Nein, es gibt in der Tat keinen Grund, zwischen Heteround Homopaaren zu unterscheiden. Das sieht, denke ich, inzwischen auch die breite Öffentlichkeit so. Bei der CDU-Fraktion und auch bei der NPD-Fraktion hier im Hohen Haus ist leider der gesellschaftliche Wandel noch nicht angekommen.
Gleiches muss natürlich gleich behandelt werden. Aus diesem Grunde werden wir dem Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN selbstverständlich zustimmen und uns bei der Beschlussempfehlung des Ausschusses enthalten. Er basiert schließlich auf den falschen Änderungen, die die Koalition in den Gesetzentwurf hineingebracht hat.
Eines, meine Damen und Herren, muss uns an dieser Stelle klar sein: Es handelt sich hierbei bestenfalls um einen ersten Schritt und nicht um mehr. Wir sollten nicht so tun, als wäre mit gleichen Gebühren tatsächlich Gleichstellung hergestellt. Dafür müssen weitere Schritte folgen.
Ich habe es schon in der letzten Debatte gesagt und möchte hier in aller Kürze noch einmal erwähnen, was die nächsten Schritte sein müssten. Das wäre einmal die Anpassung des Landesrechtes, die beispielsweise in Berlin schon vollzogen wurde, sodass Homoehen nicht nur die gleichen Pflichten, sondern bitte schön dann auch die gleichen Rechte wie Heteroehen haben. Notwendig wäre ein Antidiskriminierungsgesetz nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Landesebene. Notwendig wäre auch, Herrn Bandmann, eine Entprivilegierung der Ehe.
Wir als PDS werden dafür sorgen, dass wir dieses Thema in dieser Legislaturperiode sicherlich nicht zum letzten Mal diskutieren.
eines Organismus. Der Organismus heißt Koalition. Die Koalition lebt, sie lebt erfolgreich. Das habe ich schon mehrfach von hier aus gesagt. Wir werden natürlich trotz unterschiedlicher Positionen in manchen Themen an unserer Position festhalten. Ich glaube, dass es durchaus sinnhaft ist, dass man an dieser Stelle die unterschiedlichen Nuancen noch einmal darstellen kann. Was ich nicht will, ist, noch einmal auf die bereits vorgetragenen Argumente im Rahmen der Aktuellen Debatte einzugehen. Ich möchte auch darauf verzichten, dass ich in Gänze doch einmal unsere Argumentation vortrage, auch mit Blick darauf, dass es natürlich da zu Irritationen gekommen ist. Ich will nicht noch einmal erwähnen, dass wir natürlich der Auffassung sind, dass zukünftig eine moderne Gesellschaft nur dann tatsächlich modern ist, wenn auch die Gleichstellung zwischen Familie und Lebenspartnerschaften sichergestellt wird und wenn die Rechte für Familien und auch die Rechte für Lebenspartner gleichgestellt werden.
Was ich will, ist, eigentlich noch einmal zu sagen, dass die Initiative für dieses Vorgehen, auch wenn es einen FDP-Antrag gibt, auf der Basis der Koalition geschehen ist; denn bereits in der Koalitionsvereinbarung haben wir festgeschrieben, dass wir um einer gemeinsamen Gestaltung willen das Thema der Vereinfachung, vor allem auch der Diskriminierungsvereinfachung von Lebenspartnerschaftsgesetzen in Sachsen regeln wollen. Insofern, auch wenn es dem einen oder anderen hier in diesem Hause weh tut, hat die SPD innerhalb der Koalition diesen Weg geebnet, dass es zur politischen Umsetzung dieses Vorhabens kommt.
Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich für die tatkräftige fachliche Unterstützung bei der FDP-Fraktion, wenn ich auch anmerken muss, dass rund 22 Änderungsanträge notwendig waren, bis es dann doch zu einem Gesetzentwurf gekommen ist.
Es geht im Wesentlichen darum, dass die bisher praktizierte diskriminierende Behandlung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften beendet und damit ein Beitrag geliefert wird, der den Respekt vor anderen Lebensformen ausdrücken und vor allem zum Verständnis für die Vielfalt von sexuellen Orientierungen leisten soll. Ich glaube, dass es notwendig ist, dass man berücksichtigt, dass dieses Lebenspartnerschaftsgesetz in erster Linie zu mehr Gleichberechtigung und vor allem zur Akzeptanz für Schwule und Lesben in unserer Gesellschaft beiträgt.
Ich möchte eine Anmerkung zur Gebührenhöhe machen. Die jetzt getroffene Regelung im Gesetzentwurf, von einer Feststellung der Gebührenhöhe abzusehen, ist mit Blick auf Regelungen in anderen Ländern und vor allem mit Blick auf die kommunale Selbstverwaltung durchaus konsequent und auch folgerichtig. Insofern möchte ich dem GRÜNEN-Antrag eine klare Absage erteilen, weil es keiner einschränkenden Regelung im Rahmen eines Änderungsantrages bedarf. Wir setzen darauf, dass entgegen der Unterstellung der GRÜNE-Fraktion durch die Übertragung der Regelungskompetenz auf die Kommunen eben keine Ungleichbehandlung vollzogen wird.
Der Gesetzentwurf zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes wurde, wie bereits erwähnt, federführend im Innenausschuss behandelt. Es gibt rund 22 Änderungsanträge. Mit Blick darauf, dass wir damit einen wesentlichen Beitrag in Sachsen für Toleranz und Weltoffenheit leisten, bitte ich um Zustimmung zu den Änderungsanträgen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei der Kollegin Lay von der PDS-Fraktion bedanke ich mich für diese schwul-lesbische Kabaretteinlage. Woanders muss man für solche Schoten Eintritt bezahlen, hier nicht. Also besten Dank.
In der letzten Plenarwoche mussten wir uns mit einer von den GRÜNEN beantragten Aktuellen Debatte zur „Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften“ herumschlagen. Da ich damals für meine Fraktion das Wort ergriff, habe ich auch heute wieder das zweifelhafte Vergnügen, zu diesem unappetitlichen Thema sprechen zu dürfen.
Es wird Sie, meine Damen und Herren, kaum überraschen, dass sich unsere Position dazu seit der letzten Plenarwoche kein bisschen verändert hat. Wir lehnen weiterhin die Verhätschelung von Randgruppen, wie sie in dem ganzen Homo-Hokuspokus zum Ausdruck kommt, entschieden ab.
Wir wenden uns entschieden gegen die sozial-ethische Verwahrlosung, die dadurch entsteht, dass die unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stehende Familie von Mann, Frau und Kind mit beliebigen sexuellen Spaßgemeinschaften gleichgestellt wird.
(Prof. Dr. Peter Porsch, PDS: Das haben wir schon einmal festgestellt, dass Sie keinen Spaß verstehen!)
Der Staat als Garant des Gemeinwohls, als Hüter der kulturell-sittlichen Ordnung – Sie erinnern sich an Hegel: der Staat als sittliche Idee –, hat sich schützend vor die Mehrheit und deren natürliche Sexualmoral zu stellen.
Was Homosexuelle in der Abgeschiedenheit ihrer vier Wände tun, ist davon unberührt. Dort sollen sie treiben, was sie wollen und wie sie es wollen. Eine rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe von Mann und Frau hingegen ist unvertretbar. Nun gehört das Lebenspartnerschaftsgesetz neben der Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes und dem Einwanderungsgesetz zu den übelsten Hinterlassenschaften der rot-grünen Ära,
Hinterlassenschaften, die ganz sicher auch eine neue Bundesregierung aus Union und FDP gewissenhaft pflegen wird.
Damit bin ich bei dem FDP-Antrag, mit dem die Zuständigkeiten nach dem Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz auf die Standesämter übertragen werden sollen. Auch wenn es hier nur um die unspektakuläre Ersetzung einer Verordnungsregelung durch ein formelles Gesetz geht, lehnen wir den Gesetzantrag doch ab, weil wir die Gesamtrichtung ablehnen. Die FDP hingegen hat sich richtig Mühe gegeben und sicherlich einiges Hirnschmalz in die Ausformulierung ihres Antrages gesteckt. Wollen Sie mit dieser kleinen Fleißarbeit Ihrem Parteivorsitzenden Guido „Schwesterwelle“ einen kleinen Gefallen tun oder warum verschwenden Sie daran Ihre Zeit?
Sie, meine Herrschaften von der FDP, müssen sich wirklich nicht wundern, wenn die Entfremdung zwischen dem Volk und den Blockparteien immer größer, ja nahezu unüberbrückbar wird. Das, was die Altparteien umtreibt, ist so weit weg von den Problemen der Deutschen, dass man fast den Eindruck gewinnen könnte, die Altparteien samt ihrem Politikpersonal kämen von einem anderen Sonnensystem.
Anstatt einen penetranten Randgruppenzirkus zu veranstalten, sollten die Blockparteiler einmal ihre rosarote Brille absetzen und einen unverstellten Blick auf die alles andere als rosige Wirklichkeit wagen. Trauen Sie sich einfach, dann stoßen Sie darauf, dass nach Angaben der UNICEF, des Kinderhilfswerkes der Vereinten Nationen, mittlerweile jedes zehnte Kind in Deutschland in Armut lebt. Dann wüssten Sie, wenn Sie den Blick in die Wirklichkeit wagen würden, dass es hierzulande de facto sieben Millionen Menschen ohne Arbeit gibt, wenn zu den offiziell erfassten Arbeitslosen noch die Frührentner, die so genannten Ein-Euro-Jobber und die Menschen in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen hinzugerechnet werden. Wenn Sie weiterhin einen Blick auf die Wirklichkeit in diesem Lande werfen würden, wüssten Sie, dass knapp eine Million Arbeitslosenhilfeempfänger mit dem Arbeitslosengeld II weniger bekommt als bisher und 600 000 bisherige Bezieher von Arbeitslosenhilfe gar keine Leistungen erhalten werden. Wenn Sie den „Spiegel“, das Nachrichtenmagazin, einmal lesen würden, könnten Sie auch wissen, dass infolge der EU-Osterweiterung mit
ihrer Dienstleistungsfreiheit allein 26 000 deutsche Fleischarbeiter ihren Arbeitsplatz verloren haben.
Da die Altparteien, die hier im Plenum mit fünf Fraktionen vertreten sind, all die eben genannten wirtschaftlichen und sozialen Probleme zu verantworten haben, ist verständlich, dass hier Nebenkriegsschauplätze eröffnet werden und mit Randgruppenthemen von den Problemen der Mehrheit in diesem Land abgelenkt werden soll.
Nein, ich bin jetzt wirklich beim letzten Satz. Sie, meine Damen und Herren von den Altparteien, sind Minderheitenvertreter, aber keine Volksvertreter. Bei uns von der NPD ist das noch umgekehrt und deswegen lehnen wir den Gesetzantrag ab.
Frau Abg. Herrmann, bitte. – Meine Damen und Herren! Ich bitte wieder um etwas Ruhe, damit wir der Abg. Herrmann zuhören können.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Gemeinwesen lebt von der Vielfalt. Es ist ein Verstoß gegen grundlegende Menschen- und Bürgerrechte, wenn Menschen wegen ihrer persönlichen Eigenschaften ausgegrenzt und angefeindet werden, zum Beispiel wegen ihrer sexuellen Identität. Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist Ausdruck für die rechtliche Anerkennung homosexueller Beziehungen. Staatliche Unterdrückung von Homosexualität war in Deutschland über Jahrhunderte bittere Realität. Für die demokratische Gestaltung der Zukunft ist es wichtig, dass dies nicht in Vergessenheit gerät.