Protocol of the Session on June 18, 2008

Nichtraucherschutzgesetzes ist ja auch wirklich kein Garant für den absoluten Gesundheitsschutz der Nichtraucher, denn es verbleiben genügend Lücken.

Weiterhin gibt es Bereiche, in denen die Nichtraucher durch den Zigarettenqualm potenziell geschädigt werden. Ich denke da an Autofahrten, bei denen Nichtraucher als Mitfahrer den Immissionen der qualmenden Wagenlenker ausgesetzt sind, oder Feiern aller Art im häuslichen Bereich.

Auch ist die widersprüchliche Argumentation zum Rauchverbot in vollständig geschlossenen Räumen in Gebäuden, wie zum Beispiel Gaststätten, und zum Nichtraucherverbot in Fest- und Bierzelten nicht nachvollziehbar. Jeder, der sich schon einmal in einem vollgequalmten Festzelt aufgehalten hat, wird das bestätigen. Die Zeltbahnen sind eine fast ebensolche Diffusionssperre für die schadstoffhaltigen Rauchpartikel wie die Wände eines Gebäudes. Wieso sind Festzelte vom Rauchverbot ausgenommen, wenn der Gesundheitsschutz der anwesenden Nichtraucher dort nicht sichergestellt werden kann? Auch in vergleichbaren Situationen werden durch die neue Rechtslage ungleiche Maßstäbe angewandt. Deshalb ist nicht einzusehen, dass die Inhaber geführter Einraumgaststätten dabei schlechter wegkommen. Die unbarmherzige Konsequenz um die kalte Sturheit, mit der die Mehrheit in diesem Parlament vorgegangen ist, führte zu einer existenzbedrohenden Situation für viele Gastronomen.

Wie schon bei der damaligen Debatte über den Gesetzentwurf der Staatsregierung weisen wir heute nochmals mit Nachdruck auf die verheerende Wirkung hin, die den Inhabern kleiner Einraumgastronomiebetriebe droht, wenn das für sie geltende Rauchverbot tatsächlich in Kraft gesetzt würde.

Die NPD-Fraktion hatte von Anfang an Verständnis dafür, dass inzwischen zahlreiche Verfassungsbeschwerden von betroffenen Gastwirten oder auch Rauchern bei den Verfassungsrichtern erhoben worden sind. Wie gut, dass der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hier vorläufig abgeholfen und bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren das Rauchverbot außer Kraft gesetzt hat.

Die NPD-Fraktion steht nach wie vor hinter der Forderung des DEHOGA-Verbandes, dass Betreiber von Einraumgaststätten das Recht auf Selbstbestimmung haben sollten, ob sie ihre Betriebe als Raucher- oder als Nichtraucherlokal am Markt führen. Es ist deshalb nur folgerichtig, wenn wir auch die Zielrichtung des vorliegenden Gesetzentwurfes der FDP-Fraktion unterstützen. Der wirtschaftliche Gau für die kleinen Gastronomiebetriebe muss abgewendet werden. Wir brauchen eine Ausnahmeregelung für Einraumgaststätten im Nichtrauchergesetz. Die NPD-Fraktion begrüßt daher diesen Gesetzentwurf und stimmt ihm zu.

Danke schön.

(Beifall bei der NPD)

Die Fraktion GRÜNE; Frau Herrmann, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich Frau Lauterbach von der Linksfraktion hier anschließen, möchte aber doch noch etwas ausführen.

Seit Nichtrauchergesetze verabschiedet worden sind, beschäftigen sich die Gerichte mit Klagen von Betreiberinnen und Betreibern der unterschiedlichsten Gastronomiebetriebe. Zum Teil sind bereits Entscheidungen gefällt worden. Zu keiner Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, wurde dabei der Nichtraucherschutz infrage gestellt. Es ging immer um Ausnahmetatbestände in den Gesetzen und daraus folgende Ungleichbehandlungen oder Wettbewerbsverzerrungen. Das hätte man sich folglich ersparen können, wenn konsequente Nichtraucherschutzgesetze ohne Ausnahmeregelungen, wie zum Beispiel Raucherräume, verabschiedet worden wären.

Die Fraktion GRÜNE war immer dafür, den Nichtraucherschutz in Gaststätten auch über das Arbeitsstättengesetz auf Bundesebene und damit bundeseinheitlich konsequent zu regeln. Dafür gab es keine Mehrheit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weshalb ist eigentlich die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Gastronomie weniger schützenswert als die von Beschäftigten in anderen Bereichen? Wir hatten im Gesetzentwurf der GRÜNEN für ein sächsisches Nichtraucherschutzgesetz auch die Beschäftigten im Blick, als wir dort regelten, dass in Raucherräumen nicht bedient werden darf. Auch wollten wir eine Evaluation und Überprüfung der gefundenen Regelungen im Gesetz. Beides fand leider keine Mehrheit.

Das Problem, das wir jetzt haben, taucht erst dadurch auf, dass das Nichtraucherschutzgesetz Ausnahmen zulässt. In Sachsen sind mehrere Klagen sogenannter inhabergeführter Einraumgaststätten anhängig. Das Verfassungsgericht in Leipzig hat mit seiner Entscheidung vom 27. März dieses Jahres das Nichtraucherschutzgesetz für diese Gaststätten bis zur endgültigen Entscheidungsfindung ausgesetzt. Die Bedingung dafür ist, dass neben dem Inhaber keine weitere Person im laufenden Gastronomiebetrieb tätig ist und dass im Eingangsbereich deutlich darauf hingewiesen wird, dass es eine Rauchergaststätte ist. Das heißt, in diesen Gaststätten darf jetzt geraucht werden und folglich haben diese Gaststätten auch keine Nachteile. Deshalb können wir die Gerichtsentscheidung abwarten und dann, falls erforderlich, die notwendigen gesetzlichen Regelungen treffen.

Die FDP-Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf dieser Entscheidung des Gerichtes vorgreifen. Wir wollen die Entscheidung abwarten und werden deshalb heute diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU und der Linksfraktion)

Wird von den Fraktionen weiterhin das Wort gewünscht? – Herr Zastrow, noch in der Diskussion? – Dann bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Lauterbach, zu Ihrer Bemerkung zum Entschließungsantrag: Sie haben recht. Korrekterweise hätten wir Ihrem Entschließungsantrag zustimmen müssen.

(Zurufe von der Linksfraktion)

Wir unterstützen Sie darin von ganzem Herzen. Das haben wir auch zum Ausdruck gebracht.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Was das Abwarten der Gerichtsentscheidung betrifft, kann man das so sehen, Frau Herrmann. Sie können sagen, wir warten ab. Wir sehen das anders. Das habe ich auch versucht, vorhin zu begründen. Wir wollen als Politik das Zepter in der Hand behalten. Wir können es selbst regeln. Wir können jetzt Rechtssicherheit schaffen.

Sinn und Zweck des Mandates, Herr Krauß, ist es, über so etwas im Parlament zu entscheiden. Wir werden heute keine Mehrheit bekommen, das weiß ich. Trotzdem stellen wir den Gesetzentwurf zur Abstimmung. Das halte ich für respektabler, da am Ende das Parlament entscheidet und nicht wieder einmal ein Gericht.

(Beifall bei der FDP)

Was die Frage der Repräsentativität betrifft, Herr Krauß, kann man lange eine fachliche Diskussion dazu führen, wenngleich die Zahl von den zurückgekommenen reichlich 200 Briefen der Umfrage gar nicht so schlecht ist. Es gibt in Sachsen rund 10 000 Betriebe, die zum Hotel- und Gaststättengewerbe gezählt werden. Da ist aber jede Imbissbude mit dabei. Es gibt 2 400 Betriebe, die im Spitzenverband DEHOGA organisiert sind. Wenn 10 % von den angeschriebenen Mitgliedsbetrieben sich zurückmelden, glaube ich, dass ich ein ganz klares Meinungsbild und damit eine repräsentative Umfrage habe. Diesem Meinungsbild, lieber Herr Krauß, glaube ich mehr als Ihren dubiosen Zahlen. Das war ja hier wie eine kleine Weltreise. Sie haben nicht zu Sachsen gesprochen, sondern zu Boston, New York und zum Piemont. Ich bin gespannt, was die DEHOGA zu Ihrer Argumentation sagt. Ich glaube lieber dem, was aus meiner Sicht respektabel und kompetent ist. Ich glaube, dass die DEHOGA besser als jeder andere einschätzen kann, wie es den Gastronomen in Sachsen geht. Dem glaube ich eher als Ihren dubiosen Zahlen.

(Beifall bei der FDP)

Man kann eine Menge verbieten. Da haben Sie recht. Ich weiß aber nicht, Herr Krauß, wo Sie aufhören wollen. Die Gretchenfrage dabei ist ganz klar: Wenn es wirklich so schädlich ist, warum verbieten Sie das Rauchen nicht generell, um die Menschen zu schützen? Warum verbieten Sie es in öffentlichen Gaststätten und in öffentlichen Räumen, aber nicht generell? Das müssen Sie unter dem

Gesundheitsaspekt, den Sie vorhin erläutert haben, mir noch beantworten.

(Alexander Krauß, CDU: Es geht um den Schutz der Nichtraucher!)

Ich bin der festen Überzeugung – das unterscheidet uns –, dass die Menschen selbst wissen, was sie tun, und genau wissen, welche Risiken sie eingehen. Wir können hier über sehr viele Risiken sprechen, die jeder von uns eingeht. Ich fahre beispielsweise Motorrad. Sie werden sich wundern, ich bin selbst Nichtraucher und argumentiere trotzdem so. Wir sollten den Menschen mehr vertrauen! Sie können selbst entscheiden, was für sie gut und günstig ist. Dafür würde eine einfache unbürokratische Rahmengesetzgebung aus unserer Sicht völlig ausreichen.

Herr Krauß, Ihr Traum ist wahrscheinlich am Ende, dass es irgendwann die Kneipe gibt, in der nicht geraucht, nicht mehr getrunken oder auch nicht mehr gegessen wird, weil das alles unter Umständen alles sehr gesundheitsschädlich sein kann.

Ich befürchte, wenn sich Leute wie Sie durchsetzen, dann werden wir diese Kneipe irgendwann tatsächlich in Deutschland haben, Herr Krauß.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Dann bitte ich Frau Staatsministerin Orosz.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Politik machen heißt klare Entscheidungen treffen. Das Sächsische Nichtraucherschutzgesetz ist eine klare Entscheidung, denn die Mehrheit des Sächsischen Landtages hat sich dafür entschieden. Nicht nur die Mehrheit des Sächsischen Landtages, sondern auch die Mehrheit der Deutschen, nämlich über 70 %, sind nach wie vor der Überzeugung, dass die gesetzlich verordneten Maßnahmen zum Schutz vor dem Passivrauchen angemessen sind. Das, meine Damen und Herren, ist ein klares Votum.

Es bleibt jetzt abzuwarten, ob sich der Sächsische Verfassungsgerichtshof in gleicher Klarheit gegen die Fassung des Gesetzes aussprechen wird. Dann, meine Damen und Herren, werden Sie im Parlament aufgefordert sein, gegebenenfalls erneut eine klare Entscheidung zu treffen, die den Nichtraucherschutz vorantreibt. Wir müssen die Entscheidung der höchsten Gerichte abwarten. Das gehört zum Respekt gegenüber der Judikative. Danach, meine Damen und Herren, sind wir wieder gefragt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Wir werden artikelweise vorgehen. Ich werde die zwei Artikel ge

meinsam aufrufen. Zur Abstimmung steht das Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Einraumgaststätten, Gesetzentwurf der FDP-Fraktion.

Aufgerufen ist die Überschrift. Wer der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe 2 Stimmenthaltungen und eine kleine Anzahl von Stimmen dafür. Somit ist die Überschrift abgelehnt worden.

Ich rufe Artikel 1 und Artikel 2 auf. Wer gibt die Zustimmung? – Ich frage nach Gegenstimmen! – Die Stimmenthaltungen, bitte? – Ich sehe 4 Stimmenthaltungen, wenige Stimmen dafür. Beide Artikel wurden abgelehnt.

Es erübrigt sich eine Gesamtabstimmung. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 7

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Sächsischen Architektengesetzes und des Sächsischen Ingenieurgesetzes

Drucksache 4/11858, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 4/12496, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort zu nehmen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Ich frage die Berichterstatterin, ob sie das Wort wünscht. – Frau Henke wünscht nicht das Wort.