Protocol of the Session on March 6, 2008

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? – Wenn dies nicht der Fall ist, bitte ich Frau Staatsministerin Orosz, es zu nehmen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Nochmals an die Antragstellerin: Sehr geehrte Damen und Herren der FDP-Fraktion, auch ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass die Idee zu diesem Antrag etwas nebulös ist. Aber ich möchte versuchen, für klare Sicht zu sorgen.

Die Antwort auf die Frage: Warum gibt es das Sächsische Nichtrauchergesetz? ist eigentlich kurz und knapp formuliert: Rauchen gefährdet die eigene Gesundheit und die der anderen. Punkt.

(Zuruf des Abg. Tino Günther, FDP)

Doch, Herr Günther, darüber müssen wir noch einmal sprechen, weil das bei Ihnen anscheinend noch nicht so richtig angekommen ist.

(Beifall der Abg. Jutta Schmidt, Dr. Fritz Hähle und Alexander Krauß, CDU)

Wie kam es zu dieser formellen Gesetzgebung? Nachdem es auf Bundesebene nicht möglich war, sich auf einen umfassenden Nichtraucherschutz zu einigen, mussten die Bundesländer, wie Sie wissen, das Heft des Handelns in die Hand nehmen. Nach umfangreichen und intensiven Diskussionen haben sich die Länder schließlich auf einen weitgehend – jetzt kommt der Punkt, Herr Günther – einheitlichen Nichtraucherschutz geeinigt. Dabei wissen wir, dass mögliche Ausnahmen und länderspezifische Sonderregelungen sehr wohl abgewogen wurden – wir erinnern uns sicherlich alle daran –, letztendlich jedoch das Anliegen, keinen föderalen Flickenteppich zuzulassen, siegte. Dies ist auch ein wichtiger Aspekt für dieses Gesetz. Den Absprachen entsprechend haben wir uns in dieser gemeinsamen Intention auch für das Sächsische Nichtraucherschutzgesetz verantwortlich gesehen, und wir sind nun Teil dieser Lösung aller Bundesländer.

Ich möchte noch einmal kurz auf die vielen positiven Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger eingehen, die immer wieder deutlich machen, dass das der richtige Weg war und dass die Mehrheit der Sachsen lange auf dieses Gesetz gewartet hat. Selbst Raucher, meine Damen und Herren, geben inzwischen zu, dass ein Kneipenabend irgendwie angenehmer geworden ist und man sich nicht noch einmal extra die Haare waschen oder ständig die Kleidung wechseln muss.

(Beifall des Abg. Alexander Krauß, CDU – Zuruf des Abg. Tino Günther, FDP)

Das ist natürlich wieder sehr gesund, Herr Günther.

Trotzdem: Die Kritiken einiger Kneipenbesitzer waren zu erwarten, auch ich kann das verstehen. Schließlich geht es darum, sich auf eine neue Situation einzustellen, und so etwas ist immer mit Ängsten und Befürchtungen verbunden. Seit sechs Wochen ist das Nichtraucherschutzgesetz hier in Sachsen in Kraft. Seit diesen Wochen sammeln wir erste Erfahrungen damit, und heute ist bereits von den Vorrednern die Frage gestellt worden: Reicht diese Zeit aus, um schon Bilanz zu ziehen oder, wie Sie sogar beantragen, das Gesetz zu ändern? Es stellt sich die Frage: Was bezwecken Sie mit Ihrem Antrag? Geht es zum einen um kurzfristige politische Stimmungsmache? Geht es darum, das verfassungsrechtlich verbriefte Recht auf körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten? Wird man die Bewertung des Nichtraucherschutzgesetzes in Sachsen nicht von kurzfristigen Erwägungen und einzelnen Kritikern abhängig machen?

Zu einer Demokratie in einem Verfassungs- und Rechtsstaat gehört andererseits natürlich auch, gegen Entscheidungen des Staates zu klagen. Daher sind die vorliegenden Verfassungsbeschwerden auch der legitime Versuch, sich gegen das Nichtraucherschutzgesetz zu stellen. Ich kann mich der hier eben abgegebenen Argumentation von Frau Herrmann anschließen: Lassen Sie uns abwarten, was das Gericht festlegt. Erst danach können wir agieren. Das Landesverfassungsgericht wird nach Abwägung aller

Fakten dann auch eine entsprechende Entscheidung treffen.

Die falsche Entscheidung wäre allerdings eine Zustimmung zu Ihrem Antrag, meine Dame und meine Herren der FDP; denn Sie wollen eine demokratisch legitimierte Entscheidung, in einem demokratischen Prozess getroffen, einfach aussetzen. Das ist aus politischer und rechtlicher Perspektive sehr bedenklich. Das politisch Bedenkliche Ihres Antrages ist, dass Sie als Gesetzgeber die Staatsregierung auffordern, ein vom Gesetzgeber beschlossenes Gesetz nicht zu befolgen. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.

(Beifall der Abg. Alexander Krauß, CDU, und Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion)

Das rechtlich Bedenkliche Ihres Antrages ist, dass Sie fordern, die Staatsregierung solle die für dessen Vollzug zuständigen Verwaltungsbehörden veranlassen, ihren Pflichten nicht nachzukommen bzw. diese zu vernachlässigen. Meine Damen und Herren, es stellt sich in der Tat die Frage: Was ist das für ein Rechtsverständnis? Ich darf nochmals den § 5 Abs. 3 des Sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes zitieren: „Zuständige Verwaltungsbehörden sind die Ortspolizeibehörden.“ Diese haben im Falle von Ordnungswidrigkeiten nach pflichtgemäßem Ermessen ihre Aufgaben zu erfüllen. Dabei handelt es sich um weisungsfreie Pflichtaufgaben. Was Sie fordern, ist schlichtweg rechtswidrig.

Meine Damen und Herren der FDP! Rauchen gefährdet die Gesundheit. Aus diesem Grund wird die Sächsische Staatsregierung auch weiterhin am Nichtraucherschutz festhalten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion, der SPD und der Staatsregierung)

Das Schlusswort hat die FDP-Fraktion; Herr Abg. Günther.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beginne einmal bei der Frau Staatsministerin. Eigentlich hätte ich ja erwartet, dass das Kabinett Herrn Jurk oder Herrn Tillich zu diesem Thema sprechen lässt, da der Ansatz ein wirtschaftlicher und ein finanzieller ist. Wir sind uns ja einig über das Nichtraucherschutzgesetz und seine Auswirkungen; und alle, die heute hier nochmals über den Sinn des Gesetzes referiert haben, reden am Thema vorbei. Das Thema unseres Antrages ist ein anderes. Frau Orosz, ich wünsche Ihnen mit Ihrer Meinung und dem Ablehnen unseres Moratoriums viel Spaß im Wahlkampf hier in Dresden, bei den vielen Dresdner Gastwirten, die uns genauso wie die Leipziger Wirte bitten, das durchzusetzen. Viel Spaß!

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, bitte?

Herr Weckesser.

Recht schönen Dank. – Ich wollte nur, da Sie den Hinweis gegeben haben, dass hier weder der Wirtschafts- noch der Finanzminister spricht, fragen: In welchem Ausschuss sind Sie eigentlich, Herr Kollege?

In welchem Ausschuss ich bin? Zum Beispiel im Bewertungsausschuss. Da raucht es manchmal auch ganz schön.

(Dr. Monika Runge, Linksfraktion:... und im Wirtschaftsausschuss!)

Liebe Frau Herrmann, Sie haben gefordert, wir sollen abwarten, was die Verfassungsgerichte hier in Sachsen und im Bund sagen. Ich sage Ihnen: Die Familienbetriebe, die vor der Insolvenz stehen, können nicht Ihr aggressives Abwarten abwarten. So geht es nicht. Die sind jetzt – jetzt! – davon betroffen.

Lieber Herr Johannes Gerlach! Nochmals zur DEHOGA: Am 18.12. ist die letzte Umfrage gemacht worden, und tatsächlich: 10 % der Gastwirte erwächst eine Umsatzsteigerung, und 14 % erwächst demnächst eine langfristige Umsatzsteigerung, weil sie sich eben ein Stück dieses Marktes – eine Gaststätte, in der man nicht rauchen kann – sichern wollen. Aber 53 % sehen in Zukunft eine Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage.

Liebe Frau Kerstin Lauterbach, Sie warfen uns vor, dass wir Lobbyisten wären.

(Dr. Cornelia Ernst, Linksfraktion: Ihr seid es!)

Lobbyist für sächsische Familienbetriebe bin ich sehr gerne.

(Beifall bei der FDP)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Gerlach?

Herr Gerlach, bitte.

Lieber Herr Kollege Günther, Sie haben gerade gesagt, die letzte Umfrage war vom Dezember.

– Vom Februar. Ist Ihnen bekannt, dass das a) eine Blitzumfrage bei ganz wenigen Menschen war, und sie b) keineswegs repräsentativ ist, sondern dass die Zahlen, die Sie gerade genannt haben, den vorherigen Umfragen entnommen waren, die die Erwartungshaltung der Gastronomen widergespiegelt hat?

Dann kann es jedoch keine Umfrage vom Februar gewesen sein.

Doch, es ist eine Umfrage vom Februar, aber keine Blitzumfrage. Befragt wurden die Mitgliedsbetriebe der DEHOGA. Das ist so, man kann es nicht schlechtreden.

Ich komme zum Schluss. Lieber Kollege Krauß, ich bin erzgebirgischer Patriot und freue mich, wenn jemand aus dem Erzgebirge eine gute Rede hält. Aber gegen Ihre Rede heute ist eine ausgedrückte Zigarette noch ein Kunstwerk! Das war wirklich Abgrund. Eines kann ich Ihnen zusichern: Alle die Betriebe, die in den nächsten Jahren in richtige Schwierigkeiten kommen werden, erhalten von uns Ihre Rede übereignet. Darauf können Sie sich verlassen.

Vielen Dank.

Ich bitte Sie noch einmal: Stimmen Sie unserem Antrag zu!

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 4/11367. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmen dafür und zwei Stimmenthaltungen ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Zum Abstimmungsverhalten gibt es noch eine Erklärung. Herr Seidel, bitte.

Danke schön, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz mein Abstimmungsverhalten erklären. Ich halte meine Zustimmung zu diesem Antrag – entgegen der Meinung meiner hochverehrten Kollegin Ministerin – nicht für falsch, weil ich gemeinsam mit meiner Kollegin Frau Windisch in unserer Fraktion einen Änderungsantrag zu diesem Gesetz eingebracht hatte, der gerade das, was die Fraktion der FDP jetzt für Schankwirtschaften wünscht – ausschließlich für Schankwirtschaften –, genehmigt. Ich bin der Meinung, dass gerade in Großstädten das Verbot des Rauchens in Kneipen für deren Besitzer eine verheerende Auswirkung haben wird. Deshalb habe ich mich dem Antrag angeschlossen.

Meine Damen und Herren, meines Wissens ist noch niemand zum Besuch einer Kneipe gezwungen worden.