Protocol of the Session on June 23, 2005

Der Bürgermeister der Stadt Mügeln stellte mit Schreiben vom 2. Juni 2005 dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus dar, dass 41 Anmeldungen vorlägen, und beantragte die Einrichtung einer Klassenstufe 5. Eine Prüfung des Regionalschulamtes Leipzig vom 7. Juni 2005 ergab, dass im Gegensatz zur Information der Stadt nur 24 Anmeldungen für die Mittelschule Mügeln vorlagen. Mit Datum vom 11. Juni 2005 wurde diese Darstellung des Regionalschulamtes vom Schulleiter der Mittelschule, welcher als Quelle für die Aussage der Stadt diente, bestätigt.

Da die Voraussetzungen gemäß Schulgesetz nicht vorliegen und Hinweise auf Ausnahmetatbestände ebenfalls nicht bekannt sind, war eine Rücknahme des Bescheides vom 27. Mai 2005 nicht möglich. Die Eltern der Schüler, die sich an der Mittelschule Mügeln anmeldeten, erhielten mit Datum vom 31. Mai einen Bescheid über die Aufnahme ihrer Kinder von der alternativ gewünschten Schule.

Zur Frage 2: Da keine ausreichenden Anmeldezahlen vorlagen, kann an der Mittelschule Mügeln im nächsten Schuljahr keine Klassenstufe 5 gebildet werden.

Haben Sie Nachfragen?

Nein, dazu nicht. Vielen Dank.

Frau Abg. Altmann, bitte; Frage Nr. 5.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Frage bezieht sich auf die Förderung der Umstellung auf ökologischen Landbau. Seit Herbst 2004 werden in Sachsen keine Förderanträge von Landwirten bewilligt, die von konventionellem auf ökologischen Ackerbau umstellen wollen. Als Begründung wird genannt, dass im Jahr 2006 die aktuelle EUFörderperiode ausläuft und es nicht sicher ist, ob ab der neuen Förderperiode 2007 Ökolandbau noch EU-Förderschwerpunkt sein wird. Wer auf Ökolandbau umstellen will, muss sich auf fünf Jahre festlegen. Deshalb fallen diese Anträge in den genannten Zeitraum.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Wie bewertet die Staatsregierung die Tatsache, dass anders als Sachsen 13 Bundesländer für diesen Zeitraum Übergangslösungen gefunden haben und ihren Ökolandbau wie bisher weiter fördern?

2. Wie hat die Staatsregierung vor, ab 2007 Agrarumweltmaßnahmen, und hier speziell die Umstellung auf ökologischen Landbau, zu fördern, vorausgesetzt, dass das nach der künftigen EU-Richtlinie noch möglich ist?

Herr Minister Tillich.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abg. Altmann! Die Europäische Kommission hat den

Mitgliedsstaaten für die neue Förderperiode ab 2007 bisher keinerlei Mittel zur weiteren Finanzierung der bereits bewilligten Maßnahmen sowie zur Finanzierung von neuen Maßnahmen im Rahmen von Agrarumweltprogrammen zugesichert. Eine Planungssicherheit für den Freistaat Sachsen und die betroffenen Landwirte besteht somit ab 2007 nicht. Diejenigen Bundesländer, die anders als Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg und Sachsen – zurzeit prüft Schleswig-Holstein diese Frage auch – Neuanträge im Ökolandbau zulassen, verschieben nur die daraus folgenden Finanzierungsprobleme. Bei einer wesentlich geringeren Finanzausstattung ab 2007 müssten dann entsprechende Umbewilligungen umgesetzt werden. Ich halte eine solche Politik für nicht verantwortbar. Deswegen habe ich mich anders entschieden. Zur Frage 2: Abhängig von der finanziellen Ausstattung sowohl der EU- als auch der Bundesprogramme besteht für mich das Ziel, auch künftig Agrarumweltmaßnahmen, einschließlich des ökologischen Landbaus, zu unterstützen. Im Übrigen sieht der Entwurf der ELER-Verordnung diese Fördermöglichkeit ab 2007 vor. Sobald sich die finanziellen Rahmenbedingungen klarer abzeichnen, können auch die konkreten Maßnahmen der Agrarumweltförderung näher bestimmt werden.

Ich habe noch zwei Nachfragen. Die erste Frage: Wie schätzen Sie die Gefahr ein, dass durch diese zweijährige Pause in der Umstellungsförderung im ökologischen Landbau Sachsen gegenüber den anderen Bundesländern auf diesem Gebiet ins Hintertreffen gerät? Die zweite Frage: Wie vereinbart sich die Praxis, dass Sie nicht wie die meisten Bundesländer einfach eine Lösung für die Übergangsphase gefunden haben, mit dem Ziel im Landesentwicklungsplan Sachsen für 2003, den Ökolandbau in den – so glaube ich – nächsten zehn Jahren auf 10 % anwachsen zu lassen?

Sehr geehrte Frau Abg. Altmann! Zur ersten Frage: Es sind im Prinzip nur Neuantragsteller von dieser Regelung betroffen. Das betrifft nicht die Altantragsteller sowohl der konventionellen Landwirtschaft als auch des ökologischen Landbaus. Das heißt, der prozentuale Anteil derjenigen, die davon betroffen sind, ist auch im Hinblick auf die Gesamtzahl der im ökologischen Landbau tätigen Betriebe klein. Außerdem werden wir morgen eine umfangreiche Debatte zu diesem Thema haben. Deswegen will ich die Frage nicht weiter beantworten. Zur zweiten Frage: Ich habe versucht, Ihnen darzulegen, warum ich mich so entschieden habe. In Abhängigkeit von den finanziellen Möglichkeiten, die der Freistaat Sachsen im Jahr 2007 haben wird bzw. haben könnte, wollte ich keine Vorbindungen eingehen, die seitens des Freistaates anschließend nicht eingelöst werden können. Das hätte bei den betroffenen Betrieben ebenfalls zu dramatischen Veränderungen geführt. Deshalb glaube ich, dass die Entscheidung richtig war.

Danke schön.

Herr Dr. Müller, bitte; Frage Nr. 18.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In meiner Frage geht es noch einmal um das Thema Castortransport. Ich frage die Staatsregierung: 1. Am 13.06.2005 erfolgte der letzte „Castortransport“ aus Rossendorf. Somit lagern jetzt keine wesentlichen Mengen radioaktiver Abfälle mehr in diesem ehemaligen Kernforschungszentrum. Welche Veränderungen ergeben sich dadurch in der Bewirtschaftung/Nutzung des Objektes Rossendorf? 2. Welche Veränderungen ergeben sich für die bisher in Rossendorf im Zusammenhang mit der Lagerung der radioaktiven Abfälle Beschäftigten (zum Beispiel Entlas- sungen von Fachkräften aus dem Bereich Kernforschung oder Versetzung von Beamten/Bediensteten des Objekt- schutzes etc.)?

Für die Staatsregierung antwortet Frau Ministerin Ludwig.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es trifft nicht zu, dass nach dem letzten Castortransport am 13.06.2005 keine radioaktiven Abfälle mehr in Rossendorf lagern. In den Castorbehältern ist Kernbrennstoff transportiert worden. Radioaktive Abfälle können seit Schließung des Endlagers Morsleben im September 1998 auf absehbare Zeit nicht entsorgt werden. Aus diesem Grunde werden die beim Rückbau der ehemaligen kerntechnischen Anlagen am Forschungszentrum Rossendorf anfallenden radioaktiven Abfälle in einer dafür extra errichteten und genehmigten Halle zwischengelagert, bis ein Endlager für radioaktive Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland in Betrieb ist. Darüber hinaus wird am Standort Rossendorf die gesetzlich vorgeschriebene Landessammelstelle für radioaktive Abfälle für die Länder Freistaat Sachsen, Freistaat Thüringen und Sachsen-Anhalt betrieben, in der die laufend anfallenden radioaktiven Abfälle aus Forschung, Wirtschaft und Medizin so lange zwischengelagert werden, bis ein Endlager verfügbar ist. Nach Auffassung der Bundesrepublik Deutschland wird ein Endlager erst in zirka 30 Jahren benötigt. Mit den Castortransporten ist ein wesentlicher Anteil der am Forschungsstandort noch vorhandenen Kernbrennstoffe entsorgt worden. Alle Kernbrennstoffe – nicht nur die jetzt abtransportierten 951 Brennelemente des Forschungsreaktors – wurden bzw. werden in der Einrichtung zur Entsorgung für Kernmaterial Rossendorf (EKR) am Standort so lange gesichert, bis sie vom Standort entfernt werden können. Die EKR ist daher kein Kernmaterialzwischenlager, sondern eine Einrichtung, die der Handhabung und Transportbereitstellung von Kernmaterial dient. Sie verfügt über die entsprechende atomrechtliche Umgangsgenehmigung. Der Abtransport der Brennelemente in CastorBehältern in das Zwischenlager Ahaus war der wichtigste, aber nicht der letzte Schritt hin zur vollständigen Entsorgung der am Standort noch vorhandenen Kernbrennstoffe. Über die Entsorgung der Reaktorbrennelemente hinaus ist in der Vergangenheit bereits eine Reihe von Kernma

terialentsorgungsmaßnahmen durchgeführt worden. Als nächste Maßnahme wird die Entsorgung der noch vorhandenen Restmengen an hoch angereichertem Kernmaterial in Angriff genommen. Erst nach ihrer erfolgreichen Umsetzung können die umfangreichen und kostenintensiven Objektschutzmaßnahmen zurückgeführt werden.

Durch den Abtransport der bestrahlten Brennelemente nach Ahaus allein ergeben sich daher noch keine Veränderungen in der Bewirtschaftung des Objektes. Der erfolgte Castortransport stellt aber eine wesentliche Voraussetzung für eine solche Veränderung dar.

Zur zweiten Frage: Aus den gleichen Gründen, wie eben dargelegt, ergeben sich auch keine unmittelbaren Veränderungen hinsichtlich der Beschäftigten im Verein für Kernverfahrenstechnik und Analytik Rossendorf e. V. Für die zeitlich begrenzte Tätigkeit des Verladens der CastorBehälter wurde Personal eingesetzt, das sonst im Rückbau und der Entsorgung radioaktiver Reststoffe tätig war und weiterhin tätig sein wird.

Ich danke Ihnen.

Herr Dr. Schmalfuß, bitte; Frage Nr. 9.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich ziehe meine zwei Fragen vor dem Hintergrund, dass wir heute Nachmittag einen Dringlichkeitsantrag zum Themenkomplex Sachsen LB haben, zurück. – Danke.

Gut. – Dann bitte noch Frau Altmann; Frage Nr. 6.

Es geht um die zukünftige Förderung von privaten Kleinkläranlagen durch den Freistaat Sachsen. Nachdem noch im April dieses Jahres durch die Haushaltsdiskussion durch die CDU-Fraktion ein Änderungsantrag der PDS-Fraktion abgelehnt wurde, in dem begehrt wurde, ein Programm zur Förderung der Nachrüstung und des Neubaus von Kleinkläranlagen privater Grundstücksbesitzer aufzulegen, wird der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Dr. Hähle, in der „Freien Presse“ Glauchau am 2. Juni dieses Jahres wie folgt zitiert: „Das Anliegen einer Förderung von privaten Kleinkläranlagen habe ich dem Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft vorgetragen. Er hat mich davon unterrichtet, dass es in seinem Hause Überlegungen gibt, eine solche Möglichkeit zu eröffnen.“

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wann wird die entsprechende Richtlinie des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für ein Programm zur Förderung von privaten Kleinkläranlagen in Kraft treten?

2. Welche Förderkonditionen – also wer, wie und wie hoch gefördert wird – soll das Programm voraussichtlich beinhalten?

Herr Minister Tillich, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Altmann! Zur Frage 1: Bei der Abwasserbeseitigung setzt sich die Sächsische Staatsregierung für ein konzeptionelles Vorgehen ein. Damit wollen wir sicherstellen, dass nicht nur die Bedürfnisse des Einzelnen, sondern die Bedürfnisse der gesamten Gemeinschaft der Bürger berücksichtigt werden. Hierfür gibt es in Sachsen Abwasserbeseitigungskonzepte. Sie entstanden in Umsetzung der gesetzlich verankerten kommunalen Pflichtaufgaben der Abwasserbeseitigung, zu deren Wahrnehmung die Gemeinden oder Zweckverbände verpflichtet sind. Diese Konzepte sehen ein gleichberechtigtes Miteinander zentraler und dezentraler Anlagen zur Abwasserbeseitigung vor. Mein Haus verfolgt das Ziel, die auch für Kleinkläranlagen gesetzlich geforderte biologische Reinigung des Abwassers bis 2015 flächendeckend zu erreichen. Dazu erheben wir zurzeit den Ausstattungsgrad der Reinigung der Kleinkläranlagen.

Ein Förderprogramm für Kleinkläranlagen, Frau Altmann, das, wie von der PDS gefordert, mit der Gießkanne alles fördert, gibt es nicht und wird es auch künftig nicht geben.

Zur Frage 2, Sie haben sie schon gestellt – –

Die zweite Frage wäre dann – da wir davon ausgegangen sind, dass so ein Programm kommen wird –, welche Förderkonditionen es voraussichtlich haben soll, wer, wie hoch usw.

Richtig. Die Frage 2 würde sich nach der Beantwortung der Frage 1 erübrigen.

Eine erste Nachfrage: Wie kommt der Kollege Dr. Hähle dann eigentlich zu den für mich so klaren Aussagen in der „Freien Presse“ Glauchau? Und eine zweite Frage: Hat ein entsprechendes Gespräch, mit dem er ja auch dort zitiert wird, stattgefunden?

Ein Gespräch hat in dem Sinne, wie ich es in der Frage 1 beantwortet habe, zwischen mir und Dr. Hähle stattgefunden. Zur weiteren Frage, wie sich Herr Dr. Hähle geäußert hat, müssen Sie ihn fragen. Sie haben mich als Vertreter der Staatsregierung gefragt.

Danke.

Herr Abg. Schön hat seine Anfrage zurückgezogen. Deshalb bitte ich jetzt Herrn Jung; Frage Nr. 10.

Frau Präsidentin, es geht um den Landessportbund Sachsen. Der Doppelhaushalt 2005 und 2006 sieht im Zuwendungsvertrag zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus und dem Landessportbund Sachsen eine Kürzung gegenüber 2004 in Höhe von 450 000 Euro vor. Darüber hinaus wurden bereits im Vorfeld der Steuerschätzungen durch das Sächsische Staatsministerium der

Finanzen vorläufig nur 90 % der Haushaltsansätze freigegeben. Unter diesen Voraussetzungen wurde der Landessportbund Sachsen angehalten, die Förderung von Großsportgeräten zunächst auszusetzen. Dem ist der LSB nachgekommen und hat bisher keine Zuwendungsverträge bezüglich der Förderung von Großsportgeräten an die Sportvereine geschickt. Vor dem Hintergrund, dass der Landessportbund Sachsen inzwischen auch mit Dritten (unter Vorbehalt) Zuwendungen vertraglich vereinbart hat, frage ich die Staatsregierung:

1. Wie wirkt sich die vom Staatsminister der Finanzen verhängte Haushaltssperre auf den Zuwendungsvertrag zwischen Staatsministerium für Kultus und Landessportbund Sachsen insgesamt aus?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, weitere Einsparungen gegenüber dem Landessportbund Sachsen zu verhindern?

Herr Minister Flath, bitte.

Frau Präsidentin! Herr Abg. Jung, eine detaillierte Festlegung der Sperrung auf einzelne Bereiche ist noch nicht abschließend erfolgt. Deshalb kann ich Ihre Frage zum heutigen Zeitpunkt nicht weiter beantworten.

Kann ich damit rechnen, dass ich es dann schriftlich bekomme, wenn es so weit ist?

Das ist wahrscheinlich schwierig. Ich habe nichts dagegen. Ich gehe ohnehin davon aus, dass das dann öffentlich wird. Ich kann aber zum heutigen Zeitpunkt noch nichts sagen, da es eine schwierige Frage ist, eine solche Sperre in einzelnen Bereichen umzusetzen und in welchem Zeitraum das im Einzelnen erfolgt.

Danke.

Bitte schön.