Protocol of the Session on August 30, 2017

Wahlergebnis............................................ 117

14.Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 20) (Drucksache 16/2 - neu)................................................. 117

Abstimmung, Annahme des Antrages....... 117

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die fünfte Landtagssitzung. Lassen Sie mich zunächst etwas zu einem geschätzten Mitarbeiter sagen. Heute erleben wir zum letzten Mal einen Einsatz von Herrn Stephan Uertz als Landtagsstenograf in einer Plenarsitzung. Er sitzt bescheiden hier vorne. Herr Uertz ist seit 30 Jahren mit Leib und Seele Landtagsstenograf. Seine kompetente und sorgfältige Arbeit wird uns sehr fehlen. Für seinen wohlverdienten Ruhestand, den er ab dem 01. Oktober 2017 genießen darf, wünschen wir ihm alles Gute und ganz besonders die nötige Gesundheit. Wir danken Ihnen herzlich für die hervorragenden Dienste während der letzten 30 Jahre. - Herzlichen Dank.

(Anhaltender Beifall des Hauses.)

Wegen eines unaufschiebbaren Dienstes ist Frau Ministerin Monika Bachmann ab heute Nachmittag 15.00 Uhr entschuldigt.

Der Minister für Finanzen und Europa hat dem Landtag mit Schreiben vom 16. März 2017 gemäß § 37 der Landeshaushaltsordnung eine Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im zweiten Halbjahr 2016 übermittelt. Da der Landtag gemäß § 37 Abs. 4 der Haushaltsordnung von den überund außerplanmäßigen Haushaltsausgaben zu unterrichten ist, habe ich die Zusammenstellung den Mitgliedern des Hauses übersenden lassen.

Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner fünften Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.

Zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung. Interfraktionell wurde vereinbart, die Bestellung eines Saarländischen Pflegebeauftragten sowie die Wahl eines Landesbeauftragten für Tierschutz, Drucksachen 16/66 - neu - und 16/50, unmittelbar nach der Fragestunde der DIE LINKE-Landtagsfraktion durchzuführen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so verfahren.

Zu Punkt 8 der Tagesordnung. Der Antrag der Koalitionsfraktionen „Das Saarland ist Sportland und muss Sportland bleiben - Planungssicherheit bei der Umsetzung der Leistungssportreform in Deutschland schaffen“ wurde zwischenzeitlich als Drucksache 16/69 - neu - ausgegeben.

Zu Punkt 9 der Tagesordnung. Der Antrag der AfDLandtagsfraktion „Bau einer Salafisten-Großmoschee in Sulzbach“ wurde zwischenzeitlich als Drucksache 16/61 - neu - ausgegeben. Zu dem Thema haben die Koalitionsfraktionen mit der Drucksache 16/86 den Antrag „Freie Religionsausübung muss Grenzen der Verfassung wahren“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 16/86 als Punkt 15 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/86 als Punkt 15 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 9 beraten wird.

Zu Punkt 10 der Tagesordnung. Zu dem Antrag der AfD-Landtagsfraktion betreffend „Krankenhausschließungen im Saarland“, Drucksache 16/70, hat die Die LINKE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 16/71 den Antrag „Sicherstellung der Krankenhausversorgung ist Auftrag des Landes - Regierung darf sich nicht weiter hinter privaten Trägern verstecken“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 16/71 als Punkt 16 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme?

Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/71 als Punkt 16 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 10 beraten wird.

Zu Punkt 11 der Tagesordnung. Der Vorschlag zur Entsendung von Mitgliedern in den Rundfunk- und in den Medienrat wurde zwischenzeitlich als Drucksache 16/72 - neu - eingebracht. Ich darf den Hinweis geben, dass es noch eine weitere Änderung gibt. Wir werden das dann noch einmal den Fraktionen vorlegen, bevor wir darüber entscheiden.

Wir kommen zu der von der DIE LINKE-Landtagsfraktion beantragten

Fragestunde zum Thema „Kommunale Finanzen“ (Antragsteller: DIE LINKE-Landtagsfrak- tion).

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie erlauben mir, dass ich noch einmal auf einige Regularien hinweise. Die Dauer der Fragestunde darf sechzig Minuten nicht überschreiten. Auch die Mitglieder der Landesregierung sollen die Anfragen kurz und präzise beantworten. Die Antwort der Regierung ist ohne Beratung zur Kenntnis zu nehmen. Anträge sind unzulässig.

Der Fragesteller ist berechtigt, zu jeder schriftlichen Frage bis zu sechs Zusatzfragen zu stellen. Stellt er weniger als sechs Zusatzfragen, können die restlichen Fragen von anderen Abgeordneten gestellt werden. Schließlich weise ich darauf hin, dass Zusatzfragen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Anfrage stehen müssen, keine Feststellungen oder Wertungen enthalten und nicht in mehrere Fragen unterteilt sein dürfen.

Die DIE LINKE-Landtagsfraktion hat form- und fristgerecht zwei Fragen gestellt. Ich rufe nun die erste Frage auf, gestellt von Herrn Abgeordnetem Jochen Flackus:

„Laut Kommunalem Finanzreport 2017 der Bertelsmann Stiftung haben die saarländischen Kommunen auch im vergangenen Jahr das schlechteste Ergebnis aller Flächenländer verzeichnet, weisen nach wie vor die niedrigste Investitionstätigkeit auf und schaffen selbst in wirtschaftlich guten Zeiten keine Haushaltsstabilisierung. Welche Maßnahmen schlägt die Landesregierung vor, um diesen Zustand zu überwinden?“

Zur Beantwortung erteile ich Herrn Minister Klaus Bouillon das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme gerne zu der Frage Stellung. Wie Sie wissen, hat

(Präsident Meiser)

die Landesregierung in den letzten Jahren bereits viel getan. Wir sind dabei, die Dinge weiter zu betreiben und haben einige interessante Ideen. Was haben wir genau getan und was wollen wir tun, um den Kommunen zu helfen? Erstens haben wir am 09. November 2016 das Konnexitätsprinzip eingeführt. Eine jahrzehntelange Forderung der Kommunen wurde damit erfüllt und wird dazu beitragen, dass weitere Belastungen nicht mehr erfolgen.

Zweitens sind wir intensiv dabei, was die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit angeht. Wir haben 844.000 Euro im Interesse der Kommunen ausgegeben. Zurzeit wird in acht Projekten eine Vielzahl von Möglichkeiten geprüft. Die ersten Ergebnisse gehen ein. Nun sind die Kommunen am Zug. Das Schicksal der Kommunen wird sich diesbezüglich sicherlich in den nächsten vier oder fünf Jahren entscheiden. Dann werden wir sehen, wie es weitergeht.

Drittens sind wir dabei, was die Haushalte der Gemeindeverbände angeht, zu überprüfen, woher die exorbitant hohen Unterschiede bei den Sozialleistungen resultieren. Wir haben diesbezüglich die PwC beauftragt, ein Gutachten durchzuführen. Die Begutachtungen laufen, die Untersuchungen sind in vollem Gange, zurzeit im Landkreis St. Wendel und Saarlouis. Weitere Regionalverbände werden folgen. Die Ergebnisse sind deshalb von besonderer Bedeutung, weil wir wissen wollen, woher diese hohe Differenz resultiert, was einzelne Paragrafen im Sozialgesetzbuch angeht. Wir brauchen Klarheit, auch im Interesse der Kommunen, ob es Einsparpotenziale gibt oder nicht. Auch hier ist die Landesregierung aktiv. Wir werden über 400.000 Euro investieren.

Viertens. Was die Schulen angeht, haben wir sehr viel in den letzten Jahren investiert, wollen dies auch in den nächsten Jahren tun, teilweise über Bundesmittel, teilweise über hohe Bedarfszuweisungen. Die Kommunen sind in der glücklichen Lage, dass der Bund das Kommunalinvestitionsförderprogramm Nr. 1 aufgestellt hat mit einem Volumen von 75,3 Millionen Euro. Diese 75,3 Millionen Euro werden selbstverständlich eins zu eins, zu 100 Prozent an die Kommunen weitergegeben. Es ist in den letzten Jahren gelungen, einen guten Verteilungsschlüssel zu finden. Er hat beispielsweise, was hoch verschuldete Gemeinden oder Städte wie Saarbrücken angeht, mit Sonderförderungen alleine für die Landeshauptstadt Saarbrücken in der Größenordnung von 13 Millionen Euro dafür Sorge getragen, dass viel auf den Weg gebracht wurde.

In Sorge bin ich allerdings, dass bei diesen 75,3 Millionen Euro 22 Kommunen bis zum heutigen Tag keinen Antrag gestellt haben. Das ist erstaunlich. Wir haben bei erst über 200 Maßnahmen nicht einmal 30 Millionen Euro bewilligt. Das heißt, hier sind

leider Gottes etliche Kommunen im Verzug. Ich persönlich verstehe es nicht, denn es gibt eine Frist. Bereits im Jahr 2020 müssen die Kommunen diese Maßnahmen abgerechnet haben. Wenn man weiß, wie stringent der Bund diese Dinge abrechnet, bedeutet dies im Klartext, dass sich viele Kommunen beeilen müssen, da ansonsten unter Umständen Maßnahmen verfallen würden. Wir haben mit jeder einzelnen Gemeinde Gespräche geführt und jede Gemeinde weiß genau, welche Mittel ihr zustehen.

Ein weiterer glücklicher Umstand: Durch das Kommunalinvestitionsförderprogramm Nr. 2 des Bundes bekommen die Kommunen im Saarland noch einmal 72 Millionen Euro zur Sanierung von Schulen. Hier waren wir in den letzten Monaten aktiv. Denn aufgrund der unterschiedlichen Situation in den Bundesländern wollte der Bund, dass lediglich 50 Prozent der Kommunen in den Genuss dieser Mittel kommen, was natürlich für das Saarland nicht erstrebenswert gewesen wäre. Wir haben verhandelt und haben nun erreicht, dass 85 Prozent der Kommunen in den Genuss dieser 72 Millionen kommen. Gemeinsam mit der Wirtschaftsministerin und dem Kultusminister werden wir in einem Arbeitskreis die Modalitäten festlegen. Diese Summe steht ebenfalls zur Verfügung.

Was die Leistungen des Bundes zur Haushaltsentlastung angeht, so werden wir im nächsten Jahr im Rahmen der Haushaltsberatung über das Haushaltsbegleitgesetz dafür sorgen, dass die Eingliederungshilfen und verschiedene andere Dinge entgegen den ursprünglichen Vorstellungen den Kommunen zur Verfügung gestellt werden.

Sechstens. Was oft vergessen wird: Diese Landesregierung hat nach harten Diskussionen im Rahmen des Kommunalpaktes mit den Kommunen das KELF-Programm wieder aufgelegt. Alleine hieraus resultieren Leistungen zugunsten der Kommunen in der Größenordnung von 145 Millionen Euro. Auch weitere Maßnahmen, elegante Lösungen wie die Umstellung auf die Rückführung des strukturellen zahlungsbezogenen Defizits statt auf einzelne Konsolidierungsmaßnahmen, haben wesentliche Vorteile für die Kommunen.

Zum Siebten haben wir auf meinen Vorschlag den Zeitraum zur Erreichung des zahlenbezogenen Haushaltsausgleichs von 2020 auf 2024 verlängert. Dies hilft den Gemeinden deutlich. Auch die Rückführung von 16,7 Prozent auf 10 Prozent erweitert den Handlungsspielraum, und den Kommunen stehen damit sage und schreibe 48 Millionen Euro zusätzlich für Investitionen zur Verfügung.

Achtens. Der Krediterlass, den wir verändert haben, hat dafür Sorge getragen, dass den Kommunen bis 2024 weitere 15 Millionen für Investitionen zur Verfügung stehen.

(Minister Bouillon)

Neuntens, das Flüchtlingswohnraumsonderprogramm - dazu brauche ich nicht viel zu sagen. Wir sind gestartet mit 20 Millionen, davon 11 Millionen originäre Landesmittel, der Rest Bedarfszuweisungen. Zurzeit haben wir bereits Abrechnungen über 35 Millionen Euro, wir gehen in Richtung 40 Millionen. Für Mietausfälle haben wir mehr als 3 Millionen Euro gezahlt.

Jetzt kommt ein Punkt, der bisher erstaunlicherweise auch von den Kommunen nie erwähnt wurde. Wir haben mehr als 25 Millionen Euro in die Schaffung von Wohnraum für eigene Liegenschaften der Kommunen, für eigene Gesellschaften investiert und belassen den Kommunen die Mieteinnahmen. Dies sind pro Jahr über 3 Millionen Euro. Das bedeutet, in fünf Jahren bekommen die Kommunen auch hier 15 Millionen Euro mehr, als sie erwartet haben.

Zehntens haben wir Gott sei Dank Sonderprogramme aufgelegt, dies einstimmig, teilweise über Bedarfszuweisungen, teilweise über das GVFG, teilweise über die Städtebauförderung. Ich erinnere an das Bäder-Sonderprogramm, die Stadien, die Hallensanierungen, den Ludwigspark, die Kunstrasenplätze und die Sportoffensive Saar. Ich denke, wir haben viel getan. Aber dies alles wird dazu führen, dass wir weitere Unterstützung durch den Bund benötigen.

Insgesamt - das wird viele überraschen - steht den Kommunen über all diese Maßnahmen bis Ende der Legislaturperiode über eine halbe Milliarde Euro zur Verfügung für Investitionen. Ich hoffe, dass diese halbe Milliarde abgerufen wird, dann wären wir wesentlich weiter. Insofern wird deutlich, dass diese Landesregierung viel getan hat.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Wir kommen zur Zusatzfrage 1.

Vielen Dank, Herr Minister. Sie haben das Thema Investitionen angesprochen. Nach dem Kommunalen Finanzreport haben die saarländischen Kommunen im Jahr ein Investitionsdefizit von 230 Millionen Euro. Sie haben jetzt von einer halben Milliarde gesprochen auf die Legislaturperiode bezogen. Wenn ich das hochrechne, fehlt nach wie vor mindestens eine halbe Milliarde Euro, um den Investitionsstau zu bewältigen. Mich würde interessieren, wie Sie diese andere halbe Milliarde dann kompensieren wollen.

Das Land hat sicherlich die Grenze der finanziellen Leistungsfähigkeit erreicht. Aber wir haben diesbezüglich eine weitere Initiative gestartet zur Unterstüt

zung der Arbeitsgemeinschaft der überschuldeten Städte in Deutschland. Wir haben auf meinen Vorschlag mit Professor Dr. Junkernheinrich nach Rücksprache mit Peter Altmaier und Herrn Schäuble eine Initiative ins Leben gerufen, dass der Bund nach der Bundestagswahl wie von vielen Parteien gefordert auch von Ihnen - ein Altlastensanierungsprogramm auflegt. Alleine können wir dies nicht leisten. Es gibt vier Länder, die sich in einer ähnlichen Situation befinden. Eigentlich ist die Lage in den Großstädten Nordrhein-Westfalens noch schlimmer. Wir haben das Problem auch in Hessen, in Rheinland-Pfalz und speziell im Saarland.

Mit Staatssekretär Kasters sind wir übereingekommen, dass wir unmittelbar nach der Bundestagswahl die Dinge angehen. Was die Leute draußen wissen, wissen wir alle: Der Bund hat Geld, die Milliarden sind da. Wir müssen ähnlich wie beim Kommunalinvestitionsförderprogramm hier ein Sonderprogramm auflegen, denn alleine werden es die saarländischen Kommunen nicht schaffen. Speziell die mit über 2 Milliarden hoch verschuldete Landeshauptstadt Saarbrücken braucht Unterstützung, dies gilt auch für die Großstädte speziell in Nordrhein-Westfalen. Deshalb bin ich optimistisch, dass wir hier etwas erreichen.

Wir kommen zur Zusatzfrage 2.

Sie haben das Gutachten von Professor Junkernheinrich angesprochen. Dort wird ja explizit gesagt, dass das Land die Kommunen zusätzlich belastet hat. Es steht auch noch drin, dass die Haushalte nicht richtig kontrolliert werden und dass es eine zusätzliche Aufgabenbelastung gibt. Sind Sie an dieser Stelle bereit, zusätzliche Ausgabenbelastungen für die Kommunen zurückzunehmen?

Ich gehe davon aus, dass es bei dem, was die Regierungskoalition beschlossen hat, bleiben wird. Wir beobachten die Situation. Aus den Zahlen ergibt sich, dass wir deutlich mehr geleistet haben, als viele geglaubt hatten. Wir können als Landesregierung nicht mehr geben. Jetzt ist der Bund gefordert.

Das Problem ist, wie wir alle wissen: Wir haben Schulden, in anderen Bundesländern tragen die Kommunen teilweise das Geld mit der Schubkarre auf die Bank. Wir brauchen Verbündete und müssen hier all unseren Einfluss geltend machen. Denn ohne einen Sonderfonds seitens des Bundes wird es nicht gelingen, die Situation im Saarland zu verbessern.

(Minister Bouillon)

Zusatzfrage 3.