Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz – Ost mit der Bundeskanzlerin darauf verständigt, in Zukunft noch enger zusammenzuarbeiten.

Wie geht es in den Fragen zur Verwendung der EUStrukturfondsmittel weiter? Wie geht es weiter mit der Investitionszulage, bei der wir jetzt einen Schritt in die richtige Richtung gegangen sind? Wie geht es weiter mit der GA-Förderung und solchen Dingen, die wesentliche Grundlagen für uns sind? Das alles sind Punkte, die wir gemeinsam projektbezogen angehen können.

Das betrifft auch die internationale Arbeit. Ich denke beispielsweise an Präsentationen in Brüssel, die wir in Zukunft verstärkt gemeinsam machen müssen, weil es den Leuten im Ausland ohnehin immer schwerer fällt zu unterscheiden, wo denn nun Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt liegen. Sie werfen alles in einen Topf. Gemeinsam als Region im mitteldeutschen Raum aufzutreten heißt nicht unbedingt Fusion. Es heißt Zusammenarbeit, die wir gemeinsam angehen werden.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der Abg. Holger Zastrow, FDP, Antje Hermenau, GRÜNE, und der Staatsregierung)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich frage trotzdem noch einmal, ob Redewunsch besteht. – Da das nicht der Fall ist, meine Damen und Herren, ist die Debatte abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Fragestunde

Drucksache 4/5124

Die Fragen wurden an die Staatsregierung übermittelt. Ihnen ist gleichzeitig die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden. Die Fragestellerin Frau Abg. Roth, Linksfraktion.PDS, kann bitte ihre Frage stellen; Frage Nr. 1.

Frau Präsidentin! Es geht um die Gewährleistung des zweckbestimmten Einsatzes der Zuschüsse des Freistaates Sachsen für staatlich anerkannte Ersatzschulen durch die Träger zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung.

Die Lehrkräfte der „Gobi Wirtschaftsschulen Plauen“ erhalten ihre Gehälter mehrere Monate später und oft erst nach erheblichem Drängen ausgezahlt.

Ich frage:

1. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die vom Freistaat gezahlten Zuschüsse für staatlich anerkannte Ersatzschulen von den Trägern zweckbestimmt eingesetzt bzw. weitergeleitet werden?

2. Wie schätzt die Staatsregierung die durch die erhebliche Verzögerung bei der Weitergabe der Gelder durch den Träger verursachte latente Gefährdung der beruflichen Ausbildung der betroffenen Schülerinnen und Schüler ein?

Es antwortet Herr Staatsminister Flath.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Abg. Roth! Zur ersten Frage. Gemäß dem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft erhalten alle Ersatzschulen unabhängig davon, ob sie

staatlich anerkannt oder staatlich genehmigt sind, nach dem Erfüllen der Wartefrist Zuschüsse des Freistaates Sachsen. Nach aktueller Rechtsprechung dürfen mit dem Zuschuss des Freistaates Sachsen Rücklagen gebildet und Investitionen getätigt werden. Eingeschränkt ist die Verwendungsmöglichkeit der Mittel nur insoweit, als die Zuschüsse für Schulzwecke verwendet werden müssen. Diese Beschränkung wird in den Genehmigungsbescheiden, die nach den beiden oben genannten Urteilen erstellt wurden, durch eine Nebenbestimmung gesichert.

Darüber hinaus vertritt das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Auffassung, dass aufgrund des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft, wonach Zuschüsse nur an Schulträger gezahlt werden, die auf gemeinnütziger Grundlage arbeiten, bereits gewährleistet ist, dass die Zuschüsse nur für Schulzwecke ausgegeben werden. Weitere Überprüfungen im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung sind den Schulaufsichtsbehörden deshalb verwehrt. Zudem könnte eine eventuell verspätete Auszahlung von Gehältern nicht zum Gegenstand einer Verwendungsnachweisprüfung gemacht werden.

Zu Ihrer zweiten Frage. Eine latente Gefährdung der beruflichen Ausbildung der Schülerinnen und Schüler ist nach Ansicht der Sächsischen Staatsregierung nicht gegeben, sofern die entsprechenden Gehaltszahlungsmodalitäten arbeitsvertraglich zwischen dem Träger und den Lehrkräften vereinbart wurden. Die Lehrkräfte haben zudem die Möglichkeit, die Einhaltung des Arbeitsvertrages durch den Schulträger arbeitsgerichtlich überprüfen zu lassen. Auswirkungen auf die berufliche Ausbildung der Schülerinnen und Schüler dürften dabei ausgeschlossen sein, sofern die Lehrkräfte ihre arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen. Zudem übernimmt der Schulträger gegenüber dem Schüler mit dem Beschulungsvertrag eine vertragliche Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausbildung, auf die sich der Schüler berufen kann.

So weit zur Antwort.