Protocol of the Session on November 12, 2008

Vielleicht ist die Sprachverwirrung um die Task Force aber seitens des sächsischen Chefanklägers und der Staatsregierung auch gewollt, um neue Aktivitäten zur Verbrechensbekämpfung vorzutäuschen? Denn die INES hat die seit 2004 in sie gesetzten Erwartungen augenscheinlich nicht erfüllt.

Fleischmann selbst räumt ein, dass die Schwerpunktstaatsanwaltschaft INES zu oft einfache und damit erfolgsträchtige Verfahren übernommen hat und die arbeitsintensiveren Wirtschaftsstrafsachen auf die lange Bank schiebt.

„Die Staatsanwälte bei INES sind sehr engagiert, leiden aber unter Motivationsproblemen.“ So wird Fleischmann von der „Sächsischen Zeitung“ zitiert. Angesichts der offen eingeräumten Motivationsprobleme der INESLeute, womit ja eigentlich nur dürftige Erfolge bei der Verfolgung von Wirtschaftskriminalität gemeint sein können, ist der Antrag der Linken gerechtfertigt und findet die Zustimmung der NPD. Das Gerede von einer Task Force sollte wohl nur den kritischen Blick auf die Defizite der Ermittlungseinheit INES verdecken, ist aber mit der heutigen Debatte zum politischen Eigentor geworden.

Der Freistaat Sachsen scheint im Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität nur halbherzig vorzugehen und viele Möglichkeiten ungenutzt zu lassen – und das, obwohl die Wirtschaftskriminalität im Jahr 2006 deutschlandweit einen Schaden in Höhe von 4,3 Milliarden Euro verursachte. 2006 zählte das Bundeskriminalamt fast 96 000 Fälle von Wirtschaftskriminalität. Demnach entspricht die Wirtschaftskriminalität zwar nur 1,5 % aller polizeibekannten Straftaten, macht aber fast die Hälfte des Gesamtschadens aller kriminellen Taten aus.

Nach Presseberichten sieht Generalstaatsanwalt Fleischmann eine besondere Aufgabe der von ihm ins Gespräch gebrachten Task Force in der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität. Hier ist wieder einmal auf die Kriminalitätsstatistik des Bundeskriminal

amtes zu verweisen, derzufolge fast zwei Drittel der Tatverdächtigen im Bereich der Organisierten Kriminalität Ausländer sind oder deutsche Staatsbürger mit anderer „Geburtsstaatsangehörigkeit“, wie es in der Statistik heißt. Laut der Kriminalitätsstatistik des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2007 sind sage und schreibe 65,6 % aller Tatverdächtigen der Organisierten Kriminalität Ausländer oder eingebürgerte Ausländer.

Auch hier sieht die NPD gewaltigen Handlungsbedarf, aber bestimmt nicht in der Form einer nur provisorischen Einsatzgruppe, wie es eine Task Force wäre. Der Kampf gegen die organisierte Wirtschaftskriminalität ist für uns eine staatliche Daueraufgabe und hat höchste Priorität zu genießen.

(Beifall bei der NPD)

Herr Dr. Martens, Sie sprechen jetzt für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Tat, die Ankündigung aus der Generalstaatsanwaltschaft Anfang 2008, nunmehr eine „Task Force“, wie es hieß, „für komplexe Wirtschaftsstrafverfahren“ einzurichten, war berechtigter Anlass für einen Berichtsantrag in diesem Haus. In der Tat horchte man zunächst auf und fragte sich: Was wird jetzt aus der armen INES? Wird sie jetzt versetzt, wird sie ergänzt, werden die beiden zusammengelegt und zu welchem Behuf ist diese Task Force – das klingt ja immer spannend – gegründet worden?

Die Antwort der Staatsregierung vom 31.03. beschränkt sich dann allerdings im Wesentlichen auf die Wiedergabe einer Stellungnahme des Generalstaatsanwalts vom 26.03.2008. In dieser werden zunächst etwas blumig die Vorzüge einer fachübergreifenden Bearbeitung komplexer Straftaten und Sachverhalte angepriesen. Gleichzeitig finden sich dann aber noch solch bemerkenswerte Sätze dort wie: „Einsetzbar ist eine solche Ermittlungseinheit nicht nur im gesamten Staatsgebiet des Freistaates, sondern im Rahmen gemeinsamer Ermittlungsgruppen im gesamten europäischen Rechtsraum.“

Das war ein Zitat. So viel für Herrn Schiemann, der das nicht glauben mochte.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Klaus Bartl, Linksfraktion)

Doch gleichzeitig wird dort angekündigt, dass diese Task Force fall- und anlassbezogen durch geeignete Staatsanwälte und Ermittlungsbeamte anderer Behörden – ich frage mich erstens, welche anderen Behörden Staatsanwälte haben, und zweitens, warum wir nicht überall geeignete Staatsanwälte haben – ergänzt werden sollen. Dabei wird dann auf Polizei, Steuer- und Zollfahndung verwiesen, die hier integriert werden sollen. Auch das finde ich als Ansatz bemerkenswert. Was daraus gewor

den ist, kann man auch der Antwort der Staatsregierung entnehmen: nämlich nichts. Denn dort heißt es:

„Über diesen Bericht hinaus bedarf die geplante Einrichtung einer Task Force derzeit keiner weiteren Abstimmung.“

Angesichts der Ankündigung, im internationalen Rechtsraum handeln zu wollen, oder der Ankündigung, man wolle Zoll- und Steuerfahndungsbeamte integrieren, hätte ich schon einen gewissen Abstimmungsbedarf mit anderen Behörden des Bundes oder mit anderen Stellen gesehen. Dass die Staatsregierung das nicht so sieht, zeigt, dass das Ding tot ist, sage ich jetzt einmal so flach. Das ist dann auch das bisherige Ergebnis gewesen. Jedenfalls schließe ich das aus der Auskunft der Staatsregierung und aus dem Umstand, dass wir keine weiteren Informationen bekommen haben.

Die INES – auch das ist aus der Antwort klar ersichtlich – hat relativ überschaubare Ergebnisse. Im Moment dümpelt sie eher vor sich hin. Eine weitere Sondereinheit erscheint mir nicht notwendig. Das sieht auch die Staatsregierung so.

Ich glaube, deswegen können wir diesem Antrag zustimmen, obwohl er sich im Kern eigentlich erledigt hat.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herr Lichdi, Sie beschließen die Runde für die Fraktion der GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „INES, die Antikorruptionseinheit, steht vor der Auflösung.“ So war es zu lesen in einer knappen Pressemeldung in der „Sächsischen Zeitung“ vom 28. Oktober 2008. Sechs Tage später – wir hatten die Auseinandersetzung schon – habe ich im Rechtsausschuss bei Herrn Staatsminister Mackenroth nachgefragt. Er hat es nicht bestätigt und eben mitgeteilt, dass wir in der nächsten Sitzung darüber etwas erfahren.

In einem Presseartikel der „DNN“ vom 9. April wird Herr Generalstaatsanwalt Fleischmann zitiert, dass „INES zukünftig neben Korruption auch sogenannte TopKriminalität bearbeiten soll“. INES solle ein neues Profil bekommen und man werde INES evaluieren. In der Stellungnahme der Staatsregierung auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE waren die Ergebnisse für das Ende des dritten Quartals 2008 angekündigt. Wenn mich nicht alles täuscht, endete das dritte Quartal am 30.09.2008, sodass ich eine gewisse Berechtigung erkennen kann, wenn die Kollegen der Linksfraktion das Thema heute auf die Tagesordnung des Plenums nehmen. Es mag so gewesen sein, dass Herr Kollege Bartl bei der Absprache nicht im Raum war.

Ich denke schon, dass es doch richtig ist, auch wenn bis jetzt der angekündigte Bericht des Staatsministers nicht vorliegt, sich etwas näher mit der Frage INES oder Task Force – oder hin oder her – zu befassen, denn ich meine,

die bisherige Stellungnahme vom 31. März gibt dazu genug Anlass.

Die Staatsregierung war bemüht darzustellen, dass es mitnichten darum gehe, INES aufzulösen, sondern dass es vielmehr um ein Nebeneinander von INES und der angekündigten Task Force gehe. Es liegt aber auf der Hand, dass damit Doppelstrukturen aufgebaut werden, die man später wieder auflösen will. Aber gerade Deliktbereiche wie Wirtschaftskriminalität – das ist ein sehr unscharfer Begriff, man müsste ihn näher definieren – und Korruption dürften sich zum Teil decken.

Wir halten es für dringend erforderlich, dass Herr Schwürzer, der designierte Chef von INES und/oder – Fragezeichen – der Task Force und auch Herr Mackenroth ihre Vorstellung hierzu offenlegen.

So auch Tatsachen, die die Bewertung rechtfertigen, dass INES die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt habe. Diese Entwicklung jedenfalls deutete sich im Evaluationsergebnis, welches Anfang 2006 dem Landtag übermittelt wurde, noch nicht an. Aber wenn wir jetzt in der Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag der Linken lesen, dass es insgesamt nur – ich sage mal „nur“ – 46 Verurteilungen gegeben hat – und davon 22 bis zu 90 Tagessätzen –, dann weiß ich nicht, ob hier tatsächlich Schwerstkriminalität erfasst und angefasst wurde und aufgeklärt werden konnte oder ob es sich nicht eher um eine Form von Alltagskriminalität handelt.

Wir wissen auch – und das macht das Misstrauen und die Brisanz dieser Debatte aus –, dass manche INESErmittlungen manchen CDU-Politikern durchaus ein Dorn im Auge waren. Ich verweise auf die Umstände des Ermittlungsverfahrens gegen INES-Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den verstorbenen ehemaligen Wirtschaftsminister, Herrn Schommer, wobei es auch zur Debatte stand – jedenfalls in der Öffentlichkeit so diskutiert wurde –, ob INES eingeschüchtert werden sollte, weil sie konsequent gegen CDU-Politiker vorging.

Das ist doch die Gemengelage, in der wir uns hier bei dieser Debatte bewegen. Aber Herr Fleischmann hat in seiner Stellungnahme zu Protokoll gegeben, dass es um die Bearbeitung komplexer Ermittlungsverfahren gehe, die aufgrund des aktuellen Stellenkegels und der daraus resultierenden Fluktuation eben schwierig zu bewältigen seien. Mit einfachen Worten: Der Staatsanwalt, der mit der Ermittlung anfängt, ist oft nicht der, der sie beendet. Einarbeitungszeiten, Informationsverluste, Verzögerungen in Ermittlungen sind die Folge. Welche Staatsanwaltschaft und Wirtschaftsstrafkammer das aber konkret betrifft, dazu gab es noch keine Informationen. Auch sah sich die Staatsregierung außerstande, auf unsere Frage im Rahmen der Haushaltsberatung zu antworten, ob Stellenzuwächse und -abgänge bei den Wirtschaftsstrafkammern zu verzeichnen sind.

Dies bestärkt bei uns den Eindruck, dass die Evaluation bestehender Strukturen, die aber Voraussetzung für Organisationsänderungen sein sollte, um tatsächlich eine

effektivere Strafverfolgung sicherzustellen, noch nicht abgeschlossen ist oder jedenfalls dem Parlament nicht mitgeteilt wurde oder möglicherweise – ich weiß es nicht – sogar dem Parlament nicht offengelegt werden soll.

Nun sollen sogenannte Top-Verfahren – was ist denn das? – herausgelöst werden. Es sollen Sonderfälle aus allen Deliktsbereichen sein. Bedeutende Verfahren sollen ohne Ablenkung durch Alltagsarbeit bearbeitet werden können. Das klingt natürlich alles sehr schön. Aber, Herr Staatsminister, eine thematische Schwerpunktsetzung für diese Task Force und/oder INES – wir wissen es ja noch nicht so genau – ist bisher nicht vorgesehen. Es geht um Sonderverfahren aus allen Deliktbereichen: Kapitaldelikte, Sammelverfahren, Verfahren aus der Allgemeinkriminalität, aus der Betäubungsmittelkriminalität, grenzüberschreitende OK, Wirtschafts- und Umweltkriminalität. Also im Grunde genommen alles, was einem in dem Zusammenhang einfallen könnte, wird dort genannt.

Aber, meine Damen und Herren, eine genaue Abgrenzung, nach welchen Kriterien tatsächlich diese Ermittlungseinheit tätig werden soll, wird nicht gegeben. Deswegen erhebt sich der Verdacht, dass hier der politischen Einflussnahme auf diese Ermittlungseinheit, welche Verfahren geführt, welche Verfahren möglicherweise von dieser Einheit an sich gezogen werden, um sie vielleicht geräuscharm zu beenden, oder um damit auch möglicherweise politische Zwecke zu verfolgen, Tür und Tor geöffnet werden.

(Beifall des Abg. Klaus Bartl, Linksfraktion)

Herr Staatsminister, ich möchte Ihnen darin nichts Böses unterstellen, aber dieses Misstrauen besteht im Lande. Ich wage mich jetzt etwas weit vor: Es besteht vielleicht ein kleines „µ“ mehr, wenn wir hören, dass Herr Schwürzer Leiter dieser Einheit wird. Um dieses Misstrauen auszuräumen, fordere ich Sie auf, eine klare Zuständigkeitsregelung zu verabschieden, aus der deutlich wird, in welchem Verfahren wer zuständig wird. Ich weiß, es gibt nicht den „gesetzlichen Staatsanwalt“. Es mag auch so sein, dass der General eine gewisse Flexibilität haben muss und haben soll. Wir brauchen hier eine für jeden erkennbare und nachvollziehbare Zuordnung, welche Verfahren diese Task Force/INES an sich zieht. Ansonsten tun Sie, glaube ich, dem Rechtsstaat Sachsen keinen Gefallen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU und der Linksfraktion)

Meine Damen und Herren! Das war die Runde der Fraktionen Nummer eins. Gibt es weiteren Redebedarf? – Herr Bartl, bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Schiemann, Sie wissen, dass es mir körperlich fast weh tut, Sie verbal anzugreifen. Aber es hat alles seine Grenzen. Es ist doch wohl das gute Recht einer Oppositionsfraktion zu ent

scheiden, wo sie einen Antrag auf Berichterstattung im Landtag oder der Staatsregierung an den Landtag platziert und ob sie das im Ausschuss oder im Plenum tut. Das Plenum ist dafür da, eine Debatte zu führen, die die Menschen nachvollziehen können. Wir waren nebenbei bemerkt immer für öffentliche Ausschusssitzungen, sodass auch dort Interessierte teilnehmen könnten. Eine derartige Form, wo wir in einer Art feudaler Kameralistik zusammenkommen, wollten wir nie. – Das ist Punkt eins.

Punkt zwei. Wir haben im März den Antrag gestellt, nachdem die entsprechenden Verlautbarungen in der Presse reflektiert worden sind, und darum gebeten, dass wir eine Stellungnahme bekommen. In dem Antrag stand tatsächlich – das hat Kollege Lichdi wiedergegeben –, dass dem Landtag bis zum Ende des dritten Quartals über den erreichten Stand in der Realisierung dieses Vorhabens berichtet werden soll. Das hat man nicht gemacht. Dafür lesen wir aber am 28. Oktober in der „SZ online“ – ich zitiere –: „Spitzenjurist leitet neue Sondereinheit – INES vor der Auflösung. Dresden: Wolfgang Schwürzer ist zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden ernannt worden. Das teilte das Justizministerium mit. Schwürzer soll nach ‚SZ’-Informationen mit Beginn des nächsten Jahres die Leitung der neuen Sondereinheit für hochkarätige Wirtschaftsstrafsachen übernehmen. Die geplante Task Force soll die Korruptionsabteilung INES ablösen, die die in sie gesteckten Erwartungen nicht erfüllt hat.“ – Kollege Schiemann, was soll die Opposition denn machen?

Daraufhin haben wir am 29. Oktober in der Fraktion entschieden, dass wir jetzt den Antrag stellen. Das war weit vor der Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses. Es kann beim besten Willen nicht sein, dass die Regierung in einer Antwort an die Opposition – in dem Fall die stärkste Oppositionsfraktion – mitteilt: „Wir sind derzeit noch in der allgemeinen Theorie.“ Dann erfahre ich aber aus der Zeitung, dass inzwischen schon der Chef für das Unternehmen bestellt ist. Wenn aber schon der Chef bestellt ist, dann darf ich doch einen gewissen Planungsstand voraussetzen. So sollte es zumindest sein. Abgesehen davon ist der Chef einer von denen, die zum Beispiel in dem Verfahren gegen den Staatsanwalt Ball beteiligt gewesen sind. Deswegen sind wir doch hellhörig geworden. Es geht nicht nur um die Frage eines vermeintlichen Korruptionsverdachts, sondern es geht darum, dass dieses Thema im Landtag bereits eine Rolle gespielt hat.

Über INES haben wir im Landtag bereits vier- oder fünfmal debattiert. Nun soll in aller Heimlichkeit INES abgewickelt und eine neue Struktur geschaffen werden. Dies wird auch gleich noch personell untersetzt. Der Minister hält es aber nicht für nötig, auch nur einen Ton im Parlament zum Besten zu geben. So, bitte schön, nicht! Diesbezüglich lasse ich mich auch nicht auf die geschlossene Sitzung im Verfassungs- und Rechtsausschuss verweisen.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Kollege Bräunig, es tut mir leid, aber Sie müssen einfach einmal im Antrag nachlesen. Gleiche Bemerkung geht an Kollegen Schiemann. Wir haben mitnichten aus der Zeitung den Satz, dass diese Truppe in Europa einsetzbar sein soll. Ich habe das zitiert, was uns der Staatsminister in seiner Antwort geschrieben hat. Herr Dr. Martens hat es vorhin gesagt – da waren Sie aber draußen: „Einsetzbar soll diese Einheit nicht nur im gesamten Staatsgebiet des Freistaates Sachsen sein, sondern im Rahmen gemeinsamer Ermittlungsgruppen im gesamten europäischen Rechtsraum.“

Ein Parlament darf doch wohl veranlassen, das nicht nur auf eine Anfrage eines Abgeordneten im Ausschuss zu bereden. Ich möchte schon wissen, wer die Einheit verantwortet, die im gesamten europäischen Rechtsraum agieren soll, welche Kompetenzen und welche Ausstattung sie hat. Auch hierzu lese ich nichts im Haushalt. Nirgendwo ist ein Ansatz. Das muss doch wohl eine Verquickung zwischen Polizei und Justiz mit sich bringen. Sind entsprechende Haushaltsmittel eingestellt? Diese Art und Weise des Umgangs mit dem Parlament in sensiblen Fragen der Justiz und der Sicherheitspolitik ist schlicht und ergreifend nicht hinnehmbar. Das muss einfach einmal gesagt werden.

(Beifall der Abg. Caren Lay, Linksfraktion)

Jeder kann seine Karriere planen und diese in seinem Wahlkreis sichern. Damit habe ich kein Problem. Aber zuallererst hat die Staatsregierung gegenüber dem Parlament eine Verantwortung und Auskunftspflicht. Das möchte ich mit allem Nachdruck sagen.