Protocol of the Session on August 30, 2017

(Anhaltender Beifall des Hauses. - Gratulationen von Abgeordneten.)

Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung:

Wahl eines Landesbeauftragten für Tierschutz gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände vom 26. Juni 2013 (Amtsbl. S. 268) (Drucksache 16/50)

Ich darf ganz herzlich Herrn Dr. Hans-Friedrich Willimzik begrüßen. Es geht jetzt um die Wahl eines Landesbeauftragten für Tierschutz. Ein Wahlvorschlag des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz liegt uns hierzu als Drucksache 16/50 vor. - Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss erteile ich Frau Vorsitzender Petra Fretter das Wort.

(Abg. Lafontaine (DIE LINKE) )

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, Herr Dr. Willimzik! Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände vom 26.06.2013 wählt der Landtag für die Zeit der Wahlperiode eine tierschutzfachlich anerkannte Persönlichkeit zum Landesbeauftragten für Tierschutz. Gemäß § 4 Abs. 2 des Gesetzes berät der Landesbeauftragte die Landesregierung und die Tierschutzbehörden in allen Fragen des Tierschutzes, er erarbeitet Stellungnahmen zu speziellen Tierschutzfragen, er unterbreitet Vorschläge und erarbeitet Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes. Er soll weiterhin Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger sowie Tierschutzorganisationen sein und er soll einen jährlichen Tätigkeitsbericht an die Landesregierung und den Landtag abgeben. So weit zu den gesetzlichen Vorgaben aus dem Tierschutzverbandsklagerecht.

Zur Vorbereitung der Wahl für das Amt des saarländischen Landesbeauftragten für Tierschutz wurden die Bewerber zu einer Vorstellung in die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz am 30.06.2017 eingeladen. Insgesamt gingen zwei Personalvorschläge ein. Die Kandidatin des gemeinsamen Wahlvorschlags der Tierschutzstiftung Saar, von WITAS e. V. sowie der Tierbefreiungsoffensive Saar zog zwischenzeitlich ihre Bewerbung zurück.

Dr. Willimzik, der dieses öffentliche Ehrenamt bereits seit Februar 2014 begleitet, wurde von der Tierärztekammer des Saarlandes sowie dem Deutschen Tierschutzbund vorgeschlagen. Dr. Willimzik stellte sich in der Sitzung am 30.06.2017 dem Ausschuss vor und legte seine Schwerpunkte für ein Tierschutzkonzept für die 16. Wahlperiode des saarländischen Landtages und der Landesregierung vor.

Der Ausschuss kam einstimmig zu dem Ergebnis, Herrn Dr. Willimzik erneut als saarländischen Tierschutzbeauftragten vorzuschlagen. Ich möchte an dieser Stelle Herrn Dr. Willimzik ganz herzlich nicht nur persönlich, sondern im Namen des gesamten Hauses für seine engagierte Arbeit als saarländischer Tierschutzbeauftragter auf Landes- und Bundesebene danken.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei der LINKEN.)

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum einstimmig, Herrn Dr. Willimzik zum Landesbeauftragten für Tierschutz zu wählen. Ein entsprechender Wahlvorschlag liegt Ihnen als Drucksache 16/50 zur Annahme vor. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den Regierungsfraktionen und bei der LINKEN.)

Ich danke der Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst noch einmal die Frage: Erhebt sich Widerspruch gegen die Wahl durch Handaufheben? - Das ist erkennbar nicht der Fall. Wer für die Annahme des Wahlvorschlages Drucksache 16/50 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Wahlvorschlag Drucksache 16/50 einstimmig angenommen und Herr Dr. Willimzik wiederum zum Landesbeauftragten für Tierschutz gewählt ist. Ich darf Sie herzlich zu Ihrer Wahl beglückwünschen und Ihnen weiterhin viel Erfolg bei der Wahrnehmung Ihres Amtes wünschen.

(Beifall des Hauses.)

Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditie- rungsstaatsvertrag) (Drucksache 16/59)

Zur Begründung erteile ich Frau Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes über die Zustimmung zum sogenannten Studienakkreditierungsstaatsvertrag vor. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben im Juni einen entsprechenden Staatsvertrag unterzeichnet, der der Ratifizierung bedarf. Mit dem vorliegenden Staatsvertrag wird die Rechtsgrundlage für ein den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechendes Akkreditierungssystem geschaffen.

Ich darf noch einmal in Erinnerung rufen, dass im Jahr 2016 das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die gesetzlichen Regelungen in Nordrhein-Westfalen entschieden hat, dass die derzeitige Gestaltung des Akkreditierungswesens von Studienprogrammen - die sogenannte Programmakkreditierung und von Qualitätsmanagement-Systemen von Hochschulen - die Systemakkreditierung -, bei der die privaten Akkreditierungsagenturen ihre Entscheidung auf der Grundlage von Exekutivvereinbarungen der Kultusministerkonferenz treffen, nicht mit Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes vereinbar ist.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil grundsätzlich den Ansatz einer verbindlichen, externen Qualitätssicherung der Lehre durch Akkreditierung bestätigt, allerdings wurden Mängel in der rechtlichen Umsetzung gesehen, für die Akkreditierung wesentliche Entscheidungen müssen durch den Gesetzgeber selbst getroffen werden. Insofern ist der Staatsvertrag, so wie wir ihn heute mit dem entsprechenden Gesetz zur Zustimmung vorlegen, eine Neufassung, die länderübergreifend erforderlich gewesen ist. Die Leitgedanken, die dem alten System zugrunde gelegt worden sind, gelten auch weiterhin. Allerdings gibt es im aktuellen System einige Modifikationen. So ist die Rolle des Akkreditierungsrats und der Agenturen neu definiert worden. Die Akkreditierungsentscheidungen sind auf den Akkreditierungsrat auf der Grundlage von standardisierten Gutachten mit Beschluss- und Bewertungsempfehlungen übertragen worden. Der Akkreditierungsrat soll mit einem besonderen Quorum besetzt werden, damit nach den Vorgaben des Verfassungsgerichtes gewährleistet wird, dass die Wissenschaft in fachlich-inhaltlichen Fragen die erforderliche Mehrheit hat und dass es eine Trennung der Verfahren zur Bewertung der formalen Kriterien einerseits und der fachlich-inhaltlichen Kriterien andererseits gibt.

Wir haben die Zulassung von Agenturen auf der Basis der EQAR-Registrierung als Ersatz für die Akkreditierung von Agenturen und der neue Staatsvertrag sieht eine Öffnung für alternative Akkreditierungsinstrumente vor.

Die Regelungen des neuen Staatsvertrages sollen zum 01. Januar 2018 Anwendung finden. Der Abschluss von Staatsverträgen bedarf nach Art. 95 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Saarlandes der Zustimmung des Landtages durch Gesetz. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet daher die Zustimmung des saarländischen Gesetzgebers zum neuen Staatsvertrag.

Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, ich darf um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten und um Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie. - Vielen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/59 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie ist, den bitte ich,

eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/59 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD und DIE LINKE. Dagegen gestimmt hat die Fraktion AfD.

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Dritten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl. BAkadG) (Drucksache 16/60)

Ich erteile wiederum Frau Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung legt Ihnen heute den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Berufsakademiegesetzes vor. Ich will vorwegschicken, dass wir im Saarland stolz darauf sind, dass wir neben unseren Hochschulen auch entsprechende Berufsakademien in unserem Land haben. Auch sie leisten einen wertvollen Beitrag zur Ausbildung junger Menschen in diesem Land.

Allerdings hat die derzeit geltende Rechtslage auch einige Mängel an den Tag gebracht. So ist es im Saarland zum Beispiel möglich, dass Berufsakademien errichtet werden, die beispielsweise lediglich einen Fernstudiengang anbieten und somit im Saarland keinen oder nur einen sehr geringfügigen bildungspolitischen Mehrwert schaffen.

Zudem kann die Bezeichnung „Professor“ oder „Professorin“ aufgrund der gegenwärtigen Gesetzeslage auch an hauptberufliche Lehrkräfte einer Berufsakademie verliehen werden, die ausschließlich oder überwiegend in der Lehre an einem Standort außerhalb des Saarlandes eingesetzt werden. Das würde es ermöglichen, dass Berufsakademien ihren Sitz hier im Saarland suchen, damit sie ihre Lehrkräfte entsprechend mit dem Titel „Professor“ oder „Professorin“ versehen können, ohne dass sie hier Präsenzveranstaltungen durchführen. Diese Möglichkeit wollen wir in Zukunft unterbinden oder zumindest einschränken.

Insofern sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf Fehlanreize der geltenden Rechtslage reduziert werden. Um einen bildungspolitischen Mehrwert hier im Land zu erreichen, müssen nach diesem Gesetzentwurf mindestens zwei duale Studiengänge in Präsenzform im Saarland, dem Sitzland der Berufsakademie, angeboten werden. Das im Saarland vorgesehene Studienangebot muss dabei die Hochschulentwicklungsplanung mit berücksichtigen. - Mit die

(Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer)

ser Neuregelung erfolgt im Übrigen eine Angleichung an die geltende Rechtslage anderer Länder.

Für Berufsakademien, die vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes bereits staatlich anerkannt worden sind, ist die Errichtung von zwei Studiengängen in Präsenzform im Saarland innerhalb einer angemessenen Frist - wir sagen innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des geplanten Änderungsgesetzes als Übergangsregelung vorgesehen.

Die Bezeichnung „Professor“ oder „Professorin“ soll künftig nur an Dozenten oder Dozentinnen verliehen werden können, die hauptberuflich in der im Saarland stattfindenden Lehre der Berufsakademien eingesetzt werden. Hierdurch wird das auch anderen Ländern zustehende Recht zur Verleihung von Titeln gewahrt. Zudem wird deren hochschulpolitischen Interessen an einer Vermeidung eines „Wildwuchses“ von Titeln entsprechend Rechnung getragen.

Die auf der Basis der bisherigen Gesetzeslage erfolgte Zustimmung zur Verleihung von Professorenbezeichnungen an außerhalb des Saarlandes tätige Lehrkräfte bleibt aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes jedoch gültig.

Mit dieser Gesetzesänderung soll die Berufsakademienlandschaft im Saarland bedarfsgerecht weiterentwickelt und vor allen Dingen ein bildungspolitischer Mehrwert auch im Hinblick auf die Ausbildung von Fachkräften für die Wirtschaft in unserer Region geschaffen werden. Ich darf Sie deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, um Zustimmung und Überweisung des Gesetzentwurfes in den zuständigen Ausschuss bitten.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 16/60 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/60 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist.

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Saarland sowie zur

Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 16/63 - neu)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Stephan Toscani das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das E-Government-Gesetz, das wir Ihnen heute vorlegen, gehört zur Digitalisierungsoffensive der Landesregierung. Wir wollen das Saarland fit machen für modernes Verwaltungshandeln. Wir wollen das Saarland bereit machen für neue Technologien, für die IT im Bereich der öffentlichen Verwaltung.

Dieses E-Government-Gesetz hat drei Schwerpunkte. Erstens: Wir wollen die Bürgernähe stärken. Zweitens: Wir wollen Standards setzen. Und zum Dritten wollen wir Kooperationen stärker fördern.

Es gibt bereits ein E-Government-Gesetz des Bundes, in dem der Bund Regelungen zum elektronischen Verwaltungshandeln für seinen Bereich getroffen hat. Mit unserem heutigen Landesgesetz legen wir nun den Grundstein für die Digitalisierungsoffensive in unserem Land.