Protocol of the Session on April 22, 2005

heilpädagogische Leistungen unkoordiniert neben medizinisch-therapeutischen Maßnahmen erbracht werden können.

Die Beratung der betroffenen Eltern erfolgt oft nicht oder wird in Fördereinheiten am Kind versteckt, um sie dann abrechnungsfähig zu machen. Ob und wie viel Heilpädagogik, Logopädie, Ergotherapie und Krankengymnastik ein Kind erhält, ist leider immer noch davon abhängig, wie engagiert der zuständige Träger die Frühförderung finanziert.

Der größte Unterschied zwischen Frühförderung des letzten Jahrhunderts und der heutigen Frühförderung besteht darin, dass sich die Situation seit Beginn der Verhandlungen über die Komplexleistungen insgesamt verschlechtert hat. Seit dem Jahr 2000 kommen praktisch mit Hinweis auf die zu verhandelnde Komplexleistung keine Verhandlungen über Leistungsentgelt- oder Kapazitätsanpassungen zustande. Hinzu kommt die Verunsicherung bei Eltern, Mitarbeitern und Einrichtungsträgern.

Diese Probleme sind nicht neu. Aus Sachsen war im vergangenen Jahr zu hören, dass eine unterschriftsreife Vereinbarung vor den Wahlen nicht unterschrieben werden konnte. Nach der Wahl wurde diese von den Beteiligten wieder zurückgezogen.

Es ist also tatsächlich Zeit, hier etwas Druck auszuüben und zu vernünftigen Lösungen zu kommen. Daher wird meine Fraktion diesem Antrag zustimmen.

Mit der Einführung des SGB IX waren große Erwartungen verbunden. Die in Teil I enthaltenen Regelungen haben die selbstbestimmte Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen am Leben in der Gesellschaft rechtlich verankert. Früherkennung und Frühförderung wurden als Komplexleistung definiert. Die Hoffnungen auf ein „Leistungsgesetz“ haben sich allerdings nicht erfüllt. Das heißt, es gibt weiterhin keine gemeinsamen gesetzlichen Regelungen zur Erbringung komplexer Leistungen, auch nicht im Bereich der Frühförderung. Der Gesetzgeber hatte die Hoffnung gehegt, dass sich die Kostenund Rehabilitationsträger künftig selbst untereinander zur Erbringung komplexer Leistungen und zur Kostenzuordnung verständigen. Im Herbst 2002 gab es dazu auch einen Versuch: Im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation wurde ein Diskussionsentwurf für eine „Gemeinsame Empfehlung zur Früherkennung bedrohter Kinder“ erarbeitet. Leider ist es über diesen Versuch nicht hinausgegangen.

In Sachsen haben die Träger der Sozialhilfe und die Krankenkassen bereits im Sommer 2002 die vorläufige Kostenübernahme für alle im Rahmen der Früherkennung und Frühförderung zu erbringenden Leistungen vereinbart. Diese Vereinbarung trat rückwirkend zum 1. Juli 2001 in Kraft und sollte bis zum In-Kraft-Treten der im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation erarbeiteten gemeinsamen Empfehlung gelten, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres 2002.

Die Rehabilitationsträger auf Bundesebene haben leider nicht zu einer gemeinsamen Empfehlung gefunden. Deshalb hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung im Juni 2003 die „Verordnung zur Früh

erkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder“ erlassen. Sie ist aus meiner Sicht gut gemeint, aber: Das eigentliche Problem löst auch sie nicht. Die Teilung der Kosten für Komplexleistungen bleibt nach wie vor ungeklärt. Das wird nicht nur von der „Vereinigung für interdisziplinäre Frühförderung“ kritisiert. In Sachsen ist die erwähnte Vereinbarung zur vorläufigen Kostenübernahme im Bereich der Frühförderung zeitlich ausgelaufen. Mein Haus hat die Träger der Sozialhilfe und die Kassen gebeten, sich zunächst weiterhin an diese Vereinbarung zu halten und vor allem den Betroffenen die erforderlichen Leistungen komplex anzubieten. Hilfsweise hat mein Haus einen umfassenden Diskussionsentwurf für eine gemeinsame Empfehlung erstellt. Damit waren Bemühungen verbunden, die weitere Auseinandersetzung der Träger der Sozialhilfe und der Krankenkassen in diesem Thema zu forcieren. In diesem Zusammenhang haben wir auch die Moderation dieses Prozesses angeboten. Die Leistungsträger in Sachsen stehen derzeit dazu im Klärungsprozess. Ihre Bestrebungen für eine gemeinsame Empfehlung zur Kostenübernahme für Komplexleistun

gen auf Landesebene sind offensichtlich. Mein Haus wird diesen Verständigungsprozess auch weiterhin aktiv begleiten.

Das Ersuchen der Antragstellerin an die Staatsregierung, eine eigene Vereinbarung zur Regelung der Frühförderung zu veranlassen, gibt weder das SGB IX noch die Frühförderungsverordnung her. Um jedoch diese unbefriedigende Situation zu beenden, setzen wir uns, wie gesagt, zeitnah für eine „Landesrahmenempfehlung für sozialpädiatrische Zentren und interdisziplinäre Frühförderstellen“ ein.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 16. Sitzung ist abgearbeitet. Wir hatten eine anstrengende Woche. Wir haben sie gut bewältigt. Die 17. Sitzung findet am Mittwoch, dem 18. Mai 2005, 10:00 Uhr, statt. Dann ist der Mai schon zur Hälfte herum.

Ich wünsche Ihnen allen bis dahin eine gute Zeit und Herrn Pellmann im Besonderen. Auf Wiedersehen!