Protocol of the Session on June 18, 2008

Die Fraktionen können wie gewohnt Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, Linksfraktion, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie dies wünscht. – Ich erteile nun der CDUFraktion das Wort; Herr Dr. Hähle, bitte.

(Heiko Hilker, Linksfraktion, geht zum Saalmikrofon.)

Der Berichterstatter beginnt. Selbstverständlich, Sie haben jederzeit das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gebe hiermit den Bericht des Berichterstatters zum Beratungsverfahren. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 5. März 2008 an den Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien sowie den Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf stand im Medienausschuss zu einer öffentlichen Anhörung, die am 8. Mai 2008 stattfand.

Vor der abschließenden Beratung im federführenden Ausschuss am 2. Juni 2008 gingen verschiedene Änderungsanträge ein, darunter Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie ein gemeinsamer Änderungsantrag der Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE, Torsten Herbst, FDP, und Heiko Hilker, Linksfraktion.

In der abschließenden Beratung im Ausschuss erklärte der Sprecher der Linksfraktion, dass die Linksfraktion den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sowohl aus inhaltlichen als auch aus formalen Gründen ablehne. Mit der Kommission für Zulassung und Aufsicht, ZAK, werde eine zusätzliche ineffektive, bürokratische Verwaltung geschaffen. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, KEK, habe in der Vergangenheit die gleichen Aufgaben mit höherer Effizienz wahrgenommen. Der vorliegende Rundfunkstaatsvertrag diene im Wesentlichen dazu, die kommerziellen Medienunternehmen in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg zu stärken und die dortige Standortpolitik zu fördern. Die sich in der ARD anstauenden Probleme, zum Beispiel bei den Gebühreneinnahmen und den Gebührenausfällen durch die Gebührenbefreiung, würden mit dem Staatsvertrag nicht gelöst.

Der Sprecher der CDU-Fraktion verwies darauf, dass eine Beteiligung der Parlamente an der Ausarbeitung des Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages aufgrund der noch bestehenden Rechtslage nicht möglich gewesen sei.

Daraufhin erwiderte der Sprecher der Linksfraktion, dass es aus Sicht der Linksfraktion gerechtfertigt wäre, wenn der Landtag, der ja den Staatsvertrag zu beschließen habe, trotzdem auch in die Beschlussfassung zur Vorbereitung des Staatsvertrages einbezogen würde.

Der Sprecher der GRÜNE-Fraktion erklärte, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ablehne, da die neue Form der Medienaufsicht befürchten lasse, dass Standort- und Regionalinteressen stärker als bisher zum Tragen kämen. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum die Struktur der KEK, welche in der Vergangenheit sehr erfolgreich gearbeitet habe, verändert werden müsse. So habe die KEK aus guten sachlichen und fachlichen Gründen die Fusion von Springer und Pro7/Sat1 untersagt, was eine aus medienkonzentrationsrechtlichen Gründen sehr wichtige Entscheidung gewesen sei.

Damals hätten einige Vertreter von Landesmedienanstalten gezeigt, dass mit ihrer Beteiligung diese Entscheidung gegebenenfalls anders getroffen worden wäre. Die GRÜNE-Fraktion würdige die Fortschritte, die hinsichtlich des Datenschutzes mit dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag erreicht worden seien, allerdings gebe es weiterhin erhebliche Defizite im Bereich des Datenschutzes. So dürfe die GEZ auch weiterhin Anschriften von Bürgerinnen und Bürgern bei Adressagenturen einkaufen.

CDU und SPD stimmten in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf zu, die Oppositionsfraktionen lehnten den Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der Linksfraktion, der FDP und den GRÜNEN)

Wir gehen nun in die Beratung; Herr Dr. Hähle, bitte.

Frau Präsidentin! Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, hierzu keine Debatte zu führen. Es wäre lediglich ein Änderungsantrag einzubringen, wenn Sie es gestatten.

Mir liegt noch ein Redebeitrag von der NPD vor. Möchten Sie diesen aufrechterhalten?

(Jürgen Gansel, NPD: Unter diesen Voraussetzungen ziehen wir ihn zurück!)

Gut. Nun frage ich die Staatsregierung. – Es gibt ebenfalls keinen Redewunsch. Damit kommen wir zur Abstimmung, und Sie können Ihren Änderungsantrag einbringen.

Frau Präsidentin! Es handelt sich um die Drucksache 4/12380. Darin geht es um einige redaktionelle Änderungen zu diesem Gesetz. Wenn diese heute vom Landtag angenommen würden, dann würde die 3. Lesung nach unseren Regeln nicht stattfinden dürfen. Da es sich jedoch nur um unwesentliche Änderungen, die den Inhalt nicht verändern, handelt, beantrage ich namens meiner Fraktion, von dieser Regel abzuweichen und mit der 3. Lesung früher, also bereits heute, zu beginnen. Natürlich muss der Landtag auf unseren Antrag hin mit mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder zustimmen.

Gut. – Meine Damen und Herren! Wir kommen damit zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien in der Drucksache 4/12380 ab.

Ich beginne mit der Überschrift. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Gegenstimmen und einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde der Überschrift mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe Artikel 1 Gesetz zum Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Eine Stimmenhaltung. Ich gebe zu, dass ich die Abstimmung nicht ganz eindeutig erkennen konnte und rufe deshalb nochmals die Dafür-Stimmen auf, da es für mich etwas schwierig zu erkennen war. – Ich denke, nun sieht es eindeutiger aus. Eine Stimmenthaltung und eine Reihe von Stimmen dagegen; dennoch wurde Artikel 1 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Artikel 2 Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes, Nrn. 1 bis 4, auf. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe einige Stimmenthaltungen und einige Gegenstimmen, damit wurde Nrn. 1 bis 4 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe Nr. 5 auf. Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der CDU- und der SPD-Fraktion ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen wurde dem Änderungsantrag mit Mehrheit zugestimmt.

Ich lasse nun über Artikel 2 Nr. 5 abstimmen, so wie in der Beschlussempfehlung vorgeschlagen und mit dem Antrag, der soeben angenommen worden ist. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Ich sehe wenige Stimmenthaltungen. Bei einigen Stimmen dagegen wurde Nr. 5 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe auf Artikel 2 die Nrn. 6, 7, 7a und 8. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer Reihe von Gegenstimmen wurde dennoch mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe auf Nr. 8a, die Drucksache 4/12648, Änderungsantrag Nr. 2 der Koalition. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und wenigen Gegenstimmen wurde dem Änderungsantrag mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe auf Artikel 2 Nr. 8a mit der soeben beschlossenen Änderung. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer ganzen Reihe von Stimmen dagegen wurde dennoch Nr. 8a mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe auf Artikel 2 Nrn. 8b, 9 bis 15. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dagegen hat es mehrheitlich Zustimmung gegeben.

Ich rufe auf die Nr. 16 des Artikels 2. Dazu gibt es wieder den Änderungsantrag von CDU und SPD, die Nr. 3. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmenthaltungen und keiner Gegenstimme wurde dem Änderungsantrag mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe jetzt auf Artikel 2 Nr. 16 mit der soeben beschlossenen Änderung. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und wenigen Gegenstimmen wurde Nr. 16 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe auf Artikel 2 die Nrn. 17 bis 20. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer ganzen Anzahl von Stimmen dagegen wurde den Nrn. 17 bis 20 mit knapper Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe den Artikel 2 Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes in Gänze auf mit den Änderungen, denen wir zugestimmt haben, und bitte jetzt um Zustimmung. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer ganzen Anzahl von Stimmen dagegen wurde dem Artikel 2 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe auf Artikel 3 Inkrafttreten. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dagegen wurde dem Artikel 3 mit Mehrheit zugestimmt.

Meine Damen und Herren! Da in der 2. Beratung keine Änderungen beschlossen worden sind, eröffne ich jetzt – –

(Unruhe und Zurufe)

Genau! Ich muss Sie darauf hinweisen, dass es Änderungen gegeben hat. Ich frage Sie, ob wir heute trotzdem die 3. Lesung vornehmen können.

(Heinz Lehmann, CDU: Das war beantragt!)

Gut. Dann lag ich gar nicht so falsch und eröffne jetzt noch einmal die 3. Beratung. Wer dem Gesetz die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe eine Stimmenthaltung. Bei einer ganzen Reihe von Gegenstimmen ist das Gesetz dennoch mit Mehrheit beschlossen worden.

Meine Damen und Herren! Mir liegt noch ein Entschließungsantrag der Linksfraktion mit der Drucksachennummer 4/12647 vor. Ich bitte um Einbringung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Rundfunkgebühren für das Hotelgewerbe in Deutschland nehmen europaweit einen einsamen Spitzenplatz ein. Mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurden diese Bedingungen für das Hotelgewerbe noch einmal verschärft. Deshalb lagen dem Petitionsausschuss zahlreiche Petitionen vor.

Die Mitglieder des Petitionsausschusses haben dazu beraten und entschieden, diese Petitionen der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu übergeben. Das heißt, die Mitglieder des Petitionsausschusses waren der Meinung, dass die Petitionen begründet waren, und forderten mit ihrer Entscheidung die Staatsregierung auf, im Interesse der Petenten tätig zu werden; deshalb heute unser Entschließungsantrag.

Das Hotelgewerbe soll schon ab der nächsten Gebührenperiode eine spürbare Entlastung erfahren, das heißt, mit dem demnächst zur Beratung anstehenden Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Jahre 2009.

Die von den Ländern getroffenen Sonderregelungen für kleine und mittlere Hotels sehen eine pauschale Ermäßigung von 50 % vor. Das gilt jedoch nicht für Hotels mit mehr Betten, und es gilt nicht für unsere Petenten. Hier kann keine Abhilfe geschaffen werden.

Deshalb ersuchen wir die Staatsregierung, unverzüglich in die Verhandlungen zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag einen Lösungsvorschlag im Sinne unserer Petenten einzubringen. Sie muss sich gegenüber den anderen Vertrag schließenden Bundesländern für die Einführung einer generellen 75-prozentigen Ermäßigung für Zweitgeräte in Hotels einsetzen, und zwar unabhängig von der Zimmeranzahl.

Ich bitte um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag im Interesse unserer Petenten.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Wer möchte sich dazu äußern? – Herr Dr. Hähle, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was Frau Lauterbach hier vorgetragen hat, ist sicher wünschenswert. Aber ich habe den Eindruck, dass ich ihr erst einmal die medienpolitische Welt erklären muss. So einfach geht das nämlich nicht. Da ist viel zugebaut mit Verfassungsrecht.

(Zuruf der Abg. Caren Lay, Linksfraktion)

Der öffentliche Rundfunk hat nämlich von Verfassungs wegen eine Finanzierungsgarantie und eine Entwicklungsgarantie. Die Medienpolitiker wissen das. Dass er über Gebühren finanziert wird, hat damit zu tun, dass er einen Grundversorgungsauftrag – heute sagen wir Funktionsauftrag – zu erfüllen hat,

(Caren Lay, Linksfraktion: Das wissen wir!)