Protocol of the Session on December 8, 2005

Zusammenfassend kann man sagen: In Ihrem Antrag stimmt überhaupt nichts, nicht einmal die Begründung, und ich bin gespannt, ob Sie es innerhalb dieser Legislaturperiode noch einmal schaffen werden, einen sinnloseren Antrag zu stellen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, der Linksfraktion.PDS und der SPD)

Gibt es weiteren allgemeinen Aussprachebedarf der Fraktionen? – Erst einmal nicht. Dann Herr Staatsminister Tillich, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der 11.11. ist ja vorbei und von daher befinden

wir uns in der Karnevalsaison. Anders kann ich zumindest den von Ihnen, Herr Zastrow, unterschriebenen Antrag nicht verstehen. So wenig wie Schnaps mit Bioethanol zu tun hat, so wenig hat vielleicht auch die sächsische FDP mit der Bundes-FDP zu tun; denn gerade Ihre Partei hat sich im Bundestagswahlkampf vehement gegen das EEG ausgesprochen – damals Opposition und heute Opposition. Deswegen ist mir der Sinneswandel in diesem Antrag absolut nicht erschließbar.

Ansonsten ist es mir fast schon etwas peinlich, den anderen Vorrednern – außer Herrn Günther – Recht geben zu müssen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Herr Günther, ich nehme an, Sie halten das Schlusswort? – Dann aber los, 3 Minuten!

(Heiterkeit)

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorredner sprachen von Vergärung, Verstromung, Verbrennung von Biomasse. Frau Altmann sprach dasselbe Thema an, herkömmliche Biomasse in Biodiesel zu verarbeiten und dass mehr Energie eingesetzt wird, als hinten rauskommt.

(Heiterkeit)

Das mag alles richtig sein, aber das ist nicht Inhalt und Problemstellung unseres Antrages. Ich sprach von neuen Techniken, von neuer Industrie und von synthetischer Herstellung von chemischen Rohstoffen – weder von Verstromung noch von Verbrennung jeglicher Art.

Herr Gerlach, Ihnen kann ich zu bedenken geben: Im seltensten Fall gibt es Baupläne für Schwibbögen, die man dann für Räuchermänner nehmen könnte. Das ist abstrus, was Sie hier darzustellen versucht haben; das funktioniert gar nicht.

(Heiterkeit)

In der neuen Technologie, von der wir hier sprechen, geht es darum, dass Klärschlamm von der neuen Technologie aufgekauft wird. Viele in der CDU und SPD werden sich wundern, was auf Bundesebene demnächst umgesetzt wird.

Ich bitte trotzdem um Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP – Heiterkeit)

Meine Damen und Herren! Das war das Schlusswort.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der FDPFraktion in der Drucksache 4/3524. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen. – Bei einer kleineren Anzahl von

Pro-Stimmen und keinen Stimmenthaltungen ist die Mehrheit des Hauses dagegen.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 11

Nettobelastungsermittlungsverordnung für die Kosten der Unterkunft

Drucksache 4/3072, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, mit Stellungnahme der Staatsregierung

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Fraktion der GRÜNEN einen Änderungsantrag eingebracht hat, der nach meiner Auffassung eine Ersetzung darstellt. Die Rednerin der GRÜNEN, die beginnt, sagt bitte, an welcher Drucksache wir uns zu orientieren haben. Danke.

Damit beginnen wir die Debatte. Frau Herrmann, bitte.

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht jetzt um die Drucksache 4/3653. Dass wir uns zu so später Stunde noch mit einem so komplizierten Thema wie den Kosten der Unterkunft beschäftigen müssen, kann ich nicht ändern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe sollten zwei Ziele erreicht werden. Die Empfänger und Empfängerinnen des Arbeitslosengeldes II sollten ihre Leistungen aus einer Hand erhalten und Zugang zu Arbeitsförderung bekommen. Den Kommunen wurde gesetzlich zugesichert, in der Gesamtbewertung von Entlastungen und neuen Belastungen bundesweit um 2,5 Milliarden Euro entlastet zu werden.

Damit diese Entlastung auch bei den Kommunen im Osten Deutschlands ankommt, bekommen sie neben dem Bundesanteil an den kommunalen Kosten der Unterkunft und dem eingesparten Wohngeld des Landes auch Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen – SoBEZs. Bei den letzten beiden Posten handelt es sich um insgesamt 318 Millionen Euro. Das Ziel dieser SoBEZs ist es, einen Ausgleich zu schaffen zwischen den Kommunen, die infolge der Reform besonders starke Entlastungen erwarten konnten, und solchen, die mit größeren Belastungen rechnen mussten.

Entlastet wurden, wie Ihnen bekannt ist, Kommunen mit einer großen Zahl von Sozialhilfeempfängern. Diese Kommunen sind zum großen Teil in den Altbundesländern anzutreffen. Sie wurden deshalb entlastet, weil sie ihre Transferleistungen an den Bund abgeben konnten. Belastet dagegen wurden alle Kommunen durch die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung für den gesamten Empfängerkreis von ALG II. In Hamburg zum Beispiel waren 50 % des entsprechenden Personenkreises Sozialhilfeempfänger, während in Sachsen die Kommunen und Landkreise nur ungefähr 20 bis 30 % – im gesamten Land; das ist ein Durchschnittswert – Sozialhilfeempfänger hatten. Dafür hatten sie einen umso größeren Anteil an Arbeitslosenhilfeempfängern. In

Sachsen ist keine große Asymmetrie zwischen Kommunen – Kreisfreien Städten und Landkreisen – hinsichtlich der Zahlen zu finden. Ich nenne Ihnen einige Zahlen zu den Sozialhilfeempfängern: Chemnitz 22,8 %, Zwickauer Land 18,3 %, Annaberg 19,9 %, Sächsische Schweiz 21,7 %. Diese Zahlen liegen, wie Sie merken, nicht allzu weit auseinander.

Mit der bisherigen Nettobelastungsermittlungsverordnung – um diese geht es heute – werden aber die großen Städte deutlich benachteiligt. Basis der Berechnungen der Nettobelastung sollen sächsische Durchschnittswerte der Kosten der Unterkunft sein. Was heißt das? In den großen Städten sind die Mieten aus vielen Gründen – einer ist der Sanierungsgrad – höher als in ländlichen Kommunen oder kleineren Städten. Die örtlichen Gegebenheiten sind verschieden und wurden bisher auch bei der Übernahme der Kosten der Unterkunft für Sozialhilfeempfänger und beim Wohngeld stets in Rechnung gestellt. Das wird durch die Nettobelastungsermittlungsverordnung nun ausgehebelt, ohne dass die Kommunen darauf Einfluss nehmen können. Die Kreisfreien Städte werden das berechnete Durchschnittsniveau der KdU sowohl bei der Grundmiete als auch bei den Betriebskosten deutlich überschreiten. Die großen Kommunen geraten dadurch in eine unhaltbare Situation hinsichtlich ihrer Haushalte, die betroffenen ALG-II-Empfänger ebenso.

Es ist aus unserer Sicht plausibler, den örtlichen Mietspiegel oder die Sozialhilferichtlinien als Grundlage für die Berechnung der KdU heranzuziehen. Dabei geht es uns mit unserem Antrag nicht um die vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft, sondern um die Berechnungsgrundlage der Nettobelastungen.

Was bleibt jetzt ein Stück weit unverständlich? Die Höhe der Kosten pro Bedarfsgemeinschaft. Hier haben wir Klärungsbedarf. Bisher ging es um die kommunalen Kosten der Unterkunft. Jetzt tauchen auf einmal die Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft auf. Die Vorstellung lautet: Die Kosten in Sachsen insgesamt werden durch die Zahl der Bedarfsgemeinschaften geteilt, und man erhält einen Durchschnittswert pro Bedarfsgemeinschaft, an dem aber nicht mehr deutlich wird, dass die Mieten in den großen Städten und in den Landkreisen unterschiedlich hoch sind.

Begründet wird dieses Vorgehen – erstens – damit, dass ein Unterschied bei den Sozialhilfeempfängern – die Zahlen habe ich Ihnen vorhin vorgelesen – ausgeglichen werden solle, weil Städte mehr Sozialhilfeempfänger und damit eine größere Belastung hätten als ländliche Kom

munen. Das ist nicht der Fall; ich habe es gerade vorgetragen. Die zweite Argumentation geht dahin, dass in den großen Städten die Bedarfsgemeinschaften kleiner seien, also weniger Personen zu einer Bedarfsgemeinschaft gehörten als in Landkreisen. Wenn drei Personen in drei Wohnungen leben, ist das teurer, als wenn drei Personen in einer Wohnung leben und damit auch nur eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Das dient als Begründung dafür, dass man mit einem Durchschnittswert der Kosten der Unterkunft hantiert.

Unklar ist allerdings, wohin diese Argumentation führen soll. Geht es darum, darauf hinzuwirken, dass die großen Städte ebenfalls weniger Bedarfsgemeinschaften zulassen? Damit könnten die Kosten ausschlaggebend gesenkt werden; denn die massive Zunahme der Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist anerkanntermaßen ein Kostentreiber. Dafür haben sie aber rechtlich keine Handhabe. Auseinanderziehen ist kein Leistungsmissbrauch, sondern ein Gebrauch des rechtlichen Spielraums, der durch die Hartz-Gesetze eröffnet wird.

Wir haben schon in der letzten Debatte über den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft darauf hingewiesen, dass der Versuch, die Familien in die finanzielle Verantwortung zu nehmen, bei den Kosten der Unterkunft zu erheblichen Mehrkosten führt. Ein Teil der Auszüge von erwachsenen Kindern oder von Lebenspartnern – dies wird immer als Begründung angeführt – und die damit einhergehende Erhöhung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften könnte verhindert werden, wenn Ansprüche aus dem ALG II individualisiert würden.

(Beifall bei den GRÜNEN sowie der Abg. Dr. Cornelia Ernst und Elke Altmann, Linksfraktion.PDS)

Dazu hat der Katholische Deutsche Frauenbund festgestellt: „Zum Wohle der Familien ist eine Individualisierung der Ansprüche auf ALG II durchzusetzen.“

Insgesamt meine ich, dass mit diesen Durchschnittskosten zu viel in einen Topf geworfen wird. Wir sehen noch Klärungsbedarf. Da noch nicht alle Zahlen der Kommunen auf dem Tisch liegen und die Berechnungen von Land und Bund auf Schätzungen beruhen, haben wir einen Änderungsantrag gestellt und unseren Antrag dahin gehend neu gefasst, dass diese Datenlage zunächst geklärt wird. Auf der Basis objektivierbarer Erkenntnisse über die Auswirkungen dieser komplexen Sozialreform sollen Konsequenzen gezogen werden, die die versprochenen Entlastungen auch den besonders betroffenen Kreisfreien Städten zuteil werden lassen.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass Ralf Leimkühler vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag in der Anhörung des Sozialausschusses genau dieselbe Ansicht geäußert hat. Später gab es ja einen Kompromiss. Trotzdem sind die großen Städte mit der Nettobelastungsermittlungsverordnung sehr unzufrieden und sie würden auf

ihren Kosten sitzen bleiben, wenn wir dort nichts ändern würden.

Schönen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich erteile der CDUFraktion das Wort. Herr Rohwer.