Protocol of the Session on April 22, 2005

In den einschlägigen Gesetzestexten wird von Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder gesprochen. Die notwendigen Hilfen in solchen Fällen können nur in fachübergreifender Zusammenarbeit angemessen gestaltet werden. Medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Hilfen sind dabei als unverzichtbare Bestandteile eines ganzheitlichen Hilfekonzepts zu sehen, in das auch die Familie selbst einbezogen ist. Dies ist mit dem Fachbegriff der Komplexförderung gemeint.

Insgesamt geht es also um Frühförderung mit den Familien. Sie bestimmen den Weg und die auszuwählenden Maßnahmen maßgeblich mit.

Frühförderung strebt an, Auffälligkeiten oder Beeinträchtigung möglichst zeitig zu erkennen, das Auftreten von Behinderungen zu verhüten, Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder zu beheben. Dadurch soll das Kind bestmögliche Chancen für die Entfaltung seiner Persönlichkeit bekommen. Es soll optimale Entwicklungschancen für ein selbstbestimmtes Leben und für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe geboten bekommen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat bereits einen Haushaltsände

rungsantrag zum Thema der Frühförder- und Frühberatungsstellen gestellt, der erfreulicherweise auch angenommen wurde. Ziel dieses Antrages war es, die Zeitspanne finanziell zu überbrücken, und zwar ohne Einschnitte bei den Trägern, bis eine Vereinbarung zur Regelung der Frühförderung gemäß SGB IX und Frühförderungsverordnung des Bundes für den Freistaat Sachsen getroffen sein wird.

Flankierend haben wir den Antrag gestellt, der Ihnen jetzt vorliegt. Wir beantragen, dass auf der Grundlage des SGB IX – es stammt aus dem Jahre 2001 – und der Frühförderungsverordnung des Bundes aus dem Jahre 2003 eine Vereinbarung zur Regelung der Frühförderung auf ganzheitlicher Komplexleistung getroffen wird. Dazu gehört die Festlegung von Rahmenbedingungen. Frühförderung ist eine ganzheitliche Komplexleistung und diesem Konzept einer interdisziplinären Frühförderung und Komplexleistung liegt die gesetzliche Regelung auf Bundesebene zugrunde.

Es wird unbestritten als richtig anerkannt und ist nun auf Landesebene umzusetzen. Das heißt konkret, dass sich betroffene Eltern an eine Stelle wenden können, die fachübergreifend arbeitet und den Unterstützungsbedarf des Kindes organisiert und koordiniert. Die Festlegung von Leistungsbeschreibungen als Zweites: Frühförderung enthält sowohl medizinische wie nichtärztliche sozialpädiatrische, psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Leistungen und die Beratung der Eltern.

Zum Dritten, die Festlegung einer Kostenaufteilung: Diese erfolgt zwischen Krankenkassen, Sozialhilfeträgern und dem Freistaat. Wesentlich ist uns dabei, dass an diesen Verhandlungen auch die Träger von Frühförder- und Frühberatungsstellen beteiligt sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Versucht man zu beziffern, wie viele Kinder oder Familien betroffen sind, kann man sich nur annähern. In Sachsen hatten am 31.12.2003 1 097 Kinder einen anerkannten Grad der Behinderung von mehr als 50 %. Dies entspricht einer Steigerung von 15,2 % im Vergleich zum Jahr 2001 in dieser Altersgruppe. Damit ist jedoch nur ein Teil der Kinder beziffert, der in Frühförder- und Frühberatungsstellen betreut wurde. Eine Gesamtzahl für Sachsen ist nicht erfasst.

Die Verhandlungen dauern jetzt schon fast eine ganze Frühfördergeneration – Zeit, die jedoch in der Kinderentwicklung etwas unendlich Kostbares ist. Wir bitten Sie daher, unserem Antrag zuzustimmen.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Als Nächste Frau Strempel für die CDU bzw. für die Koalition.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus Rücksicht auf die fortgeschrittene Zeit möchte ich die Rede jetzt zu Protokoll geben und bitte auch im Namen der Koalition, dass das Sozialministerium so schnell wie möglich die notwendige Vereinbarung erarbeitet. Ich danke bereits im Voraus, dass Sie das tun werden. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Danke schön. – Dann rufe ich die PDS-Fraktion auf. Frau Dr. Höll.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Plenardebatte begann mit dem politischen Meinungsaustausch zum Antidiskriminierungsgesetz und endet mit der Diskussion zur frühkindlichen Förderung, zwei Themen, die scheinbar nicht viel miteinander zu tun haben, aber sich doch im Wesentlichen um dasselbe Thema drehen: Wie gelingt es uns Politikerinnen und Politikern, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Menschen ihr Leben eigenverantwortlich selbst gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können? Für die Antragstellung zur Frühförderverordnung des Freistaates Sachsen gebührt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dank; denn es geht darum, die Situation von Kindern, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, zu verbessern, um ihnen später als Erwachsene eben zu ermöglichen, ihr Leben möglichst selbstbestimmt leben zu können und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Auf dem 13. Symposium zur Frühförderung, veranstaltet von der Universität Potsdam im März dieses Jahres, musste leider festgestellt werden – in einer Resolution wurde darauf hingewiesen –, dass das SGB IX zwar im Jahr 2001 verabschiedet wurde und darin festgeschrieben ist, dass behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen nach dem SGB IX und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen Leistungen erhalten sollen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter oder von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.

Es kam allerdings nicht im Zuge der Verabschiedung des Sozialgesetzbuches IX zu einer Verabschiedung von gemeinsamen Empfehlungen und damit einer wirklichen gesetzlichen Rahmenvereinbarung, die für alle Bundesländer gilt. Letztlich haben sich die Leistungsträger untereinander zerstritten und der politische Druck war nicht ausreichend stark, so dass wir eine Situation haben, dass bisher in keinem einzigen Bundesland dazu eine wirklich tragfähige gesetzliche Regelung verabschiedet wurde.

Trotzdem ist natürlich die Arbeit für und mit behinderten Kindern weitergegangen. Es gibt inzwischen Konzepte einer komplexen Behandlung von Früherkennung und Frühförderung. Das ist jetzt auf einen festen Boden

zu stellen. Darum geht es hier in diesem Antrag und ich bin froh, dass signalisiert wurde, dass Sachsen tatsächlich etwas tun wird. Meines Erachtens ist es überfällig – denn wenn man überlegt, dass bei der Frühförderung ein Zeitraum von sechs Jahren gilt und inzwischen schon vier Jahre ins Land gegangen sind, also fast schon eine Generation von Kindern bisher nicht in den Genuss gekommen ist –, das jetzt auf eine stabile Grundlage, auf der die Förderung erfolgt, zu stellen; es ist gut, dass es nun endlich geschehen soll.

Ich hoffe, dass vor diesem Hintergrund die Ankündigung der Staatsregierung, etwas zu tun, auch damit verbunden ist, dass dies dann schnell geschieht, denn viel Zeit geht ins Land und wir haben ansonsten eine Verunsicherung von Kindern, Eltern und von Fachleuten, die sich auf diesem Gebiet engagieren.

Wir unterstützen den Antrag und hoffen, dass hier bald etwas in die Wege geleitet wird.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Da die SPD bereits in der Koalition gesprochen hat und die NPD aufgrund knapper Redezeit verzichtet – sie gibt ihren Beitrag zu Protokoll –, macht Frau Schütz von der FDP die Runde der Abgeordneten komplett.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es auch kurz. Versprochen! Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder ist eine der lobenswertesten Aufgaben einer Gesellschaft zur Wahrung und zur Chancengleichheit zu Beginn des Lebens und zugleich eine der schwierigsten Anforderungen an die Umsetzung im materiellen, personellen und finanziellen Bereich.

Durch die Verordnung zur Früherkennung und zur Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder nach § 32 Nr. 3 SBG IX werden die in § 30 Abs. 1 und 2 selbigen Gesetzes genannten Leistungen abgegrenzt sowie die Übernahme und die Teilung der Kosten zwischen den beteiligten Rehabilitationsträgern und die Vereinbarung der Entgelte geregelt. An verschiedenen Stellen der Verordnung wird auf eine landesrechtliche Ausgestaltung verwiesen, die zum Beispiel als Landesrahmenempfehlung auf Landesebene ausgeführt werden kann. Dies ist bisher in Sachsen noch nicht geschehen. Ebenso, und der Einwurf sei mir gestattet, ist eine Prüfung zur Novellierung der Schulintegrationsverordnung und eine Rechtsabstimmung mit der Integrationsverordnung nach § 6 Kita-Gesetz nach Verabschiedung der Frühförderverordnung vom Juni 2003 sicherlich geboten. Sehr geehrte Damen und Herren, zum Antrag. Bereits in § 8 regelt die Bundesverordnung explizit, dass nach den §§ 5 und 6 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, heilpädagogische Leistungen und die zur Förderung der Behandlung erforderlichen Leistungen als ganzheitliche Komplexleistung zu erbringen sind. Daher ist eine Vereinbarung auch bei der Frage, mit wem zur Regelung der Frühförderung als ganzheitliche Komplexleistung zu verhandeln ist, sicherlich nicht als Doppelung durch die

Antragstellerin zu verstehen. Bei der Frage zu den Anforderungen an interdisziplinäre Frühförderstellen und sozialpädiatrische Zentren ist eine Landesrahmenempfehlung zur Konkretisierung der Anforderungen laut Begründung des Bundesrates zu diesem Verordnungsteil hingegen ausdrücklich erwünscht. Daher wäre eine tatsächliche Klarstellung im Änderungsantrag, verbunden mit einer Konkretisierung des Antrages zur Erarbeitung einer Landesrahmenempfehlung, sicherlich hilfreich gewesen. Wir werden trotzdem dem Antrag unter dieser Maßgabe zustimmen, damit die Staatsregierung weiß, worum sie ersucht wird. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP)

Danke schön. – Besteht seitens der Abgeordneten noch Redebedarf? – Nein. Dann frage ich die Staatsregierung. – Frau Orosz, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Staatsregierung gibt ihren Redebeitrag zu Protokoll.

(Beifall bei der CDU, der PDS und der SPD)

Das sollten Sie aber jetzt auch tun. Abgeben! Gut, auf alle Fälle steigen die Sympathiewerte. Das Schlusswort hat Frau Herrmann. Mikrofon 2, bitte.

Ich möchte noch auf etwas im Zusammenhang mit dieser Frühförderungsregelung hinweisen. Wir haben in Zukunft sicher Abgrenzungsschwierigkeiten mit der Weiterentwicklung der pränatalen Diagnostik und Schwangerenkonfliktberatung. Das ist ein Thema, welches wir auch in der Haushaltsberatung hatten. Das sei mir als letzte Bemerkung noch vergönnt. – Danke.

Das ist der Fall.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Ich stelle nunmehr den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 4/1366 zur Abstimmung. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Meine Damen und Herren! Zum Abschluss der 16. Sitzung des Sächsischen Landtages ein einvernehmliches Ergebnis; der Drucksache ist einstimmig zugestimmt worden.

Erklärungen zu Protokoll

Kinder sind das kostbarste Gut, das unsere Gesellschaft besitzt. Unsere Kinder gut zu versorgen, ihnen eine optimale Betreuung und Fürsorge zu gewährleisten muss daher unser aller Ziel sein. Wir sind verantwortlich dafür, dass jedes Kind gute Chancen für einen Start ins Leben erhält.

Mit der hier laut Ihrem gestellten Änderungsantrag beantragten Regelung für den Freistaat Sachsen soll vor allem den Kindern besondere Aufmerksamkeit zuteil werden, die aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderung ungleich schwerere Ausgangsbedingungen für einen optimalen Start ins Leben haben als gesunde Kinder. Diese Kinder benötigen eine viel stärkere Unterstützung. Und hier sind es besonders die Mütter, die die Mammutarbeit leisten, die ihre Berufe aufgeben, um sich der Betreuung ihrer Kinder oft bis in deren Erwachsenenalter hinein zu widmen.

Unsere Aufgabe ist es an dieser Stelle, die Rahmenbedingungen so einzurichten, dass Familien mit behinderten Kindern oder mit Kindern, die von Behinderung bedroht sind, eine allumfassende Unterstützung erhalten. Versetzen wir uns nur einmal in die Lage der Eltern, denen gerade eine Behinderung ihres Kindes bescheinigt wurde. Sie sind durch die neue Lebens- und Familiensituation stark belastet und häufig extrem verunsichert. Deshalb muss unsererseits als Gesetzgeber etwas getan werden, diese Familien zu entlasten und zu unterstützen. Diese Unterstützung muss so gestaltet sein, dass es selbstverständlich ist, dass die verschiedenen Rehabilitations- und heilpädagogischen Leistungen aufeinander abgestimmt sind. Diese Unterstützung muss so aussehen, dass es sich dabei für die Familie auch um eine echte Entlastung

handelt und nicht um eine weitere Belastung in Form von Besuchen verschiedenster Einrichtungen und dem „Lauf von Pontius zu Pilatus“, um Anträge zu stellen oder Formulare und Mittel diverser Art zu beschaffen. Wir sollten erreichen, dass sich Eltern in einer solchen Situation allumfassend beraten und nicht im Stich gelassen fühlen.

Gerade die interdisziplinär gestaltete Frühförderung erweist sich in der Praxis als eine echte Hilfestellung für die Eltern. Die Eltern bekommen nicht nur eine einzelne medizinische Leistung für ihr Kind verordnet. Sie bekommen daneben pädagogische Beratung für die optimale Förderung ihres Kindes und es wird ein langfristiger Therapieplan erstellt. Das Kind wiederum wird nach seinen individuellen Erfordernissen begleitet und es wird seinem persönlichen Tempo entsprechend gefördert. Eltern und Kinder sind dabei darauf angewiesen, dass die Hilfe schnell und verlässlich erfolgt. Besonders für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder ist Zeit ein wertvoller Faktor. Zeit, die ungenutzt verstreicht, wirft diese Kinder meilenweit in ihrer Entwicklung zurück und ist nur schwer wieder aufzuholen. Und – das sollte auch nicht unterschätzt werden – eine frühzeitig begonnene Förderung nutzt den Kindern für ihr zukünftiges Leben und kann sie in die Lage versetzen, trotz ihrer Behinderung ihr Leben allein zu meistern. Langfristig betrachtet dürften sich daraus für unsere Sozialkassen dabei durchaus Einsparungen ergeben.

Komplexleistungen der Früherkennung und Frühförderung gilt es in entsprechende Leistungsbeschreibungen zu fassen und Kostenaufteilungen zu regeln. Es handelt sich ohne Zweifel um ein Versäumnis, wenn wir in Sach

sen im Jahr 2 nach In-Kraft-Treten der bundesweiten Frühförderungsverordnung noch immer nicht über eine entsprechende Umsetzung auf Landesebene verfügen. Heißt das doch nichts anderes, als dass wertvolle Zeit für betroffene Kinder und Eltern verstrichen ist. Deshalb muss jetzt umso schneller daran gearbeitet werden, eine sächsische Vereinbarung auf den Weg zu bringen. Wichtig dabei ist, Früherkennung und Frühförderung nicht nur auf die Kosten zu reduzieren. Vielmehr muss im Interesse der Kinder die Leistungsqualität im Vordergrund stehen. Dass gerade bei Komplexleistungen Synergien entstehen, dürfte auf lange Sicht betrachtet eher zu Kostenreduzierungen führen.

Früherkennung und Frühförderung als Komplexleistung – betroffene Kinder und Eltern können aus der praktischen Umsetzung nur profitieren. Und deshalb sollten wir schnellstmöglich zu einer inhaltlichen Umsetzung dieser Komplexleistung finden und zu geeigneten Kostenstrukturen, die der Leistung gerecht werden.

Die Fraktionen der Koalition stimmen dem vorliegenden Antrag zu und bitten das SMS um schnellstmögliche Erarbeitung einer entsprechenden Vereinbarung.

Der hier vorliegende Antrag der Fraktion der GRÜNEN kann sehr schnell behandelt werden. Frühförderung in Deutschland ist der Oberbegriff für Hilfeangebote verschiedener Art, die in Anspruch genommen werden können, wenn sich Eltern hinsichtlich der Entwicklung ihres Kindes Sorgen machen oder wenn eine Entwicklungsbeeinträchtigung oder Behinderung des Kindes vorliegt. Viele Eltern stellen hohe Ansprüche an sich selbst. Sie wollen alles für ihr Kind tun, um seine eventuell beeinträchtigte Entwicklung günstig zu beeinflussen. Frühförderung wendet sich an Eltern, deren Kinder im Alter eines Säuglings bis zum Schulalter sind. Insbesondere will die Frühförderung dann helfen, wenn kleine Kinder hinsichtlich ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung Unterstützung benötigen. In den einschlägigen Gesetzestexten wird von der Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder gesprochen.

Die notwendigen Hilfen können nur in fachübergreifender Zusammenarbeit angemessen gestaltet werden. Medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Hilfen sind dabei als unverzichtbare Bestandteile eines ganzheitlichen Hilfekonzepts zu sehen, in das die Familie selbst einbezogen ist. Insgesamt geht es also um Frühförderung mit den Familien. Sie bestimmen den Weg und die auszuwählenden Maßnahmen maßgeblich mit.

Frühförderung strebt an, Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen möglichst früh zu erkennen, das Auftreten von Behinderungen zu verhüten, Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder zu beheben. Dadurch soll das Kind bestmögliche Chancen für die Entfaltung seiner Persönlichkeit bekommen. Es soll optimale Entwicklungschancen für ein selbstbestimmtes Leben und für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe geboten bekommen. – So weit zur Frühförderung.

Wie bei vielen Dingen, klingt die Theorie sehr schön. Leider ist es praktisch etwas anders geartet. In Sachsen ist es bis heute noch möglich, dass pädagogische und

heilpädagogische Leistungen unkoordiniert neben medizinisch-therapeutischen Maßnahmen erbracht werden können.