Protocol of the Session on July 13, 2005

Gibt es dazu Diskussionsbedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich diesen Änderungsantrag zur Abstimmung auf. Wer diesem Änderungsantrag in der Drucksache 4/2557 seine Zustimmung geben kann, den bitte ich, das jetzt anzuzeigen. – Danke schön. Ich frage nach Gegenstimmen. – Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl Stimmenthaltungen ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich angenommen. Wir müssen dann noch einmal über Nr. 14 insgesamt inklusive der Änderung abstimmen. Ich rufe also auf, über Nr. 14 mit der Änderung, die soeben beschlossen wurde, abzustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen ist Nr. 14 des Artikels 1 mehrheitlich beschlossen worden. Ich rufe die Nr. 15 des Artikels 1 auf. Wer dieser zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke.

Und die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist die Nr. 15 mehrheitlich beschlossen worden.

Ich rufe Artikel 2, Änderung des Fraktionsrechtsstellungsgesetzes, auf. Wer diesem Artikel 2 seine Zustimmung geben kann, bitte ich das jetzt anzuzeigen. – Danke schön. Und Stimmen dagegen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist Artikel 2 mehrheitlich beschlossen worden.

Ich rufe Artikel 3, In-Kraft-Treten, auf. Wer sich diesem Artikel 3 anschließen kann, den bitte ich ums Handzeichen. – Danke. Ich frage nach Gegenstimmen. – Danke. Und Stimmenthaltungen? – Danke. Bei Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist Artikel 3 mehrheitlich beschlossen worden.

Meine Damen und Herren, da in der 2. Lesung ein Änderungsantrag beschlossen worden ist, schlage ich vor, dass wir die 2. Lesung an dieser Stelle beenden und am Freitag dieses Gesetz in 3. Lesung endgültig beraten und beschließen. Damit können wir diesen Tagesordnungspunkt beenden.

Ich rufe auf – – Herr Dr. Hahn zur Geschäftsordnung, bitte.

Debatte außerhalb der Tagesordnung zum 1. Untersuchungsausschuss „Sachsen LB“

Frau Präsidentin! Ich habe einen Antrag zur Geschäftsordnung. Wir haben eine Meldung der Nachrichtenagentur ddp vom heutigen Tag, 13:26 Uhr, bekommen mit der Aussage – ich zitiere –: „Auf die von der PDS geforderte Stellungnahme von Ministerpräsident Georg Milbradt zu den jüngsten Vorwürfen in der Affäre der Landesbank wird die Staatsregierung mit einer Erklärung von Finanzminister Horst Metz, beide CDU, reagieren. Diese werde Metz noch am Mittwoch im Landtag abgeben, sagte Regierungssprecher Thomas Raabe auf ddp-Anfrage in Dresden.“

Frau Präsidentin, ich möchte gern wissen, wann die hier durch den Regierungssprecher – offenbar auch abgestimmt mit dem Ministerpräsidenten – angekündigte Erklärung abgegeben wird. Das Parlament hat ein Recht zu erfahren, wann diese Äußerung hier vor dem Landtag stattfindet.

Sollte das jetzt nicht möglich sein, sollte die Erklärung Ihnen gegenüber noch nicht angezeigt worden sein, dann bitten wir um eine Unterbrechung von zehn Minuten, um prüfen zu können, ob eine Herbeirufung des Ministerpräsidenten nach Artikel 57 der Geschäftsordnung angezeigt ist. Es muss in dieser Sache seitens der Staatsregierung endlich Stellung gegenüber dem Parlament bezogen werden.

(Beifall bei der PDS)

Herr Abg. Dr. Hahn! Dem Präsidium, also hier der Versammlungsleitung, liegt keine solche von Ihnen erwähnte Anzeige vor.

Dann beantragen wir eine Auszeit.

Demzufolge werde ich Ihrem Antrag auf 10-minütige Auszeit stattgeben.

Wir treffen uns wieder um 16:50 Uhr hier im Saal.

(Unterbrechung von 16:40 Uhr bis 16:51 Uhr)

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, die Plätze wieder einzunehmen. Die zehn Minuten Auszeit sind jetzt vorüber.

Ich gehe davon aus, dass die PDS-Fraktion nach der Auszeit nun eine Erklärung abgibt. Herr Prof. Porsch, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bekanntlich hat meine Fraktion heute früh beantragt, dass der Staatsminister der Finanzen heute noch bzw. innerhalb der drei Plenartage dem Landtag eine Erklärung abgibt zu dem Vorwurf, dieses Hohe Haus belogen zu haben.

Gegen 13:00 Uhr – mein Kollege Hahn hat vorhin darauf hingewiesen – gab es eine Agenturmeldung, wonach der Regierungssprecher erklärt hat, dass wir diese Erklärung heute noch bekommen. Ich frage nun den Ministerpräsidenten – weil er nicht anwesend ist, seinen Stellvertreter –, wann und ob überhaupt heute diese Erklärung zu erwarten ist.

Gut. Dann rufe ich jetzt die Staatsregierung auf. – Herr Staatsminister Winkler will die Antwort geben.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ministerpräsident ist aufgrund eines dringenden Termins nach Berlin unterwegs und kann deshalb nicht anwesend sein. Ich möchte dazu Folgendes sagen: Die Erklärung der Presseagentur, auf die sich Prof. Porsch bezogen hat, ist in diesem Punkt missverständlich. In der Äußerung des Regierungssprechers war davon die Rede, dass der Staatsminister der Finanzen zu den heute Morgen von der PDS erhobenen Vorwürfen Stellung nehmen wird.

(Dr. André Hahn: Im Landtag! – Dr. Fritz Hähle, CDU: Innerhalb von drei Tagen!)

Diesem ist der Minister nachgekommen. Der Finanzminister hat inzwischen eine Pressemitteilung herausgegeben. Sie liegt allen vor.

(Empörung bei der PDS)

Dieser Pressemitteilung ist inhaltlich nichts hinzuzufügen. Insofern gibt es keinen Grund, hier noch weiter im Plenum darüber zu sprechen. Vielen Dank.

Herr Prof. Porsch bitte noch einmal.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In dieser Agenturmeldung ist eindeutig die Rede davon, dass diese Erklärung im Landtag abgegeben wird, und eine einfache Pressemitteilung ist keine Erklärung im Landtag.

(Beifall bei der PDS)

Aus diesem Grund erkläre ich für meine Fraktion: Eine derartige Art und Weise des Umgangs mit dem Parlament akzeptieren wir nicht. Es ist nicht angemessen, in dieser Art und Weise mit diesem Hohen Haus umzugehen. Deshalb beantragen wir nach § 57 der Geschäftsordnung die Herbeirufung des Ministerpräsidenten.

(Beifall bei der PDS)

Möchten sich die Fraktionen dazu äußern? – Bitte, Herr Bartl.

Ich spreche und begründe den Antrag wie folgt: Das Recht des Parlaments ergibt sich aus Artikel 49 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung. Hiernach können der Landtag und seine Ausschüsse jederzeit die Anwesenheit eines jeden Mitglieds der Staatsregierung verlangen. Auf diesen verfassungsmäßigen Artikel berufen wir uns. Die Begründung dafür ist, dass bekanntlich im Kontext mit der ersten Sitzung des Untersuchungsausschusses im

Zuge der Beweisaufnahme in der Anhörung des Zeugen Hausbacher gravierende Vorwürfe hinsichtlich offenbar falscher Angaben des Staatsministers der Finanzen gegenüber dem Parlament gegenständlich waren. Der Vorwurf steht im Raum. Nachdem der Finanzminister erklärt hat, dass es derartige Verhandlungen mit Vertretern des Herrn Hausbacher über eine Entschädigungszahlung bzw. Abstandszahlung von 35 Millionen Euro nicht gab, liegen uns jetzt entsprechende persönliche Erklärungen verschiedener, an diesen Gesprächen teilnehmender Personen vor. Diese unterstreichen noch einmal die Richtigkeit der Behauptungen von Hausbacher. Insofern besteht dringender Klärungsbedarf. Deshalb sehen wir die Notwendigkeit, den Ministerpräsidenten herbeizurufen.

(Beifall bei der PDS)

Ich frage noch einmal nach, ob die Fraktionen Redebedarf dazu haben und sich äußern wollen. – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Es ist nach § 57 Herbeirufung des Ministerpräsidenten durch die PDS-Fraktion beantragt worden. Wir brauchen dafür eine Mehrheit. Ich frage, wer für diesen Antrag stimmt. Den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist diese Herbeirufung mehrheitlich abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Damit rufe ich jetzt den nächsten Tagesordnungspunkt auf.

(Unruhe im Saal)

Es gibt jetzt keine Möglichkeit mehr. Erklärungen zum Abstimmungsverhalten werde ich zulassen. Ist es an dem, dass Sie das tun wollen? – Bitte.

Danke, Frau Präsidentin. – Ich möchte eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten abgeben. Ich habe für die Herbeirufung des Ministerpräsidenten gestimmt, weil mir einiges unerklärlich ist – nach dem, was ich heute früh vorgetragen habe und was im Laufe des Tages an Ereignissen den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses zur Kenntnis gelangte. Wovon ich spreche? Es ist neues Material hinzukommen. Dies unterstützt ganz klar und eindeutig, was ich heute angesprochen habe. Es ist mir unerklärlich, dass die Staatsregierung darauf nicht antworten will oder kann. Aus diesem Grunde habe ich für die Herbeirufung gestimmt. Außerdem bitte ich den Ausschussvorsitzenden, der sich im Sächsischen Landtag befindet, unverzüglich – ich betone unverzüglich – eine Sondersitzung des Untersuchungsausschusses einzuberufen.

(Beifall bei der PDS)

Danke schön. – Das müssten Sie dann schriftlich tun. Gut. – Ich beende jetzt diesen Punkt und rufe auf den

Tagesordnungspunkt 5

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes (Lebenspartnerschaftsausführungsgesetz – LPartAusfG)

Drucksache 4/1169, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP

Drucksache 4/2478, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Die Reihenfolge zur Aussprache in der ersten Runde lautet FDP, CDU, SPD, NPD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der FDP-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte es kurz machen. Wir freuen uns, dass die Beschlussempfehlungen aus den Ausschüssen positiv unseren Gesetzesänderungen entgegentreten. Wir stimmen auch den Änderungsvorschlägen der Koalition zu. Umstritten, etwas kleinlich war die Diskussion, wie viel diese Eheschließungen zu kosten haben. Da finden wir die jetzige Regelung im Änderungsantrag ebenfalls besser, wenn man sagt, es solle lieber nichts drin stehen, als das etwas Falsches drin steht. Aus diesem Grund freuen wir uns, dass wir gemeinsam ein Stück weit Sachsen weltoffener und toleranter gestalten können, als es jetzt ist. – Danke schön.

(Beifall bei der FDP)

Die CDU-Fraktion – Herr Bandmann, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Änderungsantrag der Koalition zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion orientiert sich an den Regelungen, wie sie in anderen deutschen Ländern derzeit üblich sind. Dazu gehören die Verpartnerung im Standesamt und die Zuweisung von eventuellen Streitigkeiten an die Amtsgerichte als Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dies ist in sieben anderen Bundesländern ebenso geregelt, nämlich in Bremen, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, NordrheinWestfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die von Ihnen angegriffene Regelung der Kosten in den Kommunen findet so ebenfalls in Thüringen und Niedersachsen statt. Sie ist Ausdruck von kommunaler Selbstverwaltung. Sie wird so von den kommunalen Spitzenverbänden in Sachsen, vor allem vom SSG, voll mitgetragen. Homosexuelle werden weder durch den vorliegenden Gesetzentwurf noch durch das übrige bestehende Recht benachteiligt. Vergleichsmaßstab zur gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ist eben nicht die Ehe. Die Ehe ist sachlich etwas anderes.