Nun schauen wir uns einmal nicht die Restaurants und Gaststätten an, sondern kommen zu den Bars und Kneipen und deren wirtschaftlichen Situation. Da muss man deutlich sagen, auf welche Zahlen man sich bezieht. Herr Zastrow, Sie haben davon gesprochen, dass das eine repräsentative Umfrage wäre. Ich weiß nicht, woher Sie den Glauben nehmen. Was wir feststellen können, ist, dass die DEHOGA 2 000 Briefe herausgeschickt hat, um die Gastwirte zu befragen, und 210 haben geantwortet. Das ist alles andere als eine repräsentative Umfrage; denn klar ist, wer da antwortet: Es werden vor allem diejenigen sein, bei denen es schlecht läuft, und nicht die, bei denen es gut läuft. Deswegen bringt diese Datengrundlage relativ wenig.
Da ist das Statistische Bundesamt schon deutlich aussagekräftiger, wenn man sich nämlich einmal anschaut, wie sich die Umsätze entwickelt haben. Das hätten Sie tun
sollen; dann hätten Sie auch nicht solch ein Katastrophenbild, sondern eine realistische Datengrundlage bekommen.
Fakt ist, dass die Umsätze seit zehn Jahren in den Gaststätten zurückgehen – jährlich um 4 % bei allen Gaststätten. In dem getränkegeprägten Bereich – also Bars und Kneipen – gab es in den Vorjahren ebenfalls deutliche Rückgänge. Ich lese Ihnen jetzt einmal die Zahlen von 2002 bis 2007 vor: minus 7,3 %, minus 7,3 %, minus 6,6 %, minus 5,4 %, kleine Ausnahme die FußballWM 2006: minus 1,7 % und im vergangenen Jahr minus 8 %. Also auch ohne Nichtraucherschutzgesetz gab es in den Bars und Kneipen in den letzten Jahren deutliche Rückgänge. Wenn Sie sich das anschauen, sind die Rückgänge, die wir derzeit haben, nicht viel anders als in den Vorjahren.
Man kann sich andere Länder anschauen. Ich will einmal auf New York schauen: Dort sind die Steuereinnahmen in den ersten zehn Jahren, nachdem das Nichtraucherschutzgesetz eingeführt worden ist, um 9 % gestiegen. Man hat dort deutlich mehr Kunden in den Bars, weil eben mehr Nichtraucher in die Bars gehen.
Was ich damit sagen wollte: Es lässt sich an den soliden statistischen Zahlen nicht nachweisen, dass es zu deutlich weniger Gästen kommt. Es mag einzelne Kneipen geben, in denen das der Fall ist, aber im Großen und Ganzen entspricht das nicht der Realität.
Ich habe mittlerweile das Gefühl, dass dieser Rückgang, wenn er denn eintreten würde, vor allem damit zusammenhinge, dass so eine Stimmung gegen das Nichtraucherschutzgesetz gemacht wird.
Wenn die DEHOGA jede Woche eine Pressemitteilung herausgibt, wie schlimm und schwierig es ist, dass man als Raucher kaum noch in irgendeine Kneipe gehen könne, dann muss sich die DEHOGA nicht mehr wundern, wenn selbst der letzte Raucher irgendwann vielleicht sagt: In die Kneipe gehe ich nicht!
Es gibt den schönen Spruch: Die Hälfte der Konjunktur ist Psychologie. – Ich würde mich freuen, wenn sich sowohl die FDP als auch andere das zu Herzen nähmen und den Gang in eine Kneipe nicht schlechtreden würden. Ich glaube, das täte den Kneipen sehr, sehr gut.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Wir werden aus Respekt vor dem Gericht dessen Entscheidung abwarten. Einem Schnellschuss, wie ihn die FDP vorschlägt, stimmen wir nicht zu.
Von der heutigen Debatte soll die Botschaft ausgehen: Die meisten Gastwirte erleiden durch das Nichtraucherschutzgesetz keine Nachteile. Die Nichtraucher, aber auch die Raucher haben dagegen viele Vorteile, insbesondere im gesundheitlichen Bereich, weil es ihnen besser geht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Zastrow, ich verstehe Ihre Enthaltung zu unserem Entschließungsantrag im letzten Tagesordnungspunkt nicht.
Jetzt reden wir zum wiederholten Mal zum Sächsischen Nichtraucherschutzgesetz. Uns liegt ein Gesetzentwurf Ihrer Fraktion vor, der eine Ergänzung zum Schutz kleiner Gaststätten vorsieht. Angesichts dessen war Ihr Stimmverhalten zu unserem Entschließungsantrag schon etwas abenteuerlich.
Es ist nicht der richtige Zeitpunkt für die von Ihnen vorgeschlagene Gesetzesänderung. Genau das haben wir in der Ausschussarbeit zu vermitteln versucht. Es gab im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf. Knapp hundert Verbände und Institutionen waren zur Stellungnahme aufgefordert. Die erwarteten wirtschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes auf Gaststätten wurden seitens des Verbandes DEHOGA umfassend angesprochen. Die nun bestehenden Regelungen sind unter Berücksichtigung auch dieser Stellungnahme beschlossen worden und entsprechen somit dem Willen des Gesetzgebers. Ihm war es wichtig, die Ausnahmen vom Rauchverbot auf ein Minimum zu reduzieren. Ausnahmen wurden in das Gesetz ausschließlich dort aufgenommen, wo es der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erforderte. Die Zulassung weiterer Ausnahmen vom Rauchverbot würde zu einer Aushöhlung des Gesetzes führen.
Dagegen haben sich zahlreiche Betreiber kleinerer Gaststätten, Bars und Diskotheken an den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen gewandt und gegen die Anwendung des Rauchverbotes auf ihre Einrichtungen geklagt, da Folge dieser Gesetzgebung erhebliche Umsatzeinbußen sind und sie räumlich nicht in der Lage sind, Raucherzonen einzurichten.
Der Verfassungsgerichtshof ist dieser Ansicht vorerst gefolgt und hat das Rauchverbot für Einraumgaststätten, in denen nur der Inhaber bedient, bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren außer Kraft gesetzt.
In der vergangenen Woche standen nun die ersten Klagen gegen das Rauchverbot beim Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand. Das Rauchverbot soll umfassend geklärt werden, um damit nach Möglichkeit Rechtsfrieden im gesamten Bundesgebiet zu schaffen. Im Zentrum der Verhandlung standen Fragen nach der Rechtfertigung der
teilweise strengen Gesetze, nach den Gesundheitsschäden durch das Passivrauchen und nach Umsatzrückgängen. Das Gericht wird sicherlich ein maßvolles Urteil finden. Es wird abwägender und moderater sein. Aber das Gericht wird die neuen, differenzierten Regelungen nicht selbst erlassen. Das werden schon die zuständigen Landtage machen müssen. Das Urteil soll noch vor der Sommerpause verkündet werden. Deshalb bitte ich Sie, liebe Fraktion der FDP, Ihren Gesetzentwurf vorerst zurückzuziehen, damit wir ihn nach der Sommerpause verhandeln können.
Zusammenfassend möchte ich sagen: Die Intention des Gesetzgebers ist nun einmal der Schutz der Nichtraucher. Andere Rechte dagegen abzuwägen ist Sache der Richter. Wir sehen deshalb zurzeit keinen Handlungsbedarf für eine Gesetzesänderung und würden den Abschluss des Verfahrens gern abwarten. An diese Entscheidung sind wir als Landtag gebunden. Dann müssen wir dieses Thema erneut verhandeln.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem mein Kollege Krauß bereits die etwas einseitige statistische Betrachtung von Herrn Zastrow korrigiert hat, kann ich mir das schenken.
Herr Zastrow, ich verwahre mich jedoch gegen Ihre Behauptung, dass das, was wir als Gesetzgeber beschlossen haben, „gravierend gegen alles Sinnhafte“ verstoße. Das können Sie gern denken. Aber nicht alles, was Sie für sinnvoll halten, muss mit dem wirklich Sinnhaften übereinstimmen, das der Gesetzgeber mit Mehrheit beschlossen hat. Das sei Ihnen ins Stammbuch geschrieben.
Die gesundheitlichen Risiken des Rauchens sind allgemein anerkannt, aber noch nicht im Gesamtbewusstsein der Bevölkerung verankert. Rauchen ist eine sogenannte Gemeinschaftsdroge, ähnlich dem Alkohol, wobei die Abhängigkeit in Verbindung mit Alkohol bei vielen noch steigt. Das Problem ist das Loslassen von dieser Sucht auch in einer Umgebung, wo Nichtraucher gefährdet werden.
Sachsen hat den Nichtraucherschutz mit großer Mehrheit zum staatlichen Prinzip erhoben. Dazu stehen wir auch. Wir wollen, dass das Nichtrauchen zum Normalfall, nicht zur Ausnahme wird.
Herr Zastrow, es war nicht eine Entscheidung irgendwelcher Juristen, sondern unsere Entscheidung, welche
Ausnahmeregelungen wir treffen. Sie als Opposition haben das gute Recht, mit anderen vor Gericht zu gehen oder sie zu unterstützen, wie auch immer. Wenn das Gericht dann eine Anweisung erteilt, haben wir uns dem zu beugen. Aber wir sind nicht so vorgegangen, dass wir eine allgemeine Vorgabe gemacht und auf dieser Grundlage vier oder fünf Juristen etwas ausgearbeitet hätten, was wir dann wiederum als Gesetz verabschiedet haben. Die Reihenfolge war umgekehrt, und so war es auch richtig. Das bitte ich Sie zu beachten.
Eine deutliche Einschränkung sind die Raucherräume, die an bestimmte Bedingungen gebunden sind. Ein Fakt ist interessant: Es rauchen viel weniger Menschen zu Hause als außerhalb ihrer Wohnung, wo ihr Rauchen andere gefährdet. Darin drückt sich also auch eine gewisse Bewusstseinslage der Menschen aus, die wir in das Gesetz aufzunehmen versucht haben.
An dieser Stelle beginnt der Streit. Die FDP sagt, die Menschen sollten selbst entscheiden, wo das Rauchen erlaubt sein soll. Wer eine Raucherkneipe aufmachen wolle, solle das dürfen.
Wir haben uns auf Vorgaben geeinigt, um möglichst umfassenden Nichtraucherschutz zu gewährleisten. Wir werden die Entscheidung des Verfassungsgerichtes abwarten und – wenn es anders entscheidet, als wir es erwarten – als Gesetzgeber noch einmal reagieren müssen.
Eines muss aber ganz klar sein: Es kann nicht beim – in Anführungszeichen – einfachen Verbot durch die Politik bleiben, sondern aus unserer Sicht gehören weiterhin Prävention, Information und die aktive Förderung von Raucherentwöhnungen dazu. Auch wenn das Präventionsgesetz im Bund gescheitert ist, bleibt es unsere Aufgabe hier im sächsischen Freistaat.
Ansonsten, Herr Zastrow, haben Sie nicht mehr gesagt als schon beim letzten Mal. Es gibt nämlich nichts Neues zu sagen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im März dieses Jahres haben wir hier über einen Antrag der FDP debattiert, der den Titel trug: „Existenz von kleinen Gaststätten in Sachsen schützen – Vollzug des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes aussetzen!“ Die NPD-Fraktion hatte diesem Antrag der FDP seinerzeit ausdrücklich zugestimmt. Doch eine Mehrheit der Abgeordneten lehnte den Antrag damals ab.
Bei den zahlreichen bisherigen Debatten zum Nichtraucherschutz haben wir stets dargelegt, dass der Nichtraucherschutz als Teilaspekt des allgemeinen Gesundheitsschutzes eine hohe Bedeutung für die NPD-Fraktion besitzt. Doch die neue Rechtslage seit Inkrafttreten des
Nichtraucherschutzgesetzes ist ja auch wirklich kein Garant für den absoluten Gesundheitsschutz der Nichtraucher, denn es verbleiben genügend Lücken.