Protocol of the Session on December 8, 2005

nachwachsender Rohstoffe und auch in Bezug auf bessere Ausnutzung der vorhandenen Potenziale Biomasse etwas tut. In Sachen Konzeption, Anbau und Verwertung nachwachsender Rohstoffe haben wir davon schon gehört. Wir freuen uns sehr, an der Fortschreibung dieser Konzeption konstruktiv mitarbeiten zu können.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Bitte, Herr Gerlach.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will auch nicht aus dem brasilianischen Urwald reden, Herr Lehmann, sondern ich habe vorsichtshalber noch einmal den Antrag von Herrn Günther mitgebracht.

Lieber Herr Kollege Günther! Wenn wir wirklich Ihren Antrag annehmen würden – Konjunktiv! –, dann könnten wir heute auch mit der gleichen Berechtigung einen Antrag annehmen, dass ab sofort alle Baupläne für Schwibbögen – um einmal ein Thema zu nennen, das Sie kennen – sofort auch für Räuchermänner angewandt werden müssen. Ich weiß nicht, ob Sie dem zustimmen würden.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS)

Das machen Sie in etwa mit dem, was Sie uns hier vorlegen. Mein Kollege Heinz hat ja schon genannt, worum es eigentlich bei den verschiedenen Verordnungen geht. Das eine ist eine Richtlinie, das andere eine Verordnung, Sie wissen das. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das einfach nur falsch gelesen haben. Was könnte dann Ihre Zielrichtung sein?

Ich lese Ihnen einfach einmal zur Erinnerung wenige Sätze aus der Begründung des EEG vor, des Gesetzes, womit wir in Deutschland wirklich, zum Beispiel jetzt vor Kurzem, vom Energiekommissar gelobt wurden. Darin steht: „Das Gesetz hält an dem aus dem Stromeinspeisungsgesetz bekannten Ausschließlichkeitsprinzip fest, wonach nur diejenige Form der Stromerzeugung privilegiert wird, die vollständig auf dem Einsatz der genannten Energieträger beruht.“ Weiter unten steht: „Dem Ausschließlichkeitsprinzip wird in aller Regel nicht Genüge getan, wenn etwa Hafenschlick,“ – das wollen Sie ja nicht, davon haben wir auch nicht allzu viel hier in Sachsen – „behandelte Bahnschwellen, Spanplatten mit synthetischen Bestandteilen oder andere schadstoffhaltige Althölzer eingesetzt werden.“

Nun möchten Sie gerne Biomasse, so genannte belastete Biomasse, zum Beispiel Altholz mit Quecksilbergehalt von mehr als einem Zehntausendstel Gewichtsprozent, Papier, Pappe, Karton oder Klärschlämme, irgendwo mit verbrennen, um Anlagen auszulasten. So schreiben Sie in Ihrer Begründung. Das ist nicht der Antragstext, sondern es ist der Begründungstext. Dann meine Frage: Wohin wollen Sie eigentlich damit? Da fahre ich einmal fort in der Begründung zum EEG: „Es kommt dem Gesetzgeber

im Ergebnis darauf an, dass mit dem jeweiligen Verfahren die in der Biomasse enthaltenen Schadstoffe“ – jetzt wird es wichtig – „soweit wie möglich in den Reststoffen konzentriert und nicht über den Luft- oder Wasserpfad weiter verbreitet werden.“ Das ist ein ganz wichtiger Punkt, den die Gesetzesväter und -mütter da geschaffen haben.

Im § 3 der Biomasseverordnung werden ja nicht nur die in Ihrer Antragsbegründung genannten so genannten belasteten Stoffe ausgeschlossen, sondern zum Beispiel auch Papier, Pappe, Karton, gemischte Siedlungsabfälle usw., weil die Biomasseverordnung eindeutig auf den möglichen Konflikt mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht hinweist, das zu seiner Prämisse neben dem Vermeidungsverbot das Verwertungsgebot hat. Das ist es, worauf Sie hinauswollen. Und da ich nicht davon ausgehen kann, dass Sie das einfach nur falsch gelesen haben,

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Doch!)

versuche ich mir einmal vorzustellen, ob es der Einstieg sein könnte, dass Sie mit diesem Antrag, den Sie hier stellen, zum Beispiel das Verwertungsgebot, das wir im Abfallrecht haben, aushebeln wollen. Das wäre der Einstieg in eine Geschichte, in die wir nicht mitgehen wollen und können. Das können Sie mit uns nicht machen.

Da Sie gesagt haben, dass Sie möglicherweise auch noch irgendwelche schwierigen Bedenken haben, was in Berlin passieren könnte, so sage ich Ihnen, was mir bisher bekannt ist.

Ich gehe davon aus, dass die Beimischungsquote etwa ab 2007 kommt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das schneller umgesetzt werden kann.

Im Moment denkt man über eine Bagatellbesteuerung nach. Darüber streiten sich aber noch die Fachleute. Diese Sache ist nicht irgendwo im Finanzministerium entstanden, sondern die Koalition hat dies im Koalitionsvertrag, ich glaube im Punkt 5.3 in I., ziemlich genau festgelegt, wie und was sie machen will – nicht im Detail; das wird jetzt ausgestritten. Die Koalition hat sich, soweit mir bekannt ist, auch darauf verständigt, dass die reine Form von Biokraftstoffen weiterhin unterstützt werden soll, und zwar steuerlich. Ich gehe davon aus, dass es weiterhin so bleiben wird wie bisher.

Von daher sind Ihre Bedenken, die Sie nebenbei geäußert haben, und die Zielrichtung Ihres Antrages – siehe Schwibbogen und Räuchermann; Sie wissen, was ich meine – aus meiner Sicht falsch.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Für die NPDFraktion spricht Herr Abg. Paul.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon eine ganze Menge zum Thema gesagt worden. Ich möchte in dem Zusam

menhang aber auf ein anderes Problem eingehen, das so noch nicht berücksichtigt wurde.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz leistet aus unserer Sicht einen wesentlichen Beitrag dazu, die Ziele von Umwelt- und Klimaschutz nachhaltig und langfristig umzusetzen. Die im vorliegenden FDP-Antrag aufgestellten Forderungen gehen jedoch eindeutig an dieser Zielstellung vorbei. Mit der Aufnahme der im Antrag angesprochenen Stoffe in die nationale Biomasseverordnung würde man eindeutig falsche umweltpolitische Signale setzen.

Grundsätzlich muss das oberste Gebot darin liegen, Abfälle – insbesondere schadstoffhaltige – möglichst zu vermeiden. Dies kann nur erreicht werden, wenn der Verursacher für schadstoffhaltige Abfälle bei der Entsorgung angemessen zur Kasse gebeten wird. Wenn man die Entsorgung schadstoffhaltiger Hölzer noch mit Steuermitteln über das EEG finanziell begünstigt, wäre zudem der Anreiz deutlich geringer, bereits im Vorfeld auf Schadstoffe zu verzichten.

Aus Sicht unserer Fraktion hat sich die bisherige Praxis bewährt, nach der schadstoffhaltiges Altholz in Sondermüllverbrennungsanlagen verbrannt wird. Eine Deponierung dieser Hölzer findet seit In-Kraft-Treten der Abfallablagerungsverordnung ohnehin nahezu nicht mehr statt. Bei der Verbrennung in diesen Sondermüllanlagen wird genauso Energie erzeugt und damit Kohle oder Erdöl eingespart. Nur wird dies weder über das EEG noch zusätzlich zu den hohen Entsorgerkosten subventioniert. Die Kosten für die umweltgerechte Verbrennung des schadstoffhaltigen Holzes, die über den Erlösen aus der erzeugten Energie liegen, hat der Verursacher zu tragen.

Auch Papier, Pappe, Kartonagen sowie Textilien und Ähnliches wurden bei der Verabschiedung der nationalen Biomasseverordnung bewusst ausgeklammert, da bei diesen Materialien vorrangig eine stoffliche Verwertung zu Sekundärrohstoffen vorgesehen ist.

Auch Klärschlamm wurde verständlicherweise nicht aufgenommen, da hier ebenfalls das Verursacherprinzip gilt.

Mit den Einspeisevergütungen aus dem EEG soll der Einsatz nachwachsender Rohstoffe im Bereich der Bioenergie vorangetrieben werden und nicht der Einsatz von belasteten Materialien. Das ursprüngliche Ziel des Gesetzes lag also darin, die höheren Kosten für speziell für Energieerzeugung angebaute nachwachsende Rohstoffe auszugleichen und diese Technologien auch durch diese Förderung attraktiv zu machen und voranzutreiben.

Die Verwertung von Abfällen als Brennstoff ist, wenn es keine bessere Alternative gibt, zweifellos richtig. Sie ist ohnehin mittlerweile gängige Praxis geworden. Dabei bedarf es jedoch aufgrund der geringeren Preise keiner finanziellen Unterstützung.

Die Biomasseverordnung ist in ihrer derzeitigen Form am ehesten zielführend und bedarf aus den genannten Gründen keiner Änderung. Wichtig ist, dass das Grundaugen

merk vorrangig auf der Vermeidung von Abfällen und der Einsparung von Ressourcen liegt. Erst in zweiter Linie kann man über die wirtschaftlich und ökologisch günstigste Art der Verwertung nachdenken.

Wir werden den Antrag der FDP-Fraktion ebenfalls ablehnen, da durch diesen Antrag grundsätzliche Ziele der Umweltpolitik infrage gestellt werden.

(Beifall bei der NPD)

Die Fraktion der GRÜNEN; Herr Lichdi, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP macht ja mittlerweile sozusagen eine interne Rangliste bei sich auf: Was ist der am schlechtesten begründete und langweiligste Antrag? Ich glaube, der vorliegende ist geeignet, dort wirklich die Spitze zu übernehmen. Frau Kollegin Altmann, Herr Kollege Heinz, jetzt passiert dieser ungewöhnliche Fakt: Ich stimme Ihnen vollkommen zu, Herr Kollege Heinz: Dieser Antrag ist wirklich vollkommen absurd.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abg. Elke Altmann, Linksfraktion.PDS)

Als Herr Günther zu sprechen begann, habe ich gedacht: Bin ich jetzt im falschen Film? Da war von einer Mineralölsteuerbefreiung und von CHOREN die Rede. Ich weiß nicht, wir haben ja alle schon einmal CHOREN besichtigt und uns das vorstellen lassen, aber die stecken etwas anderes rein.

(Heiterkeit)

Das ist völlig abstrus. Sie packen Biomasse und alles, was da sozusagen im Raume schwirrt, in einen Topf, Deckel drauf, umrühren und uns hier dann vor die Füße kippen. Also das ist keine Art, die parlamentarischen Geflogenheiten entspricht.

Nun zur Begründung. Erstens: Die von Ihnen verlangte Überarbeitung der §§ 1 und 2 der Biomasseverordnung würde überhaupt nichts bringen, da die von Ihnen angegriffene Quecksilberregelung im § 3 Nr. 4b steht – vielleicht sollten Sie einmal das Gesetz ordentlich lesen.

(Leichte Heiterkeit)

Zweitens: Was Sie hier konkret vorschlagen, sind eine Subvention der Müllverbrennung und eine Aufweichung von Gesundheitsstandards. Meine Vorredner haben es ausgeführt: Altholz, Pappe, Papier und Kartons sind Abfallstoffe und erzielen daher sogar Erlöse bei der Verwertung. Es ist nicht erstrebenswert, diesen Abfallstoffen biogenen Ursprungs zusätzliche höhere Vergütungssätze über das EEG zu gewähren. Dieser Antrag der FDP würde Mitnahmeeffekte beim EEG befördern, er würde die Gewinne der Abfallentsorger erhöhen, aber nichts für die Biomasseanwendung bringen. Hier ist tatsächlich zu fragen, warum ausgerechnet die FDP, die immer gegen

die Höhe der Mehrkosten des EEG wettert, die Gewinne der Entsorger zulasten der Stromkunden erhöhen will.

(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Noch schöner wird es bei den Klärschlämmen. Auch die sollen nach dem Wunsch der FDP zu Biomasse umdefiniert werden. Dann müsste, ginge es nach den Wünschen der FDP, Strom aus der Klärschlammverbrennung mit den Vergütungen des EEG bezahlt werden. Liebe FDPFraktion, diese Vorschläge sind absolut abstrus. Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass Klärschlamm energetisch nicht zu verwerten ist, denn Klärschlamm selbst brennt nicht, da muss Brennstoff zugeführt werden.

(Leichte Heiterkeit)

Bei Altholz war es nötig, eine Trennung zwischen höchst und hoch belasteten Hölzern einzuführen. Wir als GRÜNE stehen dazu, dass die energetische Nutzung von mit Quecksilber hoch belasteten Hölzern nicht über das EEG subventioniert werden sollte. Quecksilber ist ein hoch giftiges Schwermetall. Selbst bei einer Verbrennung unter Einhaltung der Grenzwerte werden Giftstoffe frei. Übrigens ist diese Verbrennung, wenn ich es recht weiß, erst bei über 1 400 °C zulässig; da können Sie sich vorstellen, was man alles hineinfeuern muss.

Ich werde Ihren Antrag gerne der BI gegen die Altholzverbrennungsanlage in Dresden, Bosewitzer Straße, zuleiten. Die werden sich freuen, wenn in ihrem Wohngebiet jetzt noch belastetere Hölzer verbrannt werden sollen.

Zu guter Letzt zu der Richtlinie, die Sie in Ihrer Begründung angeführt haben. Sie waren noch nicht einmal in der Lage, die Überschrift ordentlich zu lesen. Dann hätten Sie nämlich bemerkt, dass es eine Richtlinie 2003/30 der EU gibt, in der es um die Förderung der Biomasse, der Biokraftstoffe und anderer erneuerbarer Kraftstoffe im Verkehr geht. Das ist eine völlig andere Baustelle. Im aufgeführten Absatz, den Sie in der Begründung heranziehen, wird die Biomasse nur als solche definiert, aber mitnichten werden – wie Sie es suggerieren – Standards gesetzt, die unter- oder überschritten werden könnten.

Zusammenfassend kann man sagen: In Ihrem Antrag stimmt überhaupt nichts, nicht einmal die Begründung, und ich bin gespannt, ob Sie es innerhalb dieser Legislaturperiode noch einmal schaffen werden, einen sinnloseren Antrag zu stellen.