Wir werden dem Antrag der Linken nicht zustimmen. Wir halten es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für geeignet, hier im Landtagsplenum die ersten Überlegungen des Generalstaatsanwaltes – –
Sie wollen ja die Überlegungen des Generalstaatsanwaltes diskutieren. Das kann man nur im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss.
Es muss erlaubt sein, grundsätzliche Überlegungen auch intern – ich betone intern – und nicht in der Öffentlichkeit vom zuständigen Ministerium zu entwickeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte die einreichende Fraktion noch einmal auffordern, ich bitte natürlich auch den Justizminister, dies in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses erneut auf die Tagesordnung zu nehmen. Wir sollten uns im Ausschuss noch einmal mit dem Thema befassen, weil wir dort mehr Ruhe und – ich sage auch einmal – einen fachlichen Bezug herstellen und die entsprechenden Nachfragen an den Justizminister richten können.
Dennoch sage ich: Für die Zukunft halte ich es für richtig, wenn man Konzepte entwickelt und diese ausgereift sind, dann sollen sie auch in die Presse kommen. Ich glaube, bei so wichtigen Sachen wie der Veränderung der Struktur von INES in eine neue Struktur gehört eine Beteiligung des Parlaments dazu. Ich schlage Ihnen deshalb vor, dem Antrag nicht zuzustimmen. Den Bericht sollten wir entsprechend abwarten, Herr Staatsminister. Wir sollten die Diskussion dort führen, wo sie hingehört: im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte sagen: Ich schließe mich vollinhaltlich den Ausführungen des Kollegen Schiemann an.
Es war alles richtig, was Sie vorgetragen haben. Aber erlauben Sie mir, dass ich vielleicht doch noch den einen oder anderen Satz zum Thema verliere.
Ich darf vielleicht noch einmal daran erinnern: Der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss hat sich in seiner letzten Sitzung – die war heute vor neun Tagen – auf Vorschlag von Herrn Staatsminister Mackenroth darauf verständigt, dass wir uns in der nächsten Ausschusssitzung, die heute in zwölf Tagen stattfindet,
Der Antrag stammt aus dem Monat März 2008. Die Antwort, die schriftliche Stellungnahme der Staatsregierung, stammt auch aus diesem Monat. Neuere Erkenntnisse liegen uns jetzt, zu diesem Zeitpunkt nicht vor, sind aber wohl in Kürze zu erwarten.
Darf ich Sie fragen, ob die Linksfraktion, deren Obmann ich bin, an der Absprache beteiligt gewesen ist? – Ich weiß davon nichts, tut mir leid.
Ich weiß nicht, Herr Bartl, ich kann mich nicht genau erinnern, ob Sie zu diesem Zeitpunkt in der Ausschusssitzung noch dabei waren. Auf jeden Fall habe ich in Erinnerung, dass wir uns auf dieses Verfahren verständigt haben.
Herr Kollege Bräunig, können Sie mir zustimmen, dass sich der Sachverhalt wie folgt zugetragen hat: dass ich nach meiner Frage zur diesbezüglichen Pressemeldung den Herrn Staatsminister gefragt habe, wie denn der Stand sei, und dass sich der Herr Staatsminister bereit erklärt hat, in der nächsten Sitzung zu berichten, und dass ich mich damit einverstanden erklärt habe? – So war das Verfahren. Können Sie mir zustimmen?
Gut. Der Antrag stammt aus dem Monat März 2008 und die schriftliche Stellungnahme der Staatsregierung aus dem gleichen Zeitraum. Neuere Erkenntnisse liegen nicht vor, sind aber in Kürze zu erwarten. Deswegen haben wir uns auf dieses Verfahren verständigt.
Hier und heute können wir nicht mehr tun als zu spekulieren. Sie haben ja schon damit angefangen. Sie haben spekuliert. Sie haben hier Presseberichte zitiert und spekuliert, was dran sein könnte oder nicht. Ich sage
Wir werden das Verfahren, auf das wir uns verständigt haben, respektieren. Ich denke, es sollte im Interesse aller Beteiligten sein, direkte Auseinandersetzungen mit dieser Thematik anzustreben. Eben und genau deshalb ist die Behandlung dieser Thematik im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss aus meiner Sicht dringend geboten.
Ein wie auch immer gearteter verbaler Schlagabtausch heute im Rahmen dieser Debatte hilft uns inhaltlich auf jeden Fall keinen Schritt weiter.
Lassen Sie mich dennoch zum Abschluss noch zwei, drei Sätze zum Thema sagen. Das Thema ist wichtig, ohne Zweifel. Daran, denke ich, führt kein Weg vorbei. Eine effektive und personell sowie materiell bestmöglich aufgestellte Strafverfolgungsbehörde oder Strafverfolgungsbehörden gehören zu den unabdingbaren Grundlagen einer verantwortungsvollen Sicherheitspolitik. Diesem Grundsatz fühlen wir uns in der Koalition und selbstverständlich auch die Staatsregierung verpflichtet. Aber von dieser Debatte heute können keine belastbaren Botschaften ausgehen. Die einzige Botschaft – und die ist in der Stellungnahme der Staatsregierung nachzulesen – ist, dass die integrierte Ermittlungseinheit INES nicht aufgelöst werden soll. Sie soll auch nicht abgewickelt werden, sie soll weiterentwickelt werden. Das ist schon, glaube ich, ein Unterschied.
Wie das im Detail aussehen soll, darüber werden wir uns weiterhin informieren lassen. Die Zusage der Staatsregierung liegt vor. Das werden wir im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss tun. Insofern ist das auf den Punkt gebracht alles, was man heute zu diesem Thema sagen kann. Deswegen will ich es auch dabei bewenden lassen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! DIE LINKE reagiert mit ihrem Antrag heute auf nebulöse Ankündigungen von Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann zur Gründung einer „Task Force“ für komplexe Wirtschaftsstrafverfahren.
Gegenüber der „Sächsischen Zeitung“ hatte dieser im Februar 2008 erklärt: Die Task Force solle hochkarätige Ermittlungsverfahren ohne unmittelbare Verbrechensopfer übernehmen, zum Beispiel bei Steuerhinterziehung, Subventionsbetrug und Organisierter Kriminalität. Fleischmann erklärte: „Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft INES, die 2004 zur Korruptionsbekämpfung eingerichtet wurde, wird teilweise in die neue Task Force integriert.“ Von einer Ersetzung der INES durch die Task
So antwortet die Staatsregierung auch: „Der Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen zieht derzeit nicht in Betracht, INES durch eine möglicherweise zu schaffende Task Force zu ersetzen.“
Das offenkundige Missverständnis, das heute den Landtag beschäftigt, ist auch einer Begriffsverwirrung durch den leichtfertigen Einsatz von modischen Anglizismen geschuldet. Der aus der amerikanischen Militärsprache stammende Ausdruck „task force“ steht nämlich für eine zeitlich begrenzte Arbeits- und Einsatzgruppe zur Lösung besonderer Problemstellungen.
Warum sollte dann aber die auf Dauer eingerichtete INES in die neue Task Force, also in eine zeitlich begrenzte Arbeits- und Einsatzgruppe, integriert werden, wie Herr Fleischmann erklärte? Anders herum würde es wohl mehr Sinn machen.
Vielleicht ist die Sprachverwirrung um die Task Force aber seitens des sächsischen Chefanklägers und der Staatsregierung auch gewollt, um neue Aktivitäten zur Verbrechensbekämpfung vorzutäuschen? Denn die INES hat die seit 2004 in sie gesetzten Erwartungen augenscheinlich nicht erfüllt.