Ich habe an einem völlig unrealistischen Beispiel vorgerechnet, dass Ihre Rechnung nicht aufgehen kann. Ich habe unterstellt, dass 100 % der Raucher nicht mehr in Gaststätten gehen. Aber selbst dann funktioniert Ihre Rechnung, dass Umsatzeinbußen von 50 % eintreten, nicht. Insofern zweifle ich Ihre Angaben sehr stark an.
Sehr geehrter Herr Kollege, wenn Sie sagen, es könne gar nicht sein, dass Umsatzrückgänge von 50 % in bestimmten Kneipen auftreten, frage ich Sie, ob Sie auch die folgende Rechnung akzeptieren würden: Wenn 25 % aller Sachsen Milch trinken, trifft es dann zu, dass der Durchschnittsumsatz bei Milch in allen Kneipen 25 % vom Gesamtumsatz beträgt?
Ich bezweifle nicht, dass es in manchen Kneipen starke Umsatzeinbußen gibt. Klar ist, dass es hier um das gesamte Land geht. Wir können nicht jede einzelne Kneipe beleuchten. Dass es zwischen den Kneipen Unterschiede gibt, was den Raucheranteil betrifft, ist doch ganz klar. Ich bezweifle aber Ihre grundsätzliche Aussage, dass ein Umsatzrückgang von 50 % der Durchschnitt wäre. Diese Aussage ist falsch.
Klar ist, dass im Februar die Umsätze insgesamt niedriger sind als im Dezember, weil im Dezember zum Beispiel auch sehr viele Feiern sind. Es gab schon immer Kneipen, die geschlossen haben. Das hat mitunter auch etwas mit der Qualität zu tun. Vielleicht sollte sich die eine oder andere Kneipe einmal fragen, ob das nicht damit im Zusammenhang stehen kann. Das heißt nicht, dass ich sagen würde, dass es nicht auch Kneipen gibt, die mit dem Nichtraucherschutz ihre Probleme haben. Aber das ist wirklich die Ausnahme.
Kommen wir zu der konkreten Forderung der FDP. Die FDP fordert, dass es keine Sanktionen mehr gibt, wenn man in kleinen Kneipen raucht. Rauchen ist nun einmal gesundheitsschädlich, egal ob die Kneipe klein oder groß ist. Da müsste man konsequent sagen: in allen. Aber Rauchen ist auch gefährlich für den, der hinter dem Tresen steht, egal ob das der Inhaber oder die Bedienung ist. Insofern macht die Regelung, die Sie hier im Einzelfall verlangen, schon rein logisch keinen Sinn.
Verehrter Herr Kollege, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass das, was wir beantragt haben – darauf hat mein Kollege Günther bereits hingewiesen –, nicht das Ziel hat, das Gesetz zu ändern und in Bausch und Bogen alles aufzumachen, sondern dass wir mit unserem Antrag versuchen, die berechtigten Interessen von Gaststätteninhabern zu vertreten, die in ihrem Eigentumsschutz gefährdet sind? Sie können nämlich nicht darauf warten, bis ein Gericht höchstrich
terlich in zwei Jahren entschieden hat, dass möglicherweise eine Regelung nicht verfassungskonform war.
Antwort: Ja! Ich habe gesagt, dass die Regelung, die Sie vorschlagen, unlogisch ist. Ich bin gerade dabei, das weiter auszuführen. Es ist unlogisch, zwischen Groß und Klein zu unterscheiden, und es ist unlogisch zu entscheiden, ob eine Kneipe einen Besitzer hat oder nicht, weil Rauchen insgesamt schädlich ist.
Jetzt sagen Sie: Es gibt zwar ein Gesetz, aber wenn man dagegen verstößt, soll es keine Sanktionen geben. Da fragt sich doch der Normalbürger, welche Logik dahintersteckt. Wenn ich falsch parke und man mir sagt, ich werde dafür nicht bestraft, stellt sich die Frage, ob ich mich daran halten und nie mehr falsch parken werde, oder ob ich mich mit meinem Auto dort hinstelle und sage, es ist mir doch völlig egal, ob das verboten ist oder nicht, ich werde ohnehin nicht bestraft. Diese Unlogik wollen Sie jetzt einführen, indem Sie sagen: Wir haben zwar das Gesetz, aber man muss sich nicht daran halten. – Und das gerade von der FDP, die sich manchmal auch als Rechtsstaatspartei bezeichnet! Das ist schon recht merkwürdig, denn indirekt ist das der Aufruf zum Gesetzesbruch. Das Recht wird auf den Kopf gestellt, wenn man sich nicht an Gesetze halten muss.
Ich zitiere: „Die Raucher vernebeln nicht nur die Luft, sondern meistens auch ihren Geist, und dann kann man leicht mit ihnen fertig werden.“
Ein klein wenig, liebe Kollegen von der FDP, habe ich das Gefühl, dass bei Ihnen der Realitätssinn vernebelt ist. Bei uns ist der Geist noch klar und frisch. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen, damit der Rechtsstaat nicht durch solche Regelungen untergraben wird. Wir bitten Sie, unserem Beispiel zu folgen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Das, was Sie, Herr Dr. Martens, eben hier gefragt haben, war wohl eher eine Milchmädchenrechnung.
Seit fünf Wochen gibt es das sächsische Gesetz zum Nichtraucherschutz. Wir haben es uns in der Erarbeitung nicht leicht gemacht, haben viel darüber diskutiert, wir hatten eine Anhörung, bei der Betroffene und deren Vertreter gehört wurden. Und wir haben uns doch entschieden, dieses Gesetz, wie es jetzt vorliegt, zu verabschieden. Einige Debatten und zahlreiche Änderungsanträge in den Ausschüssen und hier im Plenum haben diesen Werdegang begleitet.
Wie stellen Sie diese Ausgangssituation jetzt dar? Sie sagen: Rauchen ist nur noch in abgegrenzten Räumen von Gaststätten möglich. Bei kleinen Eckkneipen ohne Nebenraum gibt es Umsatzeinbußen. In Sachsen liegen zahlreiche Klagen vor. Der Aufschrei ist nicht nur in Sachsen groß.
In Rheinland-Pfalz wurde in der Tat einer Klage stattgegeben. Trotzdem: Viele europäische Länder haben zur Normalität gefunden. Warum sehen diese Länder keine Probleme? Meine lieben Kollegen, es gibt keinerlei langfristige Erfahrungswerte, es kann noch keine langfristigen Erfahrungswerte geben.
Ziel der FDP ist die Aussetzung der Sanktionen mit dem Mittel des Nichtvollzugs des Nichtraucherschutzgesetzes in Einraumgaststätten, wenn dort nur ein Betreiber und nur volljährige Familienmitglieder tätig sind. Die FDP fordert mit diesem Antrag den Landtag auf, die Existenz kleiner Gaststätten in Sachsen zu schützen. Das ist ja aller Ehren wert. Aber wie soll das passieren? Wie würde der Nichtraucherschutz in diesen kleinen Kneipen realisiert? Welche Verbesserung der Anpassung an die Gesetzeslage ist aus diesem Antrag zu erwarten? – Wir sollen die Kommunen auffordern, bei Kontrollen und Informationen nicht so genau hinzusehen? Habe ich das richtig verstanden, liebe FDP?
Wir sollen die zuständigen Behörden auffordern, bei einzelnen Unternehmen das Gesetz nicht umzusetzen, wir sollen sie zu Untätigkeit auffordern? Das ist ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
Ja, auch wenn Sie schimpfen, liebe FDP. – Dieser Antrag entspricht so gar nicht Ihrem Verständnis von Marktwirtschaft. Sie als FDP müssten sich entscheiden, was Sie wollen. Wollen Sie eigenverantwortliche Planung des Gaststättenbetriebes oder staatliche Reglementierung? Wollen Sie mehr Emanzipation und Selbstbestimmung oder Eingriffe in kaufmännische Entscheidungsfreiheiten?
Wollen Sie weniger Bürokratie oder mehr Sonderregelungen für einzelne Berufsgruppen? Wollen Sie eine ernst zu nehmende Politik oder Entscheidungen nach Belieben? Kurz gesagt: Wollen Sie freiheitlich-demokratisch sein oder Lobbyisten?
Wir sollten uns überlegen, wie wir im Rahmen der Wirtschaftsförderung die Existenz kleiner Gaststätten unterstützen und fördern können, auf Landesebene und auf kommunaler Ebene. Das, liebe FDP, wäre wohl der bessere Antrag gewesen.
Wir sollten uns auch für die Gesundheit der im Antrag aufgeführten Betreiber und deren Angehörigen einsetzen. Auch hier stehen Existenzen auf dem Spiel, die jetzt noch nicht abzusehen sind. Auch gesundheitliche Probleme können ganze Familien in den Ruin treiben.
Unter diesem Gesichtspunkt müssen wir wohl die Betreiber der kleinen Kneipen und deren Angehörige vor der FDP schützen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Günther, ich will mit den positiven Dingen beginnen. Wer sind die Gewinner unseres Gesetzes, das wir beschlossen haben? – Es sind ganz eindeutig die Speisegaststätten. Diese erzielen Umsatzgewinne, die sie vorher nicht hatten. Es sind auch kleine Cafés und Gaststätten mit relativ viel Laufkundschaft. Auch diese – so sagen es selbst die DEHOGA und die IHK – haben zusätzliche Gewinne, die sie vorher nicht hatten.
Ja, Moment! – Ich kenne ein Schreiben der DEHOGA. Ich kenne nicht das Schreiben, das heute in der „Morgenpost“ angekündigt wird und das die IHK an wen auch immer geschrieben haben will. Aber es gibt wohl eine Umfrage, die aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils gemacht wurde. Möglicherweise ist das gemeint. Jedenfalls kenne ich nicht diese Aussagen, die Sie jetzt gemacht haben, und die DEHOGA sagt in dem einen Schreiben, das mir bekannt ist, eindeutig – und das ist auch logisch –: Aus heutiger Sicht könnten dazu noch keine umfassenden Aussagen gemacht werden.
Formal könnten wir sagen: Wir haben es mit einem Verfassungsgerichtsurteil aus dem Land Rheinland-Pfalz zu tun und das interessiert uns hier nicht. – Das wäre die formale Strecke und das wäre die schlechte Strecke.