Protocol of the Session on March 11, 2005

Meine Damen und Herren! Herr Staatsminister, meine Frage betrifft den geplanten Eisenbahngrenzübergang in Sebnitz. Ich habe folgende Fragen: 1. Wie ist der Stand von Planungen und Bauvorbereitungen hinsichtlich der angestrebten Wiedereröffnung des Eisenbahngrenzüberganges Sebnitz–Niedereinsiedel interjection: (Dolni Poustevna) nach Erkenntnissen der Staatsregierung?

2. Wann ist die Wiedereröffnung des oben genannten Eisenbahngrenzüberganges vorgesehen?

Es antwortet Herr Staatsminister Jurk.

Herr Abgeordneter, zu Ihren Fragen: Die deutsch-tschechische Grenzkommission hatte auf ihrer Sitzung vom 14. bis 16. September 2004 in Prag die Einrichtung des Eisenbahngrenzüberganges in Sebnitz, also Dolni Poustevna/Niedereinsiedl, vorgeschlagen. Die „Zweite Konferenz grenzüberschreitender Eisenbahnverkehr – Tschechische Republik“ hat am 21. September 2004 in Hradek nad Nisou die örtlichen Aufgabenträger um die Prüfung der Realisierung dieser Maßnahme gebeten. Diese Konferenz wurde gemeinsam vom tschechischen Wirtschaftsministerium und dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit getragen. Für die Einrichtung des Eisenbahngrenzüberganges in Sebnitz sind bekanntlich Infrastrukturmaßnahmen notwendig. Ein baureifes Projekt liegt noch nicht vor. Derzeit gibt es noch keine konkreten Vorstellungen zum Betrieb der grenzüberschreitenden Bahnlinie und deren Finanzierung.

Die Maßnahme muss sich in die allgemeinen Kriterien zur Bestellung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen einordnen lassen. Dazu gehört grundsätzlich, dass diese Strecke von mindestens 1 000 Fahrgästen pro Tag genutzt wird. Das muss aber in jedem Einzelfall konkret geprüft werden. Ich weiß, dass es im Raum Sebnitz hohe Erwartungen an einen neuen Eisenbahngrenzübergang gibt. In jedem Fall muss die nachhaltige Wirtschaftlichkeit des Projektes zu erwarten sein. Deshalb müssen wir genau prüfen, ob die Nachfrage nach Angeboten im grenzüberschreitenden Personennahverkehr auf beiden Seiten so groß ist, dass eine Eisenbahnverbindung möglich und sinnvoll erscheint. Gegenwärtig erarbeitet der Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe eine Machbarkeitsstudie. Dabei geht es auch um die zu erwartenden Fahrgastzahlen. Die Ergebnisse werden für April erwartet. Diese Untersuchungen sind eingebunden in das seit Mitte 2004 an der TU Dresden gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Oberelbe geführte Projekt „Entwicklung grenzüberschreitender Planungselemente im Nahverkehr“, das von der EU gefördert wird.

In Abhängigkeit von den Ergebnissen der Studie und den darauf gestützten Entscheidungen kann im günstigsten Fall – so lautete Ihre zweite Frage – im Jahre 2006 mit einer Wiedereröffnung dieses Eisenbahngrenzüberganges gerechnet werden.

Ich danke Ihnen.

Herr Dr. Schmalfuß, Sie dürfen die Frage Nr. 4 – zur Sachsen LB – stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe zwei Fragen an die Staatsregierung: 1. Zu welchem Zeitpunkt wurden die Arbeitsverträge des Vorstandsvorsitzenden der Sachsen LB Michael

Weiss und des Vorstandsmitglieds Rainer Fuchs letztmalig verlängert?

2. Welches Gremium fasste unter Beteiligung welcher Personen zu welchem Zeitpunkt den Beschluss für die Vertragsverlängerung des Vorstandsvorsitzenden?

Es antwortet Staatsminister Dr. Metz.

Herr Dr. Schmalfuß, zu Ihrer ersten Frage; Dr. Michael Weiss wurde am 13. Dezember 2001 mit Wirkung vom 1. Oktober 2002 erneut als Vorsitzender des Vorstandes der Sachsen LB bestellt. Der bestehende Dienstvertrag wurde zum gleichen Zeitpunkt verlängert.

Herr Rainer Fuchs wurde am 1. März 2002 als ordentliches Mitglied bestellt. Der Dienstvertrag wurde ebenfalls am 1. März 2002 abgeschlossen. – So viel zu Ihrer ersten Frage.

Zu Ihrer zweiten Frage, welches Gremium den Beschluss über die Vertragsverlängerung von Herrn Dr. Michael Weiss fasste. Gemäß Satzung der Sachsen LB war das der zuständige Präsidialausschuss – ich sagte es bereits – am 13. Dezember 2001. Der Präsidialausschuss bestand zur damaligen Zeit aus dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Herrn Dr. Thomas de Maizière, und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Herrn Michael Czupalla.

Vielen Dank.

Frau Hermenau hat eine Frage an die Staatsregierung; Frage Nr. 2.

Frau Präsidentin, ist es nach der Geschäftsordnung möglich, dass ich die zweite mündlich gestellte Frage vorziehe und die erste zurückziehen kann? Es wäre Frage Nr. 3.

Ich schaue einmal in die Runde der Staatsregierung.

Gern.

Das geht.

Frau Präsidentin! Ich würde gern die mündliche Frage Nr. 3 stellen, die auf der achten Position in der jetzigen Tagesordnung steht. Das ist die Frage zu den Schneefällen in Sachsen.

(Torsten Herbst, FDP: Es schneit!)

Es schneit, das hat auch die FDP gemerkt, obwohl Sie Herbst heißen.

Die weit in das Jahr 2005 hineinreichenden Schneefälle in Sachsen haben dazu geführt, dass viele Kommunen erhebliche Ausgaben für den Winterdienst hatten, vor allem im Erzgebirge, aber auch in anderen Regionen. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung:

1. Gibt es Erkenntnisse darüber, in welchen Größenordnungen die sächsischen Kommunen ihre geplanten Ausgaben für den Winterdienst in diesem Jahr überschritten haben?

2. Gibt es ein geregeltes Verfahren, solche unerwarteten Mehrausgaben auf kommunaler oder Landesseite finanzpolitisch abzufangen?

Herr Dr. Metz, bitte.

Frau Hermenau, zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen der Staatsregierung noch keine abschließenden diesbezüglichen Erkenntnisse vor.

(Antje Hermenau, GRÜNE: Es liegt noch Schnee!)

Es liegt halt auch noch Schnee, in Dresden weniger, aber woanders sicher viel, viel mehr. Insofern können wir den Schlussstrich noch nicht ziehen.

Es wurde von uns eine Anfrage an die kommunalen Landesverbände und die Regierungspräsidien gestellt, die Aufwendungen zu ermitteln.

Zur 2. Frage: Der Winterdienst gehört zu dem kommunalen Aufgabenbereich und ist aus den laufenden Einnahmen der Kommunen zu finanzieren. Aus diesem Grund gibt es keine gesonderte Zuweisung für den Winterdienst.

§ 17 Abs. 2 Satz 4 Finanzausgleichsgesetz erlaubt den Kommunen aber, die Mittel aus dem Straßenlastenausgleich – gestern haben wir das beschlossen – auch für den Winterdienst der Straßenbaulastträger zu verwenden. Die Gelder, die für den Straßenlastenausgleich zur Verfügung stehen, können auch für die Zwecke, die Sie ansprachen, verwendet werden.

Um den von den starken Schneefällen überdurchschnittlich betroffenen Kommunen eine Liquiditätshilfe zu geben, prüfen wir zurzeit die Möglichkeit, die Mittel der zweiten und dritten Rate des Straßenlastenausgleiches für das Ausgleichsjahr 2005, in dem wir uns befinden, auf Antrag aus Bedarfszuweisungen sozusagen als unverzinsliche Überbrückungshilfen vorzufinanzieren. Damit stünden den Kommunen, die davon Gebrauch machen, die entsprechenden Mittel vorfristig zur Verfügung. Die Mittel sollen zur Finanzierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Winterdienst und Beseitigung von Winterschäden an kommunalen Straßen eingesetzt werden können.

Meine Damen und Herren, Frau Hermenau, ich will darauf hinweisen, dass wir ein vergleichbares Verfahren bereits im Ausgleichsjahr 1999 praktiziert haben. Das heißt, es gibt sowohl auf kommunaler Ebene als auch bei uns im Haus gewisse Erfahrungen, wie wir dies handhaben können.

Darf ich noch nachfragen?

Gern.

Ich würde gern nachfragen, ob ich das so verstehen darf, dass ich am Montag eine

mündliche Anfrage eingereicht habe und die Koalition am Donnerstag im KFAG gehandelt hat. – Sie können diese Frage gern ironisch auffassen.

Ich muss die Nachfrage, denke ich, nicht beantworten.

Frau Hermenau, jetzt habe ich noch eine Nachfrage. Was war mit der Frage Nr. 2 auf unserer Liste?

Die habe ich zugunsten der Frage Nr. 3 zurückgezogen.

Dazu gibt es also heute keine Antwort. Danke.

Dann bekommt Herr Kosel die Möglichkeit, seine Anfrage zu stellen; Frage Nr. 9

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf QASMaßnahmen in Insolvenz. Die Insolvenz einer Bildungs- und Beratungsgesellschaft mbH führte dazu, dass die fest angestellten Mitarbeiter Insolvenzgeld erhielten, die Teilnehmer an der QASMaßnahme jedoch nicht. Die Gesellschaft hatte den Teilnehmern ab 1. Januar 2005 die Verlängerung für weitere fünf Monate zugesichert. Die Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Leipzig, teilt in einem Brief an das Bildungszentrum Bautzen mit: „Die Insolvenzgeldfähigkeit der QAS-Maßnahmen wurde zwischen der Staatsregierung und der Regionaldirektion Sachsen geklärt.“

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Welchen Inhalts ist die oben zitierte Klärung?

2. Welche Möglichkeiten gibt es, dass die betroffenen 24 Teilnehmer noch zum ausstehenden Insolvenzgeld Dezember 2004 kommen?

Es antwortet Staatsminister Jurk.

Herr Kosel, zu Ihrer 1. Frage: Über die Insolvenzgeldfähigkeit von QAS-Maßnahmen ist zwischen der Staatsregierung und der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit bisher noch nicht gesprochen worden. Die Regionaldirektion hat dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales sowie dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit bislang lediglich ihre Auffassung zur rechtlichen Würdigung der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung von Teilnehmern an QAS-Maßnahmen dargelegt. Die Bundesagentur für Arbeit verneint seit etwa einem halben Jahr für die betreffenden QAS-Maßnahmen eine Versicherungspflicht auch dann, wenn für die Teilnehmer Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden. Auf die Frage, welche Möglichkeit für die betroffenen 24 Teilnehmer besteht, noch zum ausstehenden Insolvenzgeld zu kommen, antworte ich wie folgt: