Protocol of the Session on June 18, 2008

(Beifall bei der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung vor. Ich denke, dass es dagegen keinen Widerspruch gibt. Wenn doch, dann melden Sie diesen jetzt bitte an. – Das ist nicht der Fall, dann verfahren wir so.

Mir liegt noch ein Entschließungsantrag der Linksfraktion in der Drucksache 4/12646 vor. Ich bitte um Einbringung, Herr Dr. Külow.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Staatsministerin, ich gratuliere Ihnen ebenfalls sehr herzlich. Es ist ein bisschen schade, dass Sie den Glückwunsch hier so einsam entgegennehmen. Aber die anderen neun Kabinettsmitglieder werden sicherlich ihren Grund haben, bei dieser Verabschiedung nicht dabei zu

sein, bei diesem „historischen Tag“, wie es Herr Hatzsch vorhin bezeichnet hat.

Auch wenn wir zugestimmt haben, besitzt das Gesetz – ich hatte es vorhin schon angedeutet – eine Reihe von Defiziten, die wir nicht nur als Schönheitsfehler empfinden. Darum will ich in unserem Entschließungsantrag, den Sie sicherlich schon aufmerksam durchgearbeitet haben, noch einmal kurz die wesentlichen Kritikpunkte benennen und damit einige der zahlreichen Anregungen der zu Recht viel gerühmten Anhörung vom 3. April 2008 aufgreifen.

Dazu zählt – erstens – die Verstärkung der Innovationsfähigkeit der sächsischen Kultur, um vor allen Dingen Jugendliche und Kinder anzusprechen. Auf diesen Aspekt hatte insbesondere der heute auch schon vielfach gerühmte Prof. Vogt hingewiesen.

Im zweiten Punkt betonen wir – ich hatte das auch schon angedeutet – die Notwendigkeit, sich jeder landespolitischen Einflussnahme auf die Kulturräume hinsichtlich der Theater- und Orchesterlandschaft zu enthalten. Ich will mich jetzt auch nicht auf die Haarspalterei einlassen, ob es nun ein Gutachten der Staatsregierung ist, das von der Staatsregierung beauftragt oder von der Kulturstiftung als Bitte entgegengenommen wurde. Ich habe jedenfalls – sicherlich nicht nur ich – sehr aufmerksam registriert, was Herr Heitmann gerade gesagt hat. Er hat sich im Vorblatt des Gesetzentwurfes nachdrücklich hinter die Formulierung gestellt. Man wird das wahrscheinlich vor allem im Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien aufmerksam registriert haben, denn dort würden sich, wenn das realisiert würde, die ersten Schließungen vollziehen.

Der dritte und der vierte Punkt unseres Entschließungsantrages hängen indirekt zusammen, denn es geht um einige finanzpolitische Pferdefüße des Gesetzes, auf die auch schon hingewiesen worden ist.

Zunächst wurde bei der Novellierung des Kulturraumgesetzes offenkundig vergessen, parallel eine Änderung des FAG mit Blick auf die ehemals kreisfreien Städte vorzunehmen. Zwickau, Plauen, Görlitz und Hoyerswerda verlieren durch die Herunterstufung bei der sogenannten Veredlung nach den jetzigen Parametern im Zuge der Kreisgebietsreform insgesamt 14,4 Millionen Euro. Diese Verluste müssen unbedingt ausgeglichen werden, sonst könnten diese Städte nicht mehr die notwendige Kulturumlage als Komplementärfinanzierung für ihre Einrichtung aufbringen. Ein fataler Mechanismus, den Prof. Vogt treffend als „extrapolierte Theaterschließung“ bezeichnet hat.

Falls dieses Problem nicht gelöst wird, verschieben sich nämlich – viertens – auch die Relationen zwischen den urbanen und ländlichen Kulturräumen weiter zuungunsten der letzteren. Derzeit liegt das Verhältnis schon bei 52 zu 48 %. Diese Asymmetrie darf sich aber nicht verstärken, um nicht die Kernsubstanz des Kulturraumgesetzes auszuhöhlen. Um genau das zu verhindern, bitten wir um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Wer möchte dazu sprechen? – Herr Prof. Mannsfeld, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben hier eine höchst erfreuliche Debatte zu einem sehr wichtigen politischen Gegenstand geführt und ich muss ganz einfach sagen: Dieser Entschließungsantrag hält mit dem Niveau der vorherigen Debatte nicht Schritt und ist für mich eher eine Befleckung des, wenn man es lyrisch ausdrücken will, festlichen Sonntagsanzuges, den wir heute mit der Verabschiedung des Gesetzes angelegt haben.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Der Entschließungsantrag zerfällt in zwei Teile,

(Dr. André Hahn, Linksfraktion: Einen guten und einen sehr guten!)

nämlich in die Benennung von gewissen Selbstverständlichkeiten und in Forderungen, die im Grunde genommen weit über die Behandlung im Ausschuss hinausgehen. Wenn man dort seine Intentionen nicht durchsetzen konnte, sollte man das Ganze nicht hinter dem Mantel eines Entschließungsantrages zu aktualisieren versuchen.

Meine Damen und Herren! Mit der eben erfolgten Verabschiedung des Gesetzes hat der Landtag festgestellt, dass das Kulturraumgesetz ein maßgebliches Instrument der Kulturförderung ist, dass die Kulturräume eine identitätsstiftende Wirkung entfaltet haben und dass das Gesetz zum Erhalt und zum Strukturwandel der Kultureinrichtungen beigetragen hat. Das ist Ziffer 2 dieses Antrags. Mit unserer gemeinsam – und zwar ohne Gegenstimme – getroffenen Zustimmung brauche ich doch nicht noch eine Art Pressemitteilung zu machen, dass wir das so wollen. Es hat sich von selbst erledigt.

Zu dem dritten Punkt, dass mit diesem Gesetz die Anforderungen für die Zukunft nicht erfüllt seien, hat schon die Debatte deutlich gemacht, dass auch dieser Intention und Auffassung nicht gefolgt werden kann.

Zu dem Zweiten, nämlich dem, was die Staatsregierung jetzt alles tun und nicht tun soll, muss ich zunächst einmal Folgendes feststellen. All diese Forderungen kann man unter die Überschrift stellen: Der Staat möge doch in die kommunale Zuständigkeit eingreifen nach dem Motto „Wir respektieren die kommunale Zuständigkeit, aber wir sagen euch schon mal, wie ihr diese umsetzen und was ihr tun sollt.“ – Das ist auch nicht im Sinne der bisherigen, doch sehr übereinstimmenden Feststellung bezüglich der Notwendigkeit des Gesetzes.

So soll gemäß Punkt 1 der Freistaat im Grunde genommen etwas unterstützen, im Punkt 2 wird ihm aber jegliche Einflussnahme untersagt. Man muss in der Fraktion, die den Entschließungsantrag eingebracht hat, sich schon mal entscheiden, was man will. Wenn man den Städten,

die bisher kreisfreien Status hatten oder in Form eines oberzentralen Städteverbundes, ermöglichen will, wieder Teil der ländlichen Kulturräume zu werden, wie es einer Koalitionsinitiative zum Gesetz entsprang, muss natürlich berücksichtigt werden, dass sich diese Städte finanziell an diesem Prozess beteiligen müssen.

(Beifall des Abg. Gunther Hatzsch, SPD)

Ich erinnere an die Abstimmung im Ausschuss. Dort ist über diese Intention mit 16 : 0 : 1 abgestimmt worden. Da muss ich mich schon wundern, dass man diese Dinge heute noch einmal infrage stellt. Ich denke, dass es eine richtige Entscheidung gewesen ist. Wir wussten auch, dass urbane Kulturräume in der Vergangenheit ihren Beitrag für die Kultureinrichtungen Schritt für Schritt etwas zurückgenommen haben. Genau um das zu überwinden, indem sie wieder Teil ländlicher Kulturräume sind, muss auch ein Stück finanzielle Beteiligung sein. Denn, Herr Kollege, Städte ab 55 000 Einwohner erhalten mehr an FAG-Mitteln und können dafür auch Kulturbelange befriedigen.

Wir haben mit der Ergänzung über das Verhältnis von Projekt- und institutioneller Förderung, betreffend den Punkt 4, dafür gesorgt, dass ein Mechanismus, dieses Problem zu berücksichtigen, eingebaut ist und damit auch ein Stück Vorgabe für die Kulturräume und ihre Gremien.

Kurzum: Ich halte diesen Entschließungsantrag aus unserer Sicht für verzichtbar, nämlich zum einen, weil er bereits getroffene Entscheidungen nur noch einmal in ein Sonderpapier bringt, und zum anderen entsprechen die Forderungen an die Regierung nicht dem, was wir von der kommunalen Selbstentscheidung erwarten, oder die Dinge sind mit dem Gesetz bereits erfüllt worden.

Ich empfehle Ablehnung dieses Entschließungsantrages.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Herr Dr. Gerstenberg, bitte.

Herr Kollege Mannsfeld, ich habe mich jetzt sehr gewundert, mit welcher Intensität Sie hier gesprochen und auch Dinge abgelehnt haben, die ich so in den Punkten dieses Entschließungsantrages gar nicht lesen kann. Ich stimme Ihnen allerdings in einer Sache zu: Auch ich halte den Entschließungsantrag für verzichtbar. Aber andererseits ist er unschädlich.

Da ich mich ausgesprochen gefreut habe, dass in den Forderungspunkten des Antrages Dinge aufgetaucht sind, für die ich mich in mehreren Ausschusssitzungen eingesetzt habe und die zum Teil sogar in einem Änderungsantrag unserer Fraktion enthalten waren, kann ich nur sagen: Wir werden dem Entschließungsantrag sehr gern zustimmen.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Gibt es weiteren Redebedarf zum Entschließungsantrag? – Bitte, die FDPFraktion; Herr Dr. Schmalfuß.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich beantrage für die FDP-Fraktion punktweise Abstimmung, da wir in dem Teil I den Punkten 1 und 2 zustimmen und im Teil II die Punkte 2 und 4 befürworten würden. – Vielen Dank.

Dann kann ich jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Linksfraktion in der Drucksache 4/12646 kommen. Es ist punktweise Abstimmung beantragt worden.

Ich rufe I.1 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Die Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist Punkt 1 mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich rufe I.2 auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gleiches Abstimmungsverhalten. Damit wurde Punkt 2 abgelehnt.

Ich rufe I.3 auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen wenigen Stimmenthaltungen und Stimmen dafür wurde auch der dritte Punkt mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe II.1 auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltungen, eine Reihe von Stimmen dafür, dennoch wurde Punkt 1 mit großer Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe II.2 auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür wurde Punkt 2 mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe Punkt III auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Wenige Stimmenthaltungen und eine Reihe von Stimmen dafür. Damit wurde auch Punkt III mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe Punkt IV auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Stimmenthaltungen und Stimmen dafür – auch Punkt IV wurde mit Mehrheit abgelehnt.

Da alle Punkte abgelehnt worden sind, erübrigt sich eine Gesamtabstimmung. Damit kann ich den Tagesordnungspunkt schließen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes

Drucksache 4/11379, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/12380, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Die Fraktionen können wie gewohnt Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, Linksfraktion, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie dies wünscht. – Ich erteile nun der CDUFraktion das Wort; Herr Dr. Hähle, bitte.