Protocol of the Session on February 25, 2005

Frage 2: Trifft es zu, dass die für die Waldschlößchenbrücke „in Aussicht gestellten“ GVFG-Mittel aus den vom Bund für die Jahre 2005 bis 2008 zur Verfügung gestellten GVFG-Mittel für den kommunalen Straßenbau in Höhe von jährlich 77,3 Millionen Euro für ganz Sachsen – die 77,3 Millionen Euro gelten nach meinem Erkenntnisstand für ganz Sachsen – bezahlt werden sollen?

Für die Förderung des kommunalen Straßenbaus werden vom Bund jährlich voraussichtlich auch über das Jahr 2008 hinaus 77,3 Millionen Euro nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zur Verfügung gestellt. Davon würden auch die 75 % der in Aussicht gestellten Gesamtzuwendungen für die Waldschlößchenbrücke gezahlt werden.

Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis möchte ich zwei Zusatzfragen stellen.

Bitte sehr.

Trifft es nach Ihrer Kenntnis zu, dass im Augenblick insgesamt 116 Millionen Euro an GVFG-Mitteln für die Stadt Dresden zur Verfügung stehen, also für andere Projekte nur 20 Millionen Euro mehr?

Diese Information kann ich im Moment nicht bestätigen.

Ich würde das im Nachgang vielleicht nachholen können.

Darum würde ich bitten. – Meine zweite Zusatzfrage, die Sie dann wahrscheinlich auch im Nachgang beantworten müssen: Trifft es zu, dass selbst die Mittel für den Autobahnzubringer B 173 aus dem Fonds des GVFG bis heute noch nicht einmal von Ihrem Hause in Aussicht gestellt worden sind?

Herr Lichdi, der Sinn der Nachfragen ist sicherlich, im Detail noch einmal auf das einzugehen, was Sie gefragt haben. Es wäre hilfreich gewesen, wenn Sie diese Fragen, die man nun wirklich noch im Detail im Haus abklären muss, vorher vielleicht angedeutet hätten. Dann würden Sie sich ersparen, dass ich jetzt erst recherchieren muss. Ich will das gern tun, damit Sie eine Antwort bekommen.

Das schaffen wir aber heute Nachmittag? – Vielen Dank. Ich gebe es Ihnen gern schriftlich.

Herr Abg. Kosel mit der Frage Nr. 9, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine nächste Frage bezieht sich auf die Zusammenarbeit zwischen Kreisarbeitsämtern und Arbeitsagenturen. Nach Presseinformationen müssen ALG-II-Empfänger in größerer Zahl auf ihre Bescheide warten, weil es keinen Austausch von Daten zwischen Kreisarbeitsamt und Agentur für Arbeit gibt. So werden im Bautzener Amt für Arbeit und Soziales (Kreisarbeits- amt) zurzeit 11 000 Akten von Arbeitslosengeld II-Empfängern erneut elektronisch erfasst, weil es bei den schon in der Agentur für Arbeit gespeicherten Daten nicht zum Austausch zwischen den beiden Behörden kam. Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Wie wertet die Staatsregierung die diesbezügliche Erklärung der Nürnberger Zentrale der Arbeitsagentur, dass aus Gründen des Datenschutzes das eigene Programm nicht weitergegeben werden konnte?

2. Wie viel ALG-II-Empfänger betrifft das Problem der Zusammenarbeit zwischen so genannten Kreisarbeitsämtern und Agenturen für Arbeit insgesamt in Sachsen?

Frau Ministerin Orosz, bitte.

Es ist richtig, sehr geehrter Herr Abgeordneter, dass in Bautzen wie auch in anderen Landkreisen und Städten bereits erfasste Daten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern nochmals eingegeben werden müssen. Davon sind all die Landkreise und Kreisfreien Städte betroffen, in denen die Daten für ehemalige Sozialhilfeempfänger und Arbeitslosenhilfeempfänger in jeweils getrennte Datenverarbeitungssysteme eingegeben wurden. Dies ist nicht nur in den sechs optierenden Landkreisen, sondern auch in drei weiteren Kommunen, welche die Daten für die er

werbsfähigen Sozialhilfeempfänger in ihre Datensysteme eingegeben haben, der Fall. Der Grund für diese wenig effiziente Doppelarbeit, die ich bestätige, liegt weniger darin, dass die Anwendungssoftware nicht weitergegeben werden konnte. Vielmehr hat die Bundesagentur für Arbeit keine elektronische Datenübermittlung zwischen der Bundesagentur und den kommunalen Trägern zugelassen. Die BA hat das mit dem Hinweis auf die sehr hohen Sicherheitsstandards für ihr eigenes Datenverarbeitungssystem begründet.

Nach einer Übersicht der Regionaldirektion Sachsen – nur deren Zahlen liegen uns zur Beantwortung Ihrer Frage vor – sind in Sachsen rund 28 000 Bedarfsgemeinschaften von dieser Problematik betroffen.

Haben Sie noch Nachfragen?

Ja. – Frau Staatsministerin, Entschuldigung, ich habe noch eine Nachfrage, und zwar: Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, bezüglich dieses Problems Abhilfe zu schaffen? Was kann die Staatsregierung tun?

Das ist kein Problem der Staatsregierung, sondern das muss vor Ort zwischen der BA und den entsprechenden ARGEs oder optierenden Kommunen geklärt werden. Soweit ich informiert bin, minimiert sich dieses Problem zunehmend, weil die nachträgliche Eingabe von Daten sukzessive abgebaut wird und man sicherlich in den nächsten Tagen zu dem Stand kommen wird, dass diese Arbeiten erledigt sind. Darüber hinaus ist mein Wissensstand nach wie vor, dass vor Ort immer wieder Probleme im Datenerfassungssystem auftreten. Nur kann da von uns kein Einfluss genommen werden. Zum einen ist es Aufgabe der BA, wenn es das Datensystem der BA betrifft, was hauptsächlich der Fall ist, zum anderen der entsprechenden ARGEs oder der Kommunen.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin.

Jetzt rufe ich die Frage laufende Nr. 12 auf. Frau Günther-Schmidt. – Jetzt sind wir wieder in der richtigen Reihenfolge.

Herr Staatsminister, die angespannte Personalsituation am Gymnasium Delitzsch droht die ordnungsgemäße Unterrichtsdurchführung zu gefährden. Meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Maßnahmen wurden bislang ergriffen, um den Stundenausfall auszugleichen?

2. Ist es möglich, befristete Einstellungen vorzunehmen, um eine ordnungsgemäße Unterrichtsversorgung sicherzustellen?

Herr Staatsminister Flath, bitte.

Frau Präsidentin! Werte Frau Abgeordnete! Um den Stundenausfall am Gymnasium Delitzsch auszugleichen, wurden Abordnungen von Lehrkräften der Gymnasien Schkeuditz, Torgau und Eilenburg mit einem Gesamtumfang von 41 Wochenstunden vorgenommen. Damit konnte der Unterricht in den Fächern Deutsch, Geschichte, Mathematik und Physik abgesichert werden. Seit Beginn des zweiten Schulhalbjahres wird der Ethikunterricht wieder in vollem Umfang erteilt, so dass die Lehrplanerfüllung gesichert ist. Durch die vorzeitige Aufhebung der Beurlaubung einer Fachlehrerin für Musik zum 1. April 2005 können auch die Kürzungen im Musikunterricht aufgehoben werden. Auch der Sportunterricht ist abgesichert, allerdings findet er gegenwärtig in den Klassen 5 und 7 verkürzt statt. Bisher waren hier keine Abordnungen möglich, wir werden aber weiterhin alle Möglichkeiten prüfen und nach Lösungen suchen.

Zur zweiten Frage: Befristete Einstellungen können aus haushaltsrechtlichen Gründen derzeit nicht vorgenommen werden.

Danke schön.

Ich bitte um schriftliche Beantwortung der Frage Nr. 6 des Herrn Abg. Scheel.

Ich rufe jetzt Frage Nr. 13 auf. Sie wird von Frau Herrmann von den GRÜNEN gestellt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe folgende Frage zur Schulnetzplanung im Landkreis Sächsische Schweiz: Durch den Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz wurde am 13. Dezember 2004 die Fortschreibung des Schulnetzplanes mit dem Hauptstandort Gymnasium Sebnitz beschlossen. Das Regionalschulamt ignoriert den Kreistagsbeschluss. Es setzt gezielt Personen unter Druck, sich bei den bevorstehenden Anmeldungen zum neuen Schuljahr nicht in Sebnitz, sondern in Neustadt zu bewerben. Das SMK wurde über den Sachverhalt bereits informiert.

Meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Schritte hat das SMK unternommen, um den Beschluss des Kreistages Landkreis Sächsische Schweiz zur Fortschreibung des Schulnetzplanes, Hauptstandort Gymnasium Sebnitz, zu unterstützen?

2. Bis zu welchem Zeitpunkt erfolgt durch das SMK eine Entscheidung, wie die Ausbildung am Gymnasium in Sebnitz fortgesetzt wird?

Herr Minister Flath.

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete, ich werde die zwei Fragen im Zusammenhang beantworten. Zunächst möchte ich klarstellen, dass der Kreistag im Rahmen der Fortschreibung des Schulnetzplanes am 13. Dezember 2004 Sebnitz als alleinigen Gymnasialstandort in der Region Neustadt/Sebnitz festgelegt hat.

Die von Ihnen angesprochene Konstruktion eines Gymnasiums mit Stammsitz in Sebnitz mit den Klassenstufen 5 bis 12 und Außenstelle in Neustadt mit den Klassenstufen 5 bis 9 war Gegenstand früherer, nunmehr nicht mehr aktueller Planungen des Landkreises Sächsische Schweiz.

Die Fortschreibung des Schulnetzplanes bedarf der Genehmigung des Staatsministeriums für Kultus. Die Genehmigung ist dann zu erteilen, wenn die Planung mit den in § 23a des Schulgesetzes genannten Anforderungen übereinstimmt und einer den Maßgaben des Freistaates Sachsen entsprechenden ordnungsgemäßen Gestaltung des Unterrichts nichts entgegensteht.

Seit vergangener Woche liegen die erforderlichen Unterlagen im Ministerium vor und werden durch die zuständigen Referate gegenwärtig geprüft. Mit einer abschließenden Entscheidung kann spätestens im April gerechnet werden. Wichtig ist dann vor allem, dass die beteiligten Schulträger die Beschlusslage des Landkreises akzeptieren und mit den entsprechenden eigenen Beschlüssen untersetzen. Nur dann ist sichergestellt, dass die Schüler und Eltern eine verlässliche Entscheidung zur Schulwahl treffen können. Ungeachtet dessen wird auch die Schulaufsicht bei gegebenenfalls notwendigen Eingriffen in die Klassenbildung die genehmigte Schulnetzplanung des Landkreises gemäß § 23a Abs. 5 des Schulgesetzes berücksichtigen.

Ihren Vorwurf, das Regionalschulamt setze gezielt Eltern unter Druck, um die Schulnetzplanung des Landkreises quasi zu unterlaufen, möchte ich als haltlos zurückweisen. Ich darf Ihnen versichern, dass seitens der Schulaufsicht keinerlei Aktivitäten erfolgen, die einer den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Schulnetzplanung entgegenlaufen. Der Gesetzgeber hat mit Blick auf regionale Besonderheiten und im Vertrauen auf Lösungen, die am besten vor Ort entwickelt werden können, die Planungszuständigkeit nicht umsonst auf die örtliche und damit sachlich nähere kommunale Ebene übertragen. – So weit meine Antwort.

Danke.

Dr. Hahn möchte von dem Recht Gebrauch machen, eine Zusatzfrage zu stellen. Bitte.

Ich möchte zwei Nachfragen stellen.

Die erste Frage: Die Anfrage der Kollegin von den Bündnisgrünen enthält die Erklärung: „Das SMK wurde über den Sachverhalt bereits informiert.“ Es geht um den Sachverhalt, dass Druck auf Eltern ausgeübt worden sei. Sie haben das jetzt zurückgewiesen. Gibt es eine offizielle Information im Kultusministerium, dass es solche Vorgänge gegeben hat?

Die zweite Frage: Was passiert, wenn sich in Neustadt deutlich mehr Schüler anmelden sollten als in Sebnitz und der Kreistagsbeschluss aus praktischen Gründen nicht in dem entsprechenden Maße umgesetzt werden könnte?

Zur ersten Frage: Mir sind konkrete Vorwürfe nicht bekannt. Deshalb habe ich das auch zurückgewiesen. Wenn es konkrete Vorwürfe geben sollte, werde ich diese gern prüfen lassen. Zur zweiten Frage: Es ist schwierig für mich, diese Frage zu beantworten, weil die Anmeldungen erst in den nächsten Tagen erfolgen. Ich würde deshalb vorschlagen, entweder im Ausschuss oder in der nächsten Sitzung des Plenums dazu Stellung zu nehmen.

Die Frage Nr. 17 des Abg. Scheel bitte ich wieder schriftlich zu beantworten.

Ich rufe jetzt die Frage Nr. 14 der Abg. Frau Herrmann von den GRÜNEN auf.