Protocol of the Session on August 30, 2017

Zusatzfrage 3.

Direkte Frage dazu: Wie wollen Sie dieses Bündnis schließen und wer können die potenziellen Partner sein auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung angekündigt hat, Steuerentlastungen im Rahmen von 15 Milliarden Euro insgesamt vorzunehmen, was dann die Kommunen zusätzlich belasten würde, wenn wir etwa den Schlüssel von 15 Prozent zugrunde legen?

Als Verbündete habe ich bereits Hessen gewonnen mit Peter Beuth und Rheinland-Pfalz mit dem Kollegen Lewentz. Und ich bin dabei, mit NordrheinWestfalen eine Vereinbarung zu treffen. Ich sage es ganz offen: Ich denke, wir haben bessere Chancen, seit es in Nordrhein-Westfalen einen Regierungswechsel gegeben hat. Vielleicht ist das Interesse der nächsten Bundesregierung, weil Nordrhein-Westfalen jetzt anders regiert wird, größer. Das ist meine Hoffnung, zumal Nordrhein-Westfalen eigentlich noch viel höher verschuldet ist als wir. Die haben noch Glück, dass sie 16 Millionen Einwohner haben.

Aber wenn Sie zum Beispiel nach Duisburg oder in andere Städte schauen, dann sehen Sie, dass die gar keine Rechnungsabschlüsse mehr machen. Die machen Cola light und sagen: Warum sollen wir den Rechnungshof prüfen lassen und einen Abschluss machen, wenn wir wissen, dass die Schulden Jahr für Jahr steigen? Aus dieser Vergeblichkeitsfalle, wie es oft genannt wird, kommen die nicht raus und wir auch nicht. Insofern bin ich optimistisch, dass wir etwas erreichen, zumal der Bund ja schon viele Programme aufgelegt hat, so etwa die 147 Millionen Euro für die Schulen. Wir haben noch 20 Millionen aus der Gemeinschaftsaufgabe. Geld ist doch da. Jetzt müssen wir alle gemeinsam so lange bohren, bis die Bretter durch sind, und dann kriegen wir es hin.

Zusatzfrage 4.

Hier geht es noch mal um das kommunale Förderprogramm des Bundes. Sie haben gesagt, dass 75,3 Millionen Euro jährlich ins Saarland fließen. Das aktuelle Gesetz ist aber bis 2020 begrenzt. Was werden Sie unternehmen, damit dieses Geld weiter fließen kann, mal unabhängig davon, dass die Kommunen es aktuell nicht abrufen?

Ich kann nichts unternehmen. Die Kommunen müssen die Gelder abrufen, das Stichdatum ist Juni 2020. Jetzt geht noch mal ein Mahnbrief von mir raus. Es kann nicht sein, dass so viele Millionen zur Verfügung stehen und der eine oder andere nur jammert. 147 Millionen Euro für die Schulen sind viel Geld, die Förderung beträgt 90 Prozent, die anderen 10 Prozent können die Kommunen aufbringen. Leider war es so, dass der eine oder andere - verständlicherweise - im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung andere Dinge macht. Es ist manchmal interessanter, noch einen Brunnen zu bauen, statt in eine Schule zu investieren. Dagegen werde ich ankämpfen, das sollten wir gemeinsam tun. Es wäre schade, wenn die Mittel verfallen würden. Wir haben uns so viel Mühe gegeben, der Dank gilt meiner Kommunalabteilung. Jede einzelne Kommune wurde mehrfach vorgeladen, damit jeder weiß, wie viel Geld er kriegt. Es liegt jetzt nur an den Kommunen. Hier sind sie gefordert.

Das waren die Fragen. Dann darf ich fragen, ob weitere Zusatzfragen von anderen Fraktionen gestellt werden. - Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Dann rufe ich die zweite Frage auf, ebenfalls gestellt von Herrn Abgeordneten Jochen Flackus:

„In der öffentlichen Debatte werden unterschiedliche Vorschläge zur Verbesserung der kommunalen Finanzen diskutiert, so etwa die Forderung nach einer Altschuldenregelung, die Forderung nach einer Umverteilung des vorhandenen Steueraufkommens oder auch strukturelle Veränderungen des Steuersystems durch eine reformierte Vermögens- und Erbschaftssteuer. Wie steht die Landesregierung zu diesen Vorschlägen und welche möglichen Alternativen sieht sie?“

Zur Beantwortung darf ich nochmals Herrn Minister Klaus Bouillon das Wort erteilen.

Die Landesregierung geht davon aus, dass es uns gelingt, einen Altlastenfonds, gleich, wie man ihn nennt, zu erreichen. Hier brauchen wir viele Milliarden, gerade auch wegen des großen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Das ist für uns die Chance. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die neue Bundesregierung ein so großes Flächenland und einwohnerstarkes Land im Regen stehen lässt. Es gibt dort Großstädte, die mit weit über 1,5 Milliarden verschuldet sind.

Aber wir haben leider Gottes auch einen Sanierungsfall im Saarland. Die Landeshauptstadt Saar

brücken und viele andere Städte hier können sich alleine nicht mehr retten. Dies ist mittlerweile angekommen. Es geht vielleicht noch um die Einzelheiten.

Wir hatten in Berlin bei der ersten Besprechung Kick-off, wie man neudeutsch so schön sagt - über 60 Fachleute dabei. Die Dinge werden mittlerweile diskutiert, auch von Professoren. Es geht auch um die Frage, wann entsteht eine Einstandspflicht von Ländern. Dies ist aus meiner Sicht die einzige Chance, auf die wir hinwirken können. Was Bundesgesetze angeht, müssen die Vertreter der Landesregierung das sicherlich im Bundesrat diskutieren, aber dies ist nicht mein Bier.

Zusatzfrage 1.

Die Frage der Altschuldenregelung haben Sie angesprochen. Wie sehen Sie Ihren Optimismus im Kontext der Aussage von Finanzminister Toscani, dass null Chancen bestehen, zu einer Altschuldenregelung zu kommen, als wir die Altschuldenfrage im Rahmen des Länderfinanzausgleichs diskutiert haben? Wir reden hier über keine kleinen Summen. Das Land hat 14,5 Milliarden und die Kommunen haben zwischen 2,5 und 3 Milliarden, je nachdem, wie man rechnet.

Die Zeiten haben sich ja geändert. Dadurch, dass Nordrhein-Westfalen anders regiert wird, ist auch das Bewusstsein - ich sage das offen - in der jetzigen Bundesregierung ein anderes geworden. Vorher gab es viele politische Diskussionen. Man soll die Dinge immer beim Namen nennen, sowie sie sind. Wir haben jetzt eine neue normative Kraft des Faktischen. Ich bin absolut optimistisch. Was der Finanzminister damals gesagt hat, galt für diese Situation. Mittlerweile hat sich ja vieles geändert. Es ist deutlich geworden, dass sich die Sache sehr prekär zugespitzt hat. In vielen Bundesländern hat die Situation dazu geführt, dass es Ärger ohne Ende gibt, gerade was die anderen Dinge angeht. Ich bin optimistisch.

Zusatzfrage 2.

Dürfen wir denn hoffen, dass sich diese positive Grundstimmung, was Altschulden betrifft, auch auf den Finanzminister überträgt und können wir davon ausgehen, dass der Länderfinanzausgleich in der neuen Konstellation noch einmal diskutiert wird?

Unser Finanzminister hat mit der Ministerpräsidentin in Berlin viel erreicht. Wenn wir die 500 Millionen bekommen haben, dann deshalb, weil die ursprüngliche Idee im Finanzministerium dieses Landes geboren wurde. Es war sehr viel Überzeugungsarbeit notwendig. Frau Ministerpräsidentin, ich habe mir sagen lassen, dass auch das eine oder andere Glas Rotwein nachts erforderlich war, um diese Dinge durchzuboxen. Auch der Finanzminister wird das optimistisch begleiten.

(Sprechen und vereinzelt Heiterkeit.)

Zusatzfrage 3.

Ich möchte bei dem einen Punkt nachhaken, nämlich Ihrer Stellungnahme zum Vorschlag einer reformierten Vermögens- und Erbschaftssteuer. Wir reden über keine kleinen Beträge. Im alten Zustand hatten Land und Kommunen über 300 Millionen jährlich mehr. Dazu interessiert mich Ihre Position.

Ich würde mich freuen über jede Million, die die Kommunen im Saarland und in Deutschland bekommen. Wenn man ein paar Tage Bürgermeister war, dann weiß man, wie groß die Sorgen sind. Aber ich bin kein Steuerfachmann. Da setze ich auf die Kraft aller Parteien im Bundestag.

Zusatzfrage 4.

Darf ich hoffen, dass Sie mit meiner Fraktion gemeinsam für eine reformierte Erbschafts- und Vermögenssteuer im Bundesrat kämpfen werden?

(Lachen des Ministers. - Vereinzelt Beifall und Heiterkeit.)

Sehr gut. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

(Erneut Heiterkeit.)

Gibt es weitere Zusatzfragen? - Zusatzfrage 5.

Mir geht es nur darum festzustellen, dass diese Statistik ausweist, dass pro Kopf 230 Euro fehlen. Rund 230 Millionen ist das Delta, das fehlt. Das heißt, es geht um dauernde Zahlungen, sonst fallen wir bei den Investitionen immer weiter zurück. Die Program

(Minister Bouillon)

me des Bundes kommen ja allen Ländern zugute. Wir müssen immer den Ländervergleich im Kopf haben. Dieses Delta müssen wir überwinden. Würden Sie dieser Analyse zustimmen, Herr Minister?

Jawohl, Herr Lafontaine.

Wird eine weitere Zusatzfrage gestellt? - Das ist nicht der Fall. Dann ist die Fragestunde hiermit beendet.

Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung

Bestellung eines Saarländischen Pflegebeauftragten gemäß § 2 des Gesetzes zur Bestellung einer oder eines Saarländischen Pflegebeauftragten vom 28. März 2013 (Amtsbl. S. 90) (Drucksache 16/66 - neu)

Ich darf im Plenum Herrn Jürgen Bender, unseren Pflegebeauftragten, ganz herzlich begrüßen. Es liegt ein Vorschlag des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie als Drucksache 16/66 - neu - vor. Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich dem Vorsitzenden, Herrn Abgeordneten Dr. Magnus Jung, das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bender! Gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Bestellung einer oder eines Pflegebeauftragten beruft der Landtag für die Dauer der Legislaturperiode eine Saarländische Pflegebeauftragte oder einen Saarländischen Pflegebeauftragten. Das Amt wurde in der letzten Legislaturperiode erstmals geschaffen. Er oder sie ist unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Bei der Tätigkeit handelt es sich um ein öffentliches Ehrenamt. So weit zu den gesetzlichen Bestimmungen.

In der vergangenen Legislaturperiode wurde dieses Amt von Herrn Jürgen Bender ausgeübt. Zur Vorbereitung einer Beschlussempfehlung für die Ernennung zum Saarländischen Pflegebeauftragten wurde Herr Bender in die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 23.08.2017 eingeladen, um dort über seine bisherige Tätigkeit zu berichten und die zukünftige Agenda vorzustellen. Hierbei verdeutlichte Herr Bender auf eindrucksvolle Weise, mit welch hohem Engagement sein breit gefächertes Arbeitsspektrum von ihm ausgefüllt wurde.

Die Arbeit kommt den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen zugute. Sie unterstützt die in der Pflege beschäftigten Menschen. Sie berät Trä

ger und Behörden. Sie verändert Strukturen. Und Sie legen dem Landtag regelmäßig einen Bericht vor und stehen den Abgeordneten zur Verfügung. Mit der Wahl durch den Landtag ist dem Amt Autorität und Unabhängigkeit verliehen. Das hat sich bewährt. Ich möchte an dieser Stelle im Namen des gesamten Hauses Ihnen, Herrn Bender, für Ihre hervorragende Arbeit sehr herzlich danken.

(Beifall des Hauses.)

Der Ausschuss kam einstimmig zu dem Ergebnis, Herrn Jürgen Bender erneut als Saarländischen Pflegebeauftragten vorzuschlagen.

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie empfiehlt dem Plenum einstimmig, Herrn Jürgen Bender zum Saarländischen Pflegebeauftragten zu berufen. Ein entsprechender Antrag liegt Ihnen als Drucksache 16/66 - neu - zur Annahme vor. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall des Hauses.)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst frage ich, ob es Widerspruch gegen die Wahl durch Handaufheben gibt. - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wer für die Annahme des Wahlvorschlages Drucksache 16/66 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Wahlvorschlag Drucksache 16/66 - neu - einstimmig angenommen und Herr Jürgen Bender wiederum zum Saarländischen Pflegebeauftragten bestellt ist.

Herr Bender, ich beglückwünsche Sie zu Ihrem Amt und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Wahrnehmung Ihrer Pflichten.

(Anhaltender Beifall des Hauses. - Gratulationen von Abgeordneten.)